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10 Mai 2017

Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen

Ab Mitte Juni: Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen


Europa, beziehungsweise die Europäische Union, ist in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Bereichen weiter zusammengewachsen. Meilensteine wie das Schengen-Abkommen haben diese Entwicklung maßgeblich mitbeeinflusst. Freier Personen- und Güterverkehr hat die Grenzen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten immer mehr verschwimmen lassen. Auf Reisen in das europäische Ausland erinnern uns heute anstatt Schlagbäumen oft nur vergleichsweise unauffällige Hinweistafeln daran, dass wir in ein anderes Land einreisen. Auf der Schiene fällt der Grenzübertritt, beispielsweise nach Österreich, eigentlich gar nicht mehr auf. Wenn, ja wenn da nicht die Kurznachrichten des Mobilfunkanbieters auf dem Mobiltelefon wären, die uns höflich darauf hinweisen, dass von nun für verschiedene Dienste sogenannte Roaming-Gebühren in teils beträchtlicher Höhe anfallen könnten. Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich kürzlich allerdings darauf verständigen können, dass eben diese Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 der Vergangenheit angehören werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden erklären, welche Folgen dies für Sie als Reisender in Europa haben wird.


Was sind überhaupt Roaming-Gebühren?


Roaming-Gebühren wurden bislang von Seiten der Mobilfunkbetreiber für die Durchleitung von Telefonaten, Kurznachrichten (SMS) oder Internetdaten ihrer Kunden durch fremde (ausländische) Netze erhoben. Dadurch konnten den Kunden bei der Nutzung solcher Dienste im Ausland bisher hohe Zusatzkosten entstehen. Die hohen Kosten wurden lange Zeit von den Mobilfunkunternehmen damit gerechtfertigt, dass der Aufbau der Netze sehr kostspielig sei. Nach Angaben der Europäischen Kommission erhielten die Mobilfunkanbieter im Jahr 2009 etwa 5 Milliarden Euro durch die Erhebung von Roaming-Gebühren.




Joachim Kirchner  / pixelio.de

Joachim Kirchner / pixelio.de


Wie sieht die Neuregelung aus?


Ab dem 15. Juni gelten die neuen Regeln für die Mitgliedsstaaten der EU sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Telekom-Unternehmen Europas die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig in Rechnung stellen. Das bedeutet, dass der Stammanbieter den ausländischen Anbieter dafür bezahlt, dass sein Kunde temporär dessen Netz nutzt.


Für diese Berechnung hat die EU Obergrenzen für die unterschiedlichen Dienste festgelegt. Diese liegt bei Anrufen bei 3,2 Cent pro Minute, je SMS bei einem Cent und für ein Gigabyte Datenvolumen zunächst bei 7,70 Euro. Die Obergrenze für das Datenvolumen soll stückweise abgesenkt werden und zum 1. Januar 2022 bei nur noch 2,50 Euro liegen. Diese Großhandels-Preisdeckel rechnen sich auch für die Verbraucher. Das liegt daran, dass die Kunden im europäischen Ausland ihre monatliche Grundgebühr für ein Datenvolumen ausgeben, welches nach eben jenen Großhandelspreisen berechnet wird.


Kurz zusammengefasst heißt das also: Das Datenvolumen aus ihrem nationalen Handytarif gilt in Zukunft auch im Ausland. Es wird entsprechend des internationalen Großhandelspreises umgerechnet. Es entstehen so lange keine Zusatzkosten für Sie, wie Sie noch von Ihrem tariflich festgelegten Datenvolumen zehren können. Erst wenn Sie dieses im Ausland aufgebraucht haben, müssen Sie (wie auch im Inland) für die Bereitstellung zusätzlichen Volumens bezahlen. Ähnlich wird auch im Falle von Prepaid-Verträgen verfahren.


Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir an, Sie bezahlen für ein Gigabyte Datenvolumen im Inland zehn Euro und reisen ins europäische Ausland, während die internationale Preisobergrenze bei fünf Euro liegt. In dem Fall stünden Ihnen dann im Ausland zwei Gigabyte Datenvolumen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.


Um unliebsame Nebeneffekte so gut es geht zu vermieden, enthält die neue Regelung auch eine Reihe von Sicherheitsmechanismen wie zum Beispiel eine Nachhaltigkeitsklausel sowie ein Fair-Use-Modell.


