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6 Juni 2014

Nur G8 und nur G9 ist überholt

Die von allen mit Spannung erwartete Landtags-Anhörung zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums hat zwei wesentliche Erkenntnisse ans Tageslicht gebracht: Mit dem G8 in der bisherigen Form kann es so nicht weitergehen. Es bedarf Veränderungen, darin sind sich alle Experten einig! Strukturelle Veränderungen – sprich: die Verlängerung der Lernzeit auf neun Jahre – müssen dabei mit pädagogischen Veränderungen einhergehen. Dabei ist es uns FREIE WÄHLER wichtig, dass sich das bayerische Gymnasium stärker pädagogisch öffnet, als dies bisher der Fall gewesen ist, denn das haben verschiedene Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern an den Tag gebracht – von Experten aus der Wissenschaft untermauert.


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Deswegen ist es so bedeutsam, dass mit einem erfolgreichen Volksbegehren der FREIEN WÄHLER zur Wiedererlangung einer neunjährigen Gymnasialzeit der Reformprozess maßgeblich vorangetrieben wird, andernfalls wird Bayern keine neunjährige Laufzeit bekommen. Nicht zu Unrecht steht das achtjährige Gymnasium seit seiner Einführung in der Kritik, was letztendlich Anlass für unser Volksbegehren war. Die Landtagsanhörung mit 13 Experten aus dem gesamten Bundesgebiet brachte - so wie ich das bei 19 Diskussionsveranstaltungen immer wieder erlebt habe – keinen klaren Ausschlag in die eine wie die andere Richtung, also weder zu G8 noch zu G9. Deshalb liegen wir FREIEN WÄHLER mit unserem Ansinnen einer Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 nach wie vor goldrichtig.


Für die stramme Beibehaltung des G8 sprachen sich lediglich der Vertreter des Verbandes der bayerischen Wirtschaft, Uni-Präsident Prenzel und ein Schulleiter aus Niederbayern aus. Alle anderen Lehrer, Schüler und Wissenschaftler plädierten für mehr oder minder kleine und große Veränderungen am achtjährigen Gymnasium. Diese Veränderungen hinsichtlich der Laufzeit müssen aber – und das wurde mir bei dieser Veranstaltung auch noch einmal deutlich vor Augen geführt – auch mit pädagogischen Neuerungen einhergehen, sprich neuen Lehr- und Lernmethoden.


Besonders einprägsam war das Statement der Ulmer Wissenschaftlerin Katrin Hille, die argumentierte, weder G8 noch G9 passten für alle Schüler, so wie nicht eine Schuhgröße auf alle Füße passe. Stattdessen plädierte sie für die Individualisierung des Unterrichts: «Warum macht ihr nicht Schuhe, die jedem passen?»
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Ernüchternd war die Kritik des Landesschülersprechers Julian Fick, der kritisierte, dass am es am G8 keine «nachhaltige Lernkultur»gebe. «Ich habe selbst gerade Abitur gemacht und finde es erschreckend, wie wenig an Allgemeinwissen hängen geblieben ist.» Eine interessante Einschätzung bot auch der hessische Schulleiter Helmut Sämann aus Fulda als Befürworter einer PArallelführung G8/G9. Sämann plädierte dafür, die Lehrpläne zu «entfrachten». Eine Kürzung des Stoffs werde auch nicht zu einem Qualitätsverlust führen. «Der Glaube, all das, was an deutschen Gymnasien gelehrt wird, sei sinnvoll, ist ein Kinderglaube.»



6 Juni 2014

Barrierefreier Würzburger Hauptbahnhof bis 2018

Ob die Landesgartenschau in Würzburg 2018 ein Sommermärchen wird, das ist
heute, rund vier Jahre im Voraus noch nicht vorherzusehen. Aber
unabhängig davon, kann Würzburg dann seine Gäste aus nah und fern an
einem modernisierten und größtenteils barrierefreien Hauptbahnhof
willkommen heißen. Nach mehreren sogenannten ‚Runden Tischen’ aller
Verantwortungsträger und Politiker der Region, steht nun nach nochmaliger
Überprüfung und Sicherstellung der Trinkwasserversorgung fest, es klappt.
Der Würzburger Hauptbahnhof wird doch noch barrierefrei um- und ausgebaut
bis zur Landesgartenschau 2018. Mit einem außergewöhnlichen Kraftakt, bei
dem alle Beteiligten und politisch Verantwortlichen in eine Richtung
gearbeitet haben, wurde in den vergangenen Wochen und Tagen mit heißer
Nadel gestrickt ein realistisches und tragfähiges Konzept erarbeitet, das
den grössten Bahnhofs-Schandfleck in Deutschland bis 2018 beseitigen und
zu einem hochmodernen und einladenden Gebäude machen soll.




Jutta Kühl / pixelio.de

Jutta Kühl / pixelio.de


Die zu bohrenden Bretter waren extrem dick. Das sage ich aus dem eigenen
Erleben der Runden Tische, bei denen nahezu bis zum letzten Schräubchen
gedreht und abgesichert wurde; und zwar von allen Seiten. Es gilt ein
straffen Zeitplan umzusetzen für den ein Rädchen ins andere greifen muss.
So war vor allem die Deutsche Bahn als Bauherr gefragt, aber da wurden
nun alle Aufgaben erledigt und die Ampel auf grün gestellt: der
Trinkwasserschutz ist gewährleistet und die Bahnhofsquellen sind
abgesichert. Ab Juni ist die Baugenehmigung durch das Eisenbahn
Bundesbahn möglich, die somit 4 von 6 Bahnsteigen für 2018 barrierefrei
machen kann. Machbar war dies nur dadurch, dass sich die DB bereit
erklärt hat eine entsprechende Wasseraufbereitungsanlage aufzubauen.


