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15 Juli 2016

Realschulen nicht länger im Stich lassen

Vor allem die Diskussion um das Gymnasium prägt seit Jahren die Bildungslandschaft, doch auch die anderen Schularten verdienen unsere Aufmerksamkeit. Wir FREIE WÄHLER haben daher eine Aktuelle Stunde zum Thema „Zukunft der Realschulen jetzt gestalten“ gehalten.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Man mag es auf Grund der vielen arbeitslosen Junglehrer nicht glauben, doch an den Realschulen fehlen ebenso wie an den Mittelschulen Lehrkräfte. Seit Jahren werden an der Bayerischen Realschule Stunden gekürzt und Klassen vergrößert. Schon lange fordern wir daher ein Ende der Stundenkürzungen, mehr Lehrerstunden, den vollständigen Abbau übergroßer Klassen sowie ein qualitativ und finanziell besser ausgestattetes Ganztagsschulangebot. Diese Schritte sind dringend notwendig, wenn wir die Bildungsqualität aufrecht erhalten und jedem einzelnen Schüler gerecht werden wollen. Mir ist es persönlich wichtig, dass auch an den weiterführenden Schulen ein solides Angebot im Ganztagsbereich angeboten wird, denn die gesellschaftlichen Strukturen haben sich geändert und auch die Schulen müssen darauf reagieren können.


Erfreulicherweise konnten wir unsere Bemühungen als ersten Teilerfolg verbuchen: die CSU hat endlich Zahlen genannt und zugesichert, dass die Realschulen 238 von 337 Lehrerstellen aus der demografischen Rendite zurückerhalten. Natürlich ist das nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch immerhin ist ein erster Meilenstein gesetzt. Wir werden uns auch weiter tatkräftig dafür einsetzen, dass es an Bayerns (Real-)Schulen weiter geht und unser Nachwuchs das bestmögliche Bildungsangebot erhält.



15 Juli 2016

Jedes Kind muss schwimmen können

Es ist der Alptraum jeder Lehrkraft: man geht mit seiner Klasse schwimmen, das Unfassbare passiert und ein Kind kämpft im Wasser um sein Leben. Klingt sehr dramatisch, ist aber nicht weit her geholt. Jährlich ertrinken bundesweit ca. 400 Menschen, Bayern nimmt hier in der Bundeländerstatistik leider die traurige Spitzenposition ein. Zu diesem Ergebnis kam die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in einer ihrer Studien, die mich in meiner Meinung, dass jedes Kind das die Grundschule verlässt schwimmen können sollte, bestätigt.


Dass dies jedoch nicht der Fall ist, belegen Zahlen deutlich: rund ein Drittel aller Kinder verlässt die Grundschule, ohne richtig schwimmen zu können. Schwimmen ist eine Lebenskompetenz, die früh gelernt sein sollte. Wir FREIE WÄHLER setzen uns im Bayerischen Landtag daher vehement für eine Verbesserung des Schwimmunterrichts ein.




S. Flaisch  / pixelio.de

S. Flaisch / pixelio.de


Dass eine Lehrkraft mit 28 Kindern keine effektive Schwimmausbildung gewährleisten kann, liegt auf der Hand. Ich bin daher der Meinung, dass die Gruppengröße auf 15 Kinder pro Lehrkraft beschränkt werden muss. Außerdem würde eine Kooperation mit DLRG und Wasserwacht zusätzlich Sicherheit und Hilfestellung bieten. Mein Wunsch ist es, dass die Weichen so gestellt werden, dass in der vierten Jahrgangsstufe alle Kinder das Jugendschwimmabzeichen Bronze, also den Freischwimmer, erreicht haben und damit als „sichere Schwimmer“ gelten.


Um die Transparenz auch nach dem Übertritt zu gewährleisten ist es außerdem sinnvoll, die Schwimmfähigkeit des jeweiligen Kindes im Übertrittszeugnis festzuhalten. Dass unsere Anträge von der Regierungsmehrheit der CSU abgelehnt wurden, halte ich für einen Skandal. Unter den aktuell widrigen Bedingungen wird der Schwimmunterricht an Schulen eher stiefmütterlich behandelt, wenn sich nicht bald etwas tut, ist es aus mit der Schwimmfähigkeit aller Kinder.



