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31 März 2010

Presse: Freie Wähler zur praktischen Umsetzung der Inklusion

Felbinger: Sind Kindergartenkinder mehr Wert?

Sind Kindergartenkinder mehr Wert als Schüler der Grundschule? Sind Lehrer bessere Erzieher als jene die im Kindergarten tätig sind? Diese Fragen stellen sich dem Freie Wähler-Abgeordneten Günther Felbinger aufgrund einer Anfrage an die Staatsregierung zur Ungleichbehandlung der Stundenzuweisungen für Kinder mit zusätzlichem, sogenanntem sonderpädagogischen Förderbedarf.

Derzeit ist es so, dass für Kindergartenkinder mit Förderbedarf Im Bayerischen Erziehungs- und Bildungsgesetz der 4,5fache Personalschlüssel gilt. Kommt das gleiche Kind dann in die Grundschule so wird der Personalbedarf aber nur einfach gewertet. Dieser nach Meinung Felbingers ungerechte Ansatz war auch Gegenstand seiner Anfrage und ist gerade im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion ein ganz wesentlicher Punkt. „Wie soll denn das gleiche Kind, nur weil es jetzt ein anderes Gebäude besucht, plötzlich nicht mehr diesem Förderbedarf entsprechen, der aber nach wie vor festgestellt ist?“ fragt sich der Bildungspolitiker.

„De facto bedeutet die Antwort der Staatsregierung eine Geringschätzung des Erzieherinnenberufs“, behauptet Felbinger, denn in der Begründung zu sagen, dass die Lehrer staatliches Personal sind und deshalb besser geeignet seien mit sonderpädagogischem Förderbedarf umzugehen als eine Erzieherin im Kindergarten, die mit dem 4,5fachen Faktor als Bemessungsgrundlage gewertet wird, sei nicht nachzuvollziehen.

Gleichzeitig stellt die Staatsregierung damit die Ausbildung der Erzieherinnen in Frage, für die sie selbst das Gesetz erlassen hat! „Das ist eine Farce, wo bleibt da die Bildungsgerechtigkeit!“ wettert Felbinger, denn wer so etwas formuliere habe keinen Respekt vor dem Erzieherinnenberuf und außerdem einfach keine Ahnung!

Nur zu sagen, die Lehrer seien staatliche Kräfte und deshalb besser geeignet mit sonderpädagogischem Förderbedarf umzugehen, entbehre jeder Grundlage. „Gerade die Lehrkräfte in der Regelschule sehen sich vielfach überhaupt nicht auf diese Aufgabe vorbereitet“, so Felbingers Erfahrung aus zahlreichen Gesprächen mit Lehrkräften.

Anlass für die Anfrage war ein aktueller Vorfall im Landkreis Main-Spessart, bei dem ein dem Kindergarten entwachsenes Kind mit einer Hörschädigung in einer unverhältnismäßig großen Klasse beschult werden sollte, weil keine zusätzlichen Lehrstunden wegen des in der Schule nicht geltenden erhöhte Personalschlüssels seitens des Staatlichen Schulamtes gewährt wurden.

Daraufhin ließen die Eltern das Kind nicht am Wohnort beschulen, sondern in einem weiter entfernt liegenden Ort, in dessen Grundschule die Schülerzahl einem Kind mit Förderbedarf angepasster war, sprich einer kleineren Klasse,  und sich die Lehrkraft dieser zusätzlichen Herausforderung stellte.

Die Eltern hatten sich zunächst vergeblich an den Stimmkreisabgeordneten gewandt mit dem Ergebnis, dass nichts passierte. Nachdem sich nun Felbinger der Sache annahm, gestand zumindest das Kultusministerium die Möglichkeit zusätzlicher Fördermaßnahme zu und gespannt wartet die Familie auf die Umsetzung vor Ort durch das Schulamt.

„Wenn der Kultusminister groß von Inklusion spricht und dann die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule am ausgestreckten Arm verhungern lässt, dann weiß man wie die  CSU mit diesem Thema umspringt!“ so Felbinger. „Die angepassten Rahmenbedingungen sind das A und O für die Kinder mit Förderbedarf und da darf nicht gespart werden!“

Lesen sie die komplette Antwort der Staatsregierung hier.


25 März 2010

Spannende Ankündigung: Sonderförderung für schwache Kommunen

Eine neue Sonderförderung Dorferneuerung/Städtebauförderung will die Staatsregierung. Konkret wird der strukturpolitische Ansatz beider Instrumente mit einem neuen Struktur- und Härtefonds ausgebaut. Ab 1. Juni 2010 können finanzschwächere und von Abwanderung besonders betroffene Kommunen in ganz Bayern von der neuen Sonderförderung profitieren.




Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung im Kabinett betonten, werde es mit der Nachfolgeregelung der Hochfranken- und Grenzlandförderung finanzschwächeren Gemeinden erleichtert, kritische Investitionshindernisse zu überwinden. „Das ist auch ein wichtiger Impuls für die Unterstützung der regionalen Bauwirtschaft und des Handwerks."

Skeptisch siehtFelbinger die neue Förderung: „Schon oft haben die Ankündigungen der Staatsregierung nicht das gehalten was sie versprochen haben, deshalb sind wir sehr gespannt, welch Überraschungspaket sich dahinter verbirgt“, so der Gemündener.


25 März 2010

Opposition will Gewerbesteuer erhalten und mehr Beteiligungsrechte

Mit einem Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler will die Landtagsfraktion an der bestehenden Gewerbesteuer festhalten. Die FW forderten, keine weiteren Verschlechterungen an der grundgesetzlich garantierten Gewerbesteuer vorzunehmen. Darüber hinaus fordern die Freien Wähler ein im Grundgesetz zu verankerndes Anhörungsrecht der Gemeinden bei kommunale Belange betreffenden Gesetzgebungsverfahren.

Der Vorsitzende des Kommunalausschusses, Joachim Hanisch (FW), sah in seiner Antragsbegründung denn auch die Gewerbesteuer „auf der Kippe“. In Berlin wolle man über sie „nachdenken“. Doch wie sollte bei einer Abschaffung plötzlich Geld da sein, um entsprechende Ausgleichsleistungen zu zahlen? In jedem denkbaren Fall müsste laut Hanisch der Bürger zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das Geschimpfe auf die Kommunen wäre dann riesengroß. Er stelle darüber hinaus fest, dass den Kommunen in Steuer-Auseinandersetzungen Fürsprecher in den gesetzgebenden Gremien fehlten, mit denen sie die Möglichkeit hätten, ihr Anhörungsrecht wahrzunehmen.


25 März 2010

Wirksame Bürgerentscheide und Informationsfreiheit

Mehr Transparenz und Bürgernähe möchte die Landtagsfraktion der Freien Wähler mit zwei Gesetzentwürfen erreichen. Zum einen geht es um die einjährige Bindungswirkung von Bürgerentscheiden, der zweite Gesetzentwurf zielt auf die längst überfällige Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Bayern ab.

Bürgerentscheide können bisher  einfach abgewartet und damit ausgehebelt werden, da es keinen gesetzlichen Umsetzungsanspruch gibt. Die Fraktion der Freien Wähler möchte dies ändern und somit die Rechte der Bürger stärken und Bürgerentscheide aufwerten.

Der zweite Gesetzentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz regelt beispielsweise den Zugang zu Informationen oder auch den Schutz personenbezogener Daten. Auf Bundesebene und in elf anderen Bundesländern bestehen bereits diese Regelungen. Bayern sollte hier den Anschluss für mehr Transparenz in der Politik nicht verpassen.




Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung

Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz




18 März 2010

Presse: Staatsregierung antwortet zum Wasserschutzgebiet Hofstetten

Felbinger: Dauerhafte Entnahme hätte enorme Folgen

An der weiteren Nutzbarkeit der beiden bestehenden Wasserschutzgebiete Hofstetten-West und -Ost besteht aus fachlicher Sicht kein Zweifel. Dies ergab eine Anfrage des Freie Wähler Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Gemünden), die dieser an die Bayerischen Staatsregierung über die Zukunft der beiden Wasserschutzgebiete gestellt hat.

In der Antwort der Staatsregierung wird darauf verwiesen, dass beide Gebiete ausreichend als wirksame Wasserschutzgebiete ausgewiesen und somit nutzbar seien. Zwar wird bestätigt, dass zurzeit keine Entnahme stattfindet und für eine zukünftige Nutzung in beiden Gebieten die Schutzgebiete entsprechend dem tatsächlichen Bescheid angepasst werden müssten, nach Ansicht des Umweltministeriums könnten beide Gebiete aber weiterhin zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. „Damit revidiert die Staatsregierung die Aussage meiner Anfrage vom Januar“, erinnert Felbinger. Damals war davon die Rede, dass „nach neueren Ergebnissen nur noch einen Bruchteil der ursprünglich geplanten Entnahmemengen für Trinkwasserzwecke“ geliefert werden könnte.

