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14 März 2017

An Bayerns Schulen brennt es wieder mal

Die Diskussion um die Zukunft des Gymnasiums in Bayern hat in den vergangenen Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und dennoch ist noch keine Entscheidung über konkrete Zukunftspläne gefallen. Neben der Dauerbaustelle G8/G9 brennt es jedoch vor allem an den Grund- und Mittelschulen, es gilt, endlich zu handeln.




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Es gilt, endlich zu handeln. Neben der Dauerbaustelle G8/G9 brennt es in Bayern vor allem an den Grund- und Mittelschulen,


In Pension gegangene Lehrerinnen und Lehrer bekommen Anfragen von den Schulämtern, ob sie nicht wieder in den Schuldienst eintreten wollen – wenn auch nur stundenweise. In vielen Regierungsbezirken gingen in den vergangenen Wochen Briefe an die Schulen mit der Frage, ob Lehrkräfte bereit wären, ihre Wochenstunden aufzustocken – die so entstehenden Überstunden könnten im nächsten Schuljahr „abgefeiert werden“. Die Mobilen Reserven sind größtenteils in Dauereinsätzen, es fehlt vor allem aufgrund der Grippe- und Erkältungswellen an Vertretungslehrkräften. Anweisung von vielen Schulämtern: wenn niemand vertreten kann, lassen Sie die Schüler zu Hause.


Die aktuelle Situation zehrt an den Kräften der Schulleitungen und Lehrkräfte, denn es musste wieder auf Unterkante geplant werden und das rächt sich jetzt. Bereits im vergangenen Schuljahr haben wir FREIE WÄHLER eine Aufstockung der Mobilen Reserve gefordert, doch dem wurde nicht entsprochen. Doch es geht hier nicht nur um die Mobilen Reserven: Es zeichnet sich schon lange ab, dass es an Bayerischen Mittel- und Grundschulen einen Lehrermangel zu bewältigen gibt. Fast alle Anwerbungsversuche schlagen fehl – und das, obwohl zu tausenden arbeitslose (Jung-)Lehrer auf der Straße stehen. Vielen ist die Umschulung – vor allem unter dem finanziellen Aspekt – zu stressig. Die vielen Aufgaben, die Grund- und Mittelschullehrer mit dem Ganztag, der Inklusion und der Flüchtlingsbeschulung meistern müssen, schrecken viele Lehrer anderer Schularten ab. Das Pädagogische rückt in den Vordergrund und die Bezahlung ist deutlich schlechter als an anderen Schularten. Der Lehrermangel und die damit einhergehenden Unterrichtsausfälle machen jedoch deutlich, dass wir nicht länger tatenlos zusehen können – jedenfalls nicht, wenn uns die Bildung etwas wert ist. Ich finde es erschreckend, dass derzeit an vielen Schulen nicht einmal der Kernunterricht stattfinden kann, es brennt überall!


Ich werde mich daher gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen auch weiterhin dafür einsetzen, dass die bildungspolitischen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden, denn an Bildung darf nicht gespart werden!


11 Februar 2017

Ausbildungschancen von Flüchtlingen in Bayern

Gesellschaftliche Teilhabe und damit Integration sind in unserem Land eng mit dem Faktor „Arbeit“ verbunden. Ein Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz kann als Katalysator für die Eingliederung in unsere Gesellschaft dienen.  Diese können beispielsweise Sprachkenntnisse fördern oder den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit legen. In Bayern sind derzeit (Stand Januar 2017) rund 46.000 Flüchtlinge arbeitssuchend gemeldet. Weitere 20.000 befinden sich bereits in Beschäftigungsverhältnissen, wenn auch oftmals nur in Helferjobs - etwa in der Gastronomie oder in Lagertätigkeiten. Dem gegenüber stehen derzeit 12.000 unbesetzte Lehrstellen in Bayern sowie der wachsende Fachkräftemangel. Daher sollten junge Flüchtlinge vor allem fit für eine Berufsausbildung gemacht werden. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Asylsuchenden ist im Übrigen zwischen 18 und 27 Jahren alt, somit stehen deren Erwerbsbiografien erst am Anfang.


