Details zur Solarkürzung jetzt festgeschrieben

29 März 2012

Details zur Solarkürzung jetzt festgeschrieben

Nun scheinen die Koalitionsfraktionen doch ein wenig einsichtig geworden zu sein. Nachdem sie Anfang März Knall auf Fall beschlossen, die Solarförderung zum 1. April drastisch zu reduzieren, lenkten sie nun immerhin mit ein paar Änderungen zugunsten der Verbraucher ein.



Denn gerade sie trifft die Gesetzesänderung am härtesten: Bürgerinnen und Bürger, die nach monatelanger Planung ihren Beitrag zur Energiewende leisten möchten stehen durch die plötzliche Kürzung der staatlichen Förderung nun vor dem Problem der Finanzierung. Erst recht, wenn diese im Vorfeld nicht in dem Maß eingeplant werden konnte.



Da dies nun auch die Regierung eingesehen hat, wurde nun beschlossen, dass alle Netzanschlussbegehren, die vor dem 24. Februar 2012 gestellt worden waren noch die bisherige Vergütung erhalten. Immerhin.


So stehen wenigstens die Bürgerinnen und Bürger, die bereits in ihre Solaranlage investiert haben, nicht vor einem großen schwarzen Fleck in ihrer Kalkulation. Der breiten Masse nützt dies jedoch wenig und ob mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Ziele der Energiewende überhaupt erreicht werden können, wage ich doch stark zu bezweifeln.



Hier die Änderungen im Einzelnen:



- Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.


- Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2500 bis 3500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt 1 Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden.


- Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen.


- Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern.


- Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über 1 MW wird gestrichen.


- Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass sogenannte "Solarstadl", also Hallen, die ausschließlich zum Zweck einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen niedriger vergütet werden.


- Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine Anlage vergütet.


- Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben.


- Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle Korrekturen.




Foto: Uwe Steinbrich/ PIXELIO



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen