All posts in Energie

26 Juni 2012

Wenn die Bundesregierung mit Steuerentlastungen für E-Mobilität wirbt

Über Elektromobilität wird viel geredet, jedoch weniger gehandelt. Derzeit sind umherfahrende E-Fahrzeuge jedoch noch vielmehr Seltenheit als Normalfall. Mit dem utopischen Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Millionen Elektro-Fahrzeuge auf deutschlands Straßen fahren zu lassen, hat es sich die Regierung in Berlin wohl zur Aufgabe gemacht, eine Wunschvorstellung in die Realität umzusetzen.



Unumstritten ist, dass E-Mobilität ein wesentlicher Bestandteil einer klimagerechten Verkehrs- und Energiepolitik ist. In einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung heißt es nun, dass Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden sollen - vorausgesetzt sie sind reine Elektrofahrzeuge.



Diese Befreiung betrifft alle Fahrzeuge, welche als vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember  2015 zugelassen gelten. Zudem gilt eine Steuerbefreiung von fünf Jahren für Fahrzeuge, die vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden.



Laut Bundesregierung verfolgt der eingebrachte Gesetzesentwurf das Ziel, nachhaltige und ökologische Mobilität der Zukunft zu fördern. Außerdem solle Deutschland somit nicht bloß Leitmarkt, sondern auch Leitanbieter auf dem Gebiet der Elektromobilität werden.



Doch sind diese Maßnahmen der Bundesregierung ausreichend, um das hochgesteckte Ziel zu erreichen?





Um bald noch mehr von solchen Autos auf deutschlands Straßen fahren zu sehen, muss sich die Bundesregierung noch stärker engagieren. Foto: Daniel Litzinger/PIXELIO; pixelio.de



Ein Blick hinüber zum Nachbarn Frankreich zeigt, dass dort eine wirkliche staatliche Politik vorherrscht, die die Einführung von Elektroautos unterstützt. Besitzer von E-Fahrzeugen werden genauso wie die Hersteller mit Zuschüssen unterstützt. Den Kauf durch Privatleute  fördert die Regierung bis zu diesem Jahr mit einem Betrag von 5000 Euro pro Auto. Ein großer Anreiz für die französischen Bürgerinnen und Bürger.



Neben dem Grundsatz der Föderung, gilt außerdem noch der der Optimierung des Infrastrukturnetzes. Denn eine gute Verkehrsanbindung treibt auch Autos auf die Straße. So endet die Mobilität der Elektromobilität nicht an der Stadtgrenze, sondern lässt sich auf das gesamte Land ausweiten. Zudem unterstützt Frankreichs Regierung die Kooperation von Renault und Vinci Autoroutes, die den Ausbau von Stromtankstellen an französischen Autobahnen und Hauptrouten vorantreiben und versprach, bis 2016 insgesamt 50 000 Elektroautos zu bestellen.



Somit ist für Frankreichs Regierung klar: E-Mobilität wird durch staatliche Förderung sicherer und schneller vorangetrieben.



An dieser Stelle bleibt es abzuwarten, welche sichtbaren Auswirkungen der Gesetzesentwurf der Bundesregierung auf die E-Mobilität in Deutschland haben wird. Einen Blick nach Frankreich zu werfen wäre keinesfalls eine schlechte Idee.



4 Mai 2012

Wir brauchen ein Energieministerium

Das Thema Energiewende zog sich wie ein roter Faden durch unsere Frühjahrsklausurtagung in Ingolstadt. Ob Elektromobilität, Speicherkapazitäten oder Stromtrassen- und Stromleitungsproblematik, es gibt viel zu tun. Doch wer packt wirklich an? Die Bayerische Staatsregierung tut es nicht wirklich, denn sonst wären andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein nicht längst viel weiter. Und noch ein Experte mehr, der in der Energiekommission Monat für Monat eine weitere Studie zum Besten gibt, verleiht dem Ganzen auch keinen Schub.



Noch dazu sind die Kompetenzen auf mehrere Ministerien verteilt. Da bekämpfen sich zum Einen Wirtschafts- und Umweltministerium und zum Anderen zwei Parteien, die eigentlich in einer Koalition an einem Strick ziehen sollten, aber unterschiedliche Ansätze verfolgen. Und Draußen  in den Kommunen harren die Bürgermeister und Landräte auf ein Konzept von oben. Doch wo kein Kopf ist der lenkt, kann auch kein Konzept kommen. Deshalb brauchen wir nach unserer Ansicht endlich ein eigenes Ministerium, das diese Interessen bündelt und voran bringt.



Aber keine Sorge, wir wollen dadurch keine Kostenmehrung! Dafür könnten an anderer Stelle Kosten eingespart werden, etwa wenn man das Hochschul- und Wissenschaftsministerium wieder zum Kultusministerium zurück gliedert, wie das schon in den 70er und 80er Jahren (erfolgreich) der Fall war.