Doch so einfach funktioniert die Integration bedauerlicherweise nicht. Die schulischen Voraussetzungen der Flüchtlinge sind höchst unterschiedlich. Sie unterscheiden sich, je nach Herkunftsland, teils stark. Beispielsweise haben rund 75 Prozent der Flüchtlinge aus dem Iran ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht, während etwa zwei Drittel der somalischen Flüchtlinge entweder gar keine oder nur eine Grundschule besucht haben. Den größten Anteil der Flüchtlinge machen wenig überraschend die Syrer aus. Diese verfügen über eine überdurchschnittliche Schulbildung. Nichtsdestotrotz wird anhand dieser höchst unterschiedlichen Bildungsniveaus deutlich, dass ein pauschales, hochstandardisiertes Heranführen an den deutschen Ausbildungsmarkt nicht möglich ist. Hier muss möglichst individuell und von Fall zu Fall gefördert und beraten werden.




derateru  / pixelio.de

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Und noch ein weiterer Aspekt spielt eine ganz entscheidende Rolle: Oft geraten junge Flüchtlinge unter Druck schnell Geld zu verdienen, um damit Familienangehörige in der Heimat zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit einer Ausbildung gerät dabei oft ins Hintertreffen. Hier muss Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Darüber hinaus ist es für potentielle Ausbildungsbetriebe immer noch mit einem schwer kalkulierbaren Risiko verbunden, einen Ausbildungsplatz an einen Flüchtling zu vergeben. Denn es bleibt immer noch die Frage, wie es nach der dreijährigen Ausbildung und der zweijährigen Bleibeperspektive dann weiter geht.


An dieser Stelle möchte ich Ihnen an zwei Beispielen kurz vorstellen, welche Bemühungen verschiedene Akteure unternehmen, um die Ausbildung junger Flüchtlinge zu fördern. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen aktiv bei der Integration und Ausbildung von Flüchtlingen. Zu deren Angebot zählen beispielsweise die Beratung zu den Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausbildung von Flüchtlingen oder die Bereitstellung von Informationen zu Fördermöglichkeiten. Bedauerlicherweise sind diese Initiativen auch in den Helferkreisen oft zu wenig bekannt, wie ich selbst bei einem Besuch beim zweimonatlichen Treff „Flüchtlings-Cafe“ feststellen musste. Für weitere Informationen zu den Angeboten der IHK Mainfranken klicken Sie hier.


Darüber hinaus gibt es verschiedene Projekte, die von staatlichen Akteuren mitgetragen werden. So beispielsweise das „Berufliche Übergangsjahr“ (BÜ), welches auf einer Kooperation des Kultusministeriums und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit basiert. Dieses Projekt soll eine Brücke zwischen Schule und Arbeitsmarkt bilden. Das BÜ nimmt vor allem Praxisbezüge in den Fokus und legt besonderen Wert auf das Vermitteln von Fachsprache als Grundlage einer daran anschließenden Ausbildung. Das Übergangsjahr schließt grundsätzlich an die Integrationsklassen an. Für weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema klicken Sie hier.


Betriebe, die bereits Flüchtlinge ausbilden, machen in der (Fach)Sprache eines der größten Probleme aus. So seien Sprachbarrieren und fachliche Überforderung die Hauptgründe dafür, wieso junge Migranten eine Ausbildung abbrechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass genügend Sprachkurse angeboten werden und Flüchtlingskinder und –Jugendliche in der Schule bestmögliche Förderung erhalten. Ursprünglich hatte die bayerische Wirtschaft große Hoffnungen in das neue Bundesintegrationsgesetz gesetzt und in den vielen jungen Flüchtlingen ein großes Potential für den hiesigen Ausbildungsmarkt erkannt. Das erscheint auch nur logisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass seit Jahren beispielsweise immer wieder Lehrstellen im Handwerk unbesetzt bleiben.


Wie bereits eingangs erwähnt erscheint mir die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen ohne die Inklusion in den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nur schwer möglich. Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Ausbildung von jungen Flüchtlingen müssen dringend verbessert werden. Darüber hinaus müssen junge Flüchtlinge für eine berufliche Ausbildung begeistert werden. Diese ist in ihrer Wirkung viel nachhaltiger als schnell verdientes Geld aus Aushilfsjobs und dergleichen. Am Ende des Tages liegt es natürlich bei den jungen Menschen selbst, ob sie die Chancen, die man ihnen aufzeigt, auch ergreifen und sie sich ein solides Fundament für ihre Zukunft aufbauen. Doch es ist zunächst auch Aufgabe der Politik, ihnen diese Möglichkeiten zu eröffnen und aufzuzeigen. Davon hätten dann letztendlich alle Seiten etwas: Die bayerischen Unternehmen, die hiesigen öffentlichen (Sozial-) Kassen, sowie die jungen Flüchtlinge im Freistaat.


Über den Stand der Berufsschulplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Unterfranken gibt auch meine Schriftliche Anfrage Auskunft.



