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Was Atomstrom wirklich kostet und warum Energie aus erneuerbaren Quellen schon heute deutlich günstiger ist.
In einer von Greenpeace Energy EG in Auftrag gegebenen und jüngst publizierten Studie „Was Strom wirklich kostet“ wurde erstmals der Anteil der staatlichen Förderung an konventionellen und erneuerbaren Energiequellen gegenübergestellt, mit erstaunlichen Ergebnissen.
In dieser Studie wurde im Zeitraum von vier Jahrzehnten (1970-2010) der Anteil der staatlichen Förderung an erneuerbaren Energien, Kernkraft und Stein- und Braunkohle miteinander verglichen. Darüber hinaus wurden erstmals die gesamtgesellschaftlichen Kosten der einzelnen Energieträger aufgezeigt.
Am stärksten in den vergangenen 40 Jahren hat die Steinkohleindustrie von staatlichen Fördergeldern profitiert. Mit 288 Milliarden Euro nimmt sie noch vor der Atomindustrie mit rund 196 Milliarden den ersten Rang ein, gefolgt von Braunkohle mit etwa 67 Milliarden Euro und nur rund 39 Milliarden Euro für erneuerbare Energien. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die erneuerbare Energieträger erst seit Mitte / Ende der 90er Jahre nennenswerte Fördermittel erhalten, was die vergleichsweise niedere Zahl erklärt.
Historisch bedingt, erklärt sich auch die dominante Stellung der Kernkraftbetreiber. In der aktuellen Diskussion um die Bezahlbarkeit der einzelnen Energieträger wird oft unterschlagen, dass die umfangreichen staatlichen Subventionen für Kohle- und insbesondere Atomkraftwerke den vermeintlich billigen Strom aus diesen erst ermöglicht hat. Die Studie kommt denn auch zu dem Ergebnis, dass Atomenergie nie zum Einsatz gekommen wäre, wenn die Betreiber der Kernkraftwerke in der Aufbauphase ihren Teil an den relevanten Kosten aufbringen müssen hätten. In den folgenden Jahren wurden dann auch viele Chancen für den Einsatz und die Erforschung regenerativer Energien vertan, da die Stromnetze etwa auf zentrale Kraftwerke ausgerichtet waren und vor allem auch die Forschung auf Atomenergie fokussiert war.
Aktuell dreht sich die Diskussion zum Thema Energiewende und „bezahlbaren Strom“ vor allem um die scheinbar höheren Kosten von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dabei werden jedoch zwei Punkte bisher sträflich missachtet:
Erstens wurden die Preise für Energie aus konventionellen Energieträgern durch eine jahrzehntelange staatliche Subventionspolitik künstlich bezahlbar gemacht und zweitens fehlt hier eine transparente, klar nachvollziehbare Kostenaufstellung.
Während die EEG-Förderung (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) transparent und explizit im Strompreis ausgewiesen wird, erscheinen die staatliche Förderung für Atom und Kohle nicht explizit, da sie entweder durch den öffentlichen Haushalt oder über Regeln, die erheblichen Einfluss auf den Strom haben, erfolgen.
Auch die Kosten, die durch die massive Umwelt- und Klimabelastung bei der Erzeugung aus konventionellen Energieträgern entstehen, werden bisher nicht zu den Stromkosten ausgewiesen.
So zeigen denn auch die angestellten Berechnungen, dass die Preise für eine Kilowattstunde Wasserstrom sich aktuell auf 6,5 Cent belaufen, Windstrom kostete dahingegen 7,6 Cent – Strom aus Braun- und Steinkohlekraftwerken 12,1 Cent und Strom aus Atomkraftwerken sogar 12,8 Cent pro Kilowattstunde.
Dies lässt konsequenterweise nur eine logische Schlussfolgerung zu:
Wenn zum Strompreis auch die Kosten der staatlichen Fördermittel und die Kosten, die durch Umwelt- und Klimabelastung anfallen, eingerechnet werden, ist erneuerbare Energie bereits jetzt günstiger als Energie aus konventionellen Energiequellen.
In einer von Greenpeace Energy EG in Auftrag gegebenen und jüngst publizierten Studie „Was Strom wirklich kostet“ wurde erstmals der Anteil der staatlichen Förderung an konventionellen und erneuerbaren Energiequellen gegenübergestellt, mit erstaunlichen Ergebnissen.