15 Juli 2016

Landesentwicklungsprogramm so nicht zufriedenstellend

Reform ist nicht gleich Reform, das habe ich diese Woche einmal mehr hautnah erleben müssen. Unser Bayerisches Landesentwicklungsprogramm ist eigentlich eine gute Sache: es sollen beispielsweise gleichwertige Lebensbedingungen geschaffen und der ländliche Raum gestärkt werden.


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Wenn jedoch beinahe jeder zweite Ort Ober-, Mittel-, oder Grundzentrum wird und gefühlt halb Bayern Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist, dann läuft etwas schief. Hört man unserem Minister Söder zu, könnte man meinen, Autobahnen seien die einzigen einer Entwicklung bedürfenden Bereiche. Alle Reformen nützen nichts, wenn sie nichts Neues bringen!


Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine Rückkehr zu einem Landesentwicklungsprogramm, das seinen Namen auch wirklich verdient. Dazu gehört unbedingt, dass wir wirklich strukturschwache Regionen gezielt fördern müssen und ihnen nicht wahllos den Stempel „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ aufdrücken, ohne etwas dagegen zu tun. Darüber, wie sich die Diskussion im Landtag entwickelt, werde ich Sie selbstverständlich weiter informieren.



14 Juli 2016

Verbannung der Volksmusik?

Bei unserem Parlamentarischen Abend „Volksmusik verbindet: Musikalische Vielfalt in Bayern“ haben wir FREIE WÄHLER in Hinblick auf die Verbannung der Volksmusik aus dem Programm des BR ein aktuell hitzig diskutiertes Thema aufgegriffen.


Dass viele Menschen die Entscheidung des  Bayerischen Rundfunks, die Volksmusik aus dem frei empfangbaren UKW-Programm von Bayern 1 zu nehmen, bedauern, macht ein Blick auf den diesbezüglichen Widerstand deutlich: drei Petitionen mit mehr als 20.000 Unterschriften zum Erhalt der Volksmusik im Programm des BR wurden eingereicht. Die Volksmusik gilt als Teil des gelebten Brauchtums und des kulturellen Erbes Bayerns. Klingt hochtrabend, doch wird alltäglich praktiziert, wie beispielsweise in Festzelten. Hingegen vieler Vorurteile ist Volksmusik auch bei jungen Leuten wieder beliebt, es werden weiterhin viele junge Gruppen gegründet und so eine neue Szene im Bereich Volksmusik geschaffen.




Auch in Unterfranken nimmt die Volksmusik eine wichtige Rolle ein.

Auch in Unterfranken nimmt die Volksmusik eine wichtige Rolle ein.


Dass man die Volksmusik jetzt auf eine Digitalfrequenz verbannt, obwohl UKW erst in vielen Jahren abgeschaltet werden soll, ist mir ein Rätsel und in meinen Augen bürgerunfreundlich.


Auch aus bildungspolitischer Sicht kommt (Volks-) Musik oft zu kurz. Musikunterricht wird an vielen Schulen eher alibihaft oder gar nicht unterrichtet, immer weniger Kinder und Jugendliche erlernen ein Instrument oder üben sich im Singen. Nun ein solches Zeichen gegen die Volksmusik zu setzen, nimmt dieser noch stärker an Bedeutung. Wir FREIE WÄHLER sind weiterhin der Meinung, dass Volksmusik verbindet und wir daher dringend die ganze musikalische Vielfalt in Bayern erhalten müssen.


Einen Videobeitrag zu unserem Parlamentarischen Abend finden Sie hier.




8 Juli 2016

Meine Woche

Es war zwar nur eine kurze, rund einstündige Rückkehr in meine berufliche Vergangenheit als Sportlehrer an der Dr. Karl-Kroiß-Schule für Hörgeschädigte, aber dafür ein umso angenehmerer Termin. Beim bayerischen Landesschulsportfest in Ismaning traf ich nicht nur einige meiner früheren Schülerinnen und Schüler, sondern auch viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen. Als wäre ich nie weg gewesen! Was mir bei dieser Veranstaltung einmal mehr klar wurde und wofür ich schon seit mehreren Jahren im Landtag werbe, besser gesagt kämpfe, ist die eigenständige Betrachtung der Hörschädigung. Zwar ist es im Zeitalter der Inklusion für viele meiner Landtagskolleginnen und –kollegen nicht nachvollziehbar, warum es noch eigene Sport-Wettbewerbe für Gehörlose und Schwerhörige geben soll, wenn man diesen doch eine Teilnahme an Wettbewerben hörender Sportler oder eine Verquickung mit den übrigen Behindertensportlern ermöglichen kann, aber alleine der Blick auf die Starts bei den Kurzstreckensprints  in Ismaning haben mich in meiner Auffassung einmal mehr bestätigt.