10 Februar 2017

Schnelles Internet in Bayerns Zügen: FREIES WLAN dank FREIEN WÄHLERN

Was für Fernbus-Reisende schon seit Jahren zum Standard-Service gehört, fristete bei der Deutschen Bahn viel zu lange ein Schattendasein: die Rede ist von der Bereitstellung eines freien WLAN-Netzwerkes. Die erste Hürde zu einer signifikanten Verbesserung der Situation konnte kürzlich erfolgreich genommen werden. Das Antragspaket „Schnelles Internet in Bayerns Zügen“ hat im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags breite Zustimmung erhalten. Die drei Anträge ( I , II & III) der FREIEN WÄHLER wurden in leicht veränderter Form beschlossen. Ziel ist die Einführung von kostenlosem WLAN in allen bayerischen Regionalzügen, die volle Mobilfunknetzabdeckung entlang der Bahnstrecken in Bayern und der Einbau von Signalverstärkern in den Waggons, um den Mobilfunkempfang im Zug zu verbessern.


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Fernbus-Anbieter haben bereits frühzeitig erkannt, welche große Bedeutung die Möglichkeit einer kostenlosen WLAN-Nutzung bei der Wahl des Verkehrsmittels einnehmen kann. Doch wie stellen die Fernbus-Unternehmen die Versorgung mit kostenlosem WLAN sicher? Eigentlich recht einfach: sie greifen auf das Mobilfunknetz zurück! Geräte im Bus (beispielsweise LTE-Boxen) verbinden sich mit umliegenden Mobilfunkmasten und tun nichts anderes, als deren Signal dann per WLAN-Router durch den Bus zu funken. Die Qualität des Empfangs variiert, bedingt durch die Abhängigkeit von der Stärke des Mobilfunkempfangs, natürlich.  Wenn viele Mitfahrer gleichzeitig das WLAN nutzen, dann kann dies ebenfalls zu einer Drosselung der Surfgeschwindigkeit führen. Die Unternehmen weisen deshalb bei der Anmeldung im WLAN-Netzwerk ihre Kunden darauf hin, wenn möglich von Aktivitäten mit intensiver Datennutzung (beispielsweise dem Streaming von Filmen) abzusehen.


Die Deutsche Bahn bot dagegen bisher lediglich im ICE die Möglichkeit einer Internetverbindung. Allerdings auch das nur mit der ein oder anderen Einschränkung: Seit 2014 ist das WLAN im ICE für Reisende der 1. Klasse inklusive, Reisende der 2. Klasse mussten lange Zeit einen Aufpreis zahlen. Das Funknetz in den Zügen erwies sich darüber hinaus als notorisch unzuverlässig. Ab 2017 soll das WLAN auch in der 2. Klasse des ICE kostenlos bereitgestellt werden. Allerdings sind die dafür nötigen Umbauarbeiten in den Zügen immer noch nicht abgeschlossen, weshalb dieser erweiterte Service bisher nicht in allen ICE-Zügen verfügbar ist. Eine Verbesserung hat sich bei der verwendeten Technik eingestellt. Bis vor Kurzem wurde nur das Netz der Deutschen Telekom angezapft und per Telekom-Hotspot an die Reisenden weitergegeben. Von nun an soll das neue Steuerungssystem  auf alle Mobilfunknetze entlang der Fahrtstrecke zurückgreifen und die schnellsten Netze (LTE, UMTS) auswählen. Darüber hinaus können nun auch die Kapazitäten mehrerer Netzbetreiber gebündelt werden. Im November 2016 lief ein dreimonatiger WLAN-Test der Bahn in einem Test-Zug auf den Strecken des Fugger-Express zwischen München, Augsburg, Ulm und Treuchtlingen. Eine „serienmäßige“ Versorgung mit WLAN gibt es in den Regionalzügen in Bayern bedauerlicherweise bisher noch nicht.


Die Deutsche Bahn hat lange genug bei der Bereitstellung von kostenlosen, zuverlässigen WLAN geschlafen. Das Antragspaket „Schnelles Internet in Bayerns Zügen“ soll nun zweierlei: Auf der einen Seite soll der Ausbau des Mobilfunknetzes entlang der Bahnstrecken gefördert werden. Dies würde der Deutschen Bahn den Ausbau ihres Internetangebots – auch und gerade in Regionalzügen – erleichtern. Zum anderen soll das Paket die Bahn aber auch zu einem solchen Ausbau verpflichten. Ein WLAN-Zugang ist für viele Reisende heutzutage von elementarer Bedeutung. Sei es beispielsweise aus geschäftlichen Gründen oder zum Zeitvertreib auf einer längeren Fahrt. Am Ende können davon sowohl die Bahn als auch ihre Kunden profitieren.



