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7 Februar 2017

Räume mit besonderem Handlungsbedarf im Landesentwicklungsprogramm: Eine sinnvoll gewählte Kategorie?

Den Kommunalpolitikern ist der Begriff des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) durchaus ein Begriff. Der Nichtinsider kann die Bedeutung jedoch relativ schnell erschließen.


Der RmbH war bereits im März 2015 Gegenstand eines Blogs auf meiner Homepage. Ich möchte diesen Begriff nun, rund zwei Jahre später, noch einmal aufgreifen und darstellen, was man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf versteht, welche Bedeutung er für das Landesentwicklungsprogramm Bayerns besitzt und warum er in den letzten Monaten wieder in den Fokus verschiedenster Akteure geraten ist.


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Was versteht man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf?


Als RmbH gelten Kommunen und Landkreise, die laut Landesentwicklungsplan wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln sind. Welche Gebiete zu solchen strukturschwachen Räumen gezählt werden, wird anhand eines sogenannten „Strukturindikators“ ermittelt.


Nach der Regelung von 2013 wurde zunächst jede Gemeinde als RmbH eigeordnet, deren Strukturindikator weniger als 85 Prozent des bayerischen Durchschnitts erreichte. In der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 wurde dieses Kriterium kürzlich aufgeweicht. Künftig soll ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts ausreichen, damit eine Kommune zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wird. Auf diese Erweiterung möchte ich weiter unten noch einmal genauer eingehen.


Zunächst aber mehr zum Begriff des Strukturindikators. Dieser setzt sich aus verschieden-gewichteten Kenngrößen zusammen.


Für Kreisregionen werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2034 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-    Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Für Gemeinden werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2028 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslose 2011 bis 2015 (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-        Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 in Euro (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Welche Rolle spielt der Begriff des RmbH für das Landesentwicklungsprogramm?


Räume mit besonderem Handlungsbedarf erhalten in der Regel günstigere Konditionen für verschiedene Förderprogramme. So erhalten sie beispielsweise höhere Fördersätze beim Breitbandausbau. Diese systematische und gewollte Bevorteilung soll dem Zweck dienen, gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Freistaat herzustellen.


Für weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt, verweise ich auch den Blog aus dem März 2015.


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Warum sind die RmbHs mittlerweile wieder in aller Munde?


Wie oben bereits angerissen hat das Kabinett im Juli 2016 beschlossen, die Kategorie des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zu erweitern. Wie bereits angesprochen reicht nun ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts, damit eine Kommune oder ein Landkreis als RmbH eingeordnet wird.  Darüber hinaus soll auch keiner Region, die bereits 2013 zum RmbH erklärt wurde, diese Etikettierung wieder abgenommen werden, unabhängig davon, ob ihr Strukturindikator mittlerweile nicht mehr den entsprechenden Kriterien entspricht.


Das führt dazu, dass aktuell insgesamt 33 Kreisregionen und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreisregionen als RmbH festgelegt werden. Zum Vergleich: Nach der letzten Erweiterung durch Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014 zählten noch lediglich 11 Landkreise mit 150 Einzelgemeinden zu den RmbHs.


Es drängt sich der Eindruck auf, dass mittlerweile die Hälfte Bayerns zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wurde. Das lässt einerseits die Vermutung zu, dass wir von gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern weit entfernt sind. Andererseits muss die Frage gestellt werden, ob angesichts der hohen Anzahl von RmbHs eine effektive Förderung der wirklich bedürftigen Kommunen noch möglich ist. Es liegt auf der Hand, dass die Töpfe, die zur Förderung von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zur Verfügung gestellt werden, entsprechend aufgestockt werden müssen. Andernfalls würde man Gefahr laufen, dass sich eine Art Gieskannen-Prinzip etabliert, nach dem überall irgendwie, aber nirgendwo gezielt und angemessen gefördert werden kann.


Aus meiner Schiftlichen Anfrage zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf geht hervor, welche einzelnen Kommunen und Landkreise aktuell zu dieser Kategorie gezählt werden. Leider enthält die Antwort der Staatsregierung keine konkreten Angaben über die Höhe der Fördergelder, die in der Vergangenheit in Räume mit besonderem Handlungsbedarf geflossen sind beziehungsweise in Zukunft in solche fließen sollen.


Über neue Erkenntnisse werde ich Sie wie gewohnt fortlaufend informieren.


(Dieser Beitrag wurde zuletzt am 15. Main 2017 aktualisiert)



7 Februar 2017

Direktwahl des Bundespräsidenten als Ziel

Alexander Hold / Freie Wähler Landtagsfraktion

Alexander Hold / Freie Wähler Landtagsfraktion


Am 12. Februar wählt die Bundesversammlung den neuen Bundespräsidenten. Er ist der ranghöchste Vertreter des deutschen Staates und oberster Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Doch ausgerechnet er wird nur von einem klar abgegrenzten Personenkreis gewählt – von den Mitgliedern der Bundesversammlung. Dabei befürworten laut einer Umfrage fast 70 Prozent der deutschen Bürger eine Direktwahl des Bundespräsidenten. Die große Mehrheit fordert also ein unmittelbares Mitbestimmungsrecht in der Frage, wer Deutschland an der Staatsspitze repräsentieren soll.


Der Bundespräsident wird in aller Regel alle fünf Jahre von der bereits oben genannten Bundesversammlung gewählt. Diese setzt sich im Verhältnis von 50:50 aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertretern der Bundesländer, die von den Landtagen gewählt werden, zusammen. Die kommende 16. Bundesversammlung wird somit aus maximal 1.260 Mitgliedern bestehen.


Wie viele Vertreter auf die einzelnen Bundesländer entfallen, legt die Bundesregierung auf Grundlage der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung fest. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung. Schriftlicher Vorschlag und schriftliche Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Kandidaten müssen gemeinsam eingereicht werden. Die Wahl des Bundespräsidenten beinhaltet keine Aussprache und erfolgt geheim in bis zu drei Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen braucht es eine absolute Mehrheit der Stimmen, im dritten oder gegebenenfalls in weiteren Wahlgängen muss lediglich eine relative Mehrheit erreicht werden.