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Ein „hörender“ Starter hatte keinerlei Einfühlungsvermögen für die hörgeschädigten Schüler, weder von seiner schnellen und von Hörgeschädigten nicht zu verstehenden Sprache („Auf-die-Plätze-fertig-Schuss“) noch von seiner Gestik oder Mimik, sodass eine Reihe von Schülern den Startschuss erst gar nicht mitbekommen haben und hinterherliefen.


Dies ist ein Paradebeispiel, wie Politik des Öfteren an der Realität vorbei diskutiert wird und bestimmte Personenkreise dadurch richtiggehend um ihre Rechte kämpfen müssen. Erst letzte Woche hatten wir dazu im Landessportbeirat die Diskussion zum Antrag des Bayerischen Gehörlosen-Sportverbandes auf Sitz und Stimme in diesem Gremium. Mit 18 zu 1 und an den Haaren herbei gezogenen Argumenten wurde ich niedergestimmt. Argumente wie „dann kämen alle anderen 53 Sportfachverbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes und wollten auch Sitz und Stimme in dem Gremium“ oder „die Gehörlosen seien durch den Versehrten- und Behindertensportverband dort ausreichend vertreten“, zeugen von wenig Sachverstand, denn interessanterweise ist der Gehörlosensport sowohl weltweit mit den Deaflympics, also den Weltspielen der Gehörlosen, als auch bundesweit im Deutschen Olympischen Sportbund als Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung eigenständig organisiert und anerkannt.


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Wer einmal die Erfahrung machen will, warum Gehörlose und Schwerhörige eben anders zu betrachten sind als andere behinderte Menschen, der sollte sich einmal zu einer Veranstaltung von hörgeschädigten Menschen begeben und versuchen, dort anzudocken. Spätestens dann, wenn die Gebärden dominieren und die Lautsprache nur in Fragmenten zu vernehmen ist, würde Jederfrau und -mann klar werden, dass es noch schwieriger sein müsste, einem solchen benachteiligten Menschen etwa die Feinheiten eines Flops im Hochsprung oder das Dribbeln im Basketball beizubringen.


Insofern bin ich zumindest glücklich darüber, dass wir es mit vereinten Kräften geschafft haben, dass nun der Gehörlosensport ins Nachwuchs-Leistungssportkonzept des Freistaates aufgenommen worden ist und künftig die gehörlosen Sportler strukturierter und organisierter auftreten können. Freilich gilt es bis dahin noch die hohe Hürde der Finanzierung des Nachwuchsleistungssportkonzeptes durch den Bayerischen Landtag im Doppelhaushalt 2017/1708 zu nehmen.


 



8 Juli 2016

Nothilfe für klamme Kommunen – Stabilisierungshilfe

Im Jahr 2012 hat die Bayerische Staatsregierung für Kommunen, die von der Demografie besonders negativ betroffen bzw. in finanziellen Notlagen sind, die sogenannte Stabilisierungshilfe eingeführt. Ziel dieser Stabilisierungshilfe ist es, betroffenen Kommunen gezielt in ihren finanziellen Notlagen zu helfen.


Genauer gesagt: die Stabilisierungshilfen sollen sparwillige Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und ihnen wieder Handlungsspielräume eröffnen. Da es sich jedoch bei der Stabilisierungshilfe um eine freiwillige Nothilfe handelt, die den Kommunen auf Antrag gewährt werden kann, müssen diese verschiedene Verpflichtungen einhalten. Hierzu gehört beispielsweise, sowohl Pflichtaufgaben als auch freiwillige Leistungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu prüfen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort notwendige Maß zu reduzieren. Zu Pflichtaufgaben einer Kommune zählen beispielsweise Schulen, die Feuerwehr und der Straßenerhalt, zu den freiwilligen Leistungen ein Schwimmbad oder eine Bücherei.




