Keine Änderung des Waffengesetztes in Bayern

12 Februar 2016

Keine Änderung des Waffengesetztes in Bayern

Nach den dramatischen Terroranschlägen im letzten Jahr in Paris entbrannte die Diskussion um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinien. Die Debatte um eine Verschärfung des Waffengesetztes war jedoch nicht auf Brüssel beschränkt, sondern erreichte auch den Bayerischen Landtag in Windeseile.


Im Gegensatz zur SPD und den Grünen forderten wir FREIE WÄHLER jedoch keine strengeren Vorschriften, die vornehmlich rechtschaffene Schützen und Jäger treffen würden, ein. Denn Richtlinien, die im EU-Parlament vereinbart werden, müssen auch in nationales Recht umgesetzt werden. Mit einem Eilantrag wollten wir deshalb erreichen, dass durch die geplante Richtlinie Schützen und Jäger keine weiteren Nachteile und Einschränkungen befürchten müssen.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Im Einzelnen stimmten wir FREIE WÄHLER dafür, dass das bestehende Recht in Bezug auf den Umgang und den Handel mit Waffen und Munition, zur Ausübung der Jagd und des Sport- und Brauchtumsschießens sowie des Waffensammelns nicht durch die Änderungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie beeinträchtigt wird. Denn meiner Meinung nach muss deutlich zwischen legalem und illegalem Waffenbesitzt getrennt werden, doch dieser Aspekt geht in der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts oft unter. Straftaten entstehen im seltensten Fall durch legalen Waffenbesitz.


In einem bin ich absolut überzeugt: Jäger und Schützen leisten hervorragende Arbeit und betreiben mit ihrer Vereinsarbeit oft zusätzlich werteorientierte Jugendarbeit. Eine Einschränkung des Waffengesetztes darf daher nicht gleichzeitig zu einer Einschränkung des Ehrenamtes führen. Die Waffengesetze in Deutschland gelten als die schärfsten innerhalb der EU, ich warne daher deutlich vor falschem Aktionismus und werden mich weiterhin für eine Unterstützung der Jäger und Schützen einsetzen.



 

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