In dieser Studie wurde im Zeitraum von vier Jahrzehnten (1970-2010) der Anteil der staatlichen Förderung an erneuerbaren Energien, Kernkraft und Stein- und Braunkohle miteinander verglichen. Darüber hinaus wurden erstmals die gesamtgesellschaftlichen Kosten der einzelnen Energieträger aufgezeigt.
Am stärksten in den vergangenen 40 Jahren hat die Steinkohleindustrie von staatlichen Fördergeldern profitiert. Mit 288 Milliarden Euro nimmt sie noch vor der Atomindustrie mit rund 196 Milliarden den ersten Rang ein, gefolgt von Braunkohle mit etwa 67 Milliarden Euro und nur rund 39 Milliarden Euro für erneuerbare Energien. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die erneuerbare Energieträger erst seit Mitte / Ende der 90er Jahre nennenswerte Fördermittel erhalten, was die vergleichsweise niedere Zahl erklärt.
Historisch bedingt, erklärt sich auch die dominante Stellung der Kernkraftbetreiber. In der aktuellen Diskussion um die Bezahlbarkeit der einzelnen Energieträger wird oft unterschlagen, dass die umfangreichen staatlichen Subventionen für Kohle- und insbesondere Atomkraftwerke den vermeintlich billigen Strom aus diesen erst ermöglicht hat. Die Studie kommt denn auch zu dem Ergebnis, dass Atomenergie nie zum Einsatz gekommen wäre, wenn die Betreiber der Kernkraftwerke in der Aufbauphase ihren Teil an den relevanten Kosten aufbringen müssen hätten. In den folgenden Jahren wurden dann auch viele Chancen für den Einsatz und die Erforschung regenerativer Energien vertan, da die Stromnetze etwa auf zentrale Kraftwerke ausgerichtet waren und vor allem auch die Forschung auf Atomenergie fokussiert war.
Aktuell dreht sich die Diskussion zum Thema Energiewende und „bezahlbaren Strom“ vor allem um die scheinbar höheren Kosten von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dabei werden jedoch zwei Punkte bisher sträflich missachtet:
Erstens wurden die Preise für Energie aus konventionellen Energieträgern durch eine jahrzehntelange staatliche Subventionspolitik künstlich bezahlbar gemacht und zweitens fehlt hier eine transparente, klar nachvollziehbare Kostenaufstellung.
Während die EEG-Förderung (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) transparent und explizit im Strompreis ausgewiesen wird, erscheinen die staatliche Förderung für Atom und Kohle nicht explizit, da sie entweder durch den öffentlichen Haushalt oder über Regeln, die erheblichen Einfluss auf den Strom haben, erfolgen.
Auch die Kosten, die durch die massive Umwelt- und Klimabelastung bei der Erzeugung aus konventionellen Energieträgern entstehen, werden bisher nicht zu den Stromkosten ausgewiesen.
So zeigen denn auch die angestellten Berechnungen, dass die Preise für eine Kilowattstunde Wasserstrom sich aktuell auf 6,5 Cent belaufen, Windstrom kostete dahingegen 7,6 Cent – Strom aus Braun- und Steinkohlekraftwerken 12,1 Cent und Strom aus Atomkraftwerken sogar 12,8 Cent pro Kilowattstunde.
Dies lässt konsequenterweise nur eine logische Schlussfolgerung zu:
Wenn zum Strompreis auch die Kosten der staatlichen Fördermittel und die Kosten, die durch Umwelt- und Klimabelastung anfallen, eingerechnet werden, ist erneuerbare Energie bereits jetzt günstiger als Energie aus konventionellen Energiequellen.
Die ich rief, die Geister...
Japan liege weit weg von Deutschland, daher seien keine Gefahren zu erwarten und überhaupt müssten sich die Deutschen keine Gedanken über die Gefährdung deutscher Atomkraftwerke durch Erdbeben machen. Die kämen hier zu Lande eh nur selten vor, so der Tenor der führenden deutschen Politiker der Bundesregierung.
Doch was passiert eigentlich, wenn es tatsächlich einmal zu einem Super-GAU in einem deutschen Atomkraftwerk kommen sollte? Wer haftet für die Folgeschäden? Und kann man diese überhaupt im Voraus beziffern?