Mit der faktischen Abschaffung der Roaming-Gebühren fällt nach langer Zeit ein Zusatzkostenfaktor weg, der eigentlich bereits seit Jahren nicht mehr zu legitimieren war. Das sind gute Nachrichten für Europa und vor allem für die europäischen Verbraucher. Die FREIEN WÄHLER hatten sich in den vergangenen Jahren fortlaufend innerhalb und mit der ALDE-Fraktion für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren stark gemacht. Es freut mich sehr, dass sich auch in diesem Thema geduldiges Arbeiten bezahlt gemacht hat.



3 Mai 2017

Die Bayerische Landesstiftung: Förderung für Soziales und Kulturelles

In seiner Sitzung vom 27. April hat der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung auch über Förderanträge aus Unterfranken entschieden. Insgesamt sollen nun 797.825 Euro Förderung in unseren Regierungsbezirk fließen, während in ganz Bayern knapp über 9,5 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Da stellt sich die Frage, was mit diesen Geldern überhaupt gefördert werden soll und wie darüber entschieden wird, welches Projekt eine Förderung erhält und welche nicht. Dies möchte ich im Folgenden genauer beleuchten.Spatenstich


Nach den Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln der Bayerischen Landesstiftung wird die Landesstiftung auf sozialem und kulturellem Gebiet tätig. Förderungsfähig ist demnach grundsätzlich jedes Vorhaben beziehungsweise Projekt innerhalb Bayerns, zu dessen Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus darf das betreffende Projekt nicht unter die Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften fallen. Maßgebliche Voraussetzung zur Förderung durch die Landesstiftung ist die öffentliche Nutzung beziehungsweise regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts. In Ausnahmefällen können auch Außensanierungen von Baudenkmälern privater Eigentümer gefördert werden, sofern dem betreffenden Objekt stadt- beziehungsweise ortsbildprägende Bedeutung zugeschrieben werden kann.


Die Bayerische Landesstiftung fördert Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern, Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen, und bedeutende sozialpolitische Bauprojekte gemeinnütziger oder öffentlicher Träger, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe. Seit ihrer Gründung hat die Bayerische Landesstiftung über 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben finanziell unterstützt.


Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Stiftungsrat. Dieser tritt zu diesem Zwecke dreimal jährlich zusammen (Frühling, Sommer und Winter). Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung setzt sich folgendermaßen zusammen: Als Vorsitzender fungiert der Bayerische Ministerpräsident. Sein Stellvertreter in diesem Beschlussorgan ist der Staatsminister der Finanzen. Hinzu kommen noch Vertreter des Landtags sowie der Obersten Staatsbehörden.


Gefördert werden können selbstverständlich nur Projekte, für deren Bezuschussung entsprechende Anträge eingereicht werden. Antragsformulare für Soziale Bauprojekte, kirchliche Baudenkmäler sowie Denkmäler und Museen können hier heruntergeladen werden. Ich kann die Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen nur ermutigen, die entsprechenden Anträge für geeignete Projekte bei der Landesstiftung einzureichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag bewilligt wird (vorausgesetzt, das Vorhaben ist mit den Förderrichtlinien vereinbar), ist vergleichsweise sehr hoch. Darüber hinaus erscheint es mir sinnvoll soziale und kulturelle Vorhaben vor Ort zu unterstützen. Schließlich kommen solche Projekte häufig auch in vielerlei Hinsicht den Lebensbedingungen in ländlichen Gegenden zugute.


Die gesamte Förderliste der Bayerischen Landesstiftung finden Sie hier: Bayerische Landesstiftung - Förderliste 2017



28 April 2017

Familien und Kinder angemessen unterstützen

Familien und Kinder sind unsere Zukunft, das ist eine unbestreitbare Tatsache. Dementsprechend angemessen sollte daher meiner Meinung nach auch die Unterstützung von Familien und Kindern in unserem Bundesland ausfallen, aber ist dies tatsächlich der Fall? Dieser Frage bin ich einmal genauer nachgegangen.


In den vergangenen Jahren hat sich im Bundesland Bayern einiges getan: Der „Familienpakt Bayern“ wurde unterzeichnet, um die Vereinbarung von Familie und Beruf zu verbessern, das Bayerische Landeserziehungsgeld soll Familien finanziell unterstützen, die Kinderbetreuung für unter Dreijährige wurde in Kooperation mit den Kommunen ausgebaut und auch im Bereich der Bildung wurde gefördert. Doch ist das genug?


