Wieso hat Bayern eigentlich so späte Sommerferien?

27 Januar 2017

Wieso hat Bayern eigentlich so späte Sommerferien?

Immer wieder erreichen mich Anfragen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, die die Terminierung der Sommerferien in Bayern thematisieren. In aller Regel wollen die Leute wissen, ob die bayerischen Schulferien im Sommer nicht etwas nach vorne gezogen werden könnten. Es wird dabei darauf verwiesen, dass sich der Juni als wärmster Monat im Jahr besonders gut für sportliche Aktivitäten und Ausflüge eignen würde, während die hohen Temperaturen doch das Pauken in der Schule eher erschweren würden. Immer wieder hatten wir hierzu in der Vergangenheit auch Petitionen im Landtag, die dieses zum Thema hatten.


Doch die Angelegenheit ist etwas komplizierter als man aufs Erste hin denkt. Ich möchte im Folgenden daher etwas Licht ins Dunkel bringen und aufzeigen, warum die Sommerferien in Bayern erst viel später beginnen als in manch anderem Bundesland.




S. Hofschaeger  / pixelio.de

© S. Hofschaeger / PIXELIO / pixelio.de


Wie werden die Ferien in den Bundesländern überhaupt festgelegt?


Zuerst möchte ich darlegen, wie die Zeitabläufe für die Sommerferien entstehen. Zwar ist die Bildung Sache der Länder, um jedoch die Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete während der Ferienzeit zu steuern, wurde eine langfristige Sommerferienregelung beschlossen, über deren zeitliche Abfolge sich die Länder abstimmen.  In mehrjährigen Rhythmen stimmt sich die Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) ab und beschließt die Kultusministerkonferenz über diese. Grundlage dieser Absprache ist das „Hamburger Abkommen“, ein Staatsvertrag zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, nach dem 75 Ferientage zur Verfügung stehen. Davon entfallen mindestens 12 Tage auf Samstage, sodass letztendlich die Schulferien insgesamt 63 Werktage umfassen.


Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antritt beziehungsweise beendet und um entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die Länder ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine mit fünf Ländergruppen vereinbart. Dieses beinhaltet folgende Gruppen:


I     Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
II    Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
III   Nordrhein-Westfalen
IV   Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
V    Baden-Württemberg, Bayern


Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben traditionell Pfingstferien. Deshalb wurden Sie zusammen in der Ländergruppe V auf den letzten Termin gelegt, um einen ausreichenden Lern- und Prüfungszeitraum zwischen Pfingst- und Sommerferien sicherzustellen. Im Freistaat Bayern gibt es traditionell und aus tourismuspolitischen Gründen jeweils zweiwöchige Ferien um christliche Feste (Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Dabei liegen die Weihnachts- und Pfingsttage stets am Beginn und die Osterfeiertage jeweils in der Mitte des jeweiligen Planungszeitraums.



Welche Position vertreten die FREIEN WÄHLER?


Die Thematik der späten Sommerferien in Bayern war in den vergangenen Jahren schon mehrfach Gegenstand von Petitionen. In der Vergangenheit wurden solche Änderungen stets abgelehnt, da komplexe Beschlüsse und Abstimmungen hier zugrunde liegen. Meiner Einschätzung nach wird sich auch in Zukunft kaum etwas an dieser Thematik ändern, da dies ein von der KMK festgezurrter Plan ist und alle Länder einer Änderung zustimmen müssten, da die gesamten Ferienplanungen der anderen Bundesländer auch betroffen wären und in jedem Land fundamentale Dinge geändert werden müssten. So müssten in Bayern dann entweder die Pfingstferien gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Die Initiative für einen früheren Sommerferienbeginn ging bisher immer von einigen einzelne Personen aus, aber nie von Elternverbänden. Wir FREIEN WÄHLER haben in der Vergangenheit keine breite Elternmeinung hinter dieser Thematik gesehen, sodass wir es nicht für nötig erachtet haben, in dieser Angelegenheit proaktiv vorzugehen. Es ist jedoch jedem Einzelnen vorbehalten, dieses Thema beispielsweise mit einer Petition an den Bayerischen Landtag in Erinnerung zu rufen. Weitere Informationen über eine Petition an den Landtag finden Sie hier:  https://www.bayern.landtag.de/info-service/petitionen/



 

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