Nun gilt Frank-Walter Steinmeier bereits vor der tatsächlichen Wahl am 12. Februar in Medien, Politik und Öffentlichkeit als designierter Bundespräsident. Da muss man sich die Frage stellen, warum man die Bundesversammlung überhaupt noch einzuberufen braucht, wenn ein zwischen Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer ausgehandelter Deal dazu führt, dass alles andere als die Wahl Steinmeiers einer bundespolitischen Sensation gleichkäme?



Parteipolitische Klüngelei innerhalb der Großen Koalition entscheidet offenbar mittlerweile, wer das höchste Amt im Staat besetzt und wer nicht. Dies verstärkt den Eindruck zunehmender Entfremdung zwischen politischem Betrieb und der Bevölkerung weiter.


Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sind wir der Überzeugung, eine Direktwahl würde dazu beitragen, dass sich die Bürger mit dem Bundespräsidenten über Parteigrenzen hinweg besser identifizieren können und diesen als „Bürgerpräsidenten“ wahrnehmen. In einer Wahl durch das Volk sehen wir zudem ein geeignetes Mittel, um die Distanz zwischen den Bürgern und dem parlamentarisch-demokratisch verfassten Staat zu verringern. Wir haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem wir die Direktwahl unseres obersten Repräsentanten fordern. Leider wurde unser Antrag von einer Schwarz-Rot-Grünen Koalition abgelehnt – das spricht für sich.



Bei der Bundesversammlung am 12. Februar wird der langjährige FREIE WÄHLER-Kommunalpolitiker, Jurist und Fernseh-Richter Alexander Hold für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren. Er wird angesichts des oben beschriebenen Prozederes der Bundespräsidentenwahl voraussichtlich allerdings nur eine Nebenrolle spielen. Als Kämpfer für die Demokraten werden wir FREIE WÄHLER allerdings weiterhin für eine Gesetzesänderung kämpfen und in dieser so wichtigen Frage nicht locker lassen.



1 Februar 2017

Einnahmen und Ausgaben des Freistaats Bayern

Immer wieder hören wir von den Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern, wie viele Milliarde und Millionen für Bildung, Straßen und Beamte ausgegeben werden. Woher genau die Gelder stammen und welche Bereiche mit dem meisten Geld bedacht werden, bekommt man zumeist nur ansatzweise mit. Deshalb möchte ich hier die wichtigsten Punkte der Einnahmen und Ausgaben beleuchten.




Einnahmen des Freistaats Bayern


Den Hauptteil der Einnahmen machen die Steuern mit rund 46 Milliarden Euro aus. Dazu zählen auch die steuerähnlichen Abgaben mit 52 Millionen Euro. Unter den steuerähnlichen Abgaben versteht man unter anderem die Abgaben von Spielbanken oder auch die Münzeinahmen.


Als zweiter Punkt folgen die Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst mit etwa 2,9 Milliarden Euro. Verwaltungseinnahmen beinhalten beispielsweise alle Gebühren und Auslagen, die für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, aber auch Geldstrafen für gerichtliche Strafen.


Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahmen für Investitionen (insbesondere vom Bund) machen etwa 6,6 Milliarden Euro aus. Danach folgen mit rund 6,5 Milliarden Euro die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen. Darunter fallen beispielsweise Zuweisungen für Investitionen vom Bund. Für die Schuldentilgung wurden 500 Millionen Euro verwendet, sodass insgesamt 58.653,5 Millionen Euro an Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 verzeichnet werden. Das Kreisdiagramm gibt einen bildlichen Eindruck, wie hoch die einzelnen Einnahmearten ausfallen.


Einnahmen nach Einnahmenarten 2017




Ausgaben des Freistaats Bayern


Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 58.653,5 Millionen Euro gegenüber, die auf zwei Arten untergliedert werden können: Nach Ausgabeart und nach Aufgabenbereich.


Die Ausgabearten werden in sieben Kategorien untergliedert. Die Personalausgaben machen rund 22 Milliarden Euro aus, darunter haben die Bezüge und Nebenleistungen mit ca. 15 Milliarden den höchsten Anteil, danach folgen die Versorgungsbezüge und die Beihilfen mit 1,6 Milliarden Euro. Die sächliche Verwaltungsaufgaben mit rund 3,37 Milliarden Euro umfassen unter anderen Ausgaben für den Geschäftsbedarf und Kommunikation, aber auch Ausgaben für die Bewirtschaftung und den Unterhalt von Grundstücken, für Mieten und Pachten oder für Aus- und Fortbildungen


Für den Schuldendienst gibt es 798 Millionen. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme der Investition werden rund 24,5 Milliarden Euro veranschlagt. Baumaßnahmen (rund 1,5 Milliarden Euro) umfassen den Staatlichen Hochbau mit 819 Millionen Euro, darunter fallen beispielsweise Museen, Theater, Schlösser und Kirchen.  Außerdem fallen für  Verwaltungsgebäude, Polizei- und Justizgebäude, Hochschulen, Universitäten, Kliniken und den Staatlichen Straßen-und Brückenbau  376 Millionen Euro an. Sonstige Ausgaben für Investitionen machen 5,3 Milliarden Euro aus, davon knapp 500 Millionen für Eigeninvestitionen und 4,9 Milliarden für Investitionsförderprogrammen. Als letzten Punkt stehen die besonderen Finanzierungsausgaben mit rund 383 Millionen Euro.


Haushalt 2017. Ausgaben nach Aufgabenbereichen


Gliedert man die Ausgaben nach den Aufgabenbereichen, fällt der größte Anteil auf den Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten mit 19,7 Milliarden Euro. Dabei macht die Bildung mit 18 Milliarden Euro den Großteil aus. Danach folgt die Finanzwirtschaft mit 14 Milliarden Euro. Darunter fallen auch die Kosten für den Länderfinanzausgleich mit 6,1 Milliarden Euro. Den drittgrößten Bereich stellt der Punkt „Allgemeinen Dienste“ mit rund 10 Milliarden Euro. Die Verteilung der weiteren Punkte stellt das Kreisdiagramm dar.


Haushalt 2017 Gliederung nach Ausgabearten



28 Januar 2017

Wie können wir das Ehrenamt stärken?