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Obwohl mit dem Familienpakt Bayern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden soll, haben viele – vor allem Alleinerziehende – weiterhin große Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Erfreulich ist, dass es in einigen Betrieben und auch im Öffentlichen Dienst Neuerungen wie beispielsweise das Home-Office gibt, doch das ist nicht genug. Wir müssen flächendeckend an einer Umsetzung des Familienpakts arbeiten!


Trotz der hohen Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige haben viele Eltern große Schwierigkeiten, einen Krippenplatz zu finden. Im Bildungsmonitor 2016 schnitt Bayern daher nicht so gut ab wie erhofft – hier besteht auch weiterhin ein deutliches Handlungspotential, das wir nicht vernachlässigen dürfen. Erfreulich finde ich jedoch, dass sich die Anzahl integrativer Kindertageseinrichtungen im Zuge der Inklusion stetig erhöht!


Im Bereich der Schulbildung wird die Jugendsozialarbeit an Schulen in Unterfranken finanziell gefördert – das halte ich persönlich auch für dringend notwendig. Trotz der Förderungen sind die Schulen nicht ausreichend mit Personal ausgestattet, hier müssen einmal mehr die Lehrer auffangen, was geht. Ich setze mich daher vehement für einen Stellenausbau an Schulen ein: mehr Lehrer, eine Erhöhung der Mobilen Reserve, mehr Stunden für Schulpsychologen, eine Entlastung der Verwaltungsangestellten und der Schulleitungen, mehr Personal für die Jugendsozialarbeit an Schulen – die Liste ist schier endlos und zeigt, wie sehr die Staatsregierung an unseren Schulen „totgespart“ hat.


Inspirierend finde ich hingegen die Förderung eines Projektes in Bad Kissingen mit insgesamt 30.000 Euro: hier wurde eine Seniorengenossenschaft mit dem Ziel etabliert, die Solidarität von Bürgerinnen und Bürger durch die Hilfe auf Gegenseitigkeit zu stärken. Im Hinblick auf den demographischen Wandel müssen wir unseren Fokus ohnehin stärker auf das Leben im Alter richten: Ideen wie Mehrgenerationenhäuser oder Projekte wie „Betreutes Wohnen zu Hause“, „Wohnen in allen Lebensphasen“ und „Marktplatz der Generationen“ müssen dringend ausgebaut und weiter durch Förderungen gestärkt werden.


Das Gesamtbild zeigt: In Bayern und Unterfranken wird viel für Familien und Kinder getan, doch wie immer liegt noch ein weiter Weg vor uns. Darüber, wie sich die Lage auch in Zukunft entwickelt, werde ich Sie selbstverständlich wie gewohnt informieren.



28 April 2017

Politische Bildung an Schulen darf nicht untergehen

Ein Dauerthema, das mich jetzt schon achteinhalb Jahre während meiner Landtags-Zugehörigkeit verfolgt, ist die zunehmende Politikverdrossenheit und die Suche nach Lösungen diese zu minimieren. Dabei kommt immer wieder die Forderung nach mehr  Sozialkundeunterricht an Bayerischen Schulen auf den Tisch.Das ist bei der derzeit am Gymnasium beispielsweise einstündigen Gestaltung dieses Faches durchaus erstrebenswert, schließlich sollen die Schüler die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und verstehen, die Menschenwürde achten, Toleranz, Kompromissfähigkeit und Friedensbereitschaft entwickeln und die eigene Freiheit verantwortlich gebrauchen. Rundum, die Schüler sollen mit Hilfe des Sozialkundeunterrichts selbstständig denkende, mündige Staatsbürger werden.