Bereits 1992 hatten Wissenschaftler die Folgeschäden einer Kernschmelze mit 10 Billionen Mark beziffert, was gemessen an der wirtschaftlichen Lage Deutschlands heute mehr als 5 Billionen Euro entspricht. Dieser astronomischen Summe stehen magere 2,5 Milliarden Euro gegenüber, die die Kraftwerksbetreiber im Notfall aufbringen müssten. Schon die Erbringung dieser Summe stellt die Betreiber vor große Schwierigkeiten, daher wurden 256 Millionen Euro bei der Deutschen Kernreaktor, Versicherungsgemeinschaft (DKVG) versichert. Den Rest übernehmen die vier größten deutschen Energiekonzerne, gemessen an ihrer Leistung.
Käme es trotzdem zu einem Super-Gau, muss jedoch nicht nur mit einer atomaren Kettenreaktion gerechnet werden, auch der absehbare Wertverlust des betreffenden Kraftwerks und dessen Ausfall aus dem Sicherungsfonds müssen bedacht werden. Im äußersten Notfall müsste der Staat und somit wir alle, die steuerzahlenden Bürger, die übrigen finanziellen Mittel aufbringen. Auf europäischer Ebene kämen noch rund 300 Millionen Euro aus einem Topf hinzu, in den die Unterzeichner des Pariser Abkommens zur internationalen Atomhaftungsfrage einzahlen.
Doch selbst wenn genügend Mittel im Sicherungsfonds vorhanden wären, scheint es fraglich, ob und in welchem Maße Privatpersonen Schadensersatzansprüche geltend machen können. Folgeerkrankungen können nur schwer eindeutig auf einen Reaktorunfall zurückgeführt werden. Besonders Strahlenschäden sind bei Unfallversicherungen in der Regel ausgeschlossen. Auch über eine angemessene finanzielle Entschädigung herrscht Unklarheit.
Was bedeutet dies also für die Zukunft des Atomstroms in Deutschland?
Müssten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke ihre Reaktoren statt der vorgeschriebenen Mindestsumme von 256 Millionen, vollständig versichern, würde sich dies auch deutlich auf die Stromkosten auswirken. Laut einer Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft zahlen die deutschen Kernkraftbetreiber umgerechnet anteilig nur 0,008 Cent pro Kilowattstunde für die Versicherungsleistung. Bei einer hundertprozentigen Abdeckung entspräche dies jedoch 1, 79 € pro Kilowattstunde und wäre somit spürbar teurer als Strom aus anderen, zum Besipiel alternativen und regenerierbaren Energiequellen. Hinzukommt, dass kein Versicherungsunternehmen auch nur gewillt ist, eine Versicherung für Atomkraftwerke anzubieten. Das heißt im Klartext: Atomkraftwerke sind nicht versicherbar!
Damit sind Atomkraftwerke dank des abgeschobenen Risikos auf den deutschen Steuerzahler, die am höchsten Subventionierte Energieform in Deutschland, die Endlagerproblematik noch nicht eingerechnet. Gerade unter diesem Aspekt wunderte mich stets die Position der FDP, die sich bis vor einer Woche noch ganz klar für die Atomkraft aussprachen. Normalerweise möchten die Liberalen stets einen schlanken Staat, der sich in das wirtschaftliche Geschehen nicht einmischt, sondern den Markt selbst entscheiden lässt. Ausgerechnet bei der hochrisikoreichen Atomkraft vergass die FDP ihre Prinzipien, weil hier der Staat anscheinend gerade recht kam, um die Profite der vier großen Energiekonzerne zu sichern. So sieht Lobbypolitik aus.
Doch von diesen Überlegungen scheint die Bundesregierung noch weit entfernt. Bisher konnten die deutschen Kernkraftbetreiber durch eine Lücke im Atomgesetz geschickt die Laufzeiten ihrer Anlagen verlängern und das gilt bis zum Ende des Moratoriums auch weiterhin. Dazu wurden überzählige Strommengenkontingente von stillgelegten Reaktoren auf neuere Anlagen übertragen. Ziel des Gesetzes war es, ältere Kraftwerke schneller stilllegen zu können. Diese Bemühungen wurden jedoch durch die Genehmigung zusätzlicher Strommengenkontingente im vergangenen Jahr konterkariert. Infolgedessen könnten theoretisch sowohl alte Anlagen acht Jahre, als auch neuere ganze 14 Jahre länger in Kraft bleiben. Spielt man dieses Spiel noch weiter, könnten bei der Stilllegung der sieben ältesten Anlagen und der gleichzeitigen Übertragung ihrer Kontingente auf andere Kernkraftwerke diese bis nach 2050 betrieben werden.