Wir FREIE WÄHLER üben weiter scharfe Kritik an der Kürzung der Solarförderung und der unterschiedlichen regionalen Ausrichtung. Es kann nicht sein, dass Millionen in norddeutsche Offshore-Windanlagen gepumpt werden und im Gegenzug die für uns im Süden so wichtige Solarförderung gnadenlos zusammengestrichen wird. Wir Freien Wähler werden massiv für die Rücknahme der Kürzungen eintreten. Unter anderem deshalb fordern wir eben auch ein Energieministerium in Bayern. Nach unseren Vorstellungen sollen in diesem alle Kompetenzen für die Energiewende gebündelt werden. Bisher sind diese auf das Wirtschafts-, das Umwelt- und das Agrarministerium verteilt.





Offshore Anlagen in der Nordsee. Foto: Andy Dingley/Wikipedia


Die Zukunft der Energieversorgung ist ein Jahr, nachdem CSU und FDP großspurig den Atomausstieg verkündet haben, nicht aus den Startlöchern heraus gekommen. Außer einem wenig aufschlussreichen Windenergieerlass ist nicht viel passiert. Vor allem die Kommunen wissen nicht Bescheid, was sie tun sollen und können. Wir brauchen hierzu einen „Masterplan“ und für den muss sich die Staatsregierung verantwortlich zeigen.



Bestes Beispiel hierzu ist das einst von der Staatsregierung hochgerühmte „E-Wald“-Projekt, das die Elektromobilität im Bayerischen Wald vorantreiben soll. Derzeit ist offen, ob es fortgesetzt werden kann. Der Grund ist angeblich, dass sich das Wirtschafts- und das Innenministerium nicht über formale Fragen einigen können. So darf das nicht weitergehen! Deshalb brauchen wir ein bayerisches Energieministerium mit der klaren politischen Vorgabe, den Atomausstieg bis 2022 zu organisieren.



Besonders wichtig ist uns FREIEN WÄHLERN, dass der Umstieg auf die erneuerbaren Energien dezentral und in Bürgerhand geschieht. Nicht die Konzerne, sondern die Bürger und ländlichen Kommunen sollen von den Windrädern und anderen erneuerbaren Energieträgern profitieren, denn sie müssen auch mit den Anlagen leben.


Durch den Ausstieg aus der Kernkraft müssen allein in Bayern etwa 6.000 Megawatt bisherigen Atomstroms ersetzt werden. Deshalb muss der Freistaat den Kommunen bei der Gründung von Bürger- und Genossenschaftsanlagen als Bürge zur Seite stehen. Ein bloßes Umsatteln auf Erneuerbare Energien reicht in unseren Augen nicht aus. Nur in Kombination mit mehr Energieeffizienz und konsequentem Energiesparen werden wir die Energiewende erfolgreich bewältigen. Die Bayerische Staatsregierung ist hier im Bund gefordert, Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung steuerlich zu entlasten. Von der Energiewende hängt die Zukunftsfähigkeit unseres ganzen Landes ab, deshalb muss die Energieversorgung sicher und bezahlbar bleiben. Der wichtigste Weg zu mehr Akzeptanz ist dabei, Bürger und Kommunen an der Wertschöpfung der Energiewende zu beteiligen.


Interessant gestaltet sich die Situation des Netzausbaus. Hier herrscht  bei den Erneuerbaren Energien in Norddeutschland ein Überschuss, während in der Mitte und im Süden eine Unterversorgung droht. Die Stromleitungsnetze sind außerdem bereits jetzt am Limit, deshalb müssen in den kommenden zehn Jahren mindestens 50 bis 100 Milliarden Euro in den Netzausbau investiert werden. Statt eines Energietransfers über viele hundert Kilometer setzen wir FREIE WÄHLER auf dezentrale Konzepte. Wir müssen bei der Energiewende in ganzheitlichen Systemen und nicht in Einzellösungen denken. Deshalb sollten sich Kommunen zusammenschließen, um mit finanzieller Beteiligung der Bevölkerung vor Ort Bürgerkraftwerke zu betreiben, an deren Gewinnen diese direkt beteiligt ist. Aber dazu braucht es ein Signal aus München, am besten eben aus dem Energieministerium!