Wasserversorger und Wasserwirtschaftsamt sind dann genehmigungsbereit und
auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) signalisiert für den Fall, dass die DB
einen Antrag für eine entsprechende Anlage zur Wasseraufbereitung bereit
ist zu stellen, diesen dann im Juli zu genehmigen. Die Kosten für die 4,5
Mio-Investition geht zu Lasten der Bahn mit einer Förderung des
Freistaates. Bei all den Unwägbarkeiten hinsichtlich der
Trinkwasserquellen, die unter dem Bahnhof verlaufen, sind nun die
Trinkwasserversorgung und die Bürger der Stadt Würzburg eigentlich der
Gewinner. Denn die Aufbereitungsanlage bleibt nach dem Bau im Eigentum
der Wasserversorgung, denn zur Abdeckung der Sicherheit ist dies sinnvoll
und eine wertvolle Ergänzung mit Mehrwert für Würzburg.


Wenn nun bis 2018 die nicht mehr für möglich gehaltene Sanierung auch
noch nicht zu 100% umgesetzt sein wird, so doch so, dass der Würzburger
Hauptbahnhof in seiner Schalterhalle neuen Glanz versprühen wird und die
vier wichtigen Bahnsteige für die Fernzüge komplett barrierefrei fertig
sein sollen. Für die gerade für eine Landesgartenschau zu erwarteten
Besucher aus der Region soll für die verbleibenden drei "Regional-Gleise"
ein besonderer Mobilitätsservice  ähnlich einem 'Papa-Mobil' die
Barrierefreiheit gewährleisten. Ende gut, alles gut!



27 Mai 2014

Gebietsbetreuer als Vermittler für den Landschaftsschutz erhalten

Es ist in der Politik stets gut zu wissen, wer einem weiter helfen kann. Ich bin nun gewiss kein Landwirtschafts- oder Umwelt-Experte, aber dafür meine Landtagskollegin und unsere künftige Europa-Abgeordnete Ulrike Müller. Deshalb habe ich sie wenige Tage vor der Europa-Wahl gerne zu mir in den Landkreis geholt, um mir bei einem Hilferuf des Landschaftspflegeverbandes mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Denn dem Erfolgsmodell der sogenannten Gebietsbetreuer beim Landschaftspflegeverband droht ab April 2015 das Aus. Hintergrund ist, dass der bisherige 50% Finanzierungsanteil durch den Europäischen Sozialfonds dann wegfallen soll. Deshalb sind wir gemeinsam mit der für den Landkreis Main-Spessart verantwortlichen Gebietsbetreuerin Christiane Brandt nach Wiesenfeld zur Schafherde der Familie Bruder gekommen. Am Wiesenfelder Ständelberg  erklärten Brandt und Schäfer Thomas Bruder, wie sich die Zusammenarbeit zwischen Schäfer und Gebietsbetreuer gestaltet. „Wir leisten vor allem Vermittlungs- und Aufklärungsarbeit und streben ein Miteinander zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus an“, so Brandt.


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An Beispielen wurde uns verdeutlicht, wie wichtig die Arbeit der Gebietsbetreuer ist. So hätten beispielsweise Spaziergänger den Schäfer angezeigt, weil seine Schafe Orchideen und Edelweiß beim Weiden zertrampeln würden. Dazu muss man aber wissen, dass es diese Blumenvielfalt am Ständelberg nicht geben würde, wenn die Schafe nicht da wären, da sie die Landschaft vor einem Zuwuchern mit Gestrüpp schützen. Nur dadurch haben wir überhaupt diese Vielfalt. Die Gebietsbetreuer müssen deshalb sehr viel Aufklärungsarbeit über die Flora und Fauna der Muschelkalkböden mit ihren Magerrasen leisten.


Meine Kollegin Ulrike Müller, selbst Landwirtin, kennt aus eigener Erfahrung die Schwierigkeiten bei der Aufklärungsarbeit. Sie hat mit ihrer Familie einen Landwirtschaftsbetrieb auf 1000 Meter Höhe im Allgäu: „Es hat sich als sehr positive Maßnahme herausgestellt, die Gebietsbetreuer flächendeckend in Bayern einzustellen. Ich werde mich deshalb für einen Erhalt dieser Stellen einsetzen“, so Müller.




Dirk Maus  / pixelio.de

Dirk Maus / pixelio.de


Wie die Stellen erhalten werden können ist derzeit zwar noch unklar. Klar ist hingegen, dass wir den Finanzierungsanteil des Europäischen Sozialfonds auf andere Schultern verteilen müssen. Deswegen werde ich zunächst eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung stellen, wie die den Erhalt der bayernweit 36 Gebietsbetreuer ab 2015 sicher stellen möchte. Wir FREIE WÄHLER könnten uns schon vorstellen, die Zuschüsse aus dem bayerischen Naturschutzfonds aufzustocken oder eine Förderung aus dem europäischen LEADER-Programm anzustreben. Einen Wegfall der Stellen werden wir nicht akzeptieren, schließlich wollen wir so einmalige Kulturlandschaften wie hier in Karlstadt am Main erhalten und dafür brauchen wir so engagierte Gebietsbetreuer wie Frau Brandt. 



8 Mai 2014

Rechenfehler beim „Grundschul-Abitur“?

Vergangene Woche war es wieder soweit. Die Viertklass-Schüler/innen an Bayerns Grundschulen haben ihr sogenanntes Übertritts-Zeugnis bekommen, mit dem im Wesentlichen ihre schulische Zukunft manifestiert ist. Liegt der Notendurchschnitt unter 2,33 bedeutet dies die Eignung für das Gymnasium und liegt der Schnitt unter 2,66, dann können die Kinder auf die Realschule.


Wegen dieser ‚Empfehlung‘, verbunden mit dem Wunsch vieler Eltern ihrem Kind die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen und dem in den vergangenen Jahren immer mehr zunehmenden Trend zum Gymnasium, wird die Grundschulzeit für viele Kinder zu einem Martyrium. Nicht zuletzt die Tatsache, dass bereits  ein Großteil der Grundschulkinder Nachhilfe-Unterricht bekommt, um diese Prozent-Hürden zu schaffen, verdeutlicht, welcher Druck hier auf Schülern lastet. Arme Kinder, wo bleibt nur eure Kindheit?