Japan liege weit weg von Deutschland, daher seien keine Gefahren zu erwarten und überhaupt müssten sich die Deutschen keine Gedanken über die Gefährdung deutscher Atomkraftwerke durch Erdbeben machen. Die kämen hier zu Lande eh nur selten vor, so der Tenor der führenden deutschen Politiker der Bundesregierung.
Doch was passiert eigentlich, wenn es tatsächlich einmal zu einem Super-GAU in einem deutschen Atomkraftwerk kommen sollte? Wer haftet für die Folgeschäden? Und kann man diese überhaupt im Voraus beziffern?
Bereits 1992 hatten Wissenschaftler die Folgeschäden einer Kernschmelze mit 10 Billionen Mark beziffert, was gemessen an der wirtschaftlichen Lage Deutschlands heute mehr als 5 Billionen Euro entspricht. Dieser astronomischen Summe stehen magere 2,5 Milliarden Euro gegenüber, die die Kraftwerksbetreiber im Notfall aufbringen müssten. Schon die Erbringung dieser Summe stellt die Betreiber vor große Schwierigkeiten, daher wurden 256 Millionen Euro bei der Deutschen Kernreaktor, Versicherungsgemeinschaft (DKVG) versichert. Den Rest übernehmen die vier größten deutschen Energiekonzerne, gemessen an ihrer Leistung.
Käme es trotzdem zu einem Super-Gau, muss jedoch nicht nur mit einer atomaren Kettenreaktion gerechnet werden, auch der absehbare Wertverlust des betreffenden Kraftwerks und dessen Ausfall aus dem Sicherungsfonds müssen bedacht werden. Im äußersten Notfall müsste der Staat und somit wir alle, die steuerzahlenden Bürger, die übrigen finanziellen Mittel aufbringen. Auf europäischer Ebene kämen noch rund 300 Millionen Euro aus einem Topf hinzu, in den die Unterzeichner des Pariser Abkommens zur internationalen Atomhaftungsfrage einzahlen.
Doch selbst wenn genügend Mittel im Sicherungsfonds vorhanden wären, scheint es fraglich, ob und in welchem Maße Privatpersonen Schadensersatzansprüche geltend machen können. Folgeerkrankungen können nur schwer eindeutig auf einen Reaktorunfall zurückgeführt werden. Besonders Strahlenschäden sind bei Unfallversicherungen in der Regel ausgeschlossen. Auch über eine angemessene finanzielle Entschädigung herrscht Unklarheit.
Was bedeutet dies also für die Zukunft des Atomstroms in Deutschland?
Müssten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke ihre Reaktoren statt der vorgeschriebenen Mindestsumme von 256 Millionen, vollständig versichern, würde sich dies auch deutlich auf die Stromkosten auswirken. Laut einer Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft zahlen die deutschen Kernkraftbetreiber umgerechnet anteilig nur 0,008 Cent pro Kilowattstunde für die Versicherungsleistung. Bei einer hundertprozentigen Abdeckung entspräche dies jedoch 1, 79 € pro Kilowattstunde und wäre somit spürbar teurer als Strom aus anderen, zum Besipiel alternativen und regenerierbaren Energiequellen. Hinzukommt, dass kein Versicherungsunternehmen auch nur gewillt ist, eine Versicherung für Atomkraftwerke anzubieten. Das heißt im Klartext: Atomkraftwerke sind nicht versicherbar!
Damit sind Atomkraftwerke dank des abgeschobenen Risikos auf den deutschen Steuerzahler, die am höchsten Subventionierte Energieform in Deutschland, die Endlagerproblematik noch nicht eingerechnet. Gerade unter diesem Aspekt wunderte mich stets die Position der FDP, die sich bis vor einer Woche noch ganz klar für die Atomkraft aussprachen. Normalerweise möchten die Liberalen stets einen schlanken Staat, der sich in das wirtschaftliche Geschehen nicht einmischt, sondern den Markt selbst entscheiden lässt. Ausgerechnet bei der hochrisikoreichen Atomkraft vergass die FDP ihre Prinzipien, weil hier der Staat anscheinend gerade recht kam, um die Profite der vier großen Energiekonzerne zu sichern. So sieht Lobbypolitik aus.