Bis zu den Sommerferien ist es zwar noch ein bisschen hin, aber stehen die Ferien vor der Tür, beginnt für viele Eltern schon der Stress: Man muss arbeiten, die Kinder sind jedoch zu Hause. Es müssen dringend Lösungen her, wie der Nachwuchs die Zeit in den Ferien schön, sicher und sinnvoll verbringen kann. Für viele Kinder und Jugendliche sind Ferienlager ein großes Highlight, doch damit diese flächendeckend stattfinden können, bedarf es dringend einer Änderung des Freistellungsgesetzes.


Das Freistellungsgesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern, beispielsweise zum Zwecke der Jugendarbeit. Genau dieses Gesetz wollen wir FREIE WÄHLER ehrenamtsverträglicher machen und haben daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit eingereicht.




S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de


Bisher können Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die als ehrenamtliche Jugendleiter tätig sind, zum Zwecke der Jugendarbeit die Freistellung für bis zu 15 Arbeitstage und nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr beantragen. In meinen Augen ist diese Regelung jedoch lange nicht mehr zeitgemäß, da beispielsweise viele Arbeitnehmer keine Freistellung für ganze Tage, sondern nur für wenige Stunden des Arbeitstages benötigen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht lediglich eine Freistellung für einen ganzen Tag – eine Regelung, die oft für beide Seiten Nachteile mit sich führt: Der Arbeitgeber muss betroffene Mitarbeiter für einen ganzen Tag ersetzen und der Arbeitnehmer muss seinerseits auf 1/30 seiner Monatsvergütung verzichten, obwohl dies in dem Umfang oft gar nicht nötig wäre.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine flexiblere Gestaltung der Freistellung, die individuelle Lösungen ermöglicht. Natürlich ist eine Freistellung für den Arbeitgeber oft mit Unannehmlichkeiten verbunden, bei rechtzeitiger Ankündigung und flexiblen rechtlichen Regelungen wird dies jedoch für beide Seiten eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen.


Außerdem finde ich es weiterhin sehr ärgerlich, dass Städte wie München sich bei der Einführung der Ehrenamtskarte herausnehmen. Die Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die z.B. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeiten. Mit Hilfe der Karte bekommen sie in vielen Geschäften Vergünstigungen oder Nachlässe bei Veranstaltungen. Ziel muss es meiner Meinung nach sein, dass dies endlich flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird.


Die Jugendarbeit ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und verdient daher größte Aufmerksamkeit. Gerade in einer Zeit des gesellschaftlichen und familiären Wandels ist eine angemessene Reaktion in Form einer Anpassung der rechtlichen Regelungen von großer Bedeutung. Wir FREIE WÄHLER werden uns daher dafür stark machen, dass unser Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt wird, das sind wir den Jugendverbänden meiner Meinung nach als Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit schuldig.



28 Januar 2017

Mit Baukindergeld junge Familien entlasten

Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, zwei Jobs zu haben ist auch in Deutschland keine Seltenheit mehr und das Kinderkriegen ist für viele Menschen oft eine Entscheidung, die auch finanziell getroffen wird. Uns FREIEN WÄHLERN ist es wichtig, dass junge Familien zukünftig finanziell entlastet werden, wir plädieren daher für ein Baukindergeld.




Uli Carthäuser  / pixelio.de

Uli Carthäuser / pixelio.de


Das Prinzip des Baukindergeldes, wie wir es fordern, ist schnell erklärt: Junge Familien erhalten über zehn Jahre hinweg jährlich 2.000 Euro für jedes im Haushalt wohnende Kind beim Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohnraums. Im Gegensatz zur CSU fordern wir also ein gesamtes Baukindergeld von 20.000 Euro und nicht nur von 12.000 Euro pro Kind. Dass die Union sich hier wieder in Wahlkampfversprechen verliert, liegt auf der Hand: eine Einführung wäre der Union in der laufenden Legislaturperiode ein Einfaches gewesen. Das Thema der Entlastung junger Familien ist meiner Meinung nach jedoch viel zu wichtig, um es als bloßes Wahlkampfmittel zu verschwenden – deshalb fordern wir die Einführung noch vor der Bundestagswahl im Herbst. (Zur Pressemitteilung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion)


Gerade in den Ballungsgebieten ist Wohnraum erschreckend teuer, die Preise steigen weiterhin stetig. Dass wir mit dem Baukindergeld nun eine Lösung haben, die hier entlasten soll, freut mich sehr. Auch die Zahlen bestätigen die Dringlichkeit des Handelns: Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt bei lediglich 51,9 Prozent. Europaweit hat nur die Schweiz eine niedrigere Quote, die Folgen sind fatal: Wohneigentum ist eine der besten Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf das Alter, doch in Deutschland droht die Altersarmut. Wir müssen daher im großen Stil umdenken, das Baukindergeld ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung.



27 Januar 2017

Rente nicht zum Wahlkampf-Flop machen

 Wer kennt es nicht: die Bundestagswahlen stehen vor der Tür, die Kandidatensuche ist im vollen Gange und auch die Wahlkampfthemen werden abgesteckt und verdienen zunehmend an Aufmerksamkeit. Ganz vorne mit dabei ist natürlich auch das Thema Rente/Altersarmut. Doch nicht nur auf Bundesebene wird darüber hitzig diskutiert, sondern auch im Landtag findet das Thema zunehmend Beachtung.


Wir FREIE WÄHLER haben vor Kurzem einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, in dem wir die sofortige Aussetzung der Absenkung des Rentenniveaus fordern. Schon allein die Tatsache, dass wir diesem Thema einen Dringlichkeitsantrag widmen, zeigt, wie sehr uns FREIEN WÄHERN diese Angelegenheit am Herzen liegt.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Der „Datenreport: Soziale Lage in Bayern 2014“ des Staatsministeriums für Soziales, Familie und Integration hat nämlich einmal mehr gezeigt, dass die Altersarmut eines der drängendsten sozialen Probleme Bayerns ist, das sich in den nächsten Jahren noch verschlimmern wird. Natürlich ist das kein Problem, das sich auf Bayern beschränkt. Bleibt alles wie gehabt, dürfte das Verhältnis der Rente zum Durchschnittslohn bis zum Jahr 2045 von heute 48 auf später nur noch 41,6 Prozent sinken. Zusätzlich müssten die Beiträge zur Rentenversicherung von aktuell 18,7 Prozent auf ganze 23,4 Prozent angehoben werden. Vollversteuerung der Rente ab 2040 und Renten unterhalb der Grundsicherung – kann das sein?