M. Großmann  / pixelio.de

M. Großmann / pixelio.de


Im Laufe der letzten Jahre hat sich im Bereich der Stabilisierungshilfe immer wieder etwas getan. Seit dem Antragsjahr 2014 kann zum Beispiel bei entsprechender Bedarfslage ein individuell festzulegender Anteil der gewährten Stabilisierungshilfe auch für investive Bedarfe der Kommune zur Verbesserung und zum Erhalt der kommunalen Grundausstattung verwendet werden. Klingt kompliziert, bedeutet aber im Grunde nur, dass unter anderem Investitionen bei Feuerwehr, Kindertagesstätten oder im Bereich der Dorferneuerung getätigt werden dürfen.


Ab dem Jahr 2015 wird zudem jedem Stabilisierungshilfeempfänger ein Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro für Investitionen gewährt, die keiner Zweckbindung unterliegen.


Wichtig zu wissen ist, dass Stabilisierungshilfen maximal in fünf Jahresraten bewilligt werden können. Dass die Stabilisierungshilfe wichtig und richtig ist zeigt die Zahl der Stabilisierungshilfeempfänger: in Unterfranken hat sich beispielsweise die Zahl der Empfänger von Jahr 2013 auf das Jahr 2014 fast verdoppelt – das ist der größte Anstieg bayernweit. Ich bin mir sicher, dass die Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 ebenfalls einen Anstieg verzeichnen werden, denn Unterfranken kämpft gegen den demographischen Wandel an.


Ganz aktuell ist das Thema Stabilisierungshilfe für mich in dieser Woche im Stadtrat in Gemünden zur Entscheidung angestanden. Durchaus mit Skepsis verfolgten einige Kolleginnen und Kollegen diese Thematik, weil sie befürchteten, dass wir als Stadt dadurch in ein Zwangs-Korsett gepresst werden und handlungsunfähig werden könnten. Ich kann dieses flaue Gefühl im Magen durchaus nachvollziehen, jedoch bin ich überzeugt, dass die „Sparkriterien“ bei uns in Gemünden weitestgehend schon ausgereizt sind. Gerade deshalb halte ich es für sinnvoll auf diese Hilfe des Staates zurück zu greifen. Gemünden ist damit die erste Kommune im Landkreis überhaupt, die Stabi-Hilfe beantragt und springt damit auf einen zunehmenden Trend auf. Demzufolge beantragen immer mehr Kommunen Stabilisationshilfe.


Weitere Details finden Sie in meiner diesbezüglichen Schriftlichen Anfrage: 17_0007326



8 Juli 2016

Schulbegleiter in Unterfranken

Im Rahmen der Inklusion und auch in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen kommt immer wieder der Begriff des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin auf. Die immer weiter steigende Zahl von Schulbegleitern zeigt, dass das Thema stetig aktueller wird. Daher möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Thematik der Schulbegleitung geben.


Rechtlich handelt es sich bei der Schulbegleitung um eine eingliederungshilferechtliche Leistung zur Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung im Schulalltag unterstützen und begleiten, um diesen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Somit sind Schulbegleiter, je nach individuellem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf des Kindes oder des Jugendlichen, vor allem im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich unterstützend tätig, jedoch nicht im Bereich Bildung an sich. Die Aufgabentrennung zwischen Lehrkraft und Schulbegleitung ist strikt: Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen dürfen keine Unterrichtsaufgaben übernehmen.




Evelyn Merz  / pixelio.de

Evelyn Merz / pixelio.de


Vor allem immer wieder hitzig diskutiert wird das Thema der Vergütung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern. Generell bemisst sich die Höhe der Vergütung im Grundsatz nach der notwendigen fachlichen Qualifikation des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin, die sich wiederum nach dem individuellen Bedarf des behinderten Kindes richtet. Außerdem entstehen weitere Unterschiede bezüglich der Vergütung aufgrund dessen, dass im Rahmen des Sozialhilferechts die Kosten für die Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung übernommen werden, die Kosten für die Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche jedoch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts. Für Schulbegleiter/-innen, die keine besondere Qualifikation benötigen und bei einem Dienst angestellt sind, erstattet der Bezirk für Betreuungszeiten aktuell regelmäßig einen Stundensatz (60 Minuten) von 22,87€.


