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27 November 2012

Für die Kommunen haben wir Einiges erreicht, aber es ist immer noch zu wenig

Immer wieder werde ich bei meinen Besuchen bei Ortsverbänden, wie zuletzt in Dittelbrunn und Bad Königshofen, mit der Frage konfrontiert, was denn die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag seit 2008 erreicht haben und wofür wir stehen. Da kann ich ganz spontan stets antworten: vor allem für eine solide Finanzierung der Kommunen. Dass sich hinter diesen einfachen Worten eine durchaus komplizierte Rechnung versteckt ist sicher den Wenigsten geläufig, wenn sie die Unterfinanzierung der Kommunen durch den Freistaat monieren.


Es handelt sind dabei im Wesentlichen um die beiden wichtigsten Steuerverbünde, den allgemeinen Steuerverbund und den Kfz-Steuerverbund. Als weitere Säule der Kommunalfinanzierung dienen die Schlüsselzuweisungen . Aus der folgenden Tabelle zur Entwicklung des Finanzausgleichgesetzes (FAG) kann man die durchaus positive Entwicklung der Kommunalfinanzierung durch den Freistaat sehr gut erkennen. Aber es ist immer noch zu wenig, denn rund 80 Prozent der bayerischen Kommunen sind nach wie vor mehr oder minder hoch verschuldet.




Der Kfz-Steueranteil[2] liegt seit 2009 bei 51% (2008: 50%)

[1] Obwohl die Buchung der 10 Mrd. € Schuldenaufnahme für die BayernLB im Jahr 2008 erfolgt, habe ich hier die ursprüngliche Planung des Schuldenstandes angesetzt und erst ab 2009 die BayernLB eingerechnet. Nur so ist eine Verifizierung der Aussage möglich, dass unter Seehofer der Schuldenstand um 8 Mrd. € angestiegen ist. Allerdings stehen den 10 Mrd. € Schuldenaufnahme für die Bayern LB 2 Mrd. € Schuldentilgung im Normalhaushalt gegenüber.

2 Seit 2010 Kfz-Steuerersatzverbund wg. Übergang der Aufkommens an den Bund.

Die Kommunen in Bayern spüren diese Steigerungen der Zuwendungen des Freistaates in der Realität jedoch kaum. Und dies zumal ständig weitere Belastungen wie Ganztagsschulausbau, Kinderkrippenausbau oder Inklusion auf sie zukommen. Deshalb werden wir FREIEN WÄHLER nicht müde, immer wieder für mehr Geld für die Kommunen zu plädieren, denn geht es den Kommunen gut, geht es auch dem Freistaat gut.


Neben diesen Haupt-Parametern der Kommunalfinanzierung gibt es darüber hinaus eine nahezu unübersehbare Anzahl an Zuschüssen für Gemeinden. Eine Aufstellung hierüber wäre sehr zeitaufwendig und daher nur sinnvoll, wenn Bedarf bei einer Gemeinde besteht.


Ein interessanter Hinweis sei aber noch erlaubt: Die FREIE WÄHLER-Fraktion hat seit den ersten Haushaltsverhandlungen als mittelfristiges Ziel beim allgemeinen Steuerverbund einen Anteil von 12,5 % gefordert. Dies hat die Staatsregierung mittlerweile sozusagen in 4 Schritten letztlich erfüllt! Wenn es zunächst auch etwas utopisch klingt, aber die Kommunen brauchen mittelfristig einen Anteil am allgemeinen Steuerverbund von 15 Prozent.



29 Oktober 2012

Komplexe Diskussion zum Landesentwicklungsprogramm

Wer sich in irgendeiner Weise mit Kommunalpolitik auseinandersetzt, dem wird in den vergangenen Wochen der neue Gesetzes-Entwurf zum Landesentwicklungsplan nicht verborgen geblieben sein. Schließlich waren alle Kommunen und Verbände aufgefordert, im Rahmen der Anhörung Stellungnahmen zu geben. Dabei war auffallend, dass die meisten Verbände fast übereinstimmend vernichtende Kritik am vorgelegten Entwurf der Staatsregierung geäußert haben und  – egal wer eine Stellungnahme abgegeben hat – diesen Entwurf des von der fdp geführten Wirtschaftsministeriums in Bausch und Bogen verdammte. „Einstampfen, neu machen“, lautete die meist vernommene Aussage dazu.