Melanie Jedryas  / pixelio.de

Melanie Jedryas / pixelio.de


Nun hat mich dieser Tage ein aufmerksamer Bürger auf eine mögliche Ungereimtheit in der Berechnung dieser Übertrittsnote hingewiesen, die ich Ihnen im Folgenden nicht vorenthalten will:


"Sehr geehrter Herr Felbinger, Ihre Partei hat dafür gesorgt, dass die Politik das Gymnasialsystem in Bayern überdenken muss. Ich wende mich an Sie, um Ihre Aufmerksamkeit auf ein Problem zu richten, welches bislang nicht in der politischen Diskussion über das bayerische Schulsystem erwähnt wurde. Die Einzelheiten sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen, welches auch dem Kultusministerium vorliegt. Die Eckpunkte sind unten zusammengefasst.


Das folgende Beispiel zeigt, dass bei der Berechnung der Übertrittsnote in der 4. Klasse ein Rundungsfehler mit gravierenden Folgen auftritt:


Schüler A: 1,6; 2,6 und 2,6 -> Übertrittsnote 2,66


Schüler B: 2,4; 3,4 und 2,4 -> Übertrittsnote 2,33.


Schüler A hat zweimal eine deutlich bessere Note und einmal eine geringfügig schlechtere Note, doch nur Schüler B darf aufs Gymnasium gehen.


In dem beigefügten Aufsatz habe ich die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen aufgrund der Rundungsfehler in der Berechnung der Übertrittsnote berechnet. Das Ergebnis ist erschreckend:


–          Ein Kind mit einer Übertrittsnote von 3,0 hat mit einer Wahrscheinlichkeit von 1/6 ≈ 17% die Realschule nur aufgrund eines Rundungsfehler nicht geschafft,


–          Ein Kind mit einer Übertrittsnote von 2,66 hat mit einer Wahrscheinlichkeit von 17% das Gymnasium nur aufgrund eines Rundungsfehler nicht geschafft,


–          Ebenso beträgt die Wahrscheinlichkeit 17%, dass ein Kind mit einer Übertrittsnote von 2,33 das Gymnasium nur mit Hilfe eines Rundungsfehlers geschafft hat, und


–          weitere 17% der Kinder mit einer Übertrittsnote von 2,66 haben die Realschule nur mit Hilfe eines Rundungsfehlers geschafft.


–          Insgesamt werden ca. 10% der Kinder aufgrund von Rundungsfehlern in die falsche Schulart orientiert.


Meines Erachtens sind diese Zahlen so hoch, dass das oben geschilderte Problem von der Politik nicht ignoriert werden darf. Wenn man bei diesem System bleiben will, dann wäre die Lösung denkbar einfach: Die Durchschnitte in Deutsch, Mathematik, und HSU sollten zur Berechnung der Übertrittsnote mit einer Stelle nach dem Komma gerundet werden.


Ich hoffe, einen nützlichen Beitrag zur derzeitigen Diskussion über das bayerische Schulsystem geliefert zu haben und stehe Ihnen für eine Rücksprache jederzeit zur Verfügung. Über eine Stellungnahme der Freien Wähler würde ich mich freuen".


Ja, diese Zeilen machen in der Tat aufmerksam und das Rechenbeispiel zeigt sehr eindrucksvoll auf, dass ein Kind beim Übertritt nach der Grundschule nicht rein auf die erzielten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht reduziert werden darf. Vielmehr will ich, dass ein Kind in der Grundschule ganzheitlich gesehen wird und nicht erst ein so genanntes "Grundschul-Abitur" bestehen muss, um auf das Gymnasium oder die Realschule zu gelangen.


Aus vielen Besuchen an Grundschulen habe ich aber schon die Rückmeldung, dass die meisten Grundschullehrkräfte sich bemühen beim Übertritt das jeweilige und einzelne Kind im Blick zu haben. Insofern kann man also schon davon ausgehen, dass eine Lehrkraft ein Kind nicht formal und bürokratisch lediglich  auf die mathematische Berechnung der vorhandenen Noten reduziert. Zudem: Eine Lehrerin oder ein Lehrer besitzt bei der Bewertung einer schulischen Leistung grundsätzlich immer auch ein pädagogisches Ermessen.


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Die Beurteilung der Leistungen ist deshalb nicht ausschließlich das Ergebnis eines mathematischen Prozesses. Gemäß den schulrechtlichen Vorgaben ist vor allem in der Grundschule Raum für pädagogische Bewertung und pädagogisches Ermessen gegeben. Die Lehrkräfte und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sind aufgefordert, den Einzelfall zu prüfen und in pädagogischer Verantwortung eine individuelle Entscheidung zu treffen. Die Lehrkraft kann deshalb sicher einen fairen und angemessenen Ausgleich erreichen, wenn es um die Beurteilung der Eignung für die Realschule und das Gymnasium geht.


Das aufgezeigte Rechenbeispiel und das Ergebnis, dass ca. 10 % der Kinder aufgrund von Rundungsfehlern in eine nicht passende Schulart gehen sollen, stellt aus meiner Sicht schon einen Ausnahmefall dar, der mit Blick auf die genannten Aspekte nicht häufig vorkommen sollte. Ich will dabei aber nicht in Abrede stellen, dass mit diesem Beispiel eine korrekte Berechnung dargelegt wird, die mich nachdenklich stimmt.


Jedoch gilt es auch festzustellen, dass das Übertritts-Zeugnis das Kind nicht allein unter dem Aspekt seiner Noten betrachten soll, sondern in mehreren Facetten. Der Sinn des Übertritts-Zeugnisses ist es, eine Empfehlung zu geben, damit ein Kind einen erfolgreichen  Schulweg beschreiten kann. Das Übertritts-Zeugnis enthält somit: die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens und eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.


Dazu kommt auch noch, dass selbst wenn die Empfehlung beispielsweise eine gymnasiale Eignung verkennen würde, die Möglichkeit besteht, am Probeunterricht teilzunehmen. Und bei Bestehen des Probeunterrichts ist der Weg zum Gymnasium ebenfalls möglich. Der Probeunterricht ist bestanden bei mindestens den Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik.  Bei 4/4 entscheidet der Elternwille nach einem Beratungsgespräch.


Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Vorschlag die Durchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und HSU bei der Berechnung der Übertrittsnote grundsätzlich mit einer Stelle nach dem Komma zu runden, überlegenswert ist und wir werden diesen Vorschlag innerhalb des internen Arbeitskreise "Demokratie und Bildung" der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion noch einmal diskutieren.


Für solche sinnvollen Anregungen bin ich wirklich dankbar und ich bin selber gespannt, wie es damit weitergeht. Ich halte Sie auf dem Laufenden.



30 April 2014

Gemeinsam für ein besseres Gymnasium

G8 plus 1 = G9 oder G9 minus 1 = G8: Gemeinsamkeiten zur Veränderung am Gymnasium mit Volksbegehren bündeln


Eine wirkliche Überraschung war das Ergebnis unserer Bildungs-Informationsveranstaltung im Würzburger Rudolf-Alexander-Schröder-Haus zur "Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums“ nicht. Die anwesenden Bildungsexperten und Zuhörer waren sich in einem einig: das G8 ist am Ende und das bayerische Gymnasium braucht eine Neuausrichtung! Wie diese nun im Einzelnen aussehen können, auch darüber gibt es viele einzelne Details: angefangen von Vorstellungen zu Stundentafeln, Lerninhaltsreduzierungen oder der grundsätzlichen Frage, etwa wann die zweite Fremdsprache beginnen soll. Doch dies alles gleicht nahezu einer Phantom-Diskussion, denn zunächst muss einmal eine Grundsatzentscheidung her, ob überhaupt am bisherigen G8 etwas verändert werden soll?


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In zahlreichen Debatten im Landtag und bei diversen Anträgen und Gesetzentwürfen zu Veränderungen hat die CSU dies bisher strikt abgelehnt und auch Kultusminister Spaenle hat bisher außer Nebelkerzen kein Anzeichen erkennen lassen, dass das G8 fallen gelassen wird. Deswegen muss die ganze Aufmerksamkeit unserem Volksbegehren gelten, bei dem über diese grundsätzliche Gesetzesänderung, dass neben dem G8 auch das G9 angeboten werden soll, entschieden werden soll. Dabei – und das war auch eine der ganz wesentlichen Botschaften dieser Infoveranstaltung für die Besucher – erfolgt mit einem positiven Entscheid beim Volksbegehren noch längst keine Festlegung, ob das bayerische Gymnasium als reines G9 oder als Ergänzung zum G8 mit der weiteren Option auch das G9, angestrebt werden soll.


 Diese Erkenntnis ist für mich keine neue, aber für viele Zuhörer war sie so in der Tat neu. Denn einem positiven Volksbegehren würde dann ohnehin noch einmal ein Volksentscheid folgen und dem könnte ein offener Dialogprozess aller am Bildungsprozess beteiligten Verbände, Organisationen und Parteien vorausgehen, um dann möglichst eine Konsens-Lösung mit breiter Zustimmung zu bekommen. Denn unterm Strich war am Ende der zweistündigen Diskussion feststellbar, dass große Gemeinsamkeiten zwischen den derzeit kursierenden Vorschlägen und Modellen vorhanden sind und nur in Nuancen leicht differierende Ansätze dagegen stehen. Etwa bei der Inhaltsfrage gab es unterschiedliche Vorstellungen bei den Vertretern der beiden Lehrerverbände zwischen ‚Lehrplan-Kürzungen‘ bis hin zu ‚auf keinen Fall weitere Streichungen von Inhalten‘.


Einig waren sich die Diskutanten auf dem Podium auch, dass der Schlüssel zum Erfolg für ein zukunftsfähiges Gymnasium nur mit mehr Zeit zum Lernen und Leben zu erreichen ist. Die persönliche Reife und ein qualitatives, vertieftes Lernen der Schülerinnen und Schüler, um somit die Studierfähigkeit zu erlangen, stehen für uns im Vordergrund unserer Betrachtungen. Und um gerade den individuell unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten der Schüler Rechnung zu tragen, muss man deshalb die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 schaffen. Deren Vorteil liegt vor allem darin, dass die Entscheidung für das Jahr länger erst nach der sechsten Klasse erfolgen kann, sodass bereits zwei Jahre Entwicklungsverlauf einer Schülerbiografie am Gymnasium als Entscheidungskriterium zur Verfügung stehen.


Dass dies durchaus gut funktionieren kann und von der Organisation her möglich ist, darüber berichtete Oberstudiendirektor Uwe Petersen, Schulleiter des Wilhelms-Gymnasium in Kassel. In seinem Grundsatzreferat legte er dar, dass die Grundlage für das Funktionieren eines Parallel-Angebots von G8 und G9 eine intensive Elternarbeit sei. „Man muss die Eltern mit ins Boot nehmen und sie in Beratungsgesprächen immer wieder in die Planungen einbeziehen und ihnen die damit verbundenen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten ihres Kindes vor Augen führen", so Petersen.


An seinem Gymnasium, das als eines von 13 Modell-Gymnasien in Hessen die Wahloption seit nunmehr zwei Jahren anbietet, habe sich gezeigt, dass durchaus anfangs Verunsicherung der Eltern hinsichtlich der Wahlmöglichkeit vorhanden gewesen sei, sich diese jedoch durch mehrere Elternabende und Elterngespräche problemlos abbauen ließ. „Mit der Wahlmöglichkeit eröffnet sich jede Schule neue Handlungsfelder und wird attraktiver, weil auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler besser eingegangen werden kann", so Petersen.


An seiner Schule habe sich so eine moderate Verteilung der beiden Zweige ergeben. Von 140 Schülern entschieden sich nach der sechsten Jahrgangsstufe 80 für G9 und die Übrigen für G8.


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Zustimmung zu Veränderung des jetzigen bayerischen Gymnasiums kam auch seitens des unterfränkischen Bezirksvorsitzenden des Bayerischen Philologenverbandes, Peter Stegmann, der „mehr Zeit zum Vertiefen" als wichtig ansah und ähnlich dem Freie Wähler-Modell ein G9 mit der Möglichkeit des G8 für besonders begabte Kinder als sinnvoll ansah. Auch da wurde deutlich: der Unterschied zwischen dem Philologen-Vorschlag, ein grundsätzliches neunjähriges Gymnasium anzubieten und besonders begabten Schülern die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse zu ermöglichen (also de facto G9 minus 1 Jahr = G8), und unserem Modell G8 und G9 (G8 plus 1 Jahr = G9) anzubieten, ist marginal und eher eine Frage der Sichtweise.