Das ist natürlich sinnvoll und wichtig, dennoch kommt immer wieder berechtigte Kritik in Bezug auf die dafür bereit gestellte eine Sozialkundestunde auf. Wichtig zu wissen ist, dass laut Lehrplan das große Ziel des mündigen Bürgers Aufgabe aller Fächer ist. Grundsätzlich bietet sich dafür jedoch weiterhin hauptsächlich der Sozialkundeunterricht an, der in der Mittelschule beispielsweise nur im Fächerkanon GSE berücksichtigt ist.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Obwohl das Fach Sozialkunde in der Mittelschule so nur als Teilbereich in GSE eingegliedert ist, wird hier vermutlich am ehesten und intensivsten über aktuelle politische Geschehen diskutiert. Dies wird mir immer wieder in Gesprächen mit Lehrkräften bestätigt und ist auch durchaus nachvollziehbar, denn hier läuft ein großer Teil der Integration ab. Zwangsläufig kommen hier Diskussionen um Flüchtlinge, den IS und rechte Parteien und Organisationen auf – wenn diese dann im Unterricht auch noch aufgegriffen werden, ist das ein Traum eines jeden Politikers. Klar muss sein, dass dies jedoch nicht immer und vor allem nicht an allen Schularten gleichermaßen geschieht.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher, das Fach Sozialkunde vor allem an Realschulen und Gymnasien früher beginnen zu lassen. Gleichzeitig muss jedoch im Zuge dessen geprüft werden, an welchen anderen verpflichtenden Unterrichtsstunden „gespart“ werden kann.


Die politische Bildung gewinnt vor allem in Hinblick auf die hier ankommenden Flüchtlinge an enormer Bedeutung. Nur wenn den Schülerinnen und Schülern verschiedene Fluchtursachen klar sind, können sie sich in die Situation der ankommenden Menschen einfühlen und sich mit politischen Haltungen der verschiedenen Parteien auseinandersetzen und diese hinterfragen. Die Kinder und Jugendlichen, die bei uns in den Schulen sitzen, sind entscheidend daran beteiligt, wie die Integration funktionieren wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Bedeutung der politischen Bildung an Schulen so verdeutlichen.


Natürlich werde ich mich weiterhin für eine Stärkung dieser einsetzen und ermutige alle Lehrkräfte dazu, aktuelle politische Themen, beispielsweise in einem Projekt, intensiv aufzugreifen und die Schülerinnen und Schüler zu einer Auseinandersetzung mit diesen zu motivieren.



28 April 2017

Förderprogramme bedienen auch Unterfranken

Das Schaffen gleichwertiger Lebensbedingungen ist für mich als Politiker vom Land ein großes Ziel, das stets wieder als Thema auftaucht. Spätestens wenn ich am Abend mit dem Zug von München gen Heimat fahren will, bin ich unmittelbar davon betroffen. Der letzte Zug aus München fährt um 20.55 Uhr, der letzte Zug von Würzburg nach Hause um 23.32 Uhr.


Gerade um diese gleichwertigen Lebensbedingungen erreichen zu können, gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die auch in Unterfranken abgerufen werden können.


Dem Freistaat Bayern sind die Förderung des Mittelstandes und der strukturschwachen Regionen sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ein wichtiges und richtiges Anliegen. Dementsprechend vielseitig sind auch die verschiedenen Förderprogramme und deren Einsatzgebiete.




Timo Klostermeier  / pixelio.de

Timo Klostermeier / pixelio.de


Zu den Förderungen, die der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in Unterfranken dienen, gehören beispielsweise verschiedene Projekte an der Universität Würzburg am Institut für Molekulare Infektionsbiologie, am Lehrstuhl für Psychologische Ergonomie, am Institut Mensch-Computer-Medien und auch am Institut für Psychologie. Diese Förderungen sind meiner Meinung nach nicht nur im Zuge des Erhalts von Arbeitsplätzen wichtig, sondern auch im Sinne der Forschung und damit wegweisend für die Wirtschaftsregion Mainfranken.


Neben verschiedenen Arbeitsmarktfondsprojekten wie Projekt AQUA (Aktivierung, Qualifizierung, Ausbildung) im Rahmen des Beruflichen Fortbildungszentrums bfz Aschaffenburg beeindruckt mich vor allem das Förderprogramm „Fit for Work“. Im Jahr 2015 wurden im Regierungsbezirk Unterfranken vom Europäischen Sozialfond 220 Fälle in Höhe von 591.955,52 € gefördert. Das „Fit for Work“-Programm fördert Unternehmen und Betriebe, die einen Ausbildungsvertrag mit benachteiligten Jugendlichen abschließen. Vor allem der Einstieg ins Berufsleben kann, ohne eine qualifizierte Unterstützung und den guten Willen von Betrieben und Unternehmen, oft schwer sein – gerade dann, wenn einem die Unterstützung von zu Hause fehlt. Dass es einen solchen Fonds für die Förderung der Chancen benachteiligter Jugendlicher gibt, finde ich klasse!