Doch von diesen Überlegungen scheint die Bundesregierung noch weit entfernt. Bisher konnten die deutschen Kernkraftbetreiber durch eine Lücke im Atomgesetz geschickt die Laufzeiten ihrer Anlagen verlängern und das gilt bis zum Ende des Moratoriums auch weiterhin. Dazu wurden überzählige Strommengenkontingente von stillgelegten Reaktoren auf neuere Anlagen übertragen. Ziel des Gesetzes war es, ältere Kraftwerke schneller stilllegen zu können. Diese Bemühungen wurden jedoch durch die Genehmigung zusätzlicher Strommengenkontingente im vergangenen Jahr konterkariert. Infolgedessen könnten theoretisch sowohl alte Anlagen acht Jahre, als auch neuere ganze 14 Jahre länger in Kraft bleiben. Spielt man dieses Spiel noch weiter, könnten bei der Stilllegung der sieben ältesten Anlagen und der gleichzeitigen Übertragung ihrer Kontingente auf andere Kernkraftwerke diese bis nach 2050 betrieben werden.
Die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency), kurz IAEO, wurde am 29.7.1957 als unabhängige Organisation der Vereinten Nationen gegründet. Die Gründung muss besonders vor dem Hintergrund der Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki und dem zunehmenden atomaren Wettrüsten im Kalten Krieg betrachtet werden. Dies scheint auf den ersten Augenblick zumindest so:
"Ziel der Organisation ist es, den Beitrag der Atomenergie zum Frieden, zur Gesundheit und zum Wohlstand auf der ganzen Welt rascher und in größerem Ausmaß wirksam werden zu lassen. Sie stellt soweit als möglich sicher, dass die von ihr geleistete Hilfe nicht zur Förderung militärischer Zwecke verwendet wird."
(Artikel II der Gründungsstatuten)
Bereits hier wird der logische Fehler im Konzept der IAEO augenscheinlich, durch die jahrzehntelange Förderung der friedlichen Nutzung der Kernkraft gelangten immer mehr Staaten in den Besitz von technologischem Know-How, unter anderem zur Produktion von waffenfähigem Plutonium. Wer die Entstehung von Plutonium und sei es als „Abfallprodukt“ bei der Stromgewinnung in Kauf nimmt, gleichzeitig aber gegen den Einsatz von Plutoniumbomben vorgeht, handelt nicht glaubhaft. Dass dieses Verhalten jedoch auch noch durch die Vergabe des Nobelpreises an die IAEO 2005 honoriert wurde, ist nur schwer begreiflich
Auch die personelle Aufstellung der IAEO gilt als bedenklich, sind hier nicht wenige Lobbyisten der Atomwirtschaft vertreten, die schon rein aus Berufsgründen die Gefahr der Kraftwerke klein reden müssen.
IAEO und WHO
Fast noch unglaublicher ist der Zusammenhang zwischen der IAEO und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gemäß ihrer eigenen Verfassung dient die WHO als Organ zur „umfassende[n] Aufklärung […] und Unterstützung im Bereich der Gesundheit, was die „Förderung einer klaren Meinungsbildung in [der] Bevölkerung“ hinsichtlich gesundheitlicher Risiken einschließt.
Bereits im Sommer 1956 hatten führende Genetiker auf einer Konferenz vor den möglichen Folgen der „friedlichen Nutzung“ der Atomkraft gewarnt. Dies brachte die IAEO auf den Plan, die ihrerseits wiederum der WHO ab 1959 durch ein Abkommen einen regelrechten Maulkorb verpasste. Dieses Abkommen besiegelte auch das Ende der Überwachung der gesundheitlichen Risiken durch eine unabhängige medizinische Behörde. Auch der Veröffentlichung brisanter Informationen wurde damit ein Riegel vorgeschoben, es herrsche Einigkeit, dass man notfalls auch nicht näher erläuterte „restriktive Maßnahmen“ ergreifen müsse, „um den vertrauliche Charakter gewisser ausgetauschter Informationen zu wahren.“
"Ziel der Organisation ist es, den Beitrag der Atomenergie zum Frieden, zur Gesundheit und zum Wohlstand auf der ganzen Welt rascher und in größerem Ausmaß wirksam werden zu lassen. Sie stellt soweit als möglich sicher, dass die von ihr geleistete Hilfe nicht zur Förderung militärischer Zwecke verwendet wird."