7 Februar 2017

Räume mit besonderem Handlungsbedarf im Landesentwicklungsprogramm: Eine sinnvoll gewählte Kategorie?

Den Kommunalpolitikern ist der Begriff des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) durchaus ein Begriff. Der Nichtinsider kann die Bedeutung jedoch relativ schnell erschließen.


Der RmbH war bereits im März 2015 Gegenstand eines Blogs auf meiner Homepage. Ich möchte diesen Begriff nun, rund zwei Jahre später, noch einmal aufgreifen und darstellen, was man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf versteht, welche Bedeutung er für das Landesentwicklungsprogramm Bayerns besitzt und warum er in den letzten Monaten wieder in den Fokus verschiedenster Akteure geraten ist.


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Was versteht man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf?


Als RmbH gelten Kommunen und Landkreise, die laut Landesentwicklungsplan wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln sind. Welche Gebiete zu solchen strukturschwachen Räumen gezählt werden, wird anhand eines sogenannten „Strukturindikators“ ermittelt.


Nach der Regelung von 2013 wurde zunächst jede Gemeinde als RmbH eigeordnet, deren Strukturindikator weniger als 85 Prozent des bayerischen Durchschnitts erreichte. In der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 wurde dieses Kriterium kürzlich aufgeweicht. Künftig soll ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts ausreichen, damit eine Kommune zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wird. Auf diese Erweiterung möchte ich weiter unten noch einmal genauer eingehen.


Zunächst aber mehr zum Begriff des Strukturindikators. Dieser setzt sich aus verschieden-gewichteten Kenngrößen zusammen.


Für Kreisregionen werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2034 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-    Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Für Gemeinden werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2028 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslose 2011 bis 2015 (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-        Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 in Euro (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Welche Rolle spielt der Begriff des RmbH für das Landesentwicklungsprogramm?


Räume mit besonderem Handlungsbedarf erhalten in der Regel günstigere Konditionen für verschiedene Förderprogramme. So erhalten sie beispielsweise höhere Fördersätze beim Breitbandausbau. Diese systematische und gewollte Bevorteilung soll dem Zweck dienen, gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Freistaat herzustellen.


Für weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt, verweise ich auch den Blog aus dem März 2015.


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Warum sind die RmbHs mittlerweile wieder in aller Munde?


Wie oben bereits angerissen hat das Kabinett im Juli 2016 beschlossen, die Kategorie des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zu erweitern. Wie bereits angesprochen reicht nun ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts, damit eine Kommune oder ein Landkreis als RmbH eingeordnet wird.  Darüber hinaus soll auch keiner Region, die bereits 2013 zum RmbH erklärt wurde, diese Etikettierung wieder abgenommen werden, unabhängig davon, ob ihr Strukturindikator mittlerweile nicht mehr den entsprechenden Kriterien entspricht.


Das führt dazu, dass aktuell insgesamt 33 Kreisregionen und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreisregionen als RmbH festgelegt werden. Zum Vergleich: Nach der letzten Erweiterung durch Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014 zählten noch lediglich 11 Landkreise mit 150 Einzelgemeinden zu den RmbHs.


Es drängt sich der Eindruck auf, dass mittlerweile die Hälfte Bayerns zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wurde. Das lässt einerseits die Vermutung zu, dass wir von gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern weit entfernt sind. Andererseits muss die Frage gestellt werden, ob angesichts der hohen Anzahl von RmbHs eine effektive Förderung der wirklich bedürftigen Kommunen noch möglich ist. Es liegt auf der Hand, dass die Töpfe, die zur Förderung von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zur Verfügung gestellt werden, entsprechend aufgestockt werden müssen. Andernfalls würde man Gefahr laufen, dass sich eine Art Gieskannen-Prinzip etabliert, nach dem überall irgendwie, aber nirgendwo gezielt und angemessen gefördert werden kann.


Aus meiner Schiftlichen Anfrage zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf geht hervor, welche einzelnen Kommunen und Landkreise aktuell zu dieser Kategorie gezählt werden. Leider enthält die Antwort der Staatsregierung keine konkreten Angaben über die Höhe der Fördergelder, die in der Vergangenheit in Räume mit besonderem Handlungsbedarf geflossen sind beziehungsweise in Zukunft in solche fließen sollen.


Über neue Erkenntnisse werde ich Sie wie gewohnt fortlaufend informieren.