Explizit verweist das Schreiben darauf, dass somit die Hofstettener Wasserschutzgebiete weiterhin als weiteres Standbein der Trinkwasserversorgung der Region sowohl durch die Fernwasserversorgung Mittelmain als auch eventuelle potentielle übrige Interessenten verwendbar wären.

Allerdings schränkt die Staatsregierung ein, dass für eine tatsächliche Nutzung die Entnahmemengen gegenüber den Pumpversuchen deutlich reduziert werden, sowie der Nachweis der Schutzfunktion des Wassergebietes vorhanden sein müsste. Wird durch den Zweckverband Mittelmain ein unabdingbarer Bedarf nachgewiesen, könnten auch Entnahmen mit einem hohen Anteil an Uferfiltrat genehmigungsfähig sein, bei denen jedoch geeignete Aufbereitungsverfahren vorzusehen wären. „Man gewinnt den Eindruck, dass man seitens der Behörden unter allen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Entnahme von Trinkwasser aus den Hofstettener Brunnen festhalten will“, so Felbinger.

Seit der Ausweisung der beiden Wasserschutzgebiete hat die Staatsregierung rund 140.000 Euro für die Grundwassererkundung ausgegeben, Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen des Zweckverbands zur Fernwasserversorgung Mittelmain wurden nicht angegeben.

Interessant und zugleich bedenklich findet Felbinger die Angaben zum Abfall des Grundwasserspiegels während der bisherigen Pumpversuche. So ist bei dem Pumpversuch in Hofstetten West aus dem Jahr 2000 der Grundwasserspiegel bis unter den Main in den Ortslagen Langenprozelten und Hofstetten gefallen. Hierbei wurden Absenkungen des Grundwasserspiegels von zehn Meter gemessen. Die Staatsregierung rechnet mit Auswirkungen durch den Abfall des Grundwasserspiegels allerdings nur im Geländestreifen zwischen dem Brunnen und

dem Main. „Fakt ist, dass dies auch Auswirkungen auf die Langenprozeltener Wasserversorgung haben könnte, egal wie und wo, damit wäre die weitere Entwicklung von Hofstetten und das Grundwasser insgesamt bedroht“.

Bei den Pumpversuchen in Hofstetten Ost wurden bei unterschiedlichen Bohrtiefen drei Zwischenpumpversuche und ein Hauptpumpversuch auf Endbohrtiefe durchgeführt. Bei der maximalen Entnahmemenge von 30 Litern pro Sekunde im Hauptpumpversuch, fiel der Grundwasserspiegel von ursprünglich 3,28 Metern rapide auf sagenhafte 38,27 Meter unter Gelände ab. „Dieser extreme Abfall würde auf Dauer auch hier nicht folgenlos bleiben und erscheint mir ein hohes Risiko zu beinhalten“, so der Abgeordnete.

Außerdem hat Felbinger Bedenken hinsichtlich des unabdingbaren Bedarfs an diesem Wasserschutzgebiet. Immerhin sind die Wasserverbrauchswerte im Einzugsgebiet des Zweckverbandes seit Jahren rückläufig. Während  1990 rund 4,7 Mio. Kubikmeter Wasser pro Jahr verbraucht wurden, sind es im Jahr 2008 nur noch rund 4,4 Mio. Kubikmeter Wasser gewesen. „Damit ist der Fernwasserzweckverband nicht unbedingt in Zugzwang und es besteht keine unabdingbare Notwendigkeit neue Brunnen in Betrieb zu nehmen“, so Felbinger.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung des Wasserpreises für die Kommunen. Mussten 1990 noch 55 Cent pro Kubikmeter gezahlt werden, so stieg dieser Preis bis 2009 auf immerhin 0,95 Cent  pro Kubikmeter an.

Angaben zu den Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Natur im allgemeinen und den im Einzugsgebiet liegenden Friedhof Hofstetten konnte das Umweltministerium nicht mit Sicherheit bestimmen und verweist auf weitere Untersuchungen, die in diesem Rahmen noch einmal durchzuführen wären. Es müssten die tatsächlich angestrebten Entnahmemengen bei diesen Untersuchungen berücksichtigt werden. Jedoch gibt das Ministerium zu bedenken, dass durch die extreme Absenkung des Grundwasserspiegels Auswirkungen auf die Vegetation und die Landwirtschaft zwischen Brunnen und Main entstehen könnten. „Mit dieser Einschätzung wird deutlich, welche Gefahren für die Hofstettener bei einer dauerhaften Entnahme verbunden wären, das ist nicht zu tolerieren!“

Damit ist nach Felbingers Ansicht eine schnelle Nutzung der Wasserschutzgebiete Hofstetten zwar nicht in Sicht. „Die vom Umweltministerium genannten genaueren Untersuchungen müssten zunächst abgewartet werden bevor hier abschließend die Wassergewinnung in Aussicht gestellt wird“, so Felbinger. Die zu erwartenden hohen Kosten dieser Untersuchungen müssen nach betriebswirtschaftlichen Aspekten mit dem Nutzen der Wassergewinnung abgewogen werden.