Natürlich liegt es auf der Hand, dass die erhöhte Altersarmutsgefährdung ein heikles und auch emotionales Thema ist, das angegangen werden muss. Vor allem Frauen, die aufgrund der Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger mehrere Jahre nicht erwerbstätig waren, oder Personen, die in Wirtschafssektoren wie beispielsweise der Gastronomie oder Landwirtschaft tätig waren, sind hiervon besonders betroffen – sie erhalten oft eine so geringe Rente, dass ihnen die Teilnahme am sozialen Leben im Ruhestand oft verwehrt bleibt.


Wir FREIE WÄHLER fordern daher, dass die weitere Absenkung des Rentenniveaus mit sofortiger Wirkung verhindert wird. Vor allem möchte ich davor warnen, das Thema Rente mit Wahlkampfversprechungen zu verbinden und Hoffnungen in betroffenen Menschen zu wecken, die anschließend brutal zerstört werden. Vielmehr gilt es, besonnen und umsichtig an das Thema heranzugehen und auch auf lange Sicht eine verträgliche Lösung für einzelne Menschen und die Gesellschaft zu finden.



27 Januar 2017

Wie steht es um die Arbeitsmarktsituation in MSP?

Die Arbeitslosenquote ist nicht nur in Deutschland ein Dauerthema. Ein Blick auf EU-Staaten wie Spanien und Griechenland macht uns bewusst, dass vor allem Jugendarbeitslosigkeit in einzelnen EU-Staaten zu einem großen Problem geworden ist. Deutschland steht mit seiner vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote gut da und vor allem Main-Spessart kann stolz sein: Mit einer Arbeitslosenquote von nur 2,1% nimmt der Landkreis eine Spitzenposition ein. Doch wie kommt es zu einer solch erfolgreichen Quote? Beim Jobcenter Main-Spessart habe ich mich über die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente informiert.


Die erfolgreiche Vermittlung aller Arbeitslosen ist selbstverständlich das Ziel, das die Jobcenter in ganz Deutschland anvisieren – darüber, wie realistisch dieses Ziel ist, kann man natürlich kontrovers diskutieren. Den Jobcentern stehen jedoch verschiedene arbeitspolitische Maßnahmen zur Verfügung, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.


Je nach persönlicher Situation der Kunden, also den nach Arbeit suchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, finden in regelmäßigen Abständen individuelle Beratungs- und Vermittlungsgespräche statt. Um für den Arbeitgebern die Eingliederung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, attraktiver zu gestalten, können diese zum Ausgleich einer Minderleistung einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten.




Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de


Die verschiedenen Maßnahmen der Jobcenter setzen sich generell aus Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, Maßnahmen bei einem Träger und Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung zusammen. Ausbildungssuchende, Arbeitsuchende und Arbeitslose können so ihren Bedürfnissen nach gezielt gefördert werden. Dazu zählen die Heranführung an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder die Unterstützung bei der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.


Weiterbildungsmaßnahmen, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Außerbetriebliche Berufsausbildungen, Arbeitsgelegenheiten wie 1€-Jobs bei Trägern und Vereinen, oder Förderungen mit Hilfe es Bundesprogramms des Europäischen Sozialfonds zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit sind nur einzelne Beispiele, wie vielfältig die verschiedenen Hilfen seitens der Jobcenter aussehen können.


Dass die Integration in den Arbeitsmarkt im Landkreis Main-Spessart gut funktioniert, zeigt natürlich unsere Arbeitslosenquote. Ich bin froh, dass es so ist – denn anders würde die Abwanderung in Ballungsgebiete zunehmen und der ländliche Raum würde noch stärker geschwächt. Die großen Firmen wie Warema, Procter & Gamble, Bosch Rexroth, MiWe und viele weitere sind daher eine wichtige Säule in der arbeitspolitischen Struktur unserer Region, die es unbedingt zu erhalten gilt! Und dazu gehört auch eine ordentliche Anbindung unserer Region an die Fernverkehrsstraßen, deshalb brauchen wir baldmöglichst den Baubeginn der B26n.



						


27 Januar 2017

Wieso hat Bayern eigentlich so späte Sommerferien?

Immer wieder erreichen mich Anfragen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, die die Terminierung der Sommerferien in Bayern thematisieren. In aller Regel wollen die Leute wissen, ob die bayerischen Schulferien im Sommer nicht etwas nach vorne gezogen werden könnten. Es wird dabei darauf verwiesen, dass sich der Juni als wärmster Monat im Jahr besonders gut für sportliche Aktivitäten und Ausflüge eignen würde, während die hohen Temperaturen doch das Pauken in der Schule eher erschweren würden. Immer wieder hatten wir hierzu in der Vergangenheit auch Petitionen im Landtag, die dieses zum Thema hatten.


Doch die Angelegenheit ist etwas komplizierter als man aufs Erste hin denkt. Ich möchte im Folgenden daher etwas Licht ins Dunkel bringen und aufzeigen, warum die Sommerferien in Bayern erst viel später beginnen als in manch anderem Bundesland.




S. Hofschaeger  / pixelio.de

© S. Hofschaeger / PIXELIO / pixelio.de


Wie werden die Ferien in den Bundesländern überhaupt festgelegt?


Zuerst möchte ich darlegen, wie die Zeitabläufe für die Sommerferien entstehen. Zwar ist die Bildung Sache der Länder, um jedoch die Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete während der Ferienzeit zu steuern, wurde eine langfristige Sommerferienregelung beschlossen, über deren zeitliche Abfolge sich die Länder abstimmen.  In mehrjährigen Rhythmen stimmt sich die Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) ab und beschließt die Kultusministerkonferenz über diese. Grundlage dieser Absprache ist das „Hamburger Abkommen“, ein Staatsvertrag zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, nach dem 75 Ferientage zur Verfügung stehen. Davon entfallen mindestens 12 Tage auf Samstage, sodass letztendlich die Schulferien insgesamt 63 Werktage umfassen.


Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antritt beziehungsweise beendet und um entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die Länder ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine mit fünf Ländergruppen vereinbart. Dieses beinhaltet folgende Gruppen:


I     Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
II    Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
III   Nordrhein-Westfalen
IV   Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
V    Baden-Württemberg, Bayern


Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben traditionell Pfingstferien. Deshalb wurden Sie zusammen in der Ländergruppe V auf den letzten Termin gelegt, um einen ausreichenden Lern- und Prüfungszeitraum zwischen Pfingst- und Sommerferien sicherzustellen. Im Freistaat Bayern gibt es traditionell und aus tourismuspolitischen Gründen jeweils zweiwöchige Ferien um christliche Feste (Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Dabei liegen die Weihnachts- und Pfingsttage stets am Beginn und die Osterfeiertage jeweils in der Mitte des jeweiligen Planungszeitraums.



Welche Position vertreten die FREIEN WÄHLER?


Die Thematik der späten Sommerferien in Bayern war in den vergangenen Jahren schon mehrfach Gegenstand von Petitionen. In der Vergangenheit wurden solche Änderungen stets abgelehnt, da komplexe Beschlüsse und Abstimmungen hier zugrunde liegen. Meiner Einschätzung nach wird sich auch in Zukunft kaum etwas an dieser Thematik ändern, da dies ein von der KMK festgezurrter Plan ist und alle Länder einer Änderung zustimmen müssten, da die gesamten Ferienplanungen der anderen Bundesländer auch betroffen wären und in jedem Land fundamentale Dinge geändert werden müssten. So müssten in Bayern dann entweder die Pfingstferien gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Die Initiative für einen früheren Sommerferienbeginn ging bisher immer von einigen einzelne Personen aus, aber nie von Elternverbänden. Wir FREIEN WÄHLER haben in der Vergangenheit keine breite Elternmeinung hinter dieser Thematik gesehen, sodass wir es nicht für nötig erachtet haben, in dieser Angelegenheit proaktiv vorzugehen. Es ist jedoch jedem Einzelnen vorbehalten, dieses Thema beispielsweise mit einer Petition an den Bayerischen Landtag in Erinnerung zu rufen. Weitere Informationen über eine Petition an den Landtag finden Sie hier:  https://www.bayern.landtag.de/info-service/petitionen/



26 Januar 2017

Darstellung der Staatsregierung: Mehr Show als Inhalt?

Beispiele aus unserer Pressekonferenz

Beispiele aus unserer Pressekonferenz


Immer wieder scheint sich die Darstellung der Staatsregierung mehr auf Show, statt auf Inhalte zu konzentrieren. Wenn das Heimatministerium über ein neues Freizeitangebot am Nymphenburger Schloss informiert und Staatsminister Söder sich  in einer Gondel über den See fahren lässt, begleitet von einer Schar an Fotografen und eifrig Selfies anfertigt, darf man sich schon fragen, ob hier das Schloss Nymphenburg oder Söder in den Vordergrund rücken sollte.
Eigentlich sollte es für eine Regierung Selbstverpflichtung sein, die Bevölkerung umfassend und wahrheitsgemäß über das eigene Handeln sowie Zukunftspläne zu informieren. Doch immer mal wieder scheint es, als ob eine Show die tatsächlichen Inhalte überdeckt. Deshalb haben wir FREIEN WÄHLER eine Interpellation eingereicht, die mit rund 250 Fragen beleuchten soll, wie die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden und ob auch wirkliche eine zweckorientierte und maßvolle Verwendung im Vordergrund steht.


Grund zum Zweifel gibt es beispielsweise bei Markus Söder und Joachim Herrmann. Innenminister Hermann ist omnipräsent auf jeder Unterseite seines Innenministeriums zu sehen. Auch Pressemitteilungen seines Ministeriums sind auf der eigenen Webpräsenz eingepflegt. Ein weiterer Fall ist Staatsminister Söder. Er geht einen Schritt weiter und verwendet die Präsenz des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für seine Webseiten. Ruft man die Webseite von Staatsminister Söder auf, erfolgt eine Weiterleitung zu seinem Ministerium (Stand 26.01.2017). Söders zweite Domain www.markus-soeder.de leitet erst gar nicht weiter; hier wird gleich die Webseite des Ministeriums mit seinem Staatsminister dargestellt (Stand 26.01.2017, siehe Bild). Bei einer solchen Handhabe verschwimmen die Grenzen der Person des CSU-Politikers Söder und des Finanzministers Söder doch arg.




markus-soeder.de zeigt Inhalt des Ministeriums an (Stand 26.01.2017)

markus-soeder.de zeigt Inhalt des Ministeriums an (Stand 26.01.2017)


Als Mittel zum Persönlichkeitsmarketing von Ministern und Staatssekretären werden auch die zahlreichen Preisverleihungen und Initiativen genutzt. Wohltuend anders zeigt sich da das beispielsweise das Kultus- oder Umweltministerium in der Webpräsenz.


Ich möchte hier gar nicht das Recht der Regierung auf eine intensive Öffentlichkeits- und Pressearbeit absprechen. Doch scheint es, als ob gewisse Minister sich mehr  selbst darstellen als andere. Hier gilt es eine sachliche, finanzielle sowie politisch-ethische Grenze von Regierungsmarketing und Informationsarbeit aufzuzeigen. Es wäre aus meiner Sicht auch sinnvoll, in der Politik einheitliche Standards zu formulieren, wie es in der Wirtschaft und bei vielen Verbände mit der Formulierung von Compliance-Regeln schon geschehen ist. Denn sonst tritt die sachliche Vermittlung von Regierungsarbeit immer weiter in den Hintergrund.


Wer sich selbst einen Überblick über unsere Interpellation und die etwa 250 Fragen  verschaffen möchte, hat hier die Gelegeheit dazu: Interpellation_zur_Presse-_und_OEffentlichkeitsarbeit_der_Staatsregierung

Ein Video des Bayerischen Rundfunks über unsere Interpellation finden Sie in der Mediathek des BR.



13 Januar 2017

Dritter Nationalpark: Brauchen wir einen Nationalpark im Spessart?

Wald Bild

Zahlreiche Argumente sprechen für und gegen einen Nationalpark Spessart


Ein möglicher Nationalpark Spessart rückt näher. Schon seit längeren überprüft das Bayerische Umweltministerium Flächenvorschläge für einen dritten Nationalpark in Bayern und wird diese dann zur Diskussion mit der Bevölkerung stellen. Auch wir Abgeordnete diskutierten am 10. Februar mit Umweltministerin Ulrike Scharf bei einem Runden Tisch dieses Thema (Zu den Resultaten dieser Gespräche erscheint in Kürze ein eigener Blog).