Wir müssen bei der Energiewende in ganzheitlichen Systemen und nicht in Einzellösungen denken - auch beim Netzausbau. Foto: Gabi Schoenemann/ PIXELIO



4 Mai 2012

Noch holpert es bei der E-Mobilität

Es wird zwar viel über Elektromobilität gesprochen und geschrieben, aber im Alltagsverkehr bekommt man Elektrofahrzeuge bisher noch selten zu sehen. Das ist kein Wunder, denn derzeit sind in Deutschland gerade mal rund 2500 E-Fahrzeuge zugelassen und ca. 1100 öffentliche Ladesäulen installiert. Da wundert es einen nicht, dass es eher Zufall ist, wenn man tatsächlich mal ein E-Fahrzeug zu Gesicht bekommt. Das war auch ein Grund, warum wir FREIE WÄHLER uns bei unserer Frühjahrsklausurtagung eingehend mit diesem Thema beschäftigt haben. Schließlich hat die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel bis zum Jahr 2020 eine Million E-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren zu lassen.



Auch nach der Klausur bin ich eher skeptisch, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Bestenfalls unter Einbeziehung der Hybridfahrzeuge und Elektroroller vielleicht. Überzeugt haben mich die flotten E-Fahrzeuge von Audi. Sie laufen wunderbar, haben eine sehr gute Beschleunigung und man merkt bestenfalls am nicht vorhandenen Geräusch, dass man kein handelsübliches Gefährt lenkt. Problem für die Autohersteller ist nach wie vor der unverhältnismäßig hohe Preis und damit auch die (noch) fehlende Akzeptanz beim Kunden.



Es gibt derzeit grundsätzlich zwei Dimensionen: das Elektrofahrzeug (EV) und das Hybridfahrzeug (HEV). Die Batteriegröße bewegt sich heute bei 15 bis maximal 30 kWh (je nach Gewicht und Reichweite). Im Durchschnitt verbrauchen E-Fahrzeuge aber ca. 15 kWh auf 100 Kilometer. Und nach wie vor gibt es neben den Problempunkten Batterie auch noch andere Wehwehchen: So sind beispielsweise die Navigationssysteme dahingehend zu verbessern, dass diese  nicht nur die Zielführung zum gewünschten Reiseziel übernehmen, sondern dem Fahrer auch die noch vorhandene Reichweite und alle verfügbaren Ladesäulen anzeigen.



Auch hinsichtlich des Aufladens gibt es noch Entwicklungsbedarf. So ist zum Beispiel das induktive Laden (Ladestrom wird elektromagnetisch und damit berührungslos von einer Spule auf eine andere Spule übertragen) ein vielversprechendes Zukunftsthema. Auf diesen Art und Weise könnte ein Auto über ein Ladefeld auf dem Parkplatzbelag geladen werden. Eine veränderliche Parkplatzposition wäre da kein großes Thema – man bräuchte eben kein Kabel. Wichtig wäre der Luftspalt zwischen Autoboden und Straßen-/Parkplatzbelag, in dem die energieabgebende Spule flächenbünding integriert ist: je geringer der Luftspalt, desto besser und schneller die Aufladung. Diese Ladetechnologie würde auch bei allen Witterungsbedingungen (Nässe, Eis, Schnee) funktionieren.



Eine weitere Thematik ist der Leichtbau. Aufgrund der erforderlichen Batterien werden die Autos schwerer. Aus diesem Grund muss auch im Leichtbau mit leichten Werkstoffen geforscht werden, denn das bloße Ersetzen von Stahl durch Aluminium schöpft Leichtbaupotentiale nicht annähernd aus. Kunststoffe, Faserverbundmaterialien (Glas- und Kohlefaserkunststoffe) und Leichtmetalle (Magnesium) sind mögliche Werkstoffe für leichte Fahrzeuge. Bei der Umweltverträglichkeit bieten hinsichtlich Gewichtsersparnis und Langlebigkeit Biokomposite auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie Flachs, Jute, Hanf oder Sisal (wurde übrigens schon im Trabant genutzt – aber aus ganz anderen Gründen) Perspektiven. Leichtbaustrategien ersetzen zukünftig die hohen Aufwendungen für Stahlteile (große Presswerke, teure Werkzeuge) und sind somit durch einfachere Verfahren auch für kleinere Serien nutzbar.