Die Auswirkungen für das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen beschrieb Thomas Öffner, Diözesanvorsitzender des BDKJ. „Während der Zulauf zu dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr riesig ist, weil die Jugendlichen Abiturienten ein Jahr der Reife und des Lernens für das Leben suchen, ist das ehrenamtliche Engagement in unseren Organisationen, gerade bei den Gruppenleitern, stark rückläufig. Hier müssen sich die Kinder bereits früh auf die Schule fokussieren und haben nicht mehr die Zeit für außerschulische Aktivitäten wie noch beim G9“.


Eindringlich ermunterte Daniel Osthoff, Vorsitzender der Initiative „Bessere Bildung für Bayern“, „jetzt die Gemeinsamkeiten zu suchen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen" und das Volksbegehren zu unterstützen. „Nur mit einem erfolgreichen Volksbegehren werden wir den Schalter zu einer längeren Gymnasialzeit definitiv umlegen können. Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man danach im gemeinsamen Konsens reden", so Osthoff.


Hier finden Sie einen aktuellen Beitrag des BR zum Volksbegehren!



14 April 2014

Kommunalfinanzierung II

Sicher erinnern Sie sich an meinen Blog aus der Vorwoche zur Kommunalfinanzierung mit dem Thema „Veränderungen bei Kommunalfinanzierung weiter nötig“. Dazu erhielt ich eine interessante Mail eines Bürgermeisters aus Unterfranken, der meine Ausführungen kritisch hinterfragt und die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.


"Danke für die offene Diskussion und ich hoffe sehr, dass wir diese Diskussion auch in Zukunft genauso offen und sachlich weiterführen. Also Günther leider ist das, was du an Info weitergegeben hast aus meiner Sicht nur die halbe Wahrheit, denn auf diesem Weg wird über das Gießkannenprinzip zwar ein kleiner Teil der immens gestiegenen Steuereinnahmen des Staates wieder verteilt, aber keiner spricht über das, was man vorher in weit größerem Rahmen den Gemeinden weggenommen hat und zusätzlich muss man sich in einer fairen Diskussion auch über die veränderte Aufgabenteilung der Kosten unterhalten.  Beispiele:

IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


1.     Gerade den Gemeinden, die mit viel Aufwand ihre Infrastruktur so gestalten, dass sich auch erfolgreiche Unternehmen dort ansiedeln, hat man mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eine ganze Menge genommen.
Meine Stadt hätte in den letzten drei Jahren, bei sagenhaften Konjunkturdaten der Deutschen Wirtschaft im allgemeinen und bei der hervorragend Ergebnissituation  der Unternehmen vor Ort, ganz sicher um  mindestens 1 Million €  mehr Gewerbesteuereinnahmen  im Jahr gehabt. Das zeigt der Vergleich mit den beiden Jahren vor dieser Reform ganz deutlich, denn in den Jahren 2006 und 2007 war unsere Wirtschaft sicher auch stark, aber bei weitem nicht so stark wie in 2010 und 2011, damals hatten wir eine Gewerbesteuereinnahme von 4,5 und 4,8 Mio €, heute liegen wir bei 2,5 und 3 Mio € . Auch wenn man davon die Einflüsse durch Investitionen in unseren Unternehmen abzieht sieht man sehr deutlich, dass Bund und Land sehr wohl mit den Einnahmen der Gemeinden Wohltaten für dritte vollbringen, da kann ich dann auch Jahre später mal ein „paar Pfennige“ von “gigantischen“ staatlichen Mehreinnahmen wieder verteilen. So kann man auch seinen eigen Staats-Haushalt sanieren und mit einem( angeblich ) ausgeglichenen Haushalt angeben.
 
2.    Die Verteilung erfolgt übrigens auch nicht leistungsgerecht, sondern wie unten beschrieben, eben mit der Gießkanne. Mellrichstadt z. B. hat aufgrund seiner Finanzstärke in den Jahren 2005 bis 2009 nie einen  Pfennig Schlüsselzuweisung erhalten. Lediglich in den Jahren 2011 haben wir aufgrund  der Folgen der Wirtschaftskriese in 2009 einmal eine nennenswerten Betrag  bekommen und seitdem, sind es in 2012 = 370.000€ und heuer gerade 530.000 €, also, nicht im geringsten ein Ausgleich für, das was uns seit der Unternehmenssteuerreform fehlt?
 
3.    Und dann sind da noch die Ausgaben, die Aufgrund von “mutigen Beschlüssen“ in Bund und Land steigen und die von den Kommunen irgendwie geschluckt werden müssen. Schauen wir uns dazu z. B. die Ausgaben für die Kinderbetreuung an. Diese Pflichtaufgabe ist natürlich auch ein wichtiger Standortfaktor, den wir im Sinne der Attraktivität unserer Städte und Gemeinden auf keinen Fall vernachlässigen dürfen und auch nicht wollen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehört die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen.
Aufgrund des aktuellen „Bayerischen Kinder – Bildungs- und Betreuungsgesetztes“ sind auch diese Ausgaben in den letzten Jahren stetig gestiegen und das bei immer weniger Kindern. 2012 wurden für die Kindergärten und Hort Ausgaben in Höhe von 1.079.000 € getätigt, wovon 569.000 € direkt von der Stadt aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Im Vergleich hierzu: Im Haushaltsjahr 2007 betrugen die Aufwendungen aus allg. Steuermitteln noch rd. 303.000 €.
Durch den kontinuierlichen Ausbau von Krippen- und Hortplätzen kann in Mellrichstadt inzwischen das gesamt Spektrum der Kinderbetreuung von 0- 14 Jahren abgedeckt werden. Trotz schwieriger Haushaltslage und zurückgehenden Einnahmen stehen wir und wohl auch alle anderen Kommunen in diesem Bereich zu unseren Verpflichtungen  und es wird im Bereich der Kinderbetreuung  nicht gespart.  Ich mache aber auch hier darauf aufmerksam, dass die Landesregierung in der Pflicht steht, denn wenn es nach dem Kinderförderungsgesetz geht, soll bis  für jedes Kind zwischen 1 und 3 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Zur Realisierung dieser Forderung wurde zwar ein Zuschussprogramm für den Bau von Krippen aufgelegt, das nützt jedoch den Gemeinden und Städten herzlich wenig, wenn im Ausgleich dazu die Kosten für den laufenden Betrieb nicht mehr finanzierbar sind.
Fair wäre, wenn der, der die Gesetzte beschließt, also auch der Freistaat, sich hier noch wesentlich stärker einbringen, denn die bisherige Lösung  (Kostenteilung 50:50) ist bei den „von oben eingeführten Steuerreformen“ zu Lasten der Kommunen auf Dauer nicht mehr finanzierbar.
 