Doch es wird keinen Nationalpark gegen den Widerstand einer Region geben. Um sich sinnvoll für oder gegen einen Nationalpark Spessart zu entscheiden, müssen wir die Auswirkungen und Folgen auf Natur, Bewirtschaftung, Tourismus etc. kennen, über die ich Ihnen hier einen kleinen Überblick geben möchte.



Welche Standorte kommen für einen dritten Nationalpark überhaupt in Betracht?


Derzeit sind für einen dritten Nationalpark in Bayern noch vier Regionen im Rennen:


1. Rhön: Mit 7000 ha fast zu klein, könnte aber durch Truppenübungsplatz ergänzt werden
2. Donau-Auen
3. Gebiete im Landkreis Weltenburg: Müssten mit den Donau-Auen zusammengefasst werden, um über 10.000 ha zu erreichen
4. Spessart: Einzige Option mit über 10.000 ha Staatsfor



Was spricht für einen Nationalpark-Spessart?


Bei einem Nationalpark fließen zusätzliche Zuwendungen durch den Freistaat Bayern an die Region. Zum Beispiel erhielten die Regionen um den Bayerische Wald in den Jahren von 1970 bis 2014 zusätzliche Fördergelder in Höhe von über 300 Millionen Euro. Auch werden Aufträge in Zusammenhang mit dem Nationalpark zumeist an ortsansässige Unternehmen vergeben, was die Wirtschaft fördert. Durch den zunehmenden Tourismus können neue Arbeitsplätze entstehen. So entstanden beispielsweise in der Region um den Bayerischen Wald 456 Vollzeitäquivalente und etwa 200 Stellen bei der Nationalparkverwaltung. Viele der derzeit Beschäftigten in der Holzwirtschaft könnten auch als Waldführer oder Ranger tätig werden. Der Spessart ist beim Tourismus unter anderem deswegen nicht so stark wie manch andere Region, weil es hier kein gesamtheitliches Konzept zu geben scheint. Sollte ein "Nationalpark Spessart" tatsächlich entstehen, so böte dies die Chance, dass sich die entsprechenden Verbände, Gastronomen, Gemeinden et cetera endlich zusammensetzen und gemeinsam ein solches Konzept erarbeiten. Im Bayerischen Wald ist das beispielsweise recht gut gelungen. Mit Blick auf den Internetauftritt des dortigen Nationalparks zeigt sich beispielsweise eine verhältnismäßig enge Verzahnung der Öffentlichkeitsarbeit von Nationalpark und örtlicher Gastronomie. Das liegt daran, dass sich die 13 Nationalparkgemeinden zur "Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald" zusammengeschlossen haben. So wurden Personal und Mittel gebündelt, um die Region in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalpark touristisch zu vermarkten.


Maßnahmen wie der Aufbau eines Wegenetzes und Ähnliches wird es nur in Abstimmung mit Spessartbund und Kommunen geben. Auch wird es im möglichen Nationalpark Spessart kein Wegegebot für Wanderer geben. Dieses ist nur vorgesehen, wenn Menschen geschützte Arten in ihrem Lebensraum stören könnten; wie in einigen Stellen im Bayerischen Wald aufgrund der dortigen Auerhühner. Weiterhin bleibt auch das Sammeln von Pilzen und Beeren erlaubt.


Die viel diskutierten Spessartforstrechte sollen nach Auskunft von Umweltministerin Scharf ebenfalls Berücksichtigung finden. Es werde kein Spessartforstberechtigter schlechter gestellt und die Berechtigten sollen ihr Recht auch in Zukunft anwenden können. Eine zwangsweise Ablösung oder gar Enteignung werde es nicht geben.  Insbesondere die Brennholversorgung der Bevölkerung solle auf dem jetzigen Niveau bestehen bleiben. Das Brennholzkonzept des Nationalparks Hunsrück wird hier als Beispiel für die Sicherstellung wohnortnaher Brennholzversorung zum bisherigen Preis angeführt.  Im Kern basiert dieses Konzept auf der örtlichen Versteigerung und Vergabe von Brennholz über sogenannte Lose. Für weitere Informationen dazu klicken Sie hier.


Die Spessarteiche wird überall, außer in der Kernzone (die eine Größe von etwa 7500 ha haben wird), weiter bearbeitet und gepflegt werden. Der Nationalpark wird vorausichtlich eine Größe von 10 Prozent des bayerischen Spessartwaldes haben. So wäre der Eichenbestand im restlichen Spessart (in den Kommunalwäldern)  groß genug, um die regionalen Sägewerke auch in Zukunft adäquat zu versorgen. Die Eiche soll laut Umweltministerin Scharf Charakterbaum des Spessarts bleiben. Allgemein sollen die Belange der Holzindustrie von Anfang an in der Konzeption berücksichtigt werden. Auch würde  der Eichenbestand in der Entwicklungszone des Nationalparks eine gezielte Förderung erhalten und könnte länger als 300 Jahre, dem sogeannten Biotopbaumalters, wachsen. Ebenso soll sich die Artenvielfalt erhöhen. Denn allgemein sind unbewirtschaftete Wälder  im europäischen Vergleich artenreicher als Wirtschaftswälder. Der für die Gesundheit des Waldes wichtige Totholzanteil ist im Spessart derzeit viel zu niedrig und könnte nach der Gründung eines Nationalparks steigen.


In einer wissenschaftlichen Studie im Auftrag des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz von Prof. Dr.  Jörg Müller, Julius-Maximillians Universität Würzburg, wird eine Gefährdung der Traubeneiche auf Grund der heutigen Baumartenzusammensetzung und Altersverteilung der Bäume im planungsrelevanten Zeiträumen ausgeschlossen.  Der Klimawandel lasse hier sogar Vorteile für die Eiche, aber auch für die Biodiversität an Eichen erwarten. Eine große nutzungsfreie Zone würde demnach darüber hinaus die Alteichen vor Übernutzung schützen und in nur 100 Jahren zu einer Verdopplung der Altbaumfläche führen. Der Studie zufolge böten die heutigen standortfremden Nadelholzbestände zusätzlich viel Raum, um in einer Pflegezone gezielt die Eiche und andere heimische Baumarten in einem Nationalpark noch stärker als aktuell zu fördern.


