Komplexe Diskussion zum Landesentwicklungsprogramm

29 Oktober 2012

Komplexe Diskussion zum Landesentwicklungsprogramm

Wer sich in irgendeiner Weise mit Kommunalpolitik auseinandersetzt, dem wird in den vergangenen Wochen der neue Gesetzes-Entwurf zum Landesentwicklungsplan nicht verborgen geblieben sein. Schließlich waren alle Kommunen und Verbände aufgefordert, im Rahmen der Anhörung Stellungnahmen zu geben. Dabei war auffallend, dass die meisten Verbände fast übereinstimmend vernichtende Kritik am vorgelegten Entwurf der Staatsregierung geäußert haben und  – egal wer eine Stellungnahme abgegeben hat – diesen Entwurf des von der fdp geführten Wirtschaftsministeriums in Bausch und Bogen verdammte. „Einstampfen, neu machen“, lautete die meist vernommene Aussage dazu.


Größtes Problem ist das sogenannte Doppelsicherungsverbot des Landes­planungsgesetzes. Durch überzogene Auslegung dieser Norm möchte die Staatsregierung offensichtlich das wichtigste koordinierende Planungsinstrument Bayerns zu einem Nebenher wenig verbindlicher Einzelaspekte verkommen lassen. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER dem nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung des Doppelsicherungsverbotes entgegengesetzt und sind davon überzeugt, dass der Landtag nunmehr die Notbremse ziehen muss.




Alexander Klaus / PIXELIO / pixelio.de




Durch die Neufassung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 hat der Landesgesetzgeber ein Vollgesetz im Bereich der Raumordnung geschaffen. Das Gesetzgebungsverfahren war geprägt von höchst widersprüchlichen Auffassungen darüber, was die Landesplanung zu leisten habe. Schließlich setzte sich im Landtag die Auffassung durch, dass der ursprünglich von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen geändert werden müsse. Die abschließende Beschränkung der Landesplanung auf einige wenige Regelungsbereiche wurde durch den Landtag nach umfassender Diskussion durch die Neufassung der Artikel 19 (Inhalt des Landesentwicklungsprogramms) und Artikel 21 (Inhalt der Regionalpläne) aufgegeben.


Der Landtag bekundete hierdurch die Ansicht, dass die Landesplanung eine umfassende, fachübergreifende Koordinierung der raumrelevanten Aspekte zu leisten habe. Das entspricht auch den grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Raumplanungssystem. Demnach ist die Raumordnung „übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt“.


Durch die Vorlage des Entwurfs für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch die Staatsregierung im Sommer 2012 hat sich die Situation jedoch vollständig verändert. Es zeigt sich, dass die Staatsregierung gerade das sog. Doppelsicherungsverbot als Argument heranzieht, das LEP in großen Teilen auszuhöhlen und zu fragmentieren. An zahlreichen Stellen werden mit Verweis auf Normen, aber auch auf völlig unverbindliche Konzepte (vgl. z.B. Tourismuskonzept der Staatsregierung) überhaupt keine verbindlichen landesplanerischen Regelungen mehr getroffen. Gerade in den Politikfeldern, die der Landtag abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung als regelungsbedürftig bezeichnet hatte (insbesondere Sozialwesen, Gesundheit, Bildung und Kultur), ist offensichtlich vorgesehen, das LEP mit Verweis auf bestehende Gesetze zu entleeren. Diese Verkennung der Aufgabe der Landesplanung unter gleichzeitiger Missachtung des Willens des Landtags durch die Exekutive muss durch Konkretisierung des Gesetzes verhindert werden.


Die Lösung kann also nur lauten: Das Doppelsicherungsverbot für Raumordnungspläne wird jeweils gestrichen. Ferner wird in Anlehnung an das Konkretisierungsgebot klarstellend eine Formulierung gewählt, die eine Aufnahme von Festlegungen in Raumordnungspläne vorschreibt, sofern diese zur Konkretisierung genannten Grundsätze der Raumordnung notwendig sind.



 

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