Die Zahl der Schulbegleiter hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Im Jahr 2010 waren in Unterfranken 142 Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung registriert, zum Stand 30. April 2015 waren es bereits 422 Schülerinnen und Schüler, für die der Bezirk Unterfranken die Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung übernahm.


Meiner Meinung nach sind Schulbegleiter – wenn der Einsatz mit der (Schul-)familie abgestimmt ist – eine wichtige Stütze für Schülerinnen und Schüler mit notwendigem Förderbedarf. Allerdings bin ich der Ansicht, dass für die heterogene Schülerschaft eine pädagogische Zweitkraft, die fest in das Unterrichtsgeschehen eingebunden ist, hilfreicher wäre, als ein nicht pädagogisch ausgebildeter Schulbegleiter.



24 Juni 2016

Aufstockung der Mobilen Reserve dringend nötig

Stellen Sie sich vor: mehrmals im Monat steht ihr Kind vor offiziellem Unterrichtsende vor der Haustüre, die Erklärungen immer ähnlich: Der Nachmittagsunterricht/die AG/die 6. Stunde entfällt. Solche Situationen sind in Bayern längst keine Ausnahme mehr, denn es fehlt an Personal.


Bereits zu Schuljahresbeginn fängt der Teufelskreis an: das Kultusministerium vergibt Stellen, diese sind jedoch auf Unterkante genäht. Ist eine Lehrkraft krank, wegen einer Fortbildung freigestellt, auf Klassenfahrt, auf Praktikumsbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler oder in den Prüfungsablauf der Abschlussprüfungen eingeplant steht die Schulleitung oft vor einem Problem. Solche Situationen werden seit dem Schuljahr 1979/80 eigentlich von den sogenannten Mobilen Reserven gelöst: diese mobilen Lehrkräfte stehen zur Deckelung des kurzfristigen Unterrichtsausfalls flexibel zur Verfügung. Dass dies jedoch nicht funktionieren kann, wenn auch hier an allen Ecken und Enden gespart wird, wurde dieses Schuljahr deutlicher denn je.


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Trotz zusätzlicher Einstellungen von Mobilen Reserven zum November, Januar und Februar ganz nach dem Gießkannenprinzip war der Unterrichtsausfall an den Grund- und Mittelschulen erschreckend hoch. Wir FREIE WÄHLER fordern daher bereits zu Schuljahresbeginn eine höher angesetzte Grundversorgung. Gerade unter dem Aspekt der Inklusion und der während des Schuljahres verstärkt an den Schulen ankommenden Flüchtlingen ist uns außerdem eine „gerade-so-Deckelung“ des Bedarfs nicht genug. Wir setzen uns für eine Aufstockung der Mobilen Reserven um 10% ein. Nur wenn die Unterrichtsversorgung an unseren Grund- und Mittelschulen zu 110% abgedeckt ist, kann im Schulalltag flexibel und bedarfsgerecht reagiert werden.


Da dies aktuell nicht der Fall ist, kann ich laute Beschwerden von Erziehungsberechtigten durchaus verstehen. Die Flüchtlinge werden mit den allerletzten Reserven beschult, oft fallen im Notfall daher jedoch Förderkurse und AG´s aus sobald die Stunden knapp werden.


Studien zeigen, dass die Lehrkräfte in Bayern ihr Bestes geben, um trotz der widrigen Bedingungen allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden – die damit verbundene Mehrarbeit über Monate hinweg zehrt jedoch an den Nerven und macht auf lange Sicht krank.


An der Bildung zu sparen ist in meinen Augen der fatalste Fehler, den Bayern machen könnte. Ich werde mich daher weiterhin vehement für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung einsetzen und stehe diesbezüglich auch in einem ständigen Austausch mit dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV).



24 Juni 2016

Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bei vor Ort Terminen habe ich in jüngster Vergangenheit immer wieder von der hohen finanziellen Belastung der Kommunen durch die Finanzierung der Asylbewerber und Flüchtlinge gehört. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich mit einer Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu wenden, um Näheres über die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erfahren.