Auftanken eines Elektroautos von Renault. Foto: Semen Grinberg/ PIXELIO


Und dann sind natürlich für den Verbraucher letztendlich der Markt und der Preis entscheidend. Marktuntersuchungen haben ergeben, dass der durchschnittliche Autobesitzer für einen Elektroantrieb in seinem Gefährt 2.000 Euro mehr auszugeben bereit ist. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen aber derzeit bei 7.000 Euro. Leider sind die Preise für E-Autos noch sehr hoch und in Europa unterschiedlich: ein „Smart ed“ kostet in Deutschland 16.000 € in Frankreich hingegen 11.000 €. Dazu muss man auch Grundsätzliches zu den Absatzzahlen für KFZ wissen. Bundesweit nimmt das Segment der Minis und Kleinwagen zu, während der Bestand an Fahrzeugen der Kompaktklasse stagniert und die Anteile der Mittelklasse und oberen Mittelklasse sogar zurückgehen. So ist in den Kategorien der Minis und Kleinwagen in den ersten Jahren die stärkste Nachfrage nach E-Autos zu rechnen. Wenn in absehbarer Zeit keine Verbesserungen hinsichtlich des Komforts und der geringen Reichweite von E-Fahrzeugen erzielt werden können, besteht jedoch die Gefahr, dass der anfängliche Hype der E-Mobilität wieder in ein Nischendasein führt. Denn die E-Autos müssen sich mit den konventionellen Fahrzeugen messen lassen und zumindest die bisherigen Mehrkosten bei Anschaffungspreisen oder Reichweite durch deutlich geringere Betriebskosten auffangen – dem läuft aber aktuell allerdings die Entwicklung der Strompreise eher entgegen.



Im Zuge des Projektes „Schaufenster Elektromobilität“ hat die Bundesregierung entschieden, dass viele  Regionen gefördert werden. Unter anderem Bayern mit dem Projekt Elektromobilität verbindet. Ziel bis 2020 ist es, 250.000 Elektrofahrzeuge auf die Straße in Bayern und Sachsen zu bringen. Für das auf drei Jahre angelegte Programm stellt der Bund Fördermittel in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung.



Bereits sehr weit in der E-Mobilität ist die eE-Tour Allgäu. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Forschungsprojekt eE-Tour Allgäu ist Mitte 2009 gestartet. Die Elektroautos werden an verschiedenen Standorten wie Kempten, Oberstdorf, Oberstaufen, Bad Wörishofen und Füssen vermietet, Urlauber und Einheimische können so das Allgäu mit E-Autos „erfahren“. Derzeit reisen ca. 80% der Urlauber mit dem eigenen Auto in das Allgäu an. Dies könnte sich zukünftig mit dem Allgäuer Mobilitätskonzept ändern: So können z.B. Urlauber mit dem Zug anreisen und sich an einem der E-Mobilitätsstandorte ein E-Auto mieten. Ein typischer Tagesablauf könnte sein: Der Urlauber mietet sich in Oberstdorf in einem Hotel ein E-Auto und fährt damit zu den Königsschlössern nach Füssen. Dort angekommen lädt er sein Fahrzeug während des Schlossbesuches an der Ladesäule auf und kann somit problemlos wieder in sein Hotel zurückfahren. Insgesamt wurden im Allgäu 14 Ladestationen aufgestellt.





Mit dem E-Auto durch das Allgäu fahren. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO



26 April 2012

Umsetzung der Energiewende – endlich Fuß runter von der Bremse

Längst vor der "offiziellen" Energiewende waren wir FREIEN WÄHLER in punkto regenerativer Energien unterwegs. Auf der Landesdelegiertenversammlung 2010 in  Bad Rodach fassten wir den Grundsatzbeschluss für die Abkehr von der Atomenergie und einem zu 100 Prozent regenerativ aufgestellten Bayern bis 2030. Darauf folgten rund 50 Veranstaltungen zur sogenannten "Regionalen Energieoffensive" in vielen Landkreisen Bayerns, um die Idee und die Gedanken auch an den Bürger zu transportieren.



Ich selber habe Veranstaltungen in Bad Kissingen, Kitzingen, Arnstein, Langenprozelten, Würzburg und Bad Neustadt abgehalten. Schließlich wollen wir FREIE WÄHLER die Energie in Bürgerhand in Form von genossenschaftlichen Bürgerbeteiligungen an Solaranlagen, Windrädern, Biogasanlagen und anderen Energieträgern.



Nunmehr ist die Zeit reif, um der Energiewende wieder etwas Nachdruck zu verschaffen, denn die hochtrabenden Ankündigungen der bayerischen Staatsregierung bis 2021 50 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu rekrutieren, sind in den vergangenen Wochen und Monaten durch Tatenlosigkeit zu einem lauen Lüftchen verkommen. Ein ewig auf sich wartender Windenergie-Erlass der Staatsregierung kam schließlich im letzten Jahresdrittel 2011. Dieser lieferte aber einer bereits weit fortgeschrittenen Region wie dem Planungsverband der Region Würzburg kaum neue Erkenntnisse.



Vor allem der Windkraft wird seit der Energiewende sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet. Kaum ein Tag vergeht, indem nicht in den Tageszeitungen zu lesen ist, dass diese oder jene Kommune sich für die Errichtung einer Windanlage interessiere. Doch den Kommunen sind derzeit zum Teil noch die Hände gebunden. So verbietet die letzte Version des Regionalplanes die Errichtung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten, wie der Naturpark Spessart und Steigerwald. Diese Flächen sind vor allem deshalb interessant, weil dort auch die entsprechende Windhöffigkeit (sprich, ein entsprechendes Windaufkommen) vorhanden ist.