Größtes Problem ist das sogenannte Doppelsicherungsverbot des Landes­planungsgesetzes. Durch überzogene Auslegung dieser Norm möchte die Staatsregierung offensichtlich das wichtigste koordinierende Planungsinstrument Bayerns zu einem Nebenher wenig verbindlicher Einzelaspekte verkommen lassen. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER dem nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung des Doppelsicherungsverbotes entgegengesetzt und sind davon überzeugt, dass der Landtag nunmehr die Notbremse ziehen muss.




Alexander Klaus / PIXELIO / pixelio.de




Durch die Neufassung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 hat der Landesgesetzgeber ein Vollgesetz im Bereich der Raumordnung geschaffen. Das Gesetzgebungsverfahren war geprägt von höchst widersprüchlichen Auffassungen darüber, was die Landesplanung zu leisten habe. Schließlich setzte sich im Landtag die Auffassung durch, dass der ursprünglich von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen geändert werden müsse. Die abschließende Beschränkung der Landesplanung auf einige wenige Regelungsbereiche wurde durch den Landtag nach umfassender Diskussion durch die Neufassung der Artikel 19 (Inhalt des Landesentwicklungsprogramms) und Artikel 21 (Inhalt der Regionalpläne) aufgegeben.


Der Landtag bekundete hierdurch die Ansicht, dass die Landesplanung eine umfassende, fachübergreifende Koordinierung der raumrelevanten Aspekte zu leisten habe. Das entspricht auch den grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Raumplanungssystem. Demnach ist die Raumordnung „übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt“.


Durch die Vorlage des Entwurfs für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch die Staatsregierung im Sommer 2012 hat sich die Situation jedoch vollständig verändert. Es zeigt sich, dass die Staatsregierung gerade das sog. Doppelsicherungsverbot als Argument heranzieht, das LEP in großen Teilen auszuhöhlen und zu fragmentieren. An zahlreichen Stellen werden mit Verweis auf Normen, aber auch auf völlig unverbindliche Konzepte (vgl. z.B. Tourismuskonzept der Staatsregierung) überhaupt keine verbindlichen landesplanerischen Regelungen mehr getroffen. Gerade in den Politikfeldern, die der Landtag abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung als regelungsbedürftig bezeichnet hatte (insbesondere Sozialwesen, Gesundheit, Bildung und Kultur), ist offensichtlich vorgesehen, das LEP mit Verweis auf bestehende Gesetze zu entleeren. Diese Verkennung der Aufgabe der Landesplanung unter gleichzeitiger Missachtung des Willens des Landtags durch die Exekutive muss durch Konkretisierung des Gesetzes verhindert werden.


Die Lösung kann also nur lauten: Das Doppelsicherungsverbot für Raumordnungspläne wird jeweils gestrichen. Ferner wird in Anlehnung an das Konkretisierungsgebot klarstellend eine Formulierung gewählt, die eine Aufnahme von Festlegungen in Raumordnungspläne vorschreibt, sofern diese zur Konkretisierung genannten Grundsätze der Raumordnung notwendig sind.



27 Oktober 2012

Kommunen drohen weitere Kosten!

Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und einem entsprechenden Urteil vom 10. November sollen künftig kommunale Beistandsleistungen der Umsatzsteuer und kommunale Kindertagesstätten der Körperschaftsteuer (so das Urteil vom 12. Juli 2012, Az.: I R 106/10) unterliegen. Jetzt werden Sie sich sicherlich erst einmal fragen, was ist das denn? So ging es mir ehrlich gesagt auch, als ich erstmals von diesem neuen „Schildbürgerstreich“ gehört habe. Beim näheren Hinsehen habe ich dann erfahren, dass unter sogenannte kommunale Beistandsleistungen beispielsweise die Vermietung einer Schulturnhalle an den örtlichen Sportverein fällt. Dafür soll also künftig die Kommune Umsatzsteuer bezahlen, was – egal welcher Größe – für die Kommunen eine neue zusätzliche Ausgabe darstellt.





Rainer Sturm / PIXELIO / pixelio.de


Und auch die Unterwerfung von kommunalen Kindertagesstätten unter die Körperschaftsteuer widerspricht dem Auftrag des Gesetzgebers an die Kommunen, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu erfüllen. Nicht nur, dass es die Kommunen vor massive finanzielle Probleme stellt, es kann nach Ansicht der FREIEN WÄHLER auch nicht angehen, dass der Staat den Kommunen erst eine bestimmte Verpflichtung auferlegt und die Kommunen dann dazu gezwungen werden, für die Erfüllung dieser Aufgabe Steuer zu zahlen. Der Ausbau der Kinderbetreuung stellt eine gesellschaftspolitisch gewünschte Verpflichtung dar, die nicht durch die Erhebung von Steuern torpediert werden darf.