(Artikel II der Gründungsstatuten)
Bereits hier wird der logische Fehler im Konzept der IAEO augenscheinlich, durch die jahrzehntelange Förderung der friedlichen Nutzung der Kernkraft gelangten immer mehr Staaten in den Besitz von technologischem Know-How, unter anderem zur Produktion von waffenfähigem Plutonium. Wer die Entstehung von Plutonium und sei es als „Abfallprodukt“ bei der Stromgewinnung in Kauf nimmt, gleichzeitig aber gegen den Einsatz von Plutoniumbomben vorgeht, handelt nicht glaubhaft. Dass dieses Verhalten jedoch auch noch durch die Vergabe des Nobelpreises an die IAEO 2005 honoriert wurde, ist nur schwer begreiflich
Auch die personelle Aufstellung der IAEO gilt als bedenklich, sind hier nicht wenige Lobbyisten der Atomwirtschaft vertreten, die schon rein aus Berufsgründen die Gefahr der Kraftwerke klein reden müssen.
IAEO und WHO
Fast noch unglaublicher ist der Zusammenhang zwischen der IAEO und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gemäß ihrer eigenen Verfassung dient die WHO als Organ zur „umfassende[n] Aufklärung […] und Unterstützung im Bereich der Gesundheit, was die „Förderung einer klaren Meinungsbildung in [der] Bevölkerung“ hinsichtlich gesundheitlicher Risiken einschließt.
Bereits im Sommer 1956 hatten führende Genetiker auf einer Konferenz vor den möglichen Folgen der „friedlichen Nutzung“ der Atomkraft gewarnt. Dies brachte die IAEO auf den Plan, die ihrerseits wiederum der WHO ab 1959 durch ein Abkommen einen regelrechten Maulkorb verpasste. Dieses Abkommen besiegelte auch das Ende der Überwachung der gesundheitlichen Risiken durch eine unabhängige medizinische Behörde. Auch der Veröffentlichung brisanter Informationen wurde damit ein Riegel vorgeschoben, es herrsche Einigkeit, dass man notfalls auch nicht näher erläuterte „restriktive Maßnahmen“ ergreifen müsse, „um den vertrauliche Charakter gewisser ausgetauschter Informationen zu wahren.“
Die Berichterstattung aus dem japanischen Atomkraftwerk Fukushima zeichnet sich nicht nur durch ein völlig fehlgesteuertes Krisenmanagement aus, sondern auch durch eine mangelnde Aufklärung über die möglichen Gefahren der ausgehenden Strahlung. Nicht nur viele japanische Bürger fragen sich zu Recht, ob und wie man sich im Notfall schützen kann und was die einzelnen Strahlenwertangaben konkret bedeuten.
Strahlungsarten: Alpha-, Beta- und Gammastrahlung
Alpha-Strahlung besteht aus Alpha-Teilchen, diese wiederum bestehen aus zwei Protonen und zwei Neutronen, daher ist sie besonders stabil. Auf Grund der Stabilität und der starken Reaktionsfähigkeit mit Materie kann sie jedoch relativ leicht abgeschirmt werden. Eine Blockade kann bereits durch ein Blatt Papier oder durch die oberste Hautschicht vorgenommen werden. Gefährlich wird Alpha-Strahlung jedoch, sobald diese in zum Beispiel in Form des natürlich vorkommenden Urans in den Körper gelangt. Dann können die radioaktiven Nuklide in das Zellmaterial eingebaut werden und dort zu schweren Schäden der Zelle und des Erbguts führen. Dadurch kann Krebs ausgelöst werden.
Die durch den Beta-Zerfall von Atomkernen entstehende Strahlung wird als Beta-Strahlung bezeichnet. Sie besteht aus den leichten, geladenen Elektronen und kann entsprechend leicht im elektrischen Feld abgelenkt werden. Im Vergleich zur Alpha-Strahlung ist sie weniger gefährlich und lässt sich mit einem einige Millimeter dicken Absorber, etwa einer feinen Metallschicht, gut abschirmen. Fehlt dieser Schutz, treten schwere Hautverbrennungen auf und langfristig kann es auch zu einer Erkrankung an Hautkrebs kommen.
Gammastrahlung ist mit der von Wilhelm Conrad Röntgen entdeckten Röntgenstrahlung identisch, jedoch kurzwelliger und besitzt daher mehr Energie. Die Gefahr der Gamma-Strahlung nimmt mit der zurückgelegten Entfernung von der Strahlenquelle ab.