Lesen Sie hier die komplette Anfrage mit allen Antworten nach.


15 März 2010

Dringlichkeitsantrag zur Änderung des Parteiengesetzes

Mit einem weiteren Dringlichkeitsantrag, dem zur Änderung des Parteiengesetzes, rüttelte die Landtagsfraktion der Freien Wähler die übrigen Fraktionen im Bayerischen Landtag kräftig auf.






Vor dem Hintergrund der beinahe ununterbrochenen Skandalberichte über Sponsoring und Konzernspenden in einer Höhe, welche der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar ist, haben die Freien Wähler gefordert Spenden von juristischen Personen und Personenvereinigungen (nichtrechtsfähige Vereine, Personengesellschaften) zu verbieten. Des Weiteren die Annahme von Spenden von natürlichen Personen auf einen jährlichen Höchstbetrag von 50.000 Euro zu begrenzen. Schließlich, so die FW-Forderung, sollen auch Sponsorenzuwendungen wie Spenden im Rechenschaftsbericht gesondert veröffentlicht werden. Diese Vorschriften sollen künftig für Parteien und Wählergruppen gelten.

Doch die Parteien zeigen sich weiter uneinsichtig und lehnten den antrag der freien wähler im Landtag ab. Hubert Aiwanger, Fraktions- und Landesvorsitzender der Freien Wähler betont: „Die derzeitige Parteispendenpraxis ist in der Öffentlichkeit nicht akzeptiert und öffnet der Einflussnahme von Geldgebern auf die Politik Tür und Tor. Darunter leidet massiv das Ansehen der Demokratie. Deshalb wollen wir Änderungen. Es ist ein Skandal, dass wir mit unseren Vorschlägen alleine dastehen und die Bundestagsparteien offensichtlich weiterhin vom jetzigen Spendensystem profitieren wollen – gegen den Willen der Bürger.“


15 März 2010

Freie Wähler mit Dringlichkeitsantrag zum Schwarzkopftunnel

Mit einem Dringlichkeitsantrag an den Bayerischen Landtag setzen sich die Freien Wähler für den zügigen Ausbau der leistungsfähigen Fernverkehrsanbindung Hanau-Würzburg im Bereich des Schwarzkopftunnels bei Heigenbrücken ein.




Bekanntlich war in der vergangenen Woche bekannt geworden, dass die für 2010 avisierte Finanzierung des Neubaus der geplanten Ersatztrasse Schwarzkopftunnel durch den Bund nicht möglich sei. Nunmehr reagierte die Landtagsfraktion der Freien Wähler und forderte in einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung, sich nachdrücklich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass spätestens für das Jahr 2011 die notwendigen Haushaltsmittel für das Vorhaben eingestellt werden, damit eine Einzelfinanzierungsvereinbarung für dieses Projekt abgeschlossen werden kann, um die sofortige Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen.

In der Begründung erläutert die FW-Fraktion nochmals die Notwendigkeit der Neubaustrecke. Der Zustand des Schwarzkopftunnels ist hinlänglich bekannt. Offensichtlich ist jedoch die Erkenntnis, welche Bedeutung die Neubaustrecke zwischen Heigenbrücken und Laufach für den gesamten Raum Unterfranken hat, noch nicht im Bundesverkehrsministerium angekommen. Neben zahlreichen regionalen Mandatsträgern verschiedener politischer Couleur soll nun auch der Bayerische Landtag geschlossen seinen Unmut über die Verzögerung  eines weiteren Schienenprojekts in  Bayern kundtun.

Über die Sinnhaftigkeit einiger Projekte im Bundesverkehrswegeplan wird in der Öffentlichkeit heftig diskutiert; den Sinn des Projektes „Schwarzkopftunnel“ wird jedoch kaum jemand anzweifeln. Es ist daher nicht ersichtlich, warum gerade ein Vorhaben, an dem die Fernverkehrs-Anbindung einer ganzen bayerischen Region hängt, nun vorübergehend auf das Abstellgleis geschoben werden soll.


10 März 2010

PRESSE: Frauenfrühstück in Marktheidenfeld

Felbinger: Rahmenbedingungen für Frauen verbessern

Günther Felbinger begrüßt die ersten Damen

Günther Felbinger begrüßt die ersten Damen



Zu einem ausgiebigen Frühstück trafen sich am Weltfrauentag auf Einladung des FW-Landtagsabgeordneten Günther Felbinger rund 60 Frauen im Cafe am Markt in Marktheidenfeld. Bei einer kurzen Begrüßung der anwesenden Damen betonte Felbinger noch einmal sein Anliegen, sich gerade für Frauen verstärkt einsetzen zu wollen, nicht nur am 08. März. Gerade für Frauen sei es schwierig in wirtschaftlichen Krisenzeiten auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Deshalb müsse die Gleichstellungspolitik darauf abzielen, die Risiken aus den Erwerbsbiographien zu erkennen und zu bekämpfen. Erschreckend sei für Ihn dabei noch immer der überdurchschnittliche hohe Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor(66,8% in 2009), was sich später auch bei den entsprechend niedrigeren Rentenansprüchen negativ auswirken wird. Der Anteil von Frauen in sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs(37% in 2009) sei noch immer weit hinter dem Anteil der männlichen Kollegen zurück. Damit verbunden gibt es noch immer schlechtere Aufstiegschancen für Frauen, obwohl Mädchen die Schule mit besseren Ergebnissen verlassen als ihre männlichen Klassenkameraden.

In persönlichen Gesprächen mit den anwesenden Frauen konnte Felbinger noch einmal individuell seine Absichten erläutern und nahm gern gezielt zu Fragen Stellung. Vor allem die Familien- und Bildungspolitik stand wiederholt hier im Vordergrund. Gerade die Unsicherheiten im Bayerischen Bildungssystem mit dem bevorstehenden doppelten Abiturjahrgang, der Einführung der Mittelschule aber auch die Bereitstellung von genügend ganztätiger Betreuung für Kinder, beschäftigten die Frauen. Felbinger ging ausführlich auf alle Fragen ein und kündigte an, zukünftig einen regelmäßigen Frauenstammtisch zu initiieren, bei dem wie an diesem Tag, ausschließlich  Frauen zu Wort kommen können. „Mir ist bewusst, dass an einem Montagvormittag gerade die berufstätigen Frauen beschäftigt sind. Deshalb wird ein Frauenstammtisch zu einem Zeitpunkt stattfinden müssen, bei dem auch voll berufstätige Frauen teilnehmen können“, so Felbinger. Seine Frau Erika war von dieser Idee sofort begeistert.


4 März 2010

Presse: Felbinger lädt zum kostenlosen Frauenfrühstück ein

Der unterfränkische FW-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger(Gemünden) möchte sich zukünftig verstärkt für die Belange von Frauen im politischen Spektrum einsetzen. Zwar existiert seit Januar 1919 das Frauenwahlrecht in Deutschland und damit auch in Bayern, jedoch war der Anteil von Wählerinnen bei den letzten Wahlen Deutschland- und Bayernweit  im vergangenen Jahr noch immer geringer, als der Anteil von männlichen Wählern. Das prozentual weniger Frauen als Männer zur Wahl gehen gründet Felbinger aus den Politikinhalten, die vor den Wahlen thematisiert werden. „Hier wird zu wenig auf frauenspezifische Themen Rücksicht genommen und die Frau selbst nicht wahrgenommen“, so Felbinger. Auch der Anteil an Frauen die selbst für politische Ämter kandidieren sei noch immer deutlich hinter dem Männeranteil bei Politikern zurück.

Deshalb lädt Günther Felbinger am Weltfrauentag dem:

08. März 2010


von 08:00-10:00 Uhr


im Cafe am Markt (Cafe Behringer)


Marktplatz 15, 97828 Marktheidenfeld,



erstmalig und ausschließlich alle Frauen des Landkreises Main-Spessart zu einem ausgiebigen und kostenlosen Frauenfrühstück ein. Hierbei soll die Gelegenheit bestehen, dass sich Frauen jeder Altersgruppe mit spezifischen Themen, Fragen und Anregungen an den Landtagsabgeordneten wenden können. „An diesem Tag steht für mich die Frau im Mittelpunkt“, so der Gemündener.