Wie sie sehen, werden die Förderungen für Unterfranken nicht wahllos, sondern möglichst gleichmäßig auf verschiedene Bereiche und mit unterschiedlichen Zielen verteilt. Dass es Unterfranken nicht schlecht geht, können Sie in meinem Blog über die derzeitige wirtschaftliche Lage Mainfrankens nachlesen. Dennoch sind solche Investitionen wichtig und vor allem nötig, wenn wir unsere Region vorantreiben und mit der Zeit gehen wollen.



22 April 2017

Neuer Gesetzentwurf stärkt Freiwillige Feuerwehren

Schon oft habe ich in meinen Blogs die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und das enorm bedeutsame Engagement der ehrenamtlichen Kräfte herausgestellt. Umso mehr freut es mich, dass nun im Bayerischen Landtag die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Thema war, in der deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erkennen sind.


Die Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetztes kommen den 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und –frauen in den 7.700 Feuerwehren zugute, die ihren Dienst für die Gesellschaft leisten. Der neue Gesetzentwurf reagiert auf den demographischen und gesellschaftlichen Wandel, der natürlich auch im Ehrenamt tiefe Spuren hinterlässt. Vielen Vereinen bricht der Nachwuchs weg, davon sind auch die Feuerwehren stark betroffen. Vielerorts kann man Plakate mit Anwerbeversuchen sehen, auf denen die Bedeutung der Feuerwehren für jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft deutlich gemacht wird, doch die Lücken bleiben.


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Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs sind beispielsweise die Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten auf Landkreisebene und die Möglichkeit der Gemeinden, die Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft wie beispielsweise eine Verwaltungsgemeinschaft, wie wir sie in Zellingen haben, zu übertragen.


Außerdem wird eine Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr berücksichtigt. Hier ist es mir persönlich jedoch wichtig zu sagen, dass wir nicht nur auf die erfahrenen Feuerwehrkräfte zurückgreifen können, sondern auch die Nachwuchsarbeit entsprechend ausgebaut werden muss. Natürlich setzen viele Jugendliche ihre Prioritäten anders, doch mit der nun bevorstehenden Rückkehr vom G8 zum G9 bleibt hoffentlich auch wieder mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zusätzlich zur Anhebung der Altersgrenze wird auch „unten“ eine wichtige Stellschraube verändert, denn um Feuerwehrnachwuchs für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen und Kinder für die Tätigkeit zu begeistern, dürfen bereits Kindergruppen ab sieben Jahren angeboten werden.


Zusätzlich soll auch der Kreisbrandrat durch die Bestellung weiterer Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich entlastet und die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Feuerwehren bei Übungen selbstständig verkehrsregelnde Maßnahmen treffen können.


Mit diesen Änderungen und der zusätzlichen Erleichterung in Bezug auf die Freistellung sind wir dem Ziel, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten und zu würdigen, einen deutlichen Schritt näher gekommen, was mich persönlich sehr freut. Dennoch liegt mit dem Finden von Nachwuchskräften und der stärkeren Würdigung der Tätigkeiten noch ein weiter Weg vor uns.



20 März 2017

Freistellung für Jugendarbeit wird erleichtert

Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken: wir profitieren alle vom Einsatz der Rettungskräfte, der Vereinsarbeit und der Verbandstätigkeiten. In der Vergangenheit habe ich bereits über die Schwierigkeiten bei der Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berichtet, nun gibt es endlich erste Erleichterungen.


Der Landtag hat erfreulicherweise die Regelungen für die Freistellung von Arbeitnehmern für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit geändert. Der Rechtsanspruch umfasst nun alle Tätigkeiten in der Jugendarbeit – inklusive Aus- und Fortbildungen – und ist damit flexibilisiert und ausgeweitet worden.


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Künftig ist es möglich, sich auch stundenweise vom Arbeitgeber befreien zu lassen, eine Regelung, für die ich mich persönlich vehement eingesetzt habe. Natürlich wurde bei den Änderungen auch der Arbeitgeber hinreichend berücksichtigt: die maximale jährliche Freistellung beträgt das Dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Arbeitnehmers und gilt für maximal zwölf Veranstaltungen im Jahr.