Maßeinheiten der Strahlenbelastung: Sievert, Millisievert
Die Maßeinheit Sievert dient zur Messung der Strahlenbelastung biologischer Organismen. Praktisch vorkommende Werte werden in der Regel in Millisievert angegeben. 1000 Millisievert entsprechen einem Sievert. Bereits eine einzelne Dosis von vier Sievert gilt für den Menschen als tödlich. Um die beruflich bedingte Strahlenbelastung möglichst gering zu halten, beträgt der Grenzwerte in allen europäischen Ländern 20mSv pro Jahr. Für sensible Körperteile wie zum Beispiel die Linse des Auges, Lunge, Haut, Hände, Keimdrüsen oder für die Gebärmutter sind jeweils unterschiedliche Grenzwerte festgelegt.
Halbwertszeit
Unter der Halbwertszeit versteht man die Zeit, die benötigt wird, bis die Strahlungsintensität (Zahl der Zerfälle pro Sekunde) zur Hälfte abgeklungen oder in andere Produkte umgewandelt ist. Die radioaktiven Nuklide zerfallen unter Emission von Strahlung (je nach Nuklid in Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung bzw. in Kombination) in Elemente mit niedrigerer Ordnungszahl. Dies können wiederum radioaktive Elemente sein, die dann ihrerseits eine Halbwertzeit besitzen. Beispielsweise zerfällt bei der Kernspaltung das radioaktive Uran 235 in das radioaktive Cäsium137.
Strahlungsarten: Alpha-, Beta- und Gammastrahlung
Alpha-Strahlung besteht aus Alpha-Teilchen, diese wiederum bestehen aus zwei Protonen und zwei Neutronen, daher ist sie besonders stabil. Auf Grund der Stabilität und der starken Reaktionsfähigkeit mit Materie kann sie jedoch relativ leicht abgeschirmt werden. Eine Blockade kann bereits durch ein Blatt Papier oder durch die oberste Hautschicht vorgenommen werden. Gefährlich wird Alpha-Strahlung jedoch, sobald diese in zum Beispiel in Form des natürlich vorkommenden Urans in den Körper gelangt. Dann können die radioaktiven Nuklide in das Zellmaterial eingebaut werden und dort zu schweren Schäden der Zelle und des Erbguts führen. Dadurch kann Krebs ausgelöst werden.
Die durch den Beta-Zerfall von Atomkernen entstehende Strahlung wird als Beta-Strahlung bezeichnet. Sie besteht aus den leichten, geladenen Elektronen und kann entsprechend leicht im elektrischen Feld abgelenkt werden. Im Vergleich zur Alpha-Strahlung ist sie weniger gefährlich und lässt sich mit einem einige Millimeter dicken Absorber, etwa einer feinen Metallschicht, gut abschirmen. Fehlt dieser Schutz, treten schwere Hautverbrennungen auf und langfristig kann es auch zu einer Erkrankung an Hautkrebs kommen.
Gammastrahlung ist mit der von Wilhelm Conrad Röntgen entdeckten Röntgenstrahlung identisch, jedoch kurzwelliger und besitzt daher mehr Energie. Die Gefahr der Gamma-Strahlung nimmt mit der zurückgelegten Entfernung von der Strahlenquelle ab.
Maßeinheiten der Strahlenbelastung: Sievert, Millisievert
Die Maßeinheit Sievert dient zur Messung der Strahlenbelastung biologischer Organismen. Praktisch vorkommende Werte werden in der Regel in Millisievert angegeben. 1000 Millisievert entsprechen einem Sievert. Bereits eine einzelne Dosis von vier Sievert gilt für den Menschen als tödlich. Um die beruflich bedingte Strahlenbelastung möglichst gering zu halten, beträgt der Grenzwerte in allen europäischen Ländern 20mSv pro Jahr. Für sensible Körperteile wie zum Beispiel die Linse des Auges, Lunge, Haut, Hände, Keimdrüsen oder für die Gebärmutter sind jeweils unterschiedliche Grenzwerte festgelegt.