Die Umsatzsteuerzahlung bei kommunalen Beistandsleistungen würden sich auch auf das Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit auswirken und dem diametral entgegen stehen. Im schlimmsten Fall könnten Gemeinden dazu gezwungen werden, sich in Verwaltungsgemeinschaften oder sogar in eine Einheitsgemeinde zusammenzuschließen, um der finanziellen Belastung durch die Umsatzsteuer zu entgehen.


Die Besteuerung von kommunalen Dienstleistungen, wie der Vermietung einer Schulturnhalle an Sportvereine, führt nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) langfristig nur zu einer Kostensteigerung für Bürger und Kommunen. Bemerkenswert ist hier das Zustandekommen des Urteils des BFH: Dieses stellt hierbei auf die rein theoretische Wettbewerbssituation ab, dass auch ein privater Anbieter eine Sporthalle bauen und vermieten könnte, der dann der Umsatzsteuer unterworfen wäre. Für die Wettbewerbsbeurteilung lässt der BFH die Verhältnisse auf dem jeweiligen lokalen Markt völlig außer Acht. Tatsächlich dürfte eine solche Wettbewerbssituation vor Ort jedoch als lebensfremd, wenn nicht sogar unwahrscheinlich, anzusehen sein.




Michael Andre May / PIXELIO / pixelio.de



Die Staatsregierung ist daher in der Pflicht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass kommunale Leistungen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen oder in den Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit fallen, auch weiterhin steuerfrei bleiben. Die Besteuerung entgeltlicher Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bedeutet neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einer erheblichen Kostensteigerung insbesondere eine massive Beeinträchtigung der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese dient vor allem der Steigerung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben.


Deshalb haben wir FREIE WÄHLER nunmehr einen Antrag in den Bayerischen Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, sich im Bundesrat sowie in der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern für die Steuerbefreiung von entgeltlichen Beistandsleistungen  einzusetzen. Besonders genannt werden hier die Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie den hoheitlichen Aufgabenbereich betreffen, kommunalen Dienstleistungen (wie z.B. die Vermietung einer Schulsporthalle an Sportvereine) und die Beistandsleistungen an kommunale Kindergärten. Und das alles mit dem Ziel, dass hier keine zusätzliche Aufwendungen auf die



11 Oktober 2012

Freie Wähler klagen gegen Altersgrenze

Schon in der Vergangenheit hatte ich mehrfach das Thema der Altersbegrenzung für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte angesprochen. Laut Kommunalwahlgesetz darf ein Mandatsträger bei Amtsantritt das 65. Lebensjahr nicht vollendet haben. Welch ein Widerspruch zu der Tatsache, dass sowohl Abgeordnete, als auch ehrenamtliche Bürgermeister in diesem Alter sehr wohl noch für politische Ämter gewählt werden dürfen. Nach unserer Auffassung verstößt das gegen die Verfassung des Freistaats Bayern und deshalb wollen wir FREIEN WÄHLER vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen klagen




Der Münchner OB Christian Ude kann aufgrund der momentan gültigen Altersgrenze nicht noch einmal als Münchens Bürgermeister gewählt werden Copyright © BayernSPD




Wir meinen, Politiker sollen länger im Amt bleiben dürfen, wenn ihnen das Volk dazu den Auftrag gibt. Wir FREIEN WÄHLER wollen die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte aufheben. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird unserer Ansicht nach durch die Regelung eklatant verletzt. Bei Landtagsabgeordneten etwa spielt das Alter keinerlei Rolle. Das Argument, dass man mit 65 geistig nachlasse, kann mit einer ganzen Reihe von bekannten Namen wie Finanzminister Schäuble und die der Ex-Bundeskanzler Kohl, Brand und Adenauer vom Tisch gefegt werden.


Es ist fast eine Entmündigung der Bürger wenn diese nicht selbst entscheiden dürfen, ob sie einen älteren Kandidaten noch für geeignet halten.


Im Bayerischen Landtag war bekanntlich eine Reform des Kommunalwahlrechts gescheitert. Die Abgeordneten der Regierungskoalition hatten sich nur dazu durchringen können, für die Zeit nach 2020 die Altersgrenze von 65 auf 67 anzuheben. Man hat daraufhin auch von der Lex Ude gesprochen. Der SPD-Landtagskollege Peter Paul Gantzer, 73, hatte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Altersdiskriminierung eingereicht. Eine Entscheidung erwartet er Ende des Jahres. Warten wir also gespannt auf die Entscheidungen der Gerichte.