Mit diesen Regelungen werden die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit verbessert, ein Ziel, das wir FREIE WÄHLER schon lange verfolgen. Dennoch gilt es auch weiterhin an den Regelungen zu arbeiten: es bedarf klarer Richtlinien zur Freistellung für die Vorstands- und Gremienarbeit in Jugendverbänden sowie für die Freistellungsregelung von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten. Hier weisen die Neuerungen noch große Lücken auf. Trotzdem ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


Wir FREIE WÄHLER werden uns auch in Zukunft für die Stärkung des Ehrenamts einsetzen und fordern außerdem die Empfehlungen der Jugend-Enquete des Landtags in weiteren Punkten umzusetzen und bestehende Freistellungsregelungen zu konkretisieren.



19 März 2017

CSU lässt Schulen im Stich

Man könnte meinen, die CSU hat mit der unüberlegten Einführung des G8 und der endlosen Diskussion um die Rückkehr zum G9 in der Bildungslandschaft Bayerns genug Schaden angerichtet. Leider ist dem nicht so: Mit der Ablehnung des Antrags zur Notversorgung an Grund- und Mittelschulen lässt die CSU Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Bildung kläglich im Stich.


Wie prekär die Lage an den bayerischen Grund- und Mittelschulen derzeit ist, habe ich Ihnen bereits in der vergangenen Woche geschildert. Nach den vielen Hilferufen von Lehrkräften, Eltern- und Lehrerverbänden haben wir als Opposition geschlossenen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem wir ein Notprogramm zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen gefordert haben. Im Bildungsausschuss des Landtags wurde dieser Dringlichkeitsantrag jedoch abgelehnt.


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Die Mobilen Reserven sind in Dauereinsätzen und Lehrkräfte schleppen sich krank in die Schulen. Warum? Weil keine Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Ich bewundere den Einsatz der Lehrkräfte, doch im Hinblick auf die Lehrergesundheit ist das keine Dauerlösung. Es kann nicht sein, dass Klassen zusammengelegt werden müssen oder Unterricht ersatzlos ausfällt, weil keine Vertretungslehrkräfte mehr zur Verfügung stehen. Wir FREIE WÄHLER haben schon vor Schuljahresbeginn eine deutliche Aufstockung der Mobilen Reserven sowie der Lehrerstellen gefordert – einen Antrag nach dem anderen abzulehnen ist aber scheinbar zum Regierungsziel der Staatsregierung geworden.


Trotz der Hilferufe aus allen Ecken verharmlosen das Kultusministerium und die CSU die Lage an den Schulen. Die Situation sei nicht mehr so prekär, ein Notprogramm sei nicht notwendig. Es wundert mich nicht, dass sich Lehrkräfte und Verbände wie der BLLV im Stich gelassen fühlen.


Unsere Schulen sind auf eine angemessene Lehrerversorgung angewiesen. Ziele der bayerischen Bildungspolitik wie Inklusion, Integration und Ganztag lassen sich nur durch eine angemessene Unterstützung umsetzen. Um eine nachhaltige Stärkung des Bildungsstandorts Bayern zu erreichen und dessen hohe Qualität zu erhalten, benötigen vor allem Grund- und Mittelschulen Unterstützung. Wir FREIE WÄHLER fordern für die nächsten Jahre eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro.


Ich unterstütze die Forderungen des BLLV nach einem Notprogramm und setze mich daher im Bayerischen Landtag vehement für eine Verbesserung der untragbaren Situation an bayerischen Grund- und Mittelschulen ein. Über unseren Einsatz werde ich Sie natürlich auch weiterhin umfassend informieren.



19 März 2017

Schlusslicht Unterfranken?

Der ländliche Raum stellt schon lange den absoluten Gegensatz zu den Ballungsgebieten wie beispielsweise München dar. Wir FREIE WÄHLER setzten uns daher vehement für eine Stärkung des ländlichen Raums und somit auch Unterfrankes ein. Dass das wenigstens zum Teil Früchte trägt, zeigt die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken zum kommunalen Finanzausgleich.


Im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs kann sich der Regierungsbezirk Unterfranken freuen, denn der kommunale Hochbau wird rückwirkend auf das Jahr 2016 mit 38,4 Millionen Euro gefördert. Diese vom Landtag bereitgestellten Finanzmittel sind – wie ich finde erfreulicherweise – nur für kommunale Schulen und Kindertageseinrichtungen bestimmt.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Über ganze 31,7 Millionen Euro sind in insgesamt 84 Schulbauprojekte, einschließlich der Schulsportanlagen, geflossen. Hier wurde beispielsweise auch die größte derzeit laufende Baumaßnahme mit berücksichtigt: die Generalsanierung des Schulzentrums in Lohr am Main kommt auf Gesamtkosten von rund 39 Millionen Euro, hier ist ein Zuschuss durch den kommunalen Finanzausgleich mehr als willkommen.