Nunmehr wurde bei der Tagung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen, dass eine Änderung des Regionalplans für eine erweiterte Nutzung auch der Landschaftsschutzgebiete einzuleiten ist. Außerdem soll auf Grundlage der 2008 beschlossenen Fortschreibung und der 2009 erfolgten Anhörung, der Regionalplan überarbeitet und der Umweltbericht erstellt werden.





Vielleicht könnten bald auch die Wälder des Naturparks Spessart oder Steigerwald so aussehen. Foto: Steffen Recke/ PIXELIO


Damit wäre dann im Landkreis Main-Spessart der Weg geebnet für einen Windpark in Bürgerhand, zu der vor Kurzem die Firma Luftstrom mit den Vertretern von der Energieversorgung Lohr-Karlstadt, der RaiffeisenHolzenergie MSP eG und der GenoEnergie Karlstadt eG eine entsprechende Absichtserklärung für den Bau von bis zu zehn Windrädern auf der Solhöhe bei Langenprozelten gegeben haben.



Allerdings wird dazu erfahrungsgemäß wohl noch einige Zeit ins Land ziehen, denn erst die tatsächliche Fortschreibung und Genehmigung des Regionalplans kann dies berücksichtigen. Die Staatsregierung müsste also endlich Vollgas fahren und nicht weiter mit dem Fuß auf der Bremse stehen.



Bereits jetzt ist die Region Würzburg des Planungsverbandes, dem die Landkreise Kitzingen, Würzburg, Main-Spessart sowie die Stadt Würzburg angehören, in punkto Windenergienutzung extrem windkraftfreundlich aufgestellt. Der bundesweite Anteil von 2,7 Prozent an ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Windkraft kann sich sehen lassen. Rund 400 bis 500 Windräder wären bereits jetzt umsetzbar. Andernorts lägen, so die Experten, die Anteile im Promillebereich.



10 April 2012

Gaskraftwerke nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll

Einst war die Energiewende in aller Munde. Ich habe bewusst 'einst' geschrieben, denn derzeit hat man angesichts der Entscheidungen auf Bundesebene und des nicht vorhandenen Kompass' der Staatsregierung nicht gerade den Eindruck, dass die Energiewende wirklich von ALLEN gewollt wird. Da passte in diesen Tagen die Meldung, dass nun auch die unterfränkischen Landräte mit einer Resolution den Bau eines Gaskraftwerks am bisherigen Atomkraftwerksstandort Grafenrheinfeld befürworten. Erneuerbare Energien? Und nun Gas? Diese Gedanken werden Ihnen sicher auch beim Lesen dieser Zeilen durch den Kopf gegangen sein?


Dazu kann man sehr differenziert stehen und auch ich habe anfangs, als vor mehreren Monaten die Gaskraftwerks-Diskussion erstmals aufkam, dies grundlegend abgelehnt. Gaskraftwerke stehen in direkter Konkurrenz mit Photovoltaik und Windenergie. Diese produzieren im Normalfall genau zu den Spitzenverbrauchzeiten (mittags) Überschuss, zu denen auch Gaskraftwerke bevorzugt ihren Strom ausschließlich zu Höchstpreisen zuschalten würden. Gaskraftwerke sind wegen unwägbar steigender Primärenergiekosten und daraus bedingten kurzen Auslastungszeiten seit kurzem nicht mehr grundlastfähig und somit auch nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Dies äußern sogar potentielle Betreiber und fordern als Ausgleich hohe staatliche Subventionen.


Der Zuwachs an EE-Strom in den letzten Jahren vor allem zu Spitzenverbrauchszeiten hat die Situation grundlegend geändert. Betreiber zögern und weigern sich, solche Kraftwerke zu bauen, weil sie die Konkurrenzsituation erkannt haben. Sie würden neue Kraftwerke nur noch dann bauen, wenn auf dem Wege von hohen staatlichen Subventionen die Ertragslage im Abschreibungszeitraum gesichert wäre. Dies wäre allerdings ein fataler Anachronismus, gilt es doch stattdessen die Energiewende umzusetzen und den Ausbau der Erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Den EE-Zubau zu deckeln und die EEG-Förderung zu reduzieren stünde in krassem Widerspruch zur Subventionierung von fossiler Gasverbrennung.