5 Oktober 2012

Umfassende Kinderbetreuung und KITA-Plätze das A und O für eine Gemeinde

Kindergarten, Schule, Breitbandanschluss und Verkehrsanbindung sind wohl die bedeutendsten infrastrukturellen Voraussetzungen für Kommunen in den ländlichen Räumen, um deren Attraktivität auch für junge Familien zu sichern. Vor allem die umfassende Kleinkind- und Kinderbetreuung nimmt dabei in einer Zeit, in der Flexibilität vom Arbeitnehmer gefordert wird und zur Behebung des Fachkräftemangels jede/r Arbeitnehmer/in gebraucht wird, eine zunehmend große Bedeutung ein. Deshalb ist es auch die Aufgabe der Kommune, sich in diesem Bereich mit einem entsprechenden Angebot zukunftsorientiert zu präsentieren. Mit der Segnung und Eröffnung des Hauses für Kinder ist der Gemeinde Hohenroth im Landkreis Rhön-Grabfeld dies nun zweifelsohne gelungen. Denn mit dem sanierten und erweiterten Haus für Kinder ist die lückenlose Betreuung vom Krippenkind bis zur Schulbetreuung gesichert und mit einem einzigartigen, offenen Bildungskonzept in dieser Region ein Vorzeigeobjekt.


Zu recht verwies die Einrichtungsleiterin Margit Suhl bei der Eröffnung darauf hin, dass sich das Haus für Kinder primär als Bildungseinrichtung verstehe. Dazu bietet das offene pädagogische Konzept mit Basisräumen für jede Gruppe, sowie themenbezogene Räume für Musik, Bauen, Werkstatt, Sport und Medienerziehung und einem Anti-Aggressionsraum alle Möglichkeiten, Kindern eine optimale, frühkindliche Erziehung zu gewährleisten. Die Kooperation mit der benachbarten Schulbetreuung und dem Sprachheilkindergarten der Irena-Sendler-Förderschule vervollständigt das umfassende Bildungs- und Betreuungsangebot.



Die Gemeinde Hohenroth musste dafür mit 1,3 Millionen Euro bei einer Förderung durch den Staat von rund 400 000 Euro tief in die leere (Gemeinde-)Tasche greifen und musste diese Baumaßnahme  sogar fremdfinanzieren. Dennoch bin ich der Meinung, dass sich dieser Kredit refinanzieren wird, denn nun bietet die Gemeinde im Umfeld der Kreisstadt Bad Neustadt beste Voraussetzungen für den Verbleib und die Ansiedlung junger Familien - und diese brauchen Kommunen im ländlichen Raum. Allein die Tatsache, dass im Landkreis Rhön-Grabfeld, dem in Unterfranken der größte demografische Wandel prognostiziert wird, von den vorhandenen 3993 Kindergartenplätzen nur 2877 belegt sind zeigt bereits, dass in einigen Kommunen Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung schon sichtbar werden.


Wie sehr sich jedoch auch die Kindertageseinrichtungen im Wandel befinden beweisen weitere Zahlen. Von den 2877 belegten KITA-Plätzen sind 510von Kindern unter 3 Jahren, 2080 von Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung und 287 von Schulkindern frequentiert. Dabei ist die Aufgabenstellung Integration und Inklusion bei 351 Kindern mit Migrationshintergrund und 47 Kindern mit (drohender) Behinderung schon gut umgesetzt.


Das Ziel der Politik muss es weiter sein, dass auch in ländlichen Regionen ein umfassendes Maß an Betreuungszeiten in Krippen und KITAs geschaffen wird. Auch wenn ich oft bei Gesprächen mit Menschen in diesen Regionen Zweifel an der Notwendigkeit von Krippenplätzen heraus höre, so muss ich klar sagen, dass auch in ländlichen Gebieten die Zeit vorbei ist, dass in der Großfamilie beispielsweise durch die Großeltern die Kinderbetreuung gewährleistet werden kann. Bestes Beispiel bietet hierfür meine Heimatstadt Gemünden. Zunächst wurde im Stadtteil Adelsberg vor mehr als fünf Jahren eine erste Kinderkrippe aufgebaut und beim damaligen Stadtratsbeschluss herrschte große Skepsis, ob diese denn wirklich angenommen werde. Heute, einige Jahre später, hat die Stadt Gemünden bereits im Kindergarten St. Martin die zweite Kinderkrippe installiert und im nächsten Jahr steht wohl der Aufbau einer dritten Krippe im Stadtteil Langenprozelten bevor. Deswegen werden wir FREIE WÄHLER auch nicht locker lassen und uns weiter für einen Ausbau der Betreuungsplätze stark machen. Der frühkindlichen Bildung kommt heutzutage eine entscheidende Bedeutung im gesamten Erziehungs-und Bildungsprozess zu, der letztendlich in einem fließenden Übergang von KITA-Grundschule und einem Vorschuljahr enden muss. Denn frühzeitiger Spracherwerb ist das A und O einer erfolgreichen Bildung. Deshalb müssen die Sprach-Vorkurse, die derzeit für Kinder mit Migrationshintergrund bereits im letzten Kindergartenjahr angeboten werden, unserer Ansicht nach auf alle Kinder ausgedehnt werden.