Halbwertszeit
Unter der Halbwertszeit versteht man die Zeit, die benötigt wird, bis die Strahlungsintensität (Zahl der Zerfälle pro Sekunde) zur Hälfte abgeklungen oder in andere Produkte umgewandelt ist. Die radioaktiven Nuklide zerfallen unter Emission von Strahlung (je nach Nuklid in Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung bzw. in Kombination) in Elemente mit niedrigerer Ordnungszahl. Dies können wiederum radioaktive Elemente sein, die dann ihrerseits eine Halbwertzeit besitzen. Beispielsweise zerfällt bei der Kernspaltung das radioaktive Uran 235 in das radioaktive Cäsium137.
Da lese ich heute, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun auch die Kommunen als dezentrale Energieerzeuger stärken will. Komisch, denk ich mir, da sind wir doch schon vor langer Zeit drauf gekommen. Nun ist also das Kopieren der Freien Wähler Konzepte sogar schon bis Berlin vorgedrungen. Das freut mich natürlich, dass die Union mit unserem Konzept endlich einmal vernünftige Gedanken in ihrer Energiepolitik einbringt. Hoffen wir mal, dass es länger andauert als das dreimonatige Moratorium! Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist Feststellung, dass die Unions-Wendehälse vor wenigen Monaten noch ganz anders daher geredet haben.
Wir Freien Wähler haben mit unserer Regionalen Energieoffensive schon im vergangenen Jahr den Weg aufgezeigt, wie sinnvoll und nachhaltig Energie im Wertschöpfungs-Kreislauf der Region gewonnen und erhalten bleiben kann. Dennoch muss die schwarz-gelbe Bundesregierung jetzt auch den Beweis erbringen, ob dies alles nur Lippenbekenntnisse sind oder ob da wirklich Substanz dahinter ist.
Substanz würde nämlich bedeuten, dass auch die Fördertöpfe für regenerative Energien wieder überdacht und ausgebaut werden müssten und nicht wie im vergangenen Jahr sogar dezimiert werden. Dann bin ich mir sicher, wird dies auch die regionalen und kommunalen Energieträger beflügeln. Dann werden auch die Kommunen im Rahmen ihrer örtlichen Planungshoheit den Ausbau der Infrastruktur voran treiben. Dieser Infrastrukturausbau ist vor dem Hintergrund der im Energiekonzept der Freien Wähler angelegten Wende hin zu erneuerbaren Energien unerlässlich.
Deshalb wäre es richtig und würde einen erheblichen Anreiz für die Kommunen bilden, sich frühzeitig auf dem Weg zu einem gesamtgesellschaftlichen Energiekonsens zu beteiligen. Deswegen freue ich mich auch besonders, dass mein Heimat-Landkreis Main-Spessart sich jetzt diesbezüglich auch auf den Weg macht und eine entsprechende Potentialanalyse in Auftrag gegeben hat. Nur so führt der Weg heraus aus der atomaren Sackgasse.
Wir Freien Wähler haben mit unserer Regionalen Energieoffensive schon im vergangenen Jahr den Weg aufgezeigt, wie sinnvoll und nachhaltig Energie im Wertschöpfungs-Kreislauf der Region gewonnen und erhalten bleiben kann. Dennoch muss die schwarz-gelbe Bundesregierung jetzt auch den Beweis erbringen, ob dies alles nur Lippenbekenntnisse sind oder ob da wirklich Substanz dahinter ist.
Substanz würde nämlich bedeuten, dass auch die Fördertöpfe für regenerative Energien wieder überdacht und ausgebaut werden müssten und nicht wie im vergangenen Jahr sogar dezimiert werden. Dann bin ich mir sicher, wird dies auch die regionalen und kommunalen Energieträger beflügeln. Dann werden auch die Kommunen im Rahmen ihrer örtlichen Planungshoheit den Ausbau der Infrastruktur voran treiben. Dieser Infrastrukturausbau ist vor dem Hintergrund der im Energiekonzept der Freien Wähler angelegten Wende hin zu erneuerbaren Energien unerlässlich.
Deshalb wäre es richtig und würde einen erheblichen Anreiz für die Kommunen bilden, sich frühzeitig auf dem Weg zu einem gesamtgesellschaftlichen Energiekonsens zu beteiligen. Deswegen freue ich mich auch besonders, dass mein Heimat-Landkreis Main-Spessart sich jetzt diesbezüglich auch auf den Weg macht und eine entsprechende Potentialanalyse in Auftrag gegeben hat. Nur so führt der Weg heraus aus der atomaren Sackgasse.
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