Energieversorger weigern sich, Gaskraftwerke als Wärmequelle für Fernwärmenetze permanent zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz lediglich zu Spitzenverbrauchszeiten verhindert eine kontinuierliche Wärmeversorgung. Wegen der ungenutzten Wärmeenergie ist in der Folge auch die Effizienz solcher Kraftwerke deutlich geringer. Außerdem widerspricht eine solche Energieproduktion eindeutig dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK), das eine Wärmenutzung für neue Anlagen auch in Hinblick auf deren finanzielle Förderung zwingend vorschreibt.





Starke Konkurrenzsituation, gerade zu Spitzenverbrauchszeiten. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO


Nunmehr scheinen sich aber die Anzeichen zu verdichten, dass bis zum anvisierten Ausstieg aus der Kernenergie in Grafenrheinfeld im Jahr 2015 die Versorgungssicherheit mit regenerativen Energien noch nicht gesichert werden kann.


Sollte dies tatsächlich so sein, dann müsste in der Tat mit einem Gaskraftwerk eine Art Überbrückungstechnologie geschaffen werden. Aber angesichts des sich anbahnenden Streites um Rentabilität, Vorrangprinzip und Subventionen sage ich hier an dieser Stelle auch ganz klar: Es wäre sinnvoll, wenn der Staat neue Gaskraftwerke selbst betreiben würde, bevor er hohe Subventionen für Energiemultis zahlt. Schließlich wollen wir nicht nur eine ENERGIE-Wende, sondern auch eine Wende beim Betrieb der Energieanlagen.


Klar ist auch, dass in den kommenden Jahren die Gaspreise parallel zu den Ölpreisen massiv ansteigen werden. Dadurch wird auch die Rentabilität von Gaskraftwerken kontinuierlich sinken. Beim Neubau müssen wir deshalb aufpassen, dass wir nicht wieder in große Abhängigkeiten von Energieriesen geraten, die das Gas liefern, die Kraftwerke betreiben und am Ende die Wertschöpfungskette bis zum Endkunden beherrschen.


Deshalb ist ein Engagement des Staates beim Bau der Kraftwerke zu überlegen und auch, auf dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu setzen, die den Bürgern gehören. Wir müssen vor allem die Technik vorantreiben, Gas selbst zu erzeugen, beispielsweise durch Elektrolyse mittels Erneuerbarer Energien. Somit könnten die Gaskraftwerke mittelfristig mit regenerativem Biogas statt mit importiertem Gas betrieben werden.


Und nur unter diesen Voraussetzungen würde in meinen Augen der Bau von Gaskraftwerken Sinn machen. In Anbetracht der vorhandenen Infrastruktur und der noch nicht zu garantierenden Versorgungssicherheit durch regenerative Energien ist es also überlegenswert, sich über ein Gaskraftwerk am Standort Grafenrheinfeld Gedanken zu machen – den Zielen der Energiewende entspricht dies gleichwohl nicht in vollem Umfang. Der Bau eines Gaskraftwerks würde zumindest helfen, Standort und rund 20 Arbeitsplätze vor Ort zu sichern. Mittelfristiges Ziel muss es jedoch sein, der Energiewende über den Ausbau regenerativer Energien zum Erfolg zu verhelfen. Kurzfristig brauchen wir von der Bayerischen Staatsregierung ein klares Signal und ein klares Bekenntnis zu den Erneuerbaren Energien.


Denn eines muss bei der Diskussion um Gaskraftwerke auch berücksichtigt werden: Der Bau von Gaskraftwerken würde die Forderung der Energiekonzerne, mit Hilfe der höchst gefährlichen und umweltschädlichen Fracking-Methode Schiefergas auch in Deutschland zu fördern weiter anheizen. Bürgerinitiativen kämpfen schon jetzt dagegen. Auch die Abscheidung, der Transport und die Verpressung von CO2 in unsicheren Endlagern bekäme wieder Rückenwind, obwohl sich gerade dagegen in der Bevölkerung massiver Widerstand bildet. Durch das Verbrennen von Erdgas wird CO2 freigesetzt. Nicht so viel wie bei Kohle oder Öl, es ist aber trotzdem überflüssig, weil andere CO2-freie Energiequellen zur Verfügung stehen.





Bald raucht es nicht mehr in Grafenrheinfeld. Doch was kommt dann?! Foto: Ulli Przyklenk/ PIXELIO



29 März 2012

Details zur Solarkürzung jetzt festgeschrieben

Nun scheinen die Koalitionsfraktionen doch ein wenig einsichtig geworden zu sein. Nachdem sie Anfang März Knall auf Fall beschlossen, die Solarförderung zum 1. April drastisch zu reduzieren, lenkten sie nun immerhin mit ein paar Änderungen zugunsten der Verbraucher ein.



Denn gerade sie trifft die Gesetzesänderung am härtesten: Bürgerinnen und Bürger, die nach monatelanger Planung ihren Beitrag zur Energiewende leisten möchten stehen durch die plötzliche Kürzung der staatlichen Förderung nun vor dem Problem der Finanzierung. Erst recht, wenn diese im Vorfeld nicht in dem Maß eingeplant werden konnte.