28 September 2012

Dialog führt zum Erfolg beim Problemfels

Nicht selten steht die Politik im Zwiespalt einerseits gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und andererseits Bürgern keine zusätzlichen Hemmnisse aufzubürden. Ein gutes Beispiel dafür sind die Geschehnisse um den Felsabgang und der daraus resultierenden Wegsperrung an der Benediktushöhe in Retzbach in meinem Landkreis Main-Spessart. Seit mindestens zweieinhalb Jahren beschäftigt dieses Thema auch mich. Denn als ich zum ersten Mal im Jahr 2009 mein „Winzergespräch“ mit den örtlichen Weinbauern geführt habe, wurde ich für dieses Thema sensibilisiert. Zahlreiche Bemühungen und Schreiben meinerseits an Ministerien und Behörden, Kontakte mit der Gemeinde etc. hatten bis zur vor kurzem von der Gemeinde aufgrund eines neuen Gutachtens angeordneten Sperre des Flurweges zu keinem wirklichen Fortkommen geführt.


Die schwierigen Eigentumsverhältnisse, die neben der Gemeinde auch den BUND Naturschutz mit einer wesentlichen Grundstückfläche betreffen, die zusätzliche Betroffenheit des Freistaates durch die direkt daneben verlaufende Bundesstraße 27 und gar die nicht wegzudiskutierende indirekte Beteiligung der Deutschen Bahn als weiterer Nachbar lassen erahnen, wie diffizil die Sache ist und die Verantwortung von sich gewiesen wurde. Nunmehr wurden durch die von-heute-auf-morgen-Sperrung vor allem die Winzer, die unmittelbar vor der Lese stehen, zu recht laut. Und als ich von genau diesen Winzern in der vergangenen Woche zu einer Infoveranstaltung mit dem Bürgermeister gerufen wurde, erlebte ich hautnah, wie hochgekocht die Stimmung angesichts der Wegsperrung war. Dies liegt mitunter auch an dem sich bereits über Jahre hinziehenden Status Quo an dem berüchtigten Felsen.



Im Glauben daran, dass es in unserem bürokratischen Staat möglich sein muss, auch unkonventionelle und bürgerfreundliche Lösungen bei Einhaltung und Auslegung aller Vorschriften zu erwirken, habe ich den Winzern meine Unterstützung zugesichert. Deshalb habe ich in den Folgetagen Gespräch um Gespräch geführt, um bei den verschiedenen Stellen Verständnis für die Nöte der Winzer zu erwirken:  Zumindest eine kurzfristige „Verbesserung“, aber auch die Notwendigkeit einer langfristigen, dauerhaften Lösung zu finden. Denn die im Raum stehenden 1,5 Millionen Euro für eine Sanierung des Benediktusfelsen sehe ich ehrlich gesagt als exorbitant hoch an und bin der Meinung, dass diese alleine von der Gemeinde nicht aufzubringen sind.


Nunmehr hat der Ortstermin dieser Tage in Retzbach mit allen Beteiligten einen mehr als positiven Ausgang gefunden. So kann kurzfristig durch einer Verringerung der Maschenweite des Sicherungszaunes eine vielversprechende Sicherung der Felsen erfolgen, die es wiederum erlaubt, dass der Weg wohl in Kürze wieder Radfahrern, Fußgängern und Weinbauern zugänglich gemacht werden und der Wirtschaftsweg wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Es gilt jetzt abzustimmen, wer und wie der Zaun am schnellsten ertüchtigt werden kann. Zusätzlich sollen bis dahin einige verkehrsregelnde Maßnahmen zumindest die größten Gefahrenpotentiale verringern.  Langfristig soll ein weiteres Gutachten, für das sich Gemeinde und BN die Kosten teilen, Aufschluss darüber geben, wie eine dauerhafte Sicherung möglich und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.


Das Beispiel ist deswegen so prägend, weil es wieder einmal zeigt, wie schwierig es manchmal ist, die Interessen von mehreren Seiten zu bündeln. Letztendlich ist direkte Kommunikation vor Ort immer wieder wichtig, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. So freue auch ich mich über dieses Resultat, denn nach so langer Zeit des Beschäftigens mit dem Benediktusfelsen könnte dieses Dauerthema in nicht allzu ferner Zukunft endlich mal ad acta gelegt werden.



17 September 2012

Himmelstadt blüht auf – eine Dorferneuerung im Portrait

Gleich mehrere Dorferneuerungsmaßnahmen fanden in den vergangenen Wochen im Landkreis Main-Spessart ihren Abschluss. In Rengersbrunn nach 34 Jahren und in Himmelstadt am vergangenen Wochenende nach 25 Jahren wurde mit jeweils der Segnung eines kleinen Denkmals dieser wichtige Abschnitt der Dorfentwicklung gefeiert. Gerne erwähne ich in meinen Grußworten, dass Dorferneuerungsmaßnahmen stets eine Chance für die Ortschaften bieten. Sie dienen der Weiterentwicklung, der Attraktivitätserhaltung  und –sicherung und nicht selten dem Fitmachen für die Zukunftsaufgaben von Ortschaften vor allem in ländlichen Regionen.


Nicht umsonst fordern wir FREIE WÄHLER immer wieder die Schaffung gleicher Lebensverhältnisse und hier ist ein erster Ansatzpunkt. Mit jährlich 59 Millionen Euro lässt sich der Freistaat dies auch etwas kosten. Und je nachdem wie agil einzelne Gemeinden und Bürgermeister sind, umso mehr lässt sich oft bewerkstelligen. Deshalb ist die lange Zeitdauer einer solchen Dorferneuerungsmaßnahme oft gar nicht verkehrt. Wie im Fall von Himmelstadt, wo der amtierende Bürgermeister Guntram Gehrsitz selbst anfügte, dass „der Ort nahezu komplett umgekrempelt“ worden ist, kann man in der Tat davon sprechen, dass die Chance genutzt wurde und Lebensqualität und Attraktivität in einem Maße angestiegen sind wie man es selten erlebt.





Himmelstadt blüht auf


Mit Grausen erinnere ich mich noch an meine Zeit als junger Autofahrer als man sich in Himmelstadt durch die engen Sträßchen zwingen musste und gar eine Bahnschranke noch Einhalt gebot. Heute bietet die geräumig und übersichtlich gestaltete Ortsdurchfahrt den Eindruck eines modernen, aufstrebenden Ortes im Dunstkreis der Mainfranken-Metropole Würzburg. Himmelstadt ist eine der wenigen wachsenden Gemeinden in Main-Spessart, lebt von dem Gemeinschaftsgeist der Ortsbevölkerung, die mit einer Vielzahl von Festivitäten und überregionalen Anziehungspunkten wie Weihnachtspostamt, Aktionen wie „Himmelstadt blüht auf“ oder dem Philatelisten-Lehrpfad, auch dazu beiträgt ein lebendiger und zukunftsträchtiger Ort im ländlichen Raum zu sein.




Wie wichtig dabei ist, dass der Gemeinderat mit den Ortsbürgern an einem Strang zieht, wurde mir deutlich bei den Zahlen, die in Himmelstadt von den Verantwortlichen genannt wurden. Insgesamt 203 Förderanträge von Bürger wurden gestellt und mit einer Summe von 603 000 Euro beschieden. Zu den Fördergeldern kam noch eine nicht unerheblich Menge von Privatinvestitionen in Millionenhöhe hinzu. Insgesamt flossen 8,7 Millionen Euro Fördergelder in die kleine Landkreis-Gemeinde. Betrachtet man welches Konjunkturprogramm für viele kleine, heimische mittelständische Unternehmen damit geschaffen wurde, dann kann man dies gar nicht groß genug herausstellen, dass eine Dorferneuerung eine Riesenchance für Kommunen und Wirtschaft im ländlichen Raum darstellt.



Dennoch gibt es trotz solcher Leuchtturm-Projekte wie Himmelstadt bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern weiterhin viel zu tun. Keineswegs ist es so, wie CSU-Kollege Sinner gleich beim Verlesen der Zahlen interpretierte, dass dies der Beweis sei, dass überall in Bayern schon gleiche Lebensverhältnisse herrschen würden. Das war und ist eben die verquerte CSU-Sichtweise. Wir kennen ja noch das Stoibersche Dogma ‚München ist Champions League, Oberbayern Bundesliga und der Rest ist Landesliga‘.