Soweit meine Beispiele und mein Beitrag zu einer gesunden Diskussion, gerne kann ich auch noch mehr liefern. Es gilt halt immer noch, dass ein staatlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht nur über entsprechende kalkulierbare Einnahmen, die man uns Kommunen dauerhaft ( nicht nur mal wenn man es sich leisten möchte ) lässt, wirklich sichergestellt werden kann".  



12 April 2014

G8 Ganztagsschule versagt ebenfalls

G8 funktioniert auch als gebundene Ganztagsschule nicht

Hochinteressant sind unsere derzeitigen Informationsveranstaltungen zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums. Nach Ergolding, Freising und Kempten ging nunmehr auch die erste unterfränkische Veranstaltung in Mellrichstadt über die Bühne.


Interessant auch deshalb, weil keine der Veranstaltungen wie die andere ist und durch das jedes Mal anders zusammen gestellte Podium auch immer wieder neue Erkenntnisse an den Tag treten. So legte ein siebenfacher Familienvater dar, dass seine derzeit das G8 besuchende Tochter sukzessive alle sportlichen Aktivitäten abgelegt habe, weil sie nach dem nach Hause kommen am Abend mit Hausaufgaben und Unterrichtsvor- wie Nachbereitung bis in den späten Abend hinein beschäftigt sei. „Die Kinder bewegen sich gar nicht mehr, weil sie den ganzen Tag keine Möglichkeit dazu haben“ stellte ein Arzt fest, während eine Kollegin im Zuhörerraum attestierte, dass die Zahl der psychischen Anfälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sei.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Diesen Umstand hatten mir auch schon die Vorstandmitglieder des Landesverbandes der bayerischen Schulpsychologen im vergangenen Jahr berichtet, demnach sind rund 25 Prozent der bayerischen Schülerinnen und Schüler psychisch erkrankt. Darunter leben zirka zehn Prozent mit dauernden Angstzuständen. Furchtbar, wie ich finde! Soll nicht die Schulzeit eigentlich Freude machen? Scheinbar macht es das aber nicht. Und richtigerweise wurden dabei nicht nur die Umstände der G8-Umsetzung angeprangert, sondern das gesamte Schulsystem.


Neu war für mich auch die Erkenntnis, dass selbst in einem gebundenen Ganztags-Gymnasium das G8 nicht reibungslos funktioniert. Ein "gebundener" Ganztags-Gymnasiallehrer berichtete, dass Stofffülle des G8 und das Alter nicht aufeinander abgestimmt seien. Soll etwa Shakespeare schon von einem 13jährigen zitiert werden müssen? Dabei gilt doch ein gebundenes Ganztags-G8 bei deren Verfechter immer als Allheilmittel-Argument.


Doch auch dabei stellt sich eben die grundsätzliche Malaise des bayerischen Schulsystems, dass zu wenige qualitativ gute Fachkräfte im Ganztagsbetrieb zu Hause sind, dar und es zeigt sich, dass ein Ganztagsangebot eben noch lange keine gute Ganztagsschule ist. Hierzu braucht es auch für die sogenannten Softskills und die angestrebte Rhythmisierung Fachkräfte wie Sportlehrer, Musikpädagogen, Erzieher/innen und keine ehemaligen Mitarbeiter der Telekom oder von Schlecker, wie erst diese Woche bei einer Studie des Bayerischen Rundfunks herauskam.


Spannend sind auch immer wieder die bei jeder Veranstaltung auftretenden Zweifel an der Organisierbarkeit eines G8 und G9-Zuges an ein und derselben Schule. Interessanterweise habe ich dazu in dieser Woche auch ein gutes Beispiel auf der Homepage der Winfried-Schule Fulda gefunden, das Sie hier einsehen können. Eine Stundentafel bietet auch das Gymnasium Bad Waldsee als Anschauungsobjekt auf der Seite www.gymibw.de (G9-Kontingentstunden) an.


Und das Totschlag-Argument des bayerischen Kultusministers Spaenle, dass unser Modell der Wahlfreiheit an den ländlichen Gymnasien nicht umsetzbar sei, hat Spaenle diese Woche selbst mit der Beantwortung einer Anfrage unseres Fraktionschefs Hubert Aiwanger entkräftet. Denn demzufolge sind 85 Prozent der bayerischen Gymnasien mindestens vierzügig und somit in der Lage, beide Züge parallel anzubieten (für genauere Informationen finden Sie hier die Anfrage, die Antwort sowie die dazugehörige Pressemitteilung). Für die restlichen Gymnasien bietet sich die komplette Rückkehr zum G9 an und für die besonders intelligenten "Turbo-Schüler" ein Überspringen der 11. Klasse, wie es jahrzehntelang in Bayern ohnehin schon möglich war und was uns der Bayerische Philologenverband in seinem Eckpunkte-Papier jetzt dennoch als Neuerung verkaufen will.


Es gibt also weiterhin viel Diskussionsbedarf zur zukünftigen Gestaltung des Gymnasiums und wir FREIEN WÄHLER sind der Motor dieser Gymnasial-"Bewegung". Deshalb lade ich alle Interessierten zu den weiteren Terminen in Unterfranken am 28. April in Würzburg mit einem hessischen Schulleiter, einem Vertreter des Philologenverbandes und BIBA-Vertreter Daniel Osthoff und am 7. Mai in Schweinfurt mit dem Buchautor Rupert Appeltshauser zur Diskussion ein.


Hier finden Sie außerdem einen Interessanten Videobeitrag der ARD zum Ende des G8.



8 April 2014

Sprachkurse für Asylbewerber weiter in der Kritik

Zu geringe Finanzmittel für Sprachkurse der Asylbewerber und mangelnde Transparenz-Sprachkurse dezentral durchführen!

Des Öfteren habe ich in der Vergangenheit die verschiedenen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in meiner Region besucht und zwar vor allem, um mir einen Überblick über die Situation der Asylbewerber zu verschaffen.  Ob Kleinlangheim, Hammelburg oder Gemünden, die Bedingungen und die Integration vor Ort sind immer sehr unterschiedlich und hängen stark von den örtlichen „Netzwerken Asyl“ ab. Diese arbeiten ehrenamtlich in nahezu bewundernswerter Weise mit den Asylbewerbern aus den unterschiedlichen Ländern zusammen.

Im Landkreis Main-Spessart sind Asylbewerber mittlerweile neben Gemünden auf weitere acht Standorte in angemieteten, dezentralen Unterkünften verteilt. Derzeit sind es rund 210 Asylbewerber und auch dort sind in den dezentralen Unterkünften sowohl die Unterbringung als auch die Verpflegung sehr unterschiedlich geregelt. Bei diversen Gesprächen mit dem Netzwerk Asyl wurde ich immer wieder auf die unbefriedigende Bedienung der Asylbewerber mit Sprachkursen hingewiesen.


Gemünden

Diesbezüglich habe ich mir nun einmal mit einer Anfrage an die Staatsregierung einen Überblick über die höchst komplizierte Sprachkurs-Problematik verschafft. Und dabei muss ich klare Vorwürfe in diesem Zusammenhang an die Staatsregierung erheben, die nach wie vor bei kontinuierlich steigenden Asylbewerberzahlen zu wenig Finanzmittel in die Hand nimmt, um ausreichend Sprachkurse anzubieten. Sprachkurse nur an vier Standorten in Unterfranken bei allein zehn Standorten in Main-Spessart anzubieten ist einfach nicht ausreichend, hier brauchen wir zuerst mehr Mittel und des Weiteren ein anderes Denken.



Kritik übe ich darüber hinaus auch an den Bildungsträgern und deren undurchsichtige Abwicklung der Sprachkurse. Diese klammern bisher den Standort Gemünden aus ihren Überlegungen aus, obwohl hier mit 60 Asylbewerbern eine der größeren Unterkünfte vorhanden ist. Wenn ich mich drei Tage durch ganz Bayern durchtelefonieren muss bis ich erfahre, wer für die Abwicklung der XENOS-Sprachkurse in Unterfranken zuständig ist, dann passt da etwas nicht! Da mangelt es an Transparenz und es geht nur um Pfründesicherung! Es kann auch nicht erklärter Wille der Regierungspolitik sein die Asylbewerber dezentral unterzubringen, aber alle Maßnahmen zentral in den großen Städten zu belassen.

Beklagt wurde seitens des Netzwerk Asyl auch die Tatsache, dass sich die Volkshochschulen bisher sträuben, einen vom BAMF finanzierten Integrationskurs anzubieten und das trotz Personalmangels an der VHS Karlstadt und vorhandenem Personal und Räumlichkeiten in Gemünden. Nachgegangen bin ich auch der Frage, warum das Netzwerk Asyl bisher keine Antwort seitens der für die von Ehrenamtlichen erteilten Sprachkurse von der Koordinierungsstelle "lagfa Bayern e.V.“ für einen Sprachkurs in Gemünden erhalten hat (hier finden Sie meine SA).


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Ein wichtiges Thema war in den vergangenen Monaten auch die Umsetzung des vom Freistaat beschlossenen Vollzugs des Asylbewerberleistungsgesetzes mit der Umstellung von Sachleistungen auf Geldleistungen. Thomas Weingart, Sachgebietsleiter an der Regierung von Unterfranken, erläuterte hierzu, dass der Warenkorb am 29. Januar letztmals geliefert wurde und seit 1. Februar die Geldleistungen in Höhe von 140 Euro dann direkt im Rathaus in Gemünden an die Asylbewerber ausgezahlt werden.

Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass in der Gemündener GU rund 40 Prozent der Asylbewerber schon länger als zwei Jahre verweilen, bemängele ich das nach wie vor zu geringe Personal, das seitens der Bundesregierung am BAMF für Asylverfahren vorhanden ist. Diesbezügliche Anträge der FREIEN WÄHLER und auch der Bayerischen Staatsregierung sind bedauerlicherweise seitens der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt worden.

Angesichts der vom Netzwerk angesprochenen, teilweise wenig kooperativen Unterstützung seitens der Behörden bei der Erledigung von Formalitäten und oftmaligem Vorsprechen am Landratsamt, rege ich an, dass die Ausländerbehörde des Landratsamtes regelmäßig vor Ort sein sollte, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits Bürgernähe zu zeigen. Hinsichtlich der nunmehr vorhandenen Möglichkeiten, dass die Asylbewerber nach neun Monaten Aufenthalt auch arbeiten dürfen, kann ich nur an heimische Betriebe appellieren auch auf die Schaffenskraft der Asylbewerber zurückzugreifen.

Und eines möchte ich zum Schluss nochmals deutlich herausstellen: die  herausragende ehrenamtliche Tätigkeit des Netzwerk Asyl, die wesentlich dazu beitragen, dass die Integration in Gemünden insgesamt gut verläuft. Gleiches kann ich für die GU in Hammelburg von meinem Besuch dort berichten. Was da seitens der einheimischen Bevölkerung an Einsatz und gutem Willen läuft, ist vorbildliche Integrationsarbeit. Hut ab!



