Kommunalfinanzierung II

14 April 2014

Kommunalfinanzierung II

Sicher erinnern Sie sich an meinen Blog aus der Vorwoche zur Kommunalfinanzierung mit dem Thema „Veränderungen bei Kommunalfinanzierung weiter nötig“. Dazu erhielt ich eine interessante Mail eines Bürgermeisters aus Unterfranken, der meine Ausführungen kritisch hinterfragt und die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.


"Danke für die offene Diskussion und ich hoffe sehr, dass wir diese Diskussion auch in Zukunft genauso offen und sachlich weiterführen. Also Günther leider ist das, was du an Info weitergegeben hast aus meiner Sicht nur die halbe Wahrheit, denn auf diesem Weg wird über das Gießkannenprinzip zwar ein kleiner Teil der immens gestiegenen Steuereinnahmen des Staates wieder verteilt, aber keiner spricht über das, was man vorher in weit größerem Rahmen den Gemeinden weggenommen hat und zusätzlich muss man sich in einer fairen Diskussion auch über die veränderte Aufgabenteilung der Kosten unterhalten.  Beispiele:

IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


1.     Gerade den Gemeinden, die mit viel Aufwand ihre Infrastruktur so gestalten, dass sich auch erfolgreiche Unternehmen dort ansiedeln, hat man mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eine ganze Menge genommen.
Meine Stadt hätte in den letzten drei Jahren, bei sagenhaften Konjunkturdaten der Deutschen Wirtschaft im allgemeinen und bei der hervorragend Ergebnissituation  der Unternehmen vor Ort, ganz sicher um  mindestens 1 Million €  mehr Gewerbesteuereinnahmen  im Jahr gehabt. Das zeigt der Vergleich mit den beiden Jahren vor dieser Reform ganz deutlich, denn in den Jahren 2006 und 2007 war unsere Wirtschaft sicher auch stark, aber bei weitem nicht so stark wie in 2010 und 2011, damals hatten wir eine Gewerbesteuereinnahme von 4,5 und 4,8 Mio €, heute liegen wir bei 2,5 und 3 Mio € . Auch wenn man davon die Einflüsse durch Investitionen in unseren Unternehmen abzieht sieht man sehr deutlich, dass Bund und Land sehr wohl mit den Einnahmen der Gemeinden Wohltaten für dritte vollbringen, da kann ich dann auch Jahre später mal ein „paar Pfennige“ von “gigantischen“ staatlichen Mehreinnahmen wieder verteilen. So kann man auch seinen eigen Staats-Haushalt sanieren und mit einem( angeblich ) ausgeglichenen Haushalt angeben.
 
2.    Die Verteilung erfolgt übrigens auch nicht leistungsgerecht, sondern wie unten beschrieben, eben mit der Gießkanne. Mellrichstadt z. B. hat aufgrund seiner Finanzstärke in den Jahren 2005 bis 2009 nie einen  Pfennig Schlüsselzuweisung erhalten. Lediglich in den Jahren 2011 haben wir aufgrund  der Folgen der Wirtschaftskriese in 2009 einmal eine nennenswerten Betrag  bekommen und seitdem, sind es in 2012 = 370.000€ und heuer gerade 530.000 €, also, nicht im geringsten ein Ausgleich für, das was uns seit der Unternehmenssteuerreform fehlt?
 
3.    Und dann sind da noch die Ausgaben, die Aufgrund von “mutigen Beschlüssen“ in Bund und Land steigen und die von den Kommunen irgendwie geschluckt werden müssen. Schauen wir uns dazu z. B. die Ausgaben für die Kinderbetreuung an. Diese Pflichtaufgabe ist natürlich auch ein wichtiger Standortfaktor, den wir im Sinne der Attraktivität unserer Städte und Gemeinden auf keinen Fall vernachlässigen dürfen und auch nicht wollen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehört die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen.
Aufgrund des aktuellen „Bayerischen Kinder – Bildungs- und Betreuungsgesetztes“ sind auch diese Ausgaben in den letzten Jahren stetig gestiegen und das bei immer weniger Kindern. 2012 wurden für die Kindergärten und Hort Ausgaben in Höhe von 1.079.000 € getätigt, wovon 569.000 € direkt von der Stadt aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Im Vergleich hierzu: Im Haushaltsjahr 2007 betrugen die Aufwendungen aus allg. Steuermitteln noch rd. 303.000 €.
Durch den kontinuierlichen Ausbau von Krippen- und Hortplätzen kann in Mellrichstadt inzwischen das gesamt Spektrum der Kinderbetreuung von 0- 14 Jahren abgedeckt werden. Trotz schwieriger Haushaltslage und zurückgehenden Einnahmen stehen wir und wohl auch alle anderen Kommunen in diesem Bereich zu unseren Verpflichtungen  und es wird im Bereich der Kinderbetreuung  nicht gespart.  Ich mache aber auch hier darauf aufmerksam, dass die Landesregierung in der Pflicht steht, denn wenn es nach dem Kinderförderungsgesetz geht, soll bis  für jedes Kind zwischen 1 und 3 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Zur Realisierung dieser Forderung wurde zwar ein Zuschussprogramm für den Bau von Krippen aufgelegt, das nützt jedoch den Gemeinden und Städten herzlich wenig, wenn im Ausgleich dazu die Kosten für den laufenden Betrieb nicht mehr finanzierbar sind.
Fair wäre, wenn der, der die Gesetzte beschließt, also auch der Freistaat, sich hier noch wesentlich stärker einbringen, denn die bisherige Lösung  (Kostenteilung 50:50) ist bei den „von oben eingeführten Steuerreformen“ zu Lasten der Kommunen auf Dauer nicht mehr finanzierbar.
 
Soweit meine Beispiele und mein Beitrag zu einer gesunden Diskussion, gerne kann ich auch noch mehr liefern. Es gilt halt immer noch, dass ein staatlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht nur über entsprechende kalkulierbare Einnahmen, die man uns Kommunen dauerhaft ( nicht nur mal wenn man es sich leisten möchte ) lässt, wirklich sichergestellt werden kann".  



 

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