Insgesamt betrugen die Kosten für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Jahr 2015 95.675.426,55€.  Im Jahr 2013 waren das noch rund 73 (!) Millionen Euro weniger. Dieser gravierende Unterschied lässt sich natürlich mit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen begründen.




Dirk Wahn, einfachmalraus.net  / pixelio.de

Dirk Wahn, einfachmalraus.net / pixelio.de


Diese Gesamtkosten lassen sich genauer aufschlüsseln, im Folgenden möchte ich Ihnen einen genaueren Überblick bieten: die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kostenfaktoren Unterbringung, Verpflegung, Verbesserung der medizinischen Versorgung, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz wie beispielsweise Bargeldzahlungen und medizinische Versorgung sowie juristische Kosten. Natürlich stellen die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz mit 69.941.130 € den größten Posten im Jahr 2015 in Unterfranken dar.


Neben diesen direkten Gesamtkosten fallen außerdem Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung an. Im Jahr 2015 waren dies in Unterfranken 31.427.570€. Hervorheben möchte ich jedoch auch die Tatsache, dass durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Allein in Unterfranken wurden 222 Stellen in der Unterbringungsverwaltung geschaffen, bayernweit rund 1475.


Natürlich werden die Kommunen finanziell unterstützt, dies geschieht vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Seit November 2015 werden so sogar die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb des Finanzausgleichs erstattet. Zusätzlich wurde außerdem eine sogenannte Kümmerpauschale seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ins Leben gerufen, die die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte mit einer Verwaltungspauschale erstattet.


Uns FREIEN WÄHLERN ist dies jedoch nicht genug. Die Kommunen müssen beispielsweise die Kosten für Bildungseinrichtungen tragen und das ist für viele Kommunen schlichtweg eine finanzielle Überforderung. Wir werden uns daher weiterhin für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen einsetzen und nicht locker lassen!



23 Juni 2016

Zahl der „Fehlbeleger“ steigt stetig

Bestimmt erinnern Sie sich noch gut an folgende Situation: Im Januar setzte unser Landshuter Landrat Peter Dreier 31 Flüchtlinge in einen Bus nach Berlin. Ziel dieser Aktion war es, vor dem Kanzleramt auf die Flüchtlingspolitik und deren Schwierigkeiten aufmerksam zu machen.


Die in diesem Bus sitzenden Flüchtlinge waren sogenannte Fehlbeleger. Als Fehlbeleger gelten diejenigen Flüchtlinge, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylbewerber anerkannt wurden und daher aus ihrer Unterkunft ausziehen müssen. Problem an dieser Sache ist, dass in unzähligen Landkreisen keine Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt mehr zur Verfügung stehen.




I-vista  / pixelio.de

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Ende Februar 2016 wurden in Bayern insgesamt 13.045 Fehlbeleger registriert, davon entfielen 1.995 auf Unterfranken. Der Landkreis, der hiervon am stärksten betroffen ist, ist Aschaffenburg mit 294 Fehlbelegern. Doch auch Main-Spessart ist mit 113 Fehlbelegern betroffen. Laut meiner Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration betrug der prozentuale Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften Ende Februar 8,4%. Wenn man den generell vorherrschenden Wohnungsmangel im Freistaat bedenkt, wird das Problem deutlich: immer mehr Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Die eklatante Situation in Bezug auf den Wohnraummangel habe ich in meinem Blog bereits näher beschrieben.


Bisher dürfen anerkannte Asylbewerber bei drohender Obdachlosigkeit weiterhin in den Asylunterkünften leben, jedoch verständlicherweise nur übergangsweise. Vor allem die Kommunen leiden unter dieser zusätzlichen Belastung, hier muss dringend eine Lösung gefunden werden. Bisher wurde der Bayerische Wohnungspakt ins Leben gerufen, der sich aus den Säulen „staatliches Sofortprogramm“, „kommunales Wohnraumförderungsprogramm“ und „Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung“ zusammensetzt. Dennoch muss hier weiter gedacht werden, denn auch „Otto-Normal-Bürger“ haben derzeit vor allem in den Ballungsgebieten Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Mir ist besonders wichtig, dass diese Tatsache nicht in Vergessenheit gerät und ebenfalls Berücksichtigung findet bei der Lösungsfindung.



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