(Dieser Beitrag wurde zuletzt am 15. Main 2017 aktualisiert)



7 Februar 2017

Direktwahl des Bundespräsidenten als Ziel

Alexander Hold / Freie Wähler Landtagsfraktion

Alexander Hold / Freie Wähler Landtagsfraktion


Am 12. Februar wählt die Bundesversammlung den neuen Bundespräsidenten. Er ist der ranghöchste Vertreter des deutschen Staates und oberster Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Doch ausgerechnet er wird nur von einem klar abgegrenzten Personenkreis gewählt – von den Mitgliedern der Bundesversammlung. Dabei befürworten laut einer Umfrage fast 70 Prozent der deutschen Bürger eine Direktwahl des Bundespräsidenten. Die große Mehrheit fordert also ein unmittelbares Mitbestimmungsrecht in der Frage, wer Deutschland an der Staatsspitze repräsentieren soll.


Der Bundespräsident wird in aller Regel alle fünf Jahre von der bereits oben genannten Bundesversammlung gewählt. Diese setzt sich im Verhältnis von 50:50 aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertretern der Bundesländer, die von den Landtagen gewählt werden, zusammen. Die kommende 16. Bundesversammlung wird somit aus maximal 1.260 Mitgliedern bestehen.


Wie viele Vertreter auf die einzelnen Bundesländer entfallen, legt die Bundesregierung auf Grundlage der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung fest. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung. Schriftlicher Vorschlag und schriftliche Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Kandidaten müssen gemeinsam eingereicht werden. Die Wahl des Bundespräsidenten beinhaltet keine Aussprache und erfolgt geheim in bis zu drei Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen braucht es eine absolute Mehrheit der Stimmen, im dritten oder gegebenenfalls in weiteren Wahlgängen muss lediglich eine relative Mehrheit erreicht werden.


Nun gilt Frank-Walter Steinmeier bereits vor der tatsächlichen Wahl am 12. Februar in Medien, Politik und Öffentlichkeit als designierter Bundespräsident. Da muss man sich die Frage stellen, warum man die Bundesversammlung überhaupt noch einzuberufen braucht, wenn ein zwischen Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer ausgehandelter Deal dazu führt, dass alles andere als die Wahl Steinmeiers einer bundespolitischen Sensation gleichkäme?



Parteipolitische Klüngelei innerhalb der Großen Koalition entscheidet offenbar mittlerweile, wer das höchste Amt im Staat besetzt und wer nicht. Dies verstärkt den Eindruck zunehmender Entfremdung zwischen politischem Betrieb und der Bevölkerung weiter.


Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sind wir der Überzeugung, eine Direktwahl würde dazu beitragen, dass sich die Bürger mit dem Bundespräsidenten über Parteigrenzen hinweg besser identifizieren können und diesen als „Bürgerpräsidenten“ wahrnehmen. In einer Wahl durch das Volk sehen wir zudem ein geeignetes Mittel, um die Distanz zwischen den Bürgern und dem parlamentarisch-demokratisch verfassten Staat zu verringern. Wir haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem wir die Direktwahl unseres obersten Repräsentanten fordern. Leider wurde unser Antrag von einer Schwarz-Rot-Grünen Koalition abgelehnt – das spricht für sich.



Bei der Bundesversammlung am 12. Februar wird der langjährige FREIE WÄHLER-Kommunalpolitiker, Jurist und Fernseh-Richter Alexander Hold für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren. Er wird angesichts des oben beschriebenen Prozederes der Bundespräsidentenwahl voraussichtlich allerdings nur eine Nebenrolle spielen. Als Kämpfer für die Demokraten werden wir FREIE WÄHLER allerdings weiterhin für eine Gesetzesänderung kämpfen und in dieser so wichtigen Frage nicht locker lassen.



1 Februar 2017

Einnahmen und Ausgaben des Freistaats Bayern

Immer wieder hören wir von den Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern, wie viele Milliarde und Millionen für Bildung, Straßen und Beamte ausgegeben werden. Woher genau die Gelder stammen und welche Bereiche mit dem meisten Geld bedacht werden, bekommt man zumeist nur ansatzweise mit. Deshalb möchte ich hier die wichtigsten Punkte der Einnahmen und Ausgaben beleuchten.




Einnahmen des Freistaats Bayern


Den Hauptteil der Einnahmen machen die Steuern mit rund 46 Milliarden Euro aus. Dazu zählen auch die steuerähnlichen Abgaben mit 52 Millionen Euro. Unter den steuerähnlichen Abgaben versteht man unter anderem die Abgaben von Spielbanken oder auch die Münzeinahmen.


Als zweiter Punkt folgen die Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst mit etwa 2,9 Milliarden Euro. Verwaltungseinnahmen beinhalten beispielsweise alle Gebühren und Auslagen, die für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, aber auch Geldstrafen für gerichtliche Strafen.


Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahmen für Investitionen (insbesondere vom Bund) machen etwa 6,6 Milliarden Euro aus. Danach folgen mit rund 6,5 Milliarden Euro die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen. Darunter fallen beispielsweise Zuweisungen für Investitionen vom Bund. Für die Schuldentilgung wurden 500 Millionen Euro verwendet, sodass insgesamt 58.653,5 Millionen Euro an Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 verzeichnet werden. Das Kreisdiagramm gibt einen bildlichen Eindruck, wie hoch die einzelnen Einnahmearten ausfallen.


Einnahmen nach Einnahmenarten 2017




Ausgaben des Freistaats Bayern


Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 58.653,5 Millionen Euro gegenüber, die auf zwei Arten untergliedert werden können: Nach Ausgabeart und nach Aufgabenbereich.


Die Ausgabearten werden in sieben Kategorien untergliedert. Die Personalausgaben machen rund 22 Milliarden Euro aus, darunter haben die Bezüge und Nebenleistungen mit ca. 15 Milliarden den höchsten Anteil, danach folgen die Versorgungsbezüge und die Beihilfen mit 1,6 Milliarden Euro. Die sächliche Verwaltungsaufgaben mit rund 3,37 Milliarden Euro umfassen unter anderen Ausgaben für den Geschäftsbedarf und Kommunikation, aber auch Ausgaben für die Bewirtschaftung und den Unterhalt von Grundstücken, für Mieten und Pachten oder für Aus- und Fortbildungen


Für den Schuldendienst gibt es 798 Millionen. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme der Investition werden rund 24,5 Milliarden Euro veranschlagt. Baumaßnahmen (rund 1,5 Milliarden Euro) umfassen den Staatlichen Hochbau mit 819 Millionen Euro, darunter fallen beispielsweise Museen, Theater, Schlösser und Kirchen.  Außerdem fallen für  Verwaltungsgebäude, Polizei- und Justizgebäude, Hochschulen, Universitäten, Kliniken und den Staatlichen Straßen-und Brückenbau  376 Millionen Euro an. Sonstige Ausgaben für Investitionen machen 5,3 Milliarden Euro aus, davon knapp 500 Millionen für Eigeninvestitionen und 4,9 Milliarden für Investitionsförderprogrammen. Als letzten Punkt stehen die besonderen Finanzierungsausgaben mit rund 383 Millionen Euro.


Haushalt 2017. Ausgaben nach Aufgabenbereichen


Gliedert man die Ausgaben nach den Aufgabenbereichen, fällt der größte Anteil auf den Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten mit 19,7 Milliarden Euro. Dabei macht die Bildung mit 18 Milliarden Euro den Großteil aus. Danach folgt die Finanzwirtschaft mit 14 Milliarden Euro. Darunter fallen auch die Kosten für den Länderfinanzausgleich mit 6,1 Milliarden Euro. Den drittgrößten Bereich stellt der Punkt „Allgemeinen Dienste“ mit rund 10 Milliarden Euro. Die Verteilung der weiteren Punkte stellt das Kreisdiagramm dar.


Haushalt 2017 Gliederung nach Ausgabearten



28 Januar 2017

Wie können wir das Ehrenamt stärken?

Bis zu den Sommerferien ist es zwar noch ein bisschen hin, aber stehen die Ferien vor der Tür, beginnt für viele Eltern schon der Stress: Man muss arbeiten, die Kinder sind jedoch zu Hause. Es müssen dringend Lösungen her, wie der Nachwuchs die Zeit in den Ferien schön, sicher und sinnvoll verbringen kann. Für viele Kinder und Jugendliche sind Ferienlager ein großes Highlight, doch damit diese flächendeckend stattfinden können, bedarf es dringend einer Änderung des Freistellungsgesetzes.


Das Freistellungsgesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern, beispielsweise zum Zwecke der Jugendarbeit. Genau dieses Gesetz wollen wir FREIE WÄHLER ehrenamtsverträglicher machen und haben daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit eingereicht.




S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de


Bisher können Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die als ehrenamtliche Jugendleiter tätig sind, zum Zwecke der Jugendarbeit die Freistellung für bis zu 15 Arbeitstage und nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr beantragen. In meinen Augen ist diese Regelung jedoch lange nicht mehr zeitgemäß, da beispielsweise viele Arbeitnehmer keine Freistellung für ganze Tage, sondern nur für wenige Stunden des Arbeitstages benötigen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht lediglich eine Freistellung für einen ganzen Tag – eine Regelung, die oft für beide Seiten Nachteile mit sich führt: Der Arbeitgeber muss betroffene Mitarbeiter für einen ganzen Tag ersetzen und der Arbeitnehmer muss seinerseits auf 1/30 seiner Monatsvergütung verzichten, obwohl dies in dem Umfang oft gar nicht nötig wäre.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine flexiblere Gestaltung der Freistellung, die individuelle Lösungen ermöglicht. Natürlich ist eine Freistellung für den Arbeitgeber oft mit Unannehmlichkeiten verbunden, bei rechtzeitiger Ankündigung und flexiblen rechtlichen Regelungen wird dies jedoch für beide Seiten eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen.


Außerdem finde ich es weiterhin sehr ärgerlich, dass Städte wie München sich bei der Einführung der Ehrenamtskarte herausnehmen. Die Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die z.B. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeiten. Mit Hilfe der Karte bekommen sie in vielen Geschäften Vergünstigungen oder Nachlässe bei Veranstaltungen. Ziel muss es meiner Meinung nach sein, dass dies endlich flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird.


Die Jugendarbeit ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und verdient daher größte Aufmerksamkeit. Gerade in einer Zeit des gesellschaftlichen und familiären Wandels ist eine angemessene Reaktion in Form einer Anpassung der rechtlichen Regelungen von großer Bedeutung. Wir FREIE WÄHLER werden uns daher dafür stark machen, dass unser Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt wird, das sind wir den Jugendverbänden meiner Meinung nach als Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit schuldig.



28 Januar 2017

Mit Baukindergeld junge Familien entlasten

Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, zwei Jobs zu haben ist auch in Deutschland keine Seltenheit mehr und das Kinderkriegen ist für viele Menschen oft eine Entscheidung, die auch finanziell getroffen wird. Uns FREIEN WÄHLERN ist es wichtig, dass junge Familien zukünftig finanziell entlastet werden, wir plädieren daher für ein Baukindergeld.




Uli Carthäuser  / pixelio.de

Uli Carthäuser / pixelio.de


Das Prinzip des Baukindergeldes, wie wir es fordern, ist schnell erklärt: Junge Familien erhalten über zehn Jahre hinweg jährlich 2.000 Euro für jedes im Haushalt wohnende Kind beim Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohnraums. Im Gegensatz zur CSU fordern wir also ein gesamtes Baukindergeld von 20.000 Euro und nicht nur von 12.000 Euro pro Kind. Dass die Union sich hier wieder in Wahlkampfversprechen verliert, liegt auf der Hand: eine Einführung wäre der Union in der laufenden Legislaturperiode ein Einfaches gewesen. Das Thema der Entlastung junger Familien ist meiner Meinung nach jedoch viel zu wichtig, um es als bloßes Wahlkampfmittel zu verschwenden – deshalb fordern wir die Einführung noch vor der Bundestagswahl im Herbst. (Zur Pressemitteilung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion)


Gerade in den Ballungsgebieten ist Wohnraum erschreckend teuer, die Preise steigen weiterhin stetig. Dass wir mit dem Baukindergeld nun eine Lösung haben, die hier entlasten soll, freut mich sehr. Auch die Zahlen bestätigen die Dringlichkeit des Handelns: Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt bei lediglich 51,9 Prozent. Europaweit hat nur die Schweiz eine niedrigere Quote, die Folgen sind fatal: Wohneigentum ist eine der besten Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf das Alter, doch in Deutschland droht die Altersarmut. Wir müssen daher im großen Stil umdenken, das Baukindergeld ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung.



27 Januar 2017

Rente nicht zum Wahlkampf-Flop machen

 Wer kennt es nicht: die Bundestagswahlen stehen vor der Tür, die Kandidatensuche ist im vollen Gange und auch die Wahlkampfthemen werden abgesteckt und verdienen zunehmend an Aufmerksamkeit. Ganz vorne mit dabei ist natürlich auch das Thema Rente/Altersarmut. Doch nicht nur auf Bundesebene wird darüber hitzig diskutiert, sondern auch im Landtag findet das Thema zunehmend Beachtung.


Wir FREIE WÄHLER haben vor Kurzem einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, in dem wir die sofortige Aussetzung der Absenkung des Rentenniveaus fordern. Schon allein die Tatsache, dass wir diesem Thema einen Dringlichkeitsantrag widmen, zeigt, wie sehr uns FREIEN WÄHERN diese Angelegenheit am Herzen liegt.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Der „Datenreport: Soziale Lage in Bayern 2014“ des Staatsministeriums für Soziales, Familie und Integration hat nämlich einmal mehr gezeigt, dass die Altersarmut eines der drängendsten sozialen Probleme Bayerns ist, das sich in den nächsten Jahren noch verschlimmern wird. Natürlich ist das kein Problem, das sich auf Bayern beschränkt. Bleibt alles wie gehabt, dürfte das Verhältnis der Rente zum Durchschnittslohn bis zum Jahr 2045 von heute 48 auf später nur noch 41,6 Prozent sinken. Zusätzlich müssten die Beiträge zur Rentenversicherung von aktuell 18,7 Prozent auf ganze 23,4 Prozent angehoben werden. Vollversteuerung der Rente ab 2040 und Renten unterhalb der Grundsicherung – kann das sein?