3 März 2010

PRESSE: Freie Wähler vermissen konkrete Taten zur Unterstützung der ländlichen Räume

Der FW-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger(Gemünden), fordert von der Staatsregierung angesichts der wiederkehrenden Hiobsbotschaften aus den ländlichen Räumen Unterfrankens endlich konkrete Taten um Perspektiven zu schaffen. „Seit der Landtagswahl 2008 hat die Staatsregierung für die strukturschwachen Gebiete in Unterfranken kein zukunftsfähiges Konzept präsentiert, sondern nur schöne Reden gehalten“, so Felbinger.

Stattdessen ist der angekündigte flächendeckende Breitbandausbau gerade im nördlichen Unterfranken und Spessart noch in weiter Ferne. „Auf den angekündigten Masterplan von Ministerpräsident Seehofer warten die Gemeinden noch heute“, so Felbinger weiter. „Ohne Breitband haben diese Regionen keine Zukunft.“ Die Verlängerung der Breitbandförderung bis 2011 hilft vielen Kommunen dabei aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation nicht weiter.

Gleichzeitig wird die wohnortnahe Schulversorgung durch die Einführung der Mittelschule weiter zurückgefahren. „Die Schüler verlieren damit bereits in jungen Jahren die Verbundenheit zu ihrer Heimat. Weitere Abwanderungen in die Zentren sind aufgrund der kürzeren Wege vorprogrammiert“, ist sich Felbinger sicher. Auch hier greift das Regierungsprogramm zu kurz, die Mindestschülerzahlen auf 15 bei Hauptschulen oder 12 bei Grundschulen festzusetzen, wenn zur Stundenbudgetierung pro Klasse 25 Schüler notwendig sind um mindestens den Pflichtunterricht abzudecken. „Auf dem Papier sehen 15 Schüler pro Klasse gut aus, in der Praxis werden für viele kleine Klassen aber keine einzige Mehrstunde für Lehrer angerechnet“, weiß Felbinger.

Um die Attraktivität des ländlichen Raumes in Unterfranken zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln fordert Felbinger deshalb die Staatsregierung auf:

  1. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) endlich weiter zuschreiben und dabei überholte bürokratische Vorschriften zu beseitigen und vor allem auf den „Wandel im Handel“ in den ländlichen Gebieten Rücksicht zu nehmen.

  2. Die Verlagerung von Forschungsstandorten oder von öffentlichen Institutionen in den ländlichen Raum nicht in Hau-Ruck-Aktionen durchzupeitschen, sondern langfristig zu planen und die Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen.

  3. Aktive Strukturmaßnahmen zum Erhalt von Kulturlandschaften aber auch zur Verhinderung des weiteren Ausblutens der Ortskerne zu fördern. Dabei sollte der interkommunalen Zusammenarbeit genutzt und gefördert werden, da gerade gemeinsam agierende Kommunen schlagkräftiger und erfolgreicher auftreten können.

  4. Eine verstärkte Wirtschaftsförderung in Bezug auf die Investitionsförderungen im ländlichen Raum. Neuansiedlungen von Unternehmen oder Investitionen zum Ausbau von Unternehmensstrukturen sollen unterstützt werden um innovative und leistungsstarke Unternehmen zu gewinnen.

  5. Die Kommunen bei der Rekommunalisierung der Energieversorgung zu unterstützen und den ländlichen Raum nutzen, um für Bayern einen flächendeckenden, zukunftsorientierten Energiemix bereitstellen zu können.

  6. Der Breitbandausbau im ländlichen Raum muss konsequent und flächendeckend schnellstmöglich abgeschlossen werden.


Mit diesen Maßnahmen hätte die Staatsregierung die Chance, in der Region Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen durch gezielte Anreize an die inländische und ausländische Wirtschaft zur Investitionsförderung neue Arbeitsplätze zu schaffen; in der Region Kitzingen die Folgen durch die Abwanderung der amerikanischen Soldaten in den Konversionsflächen abzufangen oder in Main-Spessart und Hassberge die Verödung der Dorfkerne aufzuhalten.

Die Forderung an Ministerpräsident Seehofer ist deshalb eindeutig. „Geben Sie den Menschen in den Landkreisen Unterfrankens endlich klare Zukunftsperspektiven und die Gestaltungsmacht, die vor Ort vorhandenen Konzepte umzusetzen", fordert Felbinger. "Dafür brauchen wir eine regionalisierte Strukturpolitik, die aber mit ausreichenden finanziellen Mitteln und fachlicher Unterstützung aus den Ministerien kalkulieren kann“, so Felbinger weiter.


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