Außerdem berücksichtigt wurden unter anderem die Baumaßnahmen des Schulzentrums Haßfurt, der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt, des Gymnasiums Erlenbach und der Mittelschule Werneck. Aufgrund des Zustands der Schulen in Unterfranken besteht auch weiterhin ein sehr hoher Investitionsbedarf. Dank des kommunalen Finanzausgleichs konnten daher für weitere 23 dringliche Vorhaben die Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn erteilt werden. Diese Projekte werden nun bereits 2017 und 2018 mit einer ersten Förderrate anfinanziert.


Es freut mich immer sehr, wenn Finanzmittel auch hier bei uns vor Ort ankommen – denn sie werden dringend gebraucht. Dennoch ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen umdenken und den ländlichen Raum weiter stärken.


Dass die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich größtenteils an Schulbaumaßnahmen gingen, halte ich für nötig und erfreulich – dennoch helfen alle Investitionen in Baumaßnahmen nichts, wenn die Lehrkräfte zum Unterrichten fehlen. Wie prekär die Lage an bayerischen Schulen derzeit ist, können Sie in meinem Blog nachlesen.



14 März 2017

Wie alt sind Bayerns Lehrkräfte?

Der demografische Wandel und dessen Auswirkungen ist ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema – und das zu Recht, denn die Überalterung der Gesellschaft geht uns alle an. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Themen Rente und Altersarmut auch den Bundestagswahlkampf prägen. Ich wollte mich nun einmal mit einem spezifischen Blick auf die Schulen befassen: Wie schaut es in Bayerns Lehrerzimmern aus?


Fragt man die Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung zum Altersdurchschnitt von Lehrerinnen und Lehrern in Bayern gehen die Meinungen weit auseinander. Das überrascht mich wenig, denn die Vermutungen hängen nun einmal stark mit den eigenen Erfahrungen oder den Erzählungen aus dem persönlichen Umfeld zusammen. Eine Anfrage an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bringt hier etwas Licht ins Dunkel.


Ausschuss


Betrachtet man den Altersdurchschnitt der Lehrkräfte im Schuljahr 2015/16 in den verschiedenen Regierungsbezirken des Freistaates, ergibt sich ein – nicht unerwartetes – Bild: Die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern teilen sich, je nach Schulart, die im Schnitt jüngsten Lehrkräfte. Hier schwankt der Altersdurchschnitt zwischen 40.2 und 43,0 auf den Spitzenplätzen. Den höchsten Altersdurchschnitt von Lehrkräften findet man in den Regierungsbezirken Oberfranken und Unterfranken, wobei die Zahlen hier zwischen 42,6 und 47,7 variieren. Dieses Bild deckt sich auch mit den Anfragen, die ich regelmäßig erhalte: viele Junglehrer verschlägt es zuerst einmal nach Oberbayern, zurück in den ländlichen Raum geht es oft nur nach einer Heirat. Hier muss man meiner Meinung nach jedoch aufpassen: Junglehrer profitieren von den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und umgekehrt natürlich auch. Wünschenswert wäre es in meinen Augen daher, eine gesunde Mischung aller Altersstufen im Lehrerkollegium zu erreichen.


Ein großes Problem ist, dass wir vor allem an Grund- und Mittelschulen aktuell einen großen Lehrermangel zu verzeichnen haben. Wenn sich in der Bildungspolitik nicht Grundlegendes ändert, wird das in wenigen Jahren zu einem nicht mehr zu bewältigenden Problem: In Oberfranken sind bereits 19,2 Prozent der Lehrkräfte 60 Jahre oder älter, in der Oberpfalz 18,6 Prozent und in Unterfranken 17,0 Prozent. Wir FREIE WÄHLER fordern daher schon lange ein Umdenken bei der Lehrerausbildung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ich werde mich auch weiterhin tatkräftig für eine angemessene Lehrerversorgung einsetzen und Sie wie immer über neue Entwicklungen informieren!



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