Natürlich liegt es auf der Hand, dass die erhöhte Altersarmutsgefährdung ein heikles und auch emotionales Thema ist, das angegangen werden muss. Vor allem Frauen, die aufgrund der Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger mehrere Jahre nicht erwerbstätig waren, oder Personen, die in Wirtschafssektoren wie beispielsweise der Gastronomie oder Landwirtschaft tätig waren, sind hiervon besonders betroffen – sie erhalten oft eine so geringe Rente, dass ihnen die Teilnahme am sozialen Leben im Ruhestand oft verwehrt bleibt.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher, dass die weitere Absenkung des Rentenniveaus mit sofortiger Wirkung verhindert wird. Vor allem möchte ich davor warnen, das Thema Rente mit Wahlkampfversprechungen zu verbinden und Hoffnungen in betroffenen Menschen zu wecken, die anschließend brutal zerstört werden. Vielmehr gilt es, besonnen und umsichtig an das Thema heranzugehen und auch auf lange Sicht eine verträgliche Lösung für einzelne Menschen und die Gesellschaft zu finden.



27 Januar 2017

Wie steht es um die Arbeitsmarktsituation in MSP?

Die Arbeitslosenquote ist nicht nur in Deutschland ein Dauerthema. Ein Blick auf EU-Staaten wie Spanien und Griechenland macht uns bewusst, dass vor allem Jugendarbeitslosigkeit in einzelnen EU-Staaten zu einem großen Problem geworden ist. Deutschland steht mit seiner vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote gut da und vor allem Main-Spessart kann stolz sein: Mit einer Arbeitslosenquote von nur 2,1% nimmt der Landkreis eine Spitzenposition ein. Doch wie kommt es zu einer solch erfolgreichen Quote? Beim Jobcenter Main-Spessart habe ich mich über die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente informiert.


Die erfolgreiche Vermittlung aller Arbeitslosen ist selbstverständlich das Ziel, das die Jobcenter in ganz Deutschland anvisieren – darüber, wie realistisch dieses Ziel ist, kann man natürlich kontrovers diskutieren. Den Jobcentern stehen jedoch verschiedene arbeitspolitische Maßnahmen zur Verfügung, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.


Je nach persönlicher Situation der Kunden, also den nach Arbeit suchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, finden in regelmäßigen Abständen individuelle Beratungs- und Vermittlungsgespräche statt. Um für den Arbeitgebern die Eingliederung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, attraktiver zu gestalten, können diese zum Ausgleich einer Minderleistung einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten.




Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de


Die verschiedenen Maßnahmen der Jobcenter setzen sich generell aus Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, Maßnahmen bei einem Träger und Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung zusammen. Ausbildungssuchende, Arbeitsuchende und Arbeitslose können so ihren Bedürfnissen nach gezielt gefördert werden. Dazu zählen die Heranführung an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder die Unterstützung bei der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.


Weiterbildungsmaßnahmen, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Außerbetriebliche Berufsausbildungen, Arbeitsgelegenheiten wie 1€-Jobs bei Trägern und Vereinen, oder Förderungen mit Hilfe es Bundesprogramms des Europäischen Sozialfonds zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit sind nur einzelne Beispiele, wie vielfältig die verschiedenen Hilfen seitens der Jobcenter aussehen können.


Dass die Integration in den Arbeitsmarkt im Landkreis Main-Spessart gut funktioniert, zeigt natürlich unsere Arbeitslosenquote. Ich bin froh, dass es so ist – denn anders würde die Abwanderung in Ballungsgebiete zunehmen und der ländliche Raum würde noch stärker geschwächt. Die großen Firmen wie Warema, Procter & Gamble, Bosch Rexroth, MiWe und viele weitere sind daher eine wichtige Säule in der arbeitspolitischen Struktur unserer Region, die es unbedingt zu erhalten gilt! Und dazu gehört auch eine ordentliche Anbindung unserer Region an die Fernverkehrsstraßen, deshalb brauchen wir baldmöglichst den Baubeginn der B26n.



						


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