Im Falle einer Schweinepest könnte auch im Nationalpark entsprechend eingegriffen und angrenzende Waldgebiete vor Schädlingsbefall effektiv geschützt werden, so die Pro-Seite.

Ein Nationalpark führe nach Aussage des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz nicht zur unkontrollierten Vermehrung von Schwarzwild. Dies werde mithilfe eines entsprechenden Wildtiermanagements vermieden. Verantwortlich für ein solches Management wäre die Nationalparkverwaltung. Zum Schutz der angrenzenden Flächen vor Schwarzwildschäden solle im Bedarfsfall das gesamte Spektrum an möglichen Bejagungsstrategien im Einklang mit jagd- und tierschutzrechtlichen Vorgaben ausgeschöpft werden.

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden laut Umweltministerin Scharf durch einen Nationalpark nicht berührt. Somit bestehe keine Gefährdung der Wasserversorgung für die angrenzenden Kommunen.

Befürworter verweisen darüber hinaus auf einen anderen Effekt, der die Besucher eines solchen Nationalparks betrifft: Diesen eröffne sich ein neuer Blick auf die ursprünglichen Natur mit Flora und Fauna, mit welchem auch ein verändertes Umwelt- und Naturbewusstsein einhergehen könnte.

 

Flächenvorschlag für einen möglichen Nationalpark Spessart

Flächenvorschlag für einen möglichen Nationalpark Spessart



Was spricht gegen einen Nationalpark Spessart?


Kritiker sehen, dass die Spessarteiche (Traubeneiche) ohne menschliches Eingreifen von der Buche verdrängt wird. So gäbe es im natürlichen Spessart nur 2,5 Prozent Eiche, derzeit sind es ca. 25 Prozent (4.500 ha). Deren monetärer Wert wird auf ca. 216 Millionen Euro geschätzt, da die Spessarteichen sowohl auf den nationalen als auch internationalen Märkten sehr gefragt sind. Da ein Nationalpark auch die Nicht-Eichenwälder umfassen würde, wäre der dadurch stillgelegte Wert vermutlich weit höher (min. 10.000 ha).


Es ist zu befürchten, dass der Eichenanteil bei einem Nationalpark Spessart innerhalb der nächsten 100 Jahre massiv zurückgehen würde, da das subatlantische Klima im Spessart die Buche zusätzlich begünstigt. Diesen Schluss legen beispielsweise die stillgelegten Naturschutzgebiete im Spessart nahe. Dort haben weit weniger als 100 Jahre für den Eichentod ausgereicht. Weil die Artenvielfalt an den Eichen viel höher ist als an Buchen, besteht Grund zur Annahme, dass es dadurch insgesamt zu einer Verschlechterung der Biodiversität kommen wird. Es wurden 1.000 Arten von Käfern und Großschmetterlingen an der Eiche nachgewiesen. Viele davon, z.B. der seltene Hirschkäfer, finden sich nur in Eichenwäldern. Um die Eichenbestände zu schützen, müssten im eigentlichen Nationalparkgebiet immer wieder Buchen entnommen werden. Dies widersprächet dem Ziel eines großflächigen, unzerschnittenen Schutzgebiets. Zudem würde die A3 mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gebiet des Nationalparks durchschneiden.


Im Gegensatz zu den artenreichen Eichenwäldern sind Buchenwälder im Spessart regelrecht artenarm („bodensaure Buchenwälder“ wegen Sandstein als Ausgangsgeologie). Das liegt unter anderem daran, dass die Buche nur wenig neben sich existieren lässt und als Schattbaumart kaum Licht auf den Boden wirft. In der Rhön gäbe es eine viel größere Vielfalt, weil dort die Standorte ganz unterschiedlich sind (Basalt, Kalk, Sandstein) und es zudem zwei Höhenlagen gibt (submontan und montan). Hier würde ein Buchennationalpark vermutlich viel mehr Vielfalt mit sich bringen und verschiedene Buchenwaldgesellschaften beherbergen.


Der Staatswald im Spessart ist darüber hinaus auf ganzer Fläche mit Holzrechten belastet. Diese sind im Grundbuch verbrieft. Berechtigt im Sinne des Rechtsbeschriebs sind alle Bürger der Spessartgemeinden, die einen Holzofen besitzen. Eine Ablösung der Rechte wäre wahrscheinlich mit größeren Schwierigkeiten verbunden, da es dazu eine einvernehmliche Einzelablösung der (vielen tausend) Rechtler gem. Art 82 Abs 1 Satz 1 der BayGO bedürfte. Eine Enteignung kommt wohl kaum in Frage. Aufgrund der vielen vorhandenen Öfen, ist die Bevölkerung auf die Brennholzversorgung vor Ort angewiesen. Im Vergleich dazu gibt es im Nationalpark Bayerischer Wald nur 29 ganz konkret abgrenzbare Rechte.


Durch den Nationalpark könnte es zu einer zusätzlichen Vergrößerung der Wildschweinpopulation im Spessart kommen. Dadurch entstehen große landwirtschaftliche Schäden und auch die Gefahr einer Schweinepest steigt. Da es keine natürliche Dezimierung durch beispielsweise strenge Winter im Spessart gibt wie im Bayerischen Wald oder in Berchtesgaden und in der Kernzone des Nationalparks ein Jagdverbot herrscht, stellt dies ein Problem dar. Die Methode, den Wildbestand durch Saufänge zu regulieren, ist aus verschiedenen Gründen umstritten. Zweifelhaft ist zunächst, dass aufgrund des reichhaltigen Nahrungsangebots an Bucheckern und Eicheln die Fallen überhaupt angenommen werden. Außerdem gibt es tierschutzrechtliche Bedenken.


