Schon in der Vergangenheit hatte ich mehrfach das Thema der Altersbegrenzung für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte angesprochen. Laut Kommunalwahlgesetz darf ein Mandatsträger bei Amtsantritt das 65. Lebensjahr nicht vollendet haben. Welch ein Widerspruch zu der Tatsache, dass sowohl Abgeordnete, als auch ehrenamtliche Bürgermeister in diesem Alter sehr wohl noch für politische Ämter gewählt werden dürfen. Nach unserer Auffassung verstößt das gegen die Verfassung des Freistaats Bayern und deshalb wollen wir FREIEN WÄHLER vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen klagen
Wir meinen, Politiker sollen länger im Amt bleiben dürfen, wenn ihnen das Volk dazu den Auftrag gibt. Wir FREIEN WÄHLER wollen die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte aufheben. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird unserer Ansicht nach durch die Regelung eklatant verletzt. Bei Landtagsabgeordneten etwa spielt das Alter keinerlei Rolle. Das Argument, dass man mit 65 geistig nachlasse, kann mit einer ganzen Reihe von bekannten Namen wie Finanzminister Schäuble und die der Ex-Bundeskanzler Kohl, Brand und Adenauer vom Tisch gefegt werden.
Es ist fast eine Entmündigung der Bürger wenn diese nicht selbst entscheiden dürfen, ob sie einen älteren Kandidaten noch für geeignet halten.
Im Bayerischen Landtag war bekanntlich eine Reform des Kommunalwahlrechts gescheitert. Die Abgeordneten der Regierungskoalition hatten sich nur dazu durchringen können, für die Zeit nach 2020 die Altersgrenze von 65 auf 67 anzuheben. Man hat daraufhin auch von der Lex Ude gesprochen. Der SPD-Landtagskollege Peter Paul Gantzer, 73, hatte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Altersdiskriminierung eingereicht. Eine Entscheidung erwartet er Ende des Jahres. Warten wir also gespannt auf die Entscheidungen der Gerichte.
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