Gott sei Dank sind wir heute auch aufgrund der politischen Verhältnisse im Landtag immerhin soweit, dass die vom Zukunftsrat der Staatsregierung geforderte Konzentration der Landesentwicklung auf wenige Großstädte im Landtag nicht mehr mehrheitsfähig ist. Die Nagelprobe erwarten wir, wenn demnächst über unseren Gesetzentwurf, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in die Verfassung aufzunehmen, abgestimmt wird. Nach wie vor sehen wir FREIE WÄHLER großen Nachholbedarf in der Verkehrsinfrastruktur, dem Breitbandausbau und der Schaffung zusätzlicher Bildungs- und Forschungseinrichtungen in der Fläche, um allen bayerischen Regionen echte Zukunftschancen einzuräumen.



17 September 2012

Die Zukunft der Vereine in Bayern – Eine Lösung in Sicht?

Wenn sich der örtliche Sportverein zur Neuwahl seiner Vorstandsmitglieder trifft, kann man fast überall einen Trend erkennen. Die Vorstandsmitglieder sind überaltert, oft selbst keine aktiven Sportler mehr. Das Gleiche sieht man allerdings bei fast allen Vereinen hier in Bayern.


Fakt ist: Unsere Vereine haben ein großes Nachwuchsproblem.  Knapp die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger in Bayern engagieren sich im ländlichen Raum in Vereinen, allerdings überaltern die Vereine zunehmend. So gibt es in jedem zweiten Verein  kein Vorstandsmitglied unter 30 Jahren. Zusätzlich steigt die Verweildauer im Amt, da sich meist kein Nachfolger finden lässt. Einer der Gründe hierfür ist, dass sich die jungen Leute nicht mehr lebenslang an ein Amt binden wollen, sondern sich lieber projektbezogen in einen Verein einbringen wollen. Auch schreckt viele die Angst ab, Verantwortung zu übernehmen und im schlimmsten Fall persönlich zu haften. Dass den Schülern im G8 oder Studenten in einem Bachelor-Studiengang wenig Zeit für Vereinsarbeit bleibt, ist nur eine logische Konsequenz.




Foto: Adel / Pixelio.de






Modernisierung der Vereinsstrukturen



Eines ist klar, die veralteten Strukturen der Vereine brauchen dringend eine Reform. Beispielsweise sollte die Vereinsjugend auch bei wichtigen Entscheidungen einbezogen oder an Projekten beteiligt werden um sie langfristig dem Verein zu erhalten. Deshalb ist es auch sehr wichtig für die Vereine, vermehrt mit den Schulen zu kooperieren. Dies geschieht zum Teil schon im Zuge des Programms „Sport nach eins“, ist aber noch deutlich ausbaufähig. Denkbar wäre auch eine Altersquote für die Vereinsvorstände einzuführen, sodass zum  Beispiel mindestens ein Vorstandsmitglied unter 30 Jahre alt sein muss. Außerdem bestätigen viele Vereine, dass eine intensive Mitgliederpflege sehr wichtig ist. Es sollte diskutiert werden, ob man nicht einen Beisitzer ausschließlich für Mitgliederpflege einsetzt. Generell ist es überfällig, die Aufgaben und Tätigkeiten eines Vorstands in der Vereinssatzung  festzuschreiben, damit ein angehendes Vorstandsmitglied schon im Vorfeld weiß was auf sie/ihn zukommt. Ich finde es auch wichtig, dass der Staat gerade in Zeiten des demografischen Wandels, in der sich immer weniger Menschen ehrenamtlich engagieren können die Freiwilligenagenturen als wichtige Anlaufstelle für ehrenamtlich Aktive stärkt. Ein Vorzeigebeispiel für letztgenannte ist die Freiwilligenagentur „GemeinSinn“ des BRK Kreisverband Schweinfurt. Diese bietet in Kooperation mit der Volkshochschule und durch finanzielle Unterstützung der Sparkassenstiftung Schweinfurt verschiedene Fortbildungskurse für Vereinsmitglieder an. Diese werden in Themen  von „Versicherungsschutz“ bis hin zu „Facebook – Freund oder Feind?“ geschult. Bedarf gibt es in der Region genug, vor allem, da in Schweinfurt in kleinen Gruppen gearbeitet wird und die Kurse mit möglichst geringem Zeitaufwand und wohnortnah stattfinden.



16 September 2012

Wachsen oder weichen. Sind kommunale Krankenhäuser noch zu retten?