Sollte es einen großflächigen Schädlingsbefall im Nationalparkkerngebiet geben, dürfte dieser lediglich in der Peripherie (Pflegezonen) bekämpft werden. Inwieweit dadurch eine Ausbreitung auf umliegende Waldflächen und damit verbundene finanzielle Einbußen verhindert werden können, bleibt in der öffentlichen Diskussion bislang umstritten. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die sehr wichtige Bekämpfung des Eichenprachtkäfers zur Erhaltung der Eichen sowie des Asiatischen Laubholzbocks, mit dem im Falle einer Einrichtung des Nationalparks in unmittelbarer Nähe zur  A3 gerechnet werden müsste (Ausflug aus Paletten).


Aus ökonomischer Sicht erscheint eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sinnvoll. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland ca. 50% mehr Rohholz importiert als exportiert. Findet im Spessart keine extensive Waldwirtschaft mehr statt, könnte es sein, dass weit mehr Holz importiert werden muss. Diese würde unnötige Treibhausgasemissionen verursachen.


Auch hängen im Spessart zahlreiche Arbeitsplätze an der Forstwirtschaft und der holzverarbeitenden Industrie. Viele Dienstleistungsunternehmen sind mit ihren Maschinen und gut qualifizierten und bezahlten Mitarbeitern auf die Arbeit im Wald spezialisiert. Für sie würde sich die Auftragslage möglicherweise deutlich verschlechtern. Aufgrund der Spezialisierung wäre das Aufnehmen einer anderen Arbeit für diese Betriebe und Betroffenen wohl nicht ohne weiteres möglich. Kritikern zufolge wären die im Bereich des Tourismus entstehenden Arbeitsplätze vor allem im Bereich des Niedriglohnsektors angesiedelt (Bedienungen, Zimmerpersonal), dagegen fielen gut bezahlte Facharbeiterstellen weg.


Ein Rückbau des Wegenetzes ist wahrscheinlich, was auch Wanderer einschränken würde. Der Nationalpark bayerischer Wald weist beispielsweise eine Wegedichte von lediglich 1,45 km/100 ha auf, dagegen sind es im Spessart bereits heute 2,94 km/100 ha. Touristische Effekte die durch einen Nationalpark entstehen könnten, werden in Frage gestellt. Zum einen verzeichnen die Nationalparkregionen in Deutschland seit Jahren rückgängige Übernachtungszahlen, wobei gleichzeitig die nationalen Übernachtungszahlen ansteigen. Zum anderen werden Besucher wahrscheinlich vor allem durch infrastrukturelle Maßnahmen angelockt wie z.B. einen Baumwipfelpfad.


Ergänzend kann noch auf eine mögliche fleckenartige Ausweisung des Gebiets (25 Prozent Pflegezone verteilt auf das Gebiet, wo die Eiche durch Waldmanagementmaßnahmen erhalten wird und 75 Prozent Schutzzone ohne jegliche Eingriffe) verwiesen werden:


Die Eiche kommt fast in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet im Spessart in Mischbeständen mit anderen Baumarten, insbesondere der Buche, vor (mit sehr unterschiedlicher Verteilung). Daher wäre es zum einen nicht einfach, solche 25 Prozent Flächen zu finden, da in den verbliebenen 75 Prozent der Fläche ja ebenfalls häufig Eichen vorhanden sind, welche dann verschwinden würden und somit der Eichenanteil insgesamt signifikant sinken würde. Des Weiteren müssten die 25 Prozent der Fläche höchstwahrscheinlich intensiv gepflegt werden um dort ein verschwinden der Eiche zu verhindern. Da die Flächen auf das ganze mögliche Gebiet eines Nationalparks verteilt sein würden und naheliegender Weise Holzrechtler und Selbstwerber aus diesen Gebieten mit Brennholz bedient werden, würde durch die häufige Frequentierung des Gebiets mit Fahrzeugen und Geräten der Charakter eines Nationalparks vermutlich stark leiden. Darüber hinaus würde zwar durch diese dem Gedanken eines Nationalparks schädliche Pflege auf den 25 Prozent der Fläche (und nur dort) die Eiche erhalten werden. Allerdings würde bei der reinen Pflege des Altbestands eine Verjüngung der Eiche im notwendigen Maß kaum eine Chance haben. Diese wäre aber zwingend notwendig um die Eiche nicht nur mittelfristig, sondern langfristig zu erhalten. Im Übrigen wäre ein echter Fleckenteppich auch für die Anerkennung ein echtes Problem und gerade die kleinen Eichenflecken sind die ökologisch besonders hochwertigen (weil da die alten Eichen stehen).


Daher erscheint auch so eine fleckenartige Ausweisung und Pflege zugunsten der Eiche (wobei dieser Bonus eventuell auch von einer Verwaltung des Nationalparks "kassiert" werden könnte) wenig ausreichend, um die Traubeneiche im notwendigen Maß im Spessart zu erhalten.


Kritiker stehen nicht zuletzt aus diesen angeführten Gründen einem Vergleich der Situationen in Spessart und Bayerischem Wald skeptisch gegenüber.


Es wird außerdem darauf verwiesen, dass eine Einflussnahme durch die Bürger auf Angelegenheiten der eingesetzten Nationalparks-Verwaltung  kaum möglich sein wird. Zu deren Kompetenzbereich zählen beispielsweise Flächenmanagement und Eingriffsplanung.


Aus diesem Grund präferieren Kritiker ein Biosphärenreservat  als Alternativlösung für den Spessart.




Mit einem Nationalpark könnten mehr Touristen in den Spessart kommen

Mit einem Nationalpark könnten mehr Touristen in den Spessart kommen


Sollten Sie noch Argumente kennen, die hier mit aufgenommen werden sollen, bitte ich um ein kurzen Kommentar unter dem Beitrag. Denn es gibt es sicherlich noch zahlreichen Diskussionsbedarf in der Angelegenheit und verschiedene Sichtweisen.


Das Umweltministerium hat bereits vor einiger Zeit eine Homepage zum Thema "Ein 3. Nationalpark für Bayern" erstellt.  Hier finden Sie unter anderem allgemeine Informationen zum Auswahlverfahren et cetera. Neuerdings bietet die Seite auch Antworten auf die - nach Ermessen des Ministeriums - wichtigsten Fragen rund um einen möglichen Nationalpark im Spesssart.


Sobald die Flächenvorschläge für einen möglichen Nationalpark Spessart final ausgearbeitet sind, werde ich diese hier mit anfügen. (Dieser Beitrag wurde zuletzt am 13.03.2017 aktualisiert und ergänzt)



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