Da dies nun auch die Regierung eingesehen hat, wurde nun beschlossen, dass alle Netzanschlussbegehren, die vor dem 24. Februar 2012 gestellt worden waren noch die bisherige Vergütung erhalten. Immerhin.


So stehen wenigstens die Bürgerinnen und Bürger, die bereits in ihre Solaranlage investiert haben, nicht vor einem großen schwarzen Fleck in ihrer Kalkulation. Der breiten Masse nützt dies jedoch wenig und ob mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Ziele der Energiewende überhaupt erreicht werden können, wage ich doch stark zu bezweifeln.



Hier die Änderungen im Einzelnen:



- Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.


- Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2500 bis 3500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt 1 Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden.


- Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen.


- Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern.


- Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über 1 MW wird gestrichen.


- Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass sogenannte "Solarstadl", also Hallen, die ausschließlich zum Zweck einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen niedriger vergütet werden.


- Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine Anlage vergütet.


- Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben.


- Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle Korrekturen.




Foto: Uwe Steinbrich/ PIXELIO



7 März 2012

Solarstrom-Kürzung verprellt Bürgerinnen und Bürger

Wie eine Bombe schlug in der vergangenen Woche die Entscheidung der Bundesregierung, die Solarförderung zum 9. März erheblich zu reduzieren, ein. Kaum hatte ich an diesem Tag der „Verkündigung“ mein Büro betreten, stand auch schon der erste Bürger mit der berechtigten Kritik einer nicht mehr vorhandenen Planungssicherheit und der Gefährdung seiner nunmehr über viele Monate genau kalkulierten und ausfinanzierten Solaranlagen-Investition auf der Matte.



Der Unmut war groß über die angekündigte Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung zum 9. März 2012. Aber zumindest konnte ich dieses ausgewiesene CSU-Mitglied zunächst mal auf die Unzuverlässigkeit und Unglaubwürdigkeit seiner Parteikollegen verweisen, wenngleich damit niemandem wirklich weiter geholfen war.  Denn Leidtragende sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die sich nun nach reiflicher monatelanger Überlegung für einen Beitrag zur Energiewende entschieden haben und nun dafür bestraft werden sollen.



Wir FREIEN WÄHLER sehen in diesem Vorgehen eine große Gefahr für die Solarbranche auf der einen sowie für das Nichterreichen der Ziele der Energiewende auf der anderen Seite. Wir sind nicht gegen eine Abnahme der Einspeisevergütung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) war von Anfang an so gestaltet. Nur müssen die Kürzungen der Solarförderung maßvoll, nicht zu schnell und vor allem für die Marktteilnehmer berechenbar erfolgen. Und berechenbar bedeutet nicht, sich drei Wochen vorher zu überlegen jetzt die Förderung zurück zu fahren.



Aus diesem Grunde haben wir von der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER sofort am 29. Februar 2012 einen Antrag an die Bayerische Staatsregierung eingereicht, dass das zum 1.1.2012 eingeführte EEG-2012 in der bisher gültigen Fassung auch weiterhin umgesetzt werden muss und nicht mit einem Verfallsdatum 9.3.2012 behaftet sein kann. Nun wurde unser Anliegen zumindest dahingehend verstanden, dass die Bundesregierung in dieser Woche nochmal zum Nachdenken zusammen gekommen ist und sich wohl auf den 1.4.2012 als „Deadline“ festlegt. In meinen Augen wenn überhaupt ein kleiner Fortschritt, der einigen „Umsteigern“ etwas Luft verschafft, aber den Großteil der Investitionen dennoch im Keim erstickt. Eine klassische Fehlleistung der Bundesregierung! Damit schafft man weder Bürgervertrauen noch Vertrauen in die von uns allen herbeigesehnte Energiewende.






Thomas Siepmann/PIXELIO; pixelio.de



28 Februar 2012

Plötzliche Kürzung der Solarförderung torpediert Energiewende

Wie eine Bombe schlug in diesen Tagen die erneute Änderung der Solarförderung durch die Bundesregierung ein. Die angedachte Kürzung der Solarförderung lässt zum einen die Frage aufkommen, ob es die Bundesregierung wirklich ernst nimmt mit der Energiewende und stellt zum anderen die Verlässlichkeit der Politik einmal mehr in Frage?

Unsere Position zur angedachten Solarförderung ist klar: Das zum 1.1.2012 eingeführte neue Gesetz zu den Erneuerbaren Energien, das seit nunmehr 60 Tagen gültig ist (EEG-2012), ist in der bisher gültigen Fassung auch weiterhin umzusetzen. Deshalb werden wir in dieser Woche auch einen Dringlichkeitsantrag einreichen, der diese Forderung zum Inhalt hat.

