Dringlichkeitsantrag zur Änderung des Parteiengesetzes

15 März 2010

Dringlichkeitsantrag zur Änderung des Parteiengesetzes

Mit einem weiteren Dringlichkeitsantrag, dem zur Änderung des Parteiengesetzes, rüttelte die Landtagsfraktion der Freien Wähler die übrigen Fraktionen im Bayerischen Landtag kräftig auf.






Vor dem Hintergrund der beinahe ununterbrochenen Skandalberichte über Sponsoring und Konzernspenden in einer Höhe, welche der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar ist, haben die Freien Wähler gefordert Spenden von juristischen Personen und Personenvereinigungen (nichtrechtsfähige Vereine, Personengesellschaften) zu verbieten. Des Weiteren die Annahme von Spenden von natürlichen Personen auf einen jährlichen Höchstbetrag von 50.000 Euro zu begrenzen. Schließlich, so die FW-Forderung, sollen auch Sponsorenzuwendungen wie Spenden im Rechenschaftsbericht gesondert veröffentlicht werden. Diese Vorschriften sollen künftig für Parteien und Wählergruppen gelten.

Doch die Parteien zeigen sich weiter uneinsichtig und lehnten den antrag der freien wähler im Landtag ab. Hubert Aiwanger, Fraktions- und Landesvorsitzender der Freien Wähler betont: „Die derzeitige Parteispendenpraxis ist in der Öffentlichkeit nicht akzeptiert und öffnet der Einflussnahme von Geldgebern auf die Politik Tür und Tor. Darunter leidet massiv das Ansehen der Demokratie. Deshalb wollen wir Änderungen. Es ist ein Skandal, dass wir mit unseren Vorschlägen alleine dastehen und die Bundestagsparteien offensichtlich weiterhin vom jetzigen Spendensystem profitieren wollen – gegen den Willen der Bürger.“


 

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