Ein Gastbeitrag meines Fraktionskollegen Dr. Karl Vetter:

Trotz vehementer Bürgerproteste musste in den letzten Jahren eine wachsende Zahl kleiner Krankenhäuser geschlossen werden. Kommunale Krankenhäuser schreiben zunehmend rote Zahlen, während große Klinikketten Gewinne machen und immer häufiger Fusionierungsabsichten bekannt werden. Können kommunale Kliniken nicht wirtschaftlich betrieben werden? Müssen wir uns von den kleinen, bürgernahen Krankenhäusern verabschieden?


Trend zur Privatisierung ungebrochen


Noch stehen in Bayern deutlich mehr Krankenhausbetten in öffentlich-rechtlichen und freigemeinnützigen Kliniken als in privaten, aber es zeigt sich ein deutlicher Privatisierungstrend. Die Zahl der privaten Krankenhäuser hat sich in den vergangenen 20 Jahren fast verdoppelt. Krankenhäuser sind keine sozialen Einrichtungen mehr, sondern Wirtschaftsbetriebe. Diesen Anforderungen sind viele kleiner Häuser aber nicht gewachsen. Bayern darf seine Kommunen mit diesen Problemen nicht alleine lassen, sondern muss hier unterstützend tätig werden. Es gibt bayernweit bereits gut funktionierende, überörtliche Kooperationen, die als Beispiel wirtschaftlichen Handelns kommunaler Kliniken herangezogen werden können.


Bürgernahe Gesundheitsversorgung erhalten


Eine hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung kann nur durch eine gesunde Mischung aus öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern erfolgen. Aus diesem Grund macht sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion für den Erhalt von Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft stark. Die Menschen brauchen ihr Krankenhaus und ihren Hausarzt am Ort sowie Fachärzte in der Nähe. Dafür setzen wir uns ein! Deshalb veranstaltet die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion am 26. Oktober 2012 im Bayerischen Landtag einen Parlamentarischen Abend zum Thema „Perspektiven der Hausarztversorgung im ländlichen Raum“. Zu Beginn des kommenden Jahres ist ein weiterer Parlamentarischer Abend zur „Situation der Fachärzte in Kliniken und im niedergelassenen Bereich“ geplant.




Foto: Halina Zaremba / PIXELIO / pixelio.de




FAZIT:


FREIE WÄHLER machen sich für den Erhalt von Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft stark. Die wohnortnahe Krankenhaus- sowie Haus- und Facharztversorgung der Bevölkerung muss vor Profitmaximierung Vorrang haben. Krankenhäuser sind zuerst soziale Einrichtungen und erst in zweiter Linie auch Wirtschaftsbetriebe.



14 September 2012

Für mehr Basisdemokratie im Bezirkstag

Wir Freien Wähler möchten mehr direkte Demokratie und wollen deshalb erreichen, dass der Bezirkstagspräsidenten künftig direkt von den Bürgern gewählt wird. Unser vorbereiteter Gesetzentwurf dazu ist nun nach monatelanger interner Diskussion fertig. Wir werden ihn noch dieses Jahr in den Landtag einbringen. In der Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten sehen wir Freien Wähler eine Stärkung der Bezirke im Gefüge der politischen Ebenen des Freistaats sowie eine Chance für die dringend erforderliche Entbürokratisierung der Staatsverwaltung. Zudem stellt sich die Frage, ob auf einen von der Staatsregierung in München eingesetzten Regierungspräsident, der teilweise dieselben Aufgabengebiete wie der Bezirkstagspräsident bearbeitet, nicht zugunsten letztgenannten verzichtet werden kann. So würde mancher Ablauf deutlich vereinfacht werden und die Mitbürger hätten mehr Einfluss auf die Politik in dieser Ebene.




Foto: Wilhelmine Wulff / Pixelio.de




Immerhin beackert der Bezirk eine nicht unerhebliche Summe von rund 350 Millionen Euro in Unterfranken jedes Jahr. Dies sind hauptsächlich Sozialausgaben. Dass so viel Geld und die dazu nötige Verwaltung derzeit von einem ehrenamtlichen Bezirkstagspräsidenten geleitet wird, der bestenfalls zwei Mal in der Woche in der Verwaltung ist, ist in meinen Augen ohnehin eine Farce. Unseren Vorstellungen zufolge sollen die Bezirkstagswahlen von den Landtagswahlen getrennt und parallel zu den Kommunalwahlen abgehalten werden. Schließlich zählen die Bezirke laut Verfassung zur kommunalen Ebene. Deshalb soll künftig das Wahlrecht für die Bezirke dem der Landkreise, Städte und Gemeinden angeglichen und so das Mitbestimmungsrecht des Einzelnen gewahrt werden.



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