Mit der vorgezogenen Absenkung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen zum 9. März 2012 gefährdet die Bundesregierung einen Großteil der Solarbranche mit ihren weit über 100.000 Arbeitsplätzen. Durch die überstürzte Absenkung sind folgende nachteilige Auswirkungen zu erwarten:
- massive Umsatzeinbrüche durch fehlende Planungs- und Investitionssicherheit in der gesamten Solarbranche,
- bereits bestellte Module, bzw. Module auf Lager müssen zu Schleuderpreisen installiert werden,
- der Standort Deutschland verliert für Modulhersteller weiter an Bedeutung – asiatische Modulhersteller werden deutsche Modulhersteller noch stärker vom Markt verdrängen,
- Ausbauziele der Photovoltaik im Rahmen der Energiewende sind durch die geplante Änderung stark gefährdet,
- ein Anreiz zur Selbsteinspeisung von Solarstrom ist nicht mehr gegeben, dadurch verliert der dringend erforderliche Speicherausbau zusätzlich an Bedeutung.

Ohne die nötige Planungssicherheit wird in Solaranlagen auch weniger investiert werden, was sich wiederum bei den Handwerksbetrieben vor Ort bemerkbar machen wird. Foto: Jürgen Frey/ PIXELIO



27 Februar 2012

Politischer Aschermittwoch 2012 der FREIEN WÄHLER



15 Februar 2012

Gemeinde Wartmannsroth regelt Kinderbetreuung vorbildlich

Der Kontakt zu den Bürgermeistern und Kommunen ist mir ein großes Anliegen meiner Tätigkeit. Bei einem Besuch in der Gemeinde Wartmannsroth erkundigte ich mich bei Bürgermeister Jürgen Karle über die Bedürfnisse vor Ort.

So gehören die Kindergarten- und Kleinkindbetreuung zu einer echten Herausforderung der Gemeinde mit seinen sieben Ortsteilen. In zwei Kindergärten in Wartmannsroth und Schwärzelbach werden rund jeweils 25 Kinder betreut sowie in der Klindergrippe in Schwärzelbach zwölf Kleinkinder.

Die Gemeinde Warthmannsroth bietet für die jüngsten beste Bedingungen in den kommunalen Betreuungseinrichtungen. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO



Besonders gut ist in der Gemeinde die mit dem umfangreichen und arbeitsaufwendigen BayKiBiG verbundene Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Kindergärten, dem Kindergartenverein St. Andreas, und der Gemeinde gelöst. So werden auf Beschluss des Gemeinderates die personaltechnischen Dinge durch den Umstand, dass die Kassiererin des KiGa-Vereins gleichzeitig auch die Kassenverwalterin der Gemeinde ist, durch bzw. in der Gemeinde erledigt.

Damit ist eine wesentliche Hürde für das ehrenamtliche Engagement in den ländlichen Gemeinden und der zeitaufwendigen Arbeit in den Kindergartenvereinen genommen, schließlich gilt es Anpassungen der Verträge, Personalschlüssel und Buchungszeiten teilweise wöchentlich und monatlich auch in Wartmannsroth vorzunehmen. Zusätzlich gibt es die Schulkindbetreuung für 28 in Dittlofsroda, die durch die GFI ausgeführt wird. Somit ist die Kinderbetreuung auf drei Ortsteile aufgeteilt.

Auch hinsichtlich der Umsetzung der Energiewende ist die Gemeinde bereits aktiv. Aufgrund der Tatsache, dass im Gemeindegebiet gleich vier Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Regionalplan ausgewiesen sind ist dies auch angebracht. So wurde frühzeitig ein Kooperationsvertrag mit der BBV Landsiedlung GmbH geschlossen, sodass über eine daraus sich erfolgende Genossenschaftsbildung eine Bürgerbeteiligung möglich ist.

Ziel ist es dabei auch, dass sich die Gemeinde selbst Flächen sichern und ein echtes Bürgerwindkraftrad entstehen kann und das Geld des Dorfes im Dorf bleibt. Aufgabe der BBV Landessiedlung ist es zunächst Optionsverträge mit Grundstückseigentümern zur Grundstückssicherung zu schließen, sodass durchaus aktive "Projekt-Haie" nicht zum Zuge kommen. Derzeit ist die BBV Landessiedlung mit der Vogelerkundungssicherung zugange.

So macht die Energiewende für alle Sinn, wenn durch Bürgerbeteiligung die Erträge wieder allen vor Ort zu Gute kommen. Das steigert ganz nebenbei auch noch die Akzeptanz von Windradprojekten. Foto: Petra Bork/ PIXELIO



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen