Nothilfe für klamme Kommunen – Stabilisierungshilfe

8 Juli 2016

Nothilfe für klamme Kommunen – Stabilisierungshilfe

Im Jahr 2012 hat die Bayerische Staatsregierung für Kommunen, die von der Demografie besonders negativ betroffen bzw. in finanziellen Notlagen sind, die sogenannte Stabilisierungshilfe eingeführt. Ziel dieser Stabilisierungshilfe ist es, betroffenen Kommunen gezielt in ihren finanziellen Notlagen zu helfen.


Genauer gesagt: die Stabilisierungshilfen sollen sparwillige Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und ihnen wieder Handlungsspielräume eröffnen. Da es sich jedoch bei der Stabilisierungshilfe um eine freiwillige Nothilfe handelt, die den Kommunen auf Antrag gewährt werden kann, müssen diese verschiedene Verpflichtungen einhalten. Hierzu gehört beispielsweise, sowohl Pflichtaufgaben als auch freiwillige Leistungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu prüfen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort notwendige Maß zu reduzieren. Zu Pflichtaufgaben einer Kommune zählen beispielsweise Schulen, die Feuerwehr und der Straßenerhalt, zu den freiwilligen Leistungen ein Schwimmbad oder eine Bücherei.




M. Großmann  / pixelio.de

M. Großmann / pixelio.de


Im Laufe der letzten Jahre hat sich im Bereich der Stabilisierungshilfe immer wieder etwas getan. Seit dem Antragsjahr 2014 kann zum Beispiel bei entsprechender Bedarfslage ein individuell festzulegender Anteil der gewährten Stabilisierungshilfe auch für investive Bedarfe der Kommune zur Verbesserung und zum Erhalt der kommunalen Grundausstattung verwendet werden. Klingt kompliziert, bedeutet aber im Grunde nur, dass unter anderem Investitionen bei Feuerwehr, Kindertagesstätten oder im Bereich der Dorferneuerung getätigt werden dürfen.


Ab dem Jahr 2015 wird zudem jedem Stabilisierungshilfeempfänger ein Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro für Investitionen gewährt, die keiner Zweckbindung unterliegen.


Wichtig zu wissen ist, dass Stabilisierungshilfen maximal in fünf Jahresraten bewilligt werden können. Dass die Stabilisierungshilfe wichtig und richtig ist zeigt die Zahl der Stabilisierungshilfeempfänger: in Unterfranken hat sich beispielsweise die Zahl der Empfänger von Jahr 2013 auf das Jahr 2014 fast verdoppelt – das ist der größte Anstieg bayernweit. Ich bin mir sicher, dass die Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 ebenfalls einen Anstieg verzeichnen werden, denn Unterfranken kämpft gegen den demographischen Wandel an.


Ganz aktuell ist das Thema Stabilisierungshilfe für mich in dieser Woche im Stadtrat in Gemünden zur Entscheidung angestanden. Durchaus mit Skepsis verfolgten einige Kolleginnen und Kollegen diese Thematik, weil sie befürchteten, dass wir als Stadt dadurch in ein Zwangs-Korsett gepresst werden und handlungsunfähig werden könnten. Ich kann dieses flaue Gefühl im Magen durchaus nachvollziehen, jedoch bin ich überzeugt, dass die „Sparkriterien“ bei uns in Gemünden weitestgehend schon ausgereizt sind. Gerade deshalb halte ich es für sinnvoll auf diese Hilfe des Staates zurück zu greifen. Gemünden ist damit die erste Kommune im Landkreis überhaupt, die Stabi-Hilfe beantragt und springt damit auf einen zunehmenden Trend auf. Demzufolge beantragen immer mehr Kommunen Stabilisationshilfe.


Weitere Details finden Sie in meiner diesbezüglichen Schriftlichen Anfrage: 17_0007326



 

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