7 April 2014

Veränderungen bei Kommunalfinanzierung weiter nötig

Kommunalfinanzierung hat sich verbessert, aber immer noch nicht gut genug


Immer wieder werde ich bei einer Vielzahl von vor-Ort-Terminen hauptsächlich von unseren Bürgermeistern, Landräten und Gemeinde- und Stadträten auf das Thema Kommunalfinanzierung angesprochen. Bekanntlich sind mehr als die Hälfte der bayerischen Kommunen verschuldet und viele schaffen es von Jahr zu Jahr nur mit Ach und Krach, ihren Haushalt zu stemmen. 2008, als wir FREIE Wähler im Landtag gestartet sind, lag der Prozentanteil am kommunalen Steuerverbund bei 11,94% (und zwar relativ konstant seit Jahren). Im vergangenen Haushaltsjahr 2013 stand er nicht zuletzt durch immer wiederkehrendes Bohren von uns FREIEN bei 12,75%. Wenn die 0,81 Prozentpunkte auch schwer greifbar sind und für einen Laien als minimal erscheinen, so bedeuten sie nach jahrelangem Stillstand einen deutlichen Fortschritt.




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Helene Souza / pixelio.de



Noch deutlicher wird die verbesserte Kommunalfinanzierung an den Schlüsselzuweisungen (bei ca. 2400 Kommunen in Bayern), die 2008 bei 2,4 Milliarden Euro und 2013 bei 2,9 Milliarden Euro lagen. Seit 2008 bedeutet dies folglich eine Zunahme um eine halbe Milliarde Euro!  Die immer wieder zu hörende Aussage, dass sich da nichts oder wenig geändert hat, stimmt definitiv nicht. Das hat auch sicher jede einzelne Kommune an den letztjährigen Schlüsselzuweisungen gemerkt. Dass im Einzelfall eine Kommune Schwierigkeiten hat den Haushalt zu schultern ist u.U. auf konjunkturelle Einbußen bei der Gewerbesteuer zurück zu führen. Seitens des Freistaates wurden die Kommunen jedenfalls seit rund einem Jahrzehnt nicht mehr so üppig bedient. Wir werden darauf achten, dass dies nicht nur zu Wahlkampfzeiten so bleibt.


Klar ist das immer noch zu wenig, wenn man vor allem die vielen Aufgaben betrachtet, die den Kommunen seitens Land und Bund in den vergangenen Jahren zusätzlich aufgebürdet worden sind. Hierzu zählen beispielsweise Kinderbildung und Betreuung oder etwa Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch die gekürzten Zuschüsse für die Schülerbeförderung gehören dazu. Insofern wird unsere Fraktion weiter hart daran arbeiten, mehr Geld für die Kommunen herauszuschlagen. Unser Ziel sind 15 Prozentpunkte Anteil am kommunalen Steuerverbund!



1 April 2014

Petition bringt Gemünden weiter

Die Kraft einer Petition oder wie die Eingabe eines Bürgers einem Thema Schub verleihen kann

Wie sehr das Petitionsrecht in Bayern zu schätzen ist, zeigt das Beispiel eines Gemündener Bürgers. Dieser hatte nun zum wiederholten Male mit seinen Eingaben hinsichtlich lokaler Themen Erfolg und erreichte für den barrierefreien Ausbau des Gemündener Bahnhofs einen sogenannten Würdigungsbeschluss im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. Demnach hat die Staatsregierung den Auftrag erhalten, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Gemünden nicht auf die Jahre 2018 und später vertagt wird, sondern eine Lösungsmöglichkeit gesucht werden muss, sodass der Regionalbahnhof bereits früher entsprechend saniert und barrierefrei ausgebaut werden kann.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Einstimmig folgten die Abgeordneten dem Petitum des Gemündeners, da nach Meinung des Ausschusses in diesem Bereich Handlungsbedarf angesagt ist, mehrere ähnlich gelagerte Regionalbahnhöfe ebenfalls zur Sanierung anstehen und als Weiteres das erklärte Ziel von Ministerpräsident Seehofer bis 2023 Bayern barrierefrei zu machen, im Raum steht. Nunmehr ist die Staatsregierung am Zug, um hier Lösungsmöglichkeiten über das bestehende Programm „Bayernpaket 2013-2018“ hinaus aufzuzeigen.


In dem aktuellen Programm, das 26 Bahnhöfe in Bayern umfasst, ist Gemünden als Regionalknotenpunkt bisher nicht enthalten. Grundlegend sind einfach zu wenige Mittel des Bundes für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen vorhanden, sodass ein so bedeutender und reichlich frequentierter Bahnhof wie Gemünden bisher keine Berücksichtigung fand. Deshalb fordere ich vor allem von der bayerischen Staatsregierung und von Ministerpräsident Horst Seehofer, endlich den Ankündigungen Taten folgen zu lassen. In der Regierungserklärung vom 12. November 2013 hatte dieser ein Sonderinvestitionsprogramm Bayern 2023 angekündigt das vorsieht, mit zusätzlichen Mitteln für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu sorgen. Bisher hat dies noch zu nichts gerührt und auf meine Anfrage (diese können sie hier einsehen) hin verwies die Staatsregierung darauf, dass man noch am Ermitteln des Bedarfs sei. Das stelle ich mir anders vor: erst ermittele ich den Bedarf und die Kosten und dann kann ich ankündigen.


Bereits in der Vergangenheit habe ich bezüglich des Bahnhofes Gemünden die Deutsche Bahn richtig genervt und dies mehrfach thematisiert. Stets wurde aber nur auf die nächste Tranche des Ausbauplanes nach 2018 verwiesen. Und jedes Mal erhielt ich  die Antwort, dass erst ab 2015/16 über die Aufnahme des Bahnhofs Gemünden in die nächste Tranche der barrierefreien Bahnhofs-Ausbauten entschieden werden kann. Umso erfreulicher ist, dass die Petition nun dem Ganzen nochmal einen Schub verleiht. In Bayern gibt es übrigens mehrere gleich gelagerte Fälle von bedeutenden Regionalbahnhöfen, die bisher nicht im Ausbauplan bis 2018 enthalten sind, u.a. führte die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme Weiden in der Oberpfalz an, bei dem auch Handlungsbedarf bestehe.



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