Verlagerung des Krebsregisters in den Landkreis lässt noch auf sich warten
Habe ich noch vor nicht allzu langer Zeit an dieser Stelle genauere Informationen über die groß angekündigten Behördenverlagerungen von Heimatminister Söder gefordert und in einem Schreiben an diesen auch eingefordert, so bin ich mit der nun vorliegenden Antwort in meinen vorsichtigen Vermutungen mehr als bestätigt worden. Die Nachricht von der angekündigten und begrüßenswerten Verlagerung von Behörden in den ländlichen Raum (beispielsweise in den Landkreis Main-Spessart) und der Schaffung zusätzlicher Stellen für das Finanzamt sowie für das Krebsregister ist hinsichtlich der zeitlichen Abläufe eher ernüchternd.
Denn wie das Heimatministerium nun mitteilte, wird es in absehbarer Zeit zu keiner Behördenverlagerung kommen. Für die Umsetzung der Maßnahme gibt das Finanzministerium zu bedenken, dass der Zeitplan einen Abschluss der Behördenverlagerung in fünf bis zehn Jahren vorsehe. Wie ich aus dem Staatsministerium für Finanzen erfahren habe, können die betroffenen Ressorts in Eigenverantwortung die Verlagerung der Behörden regeln.
Ich habe mich nun hinsichtlich der 16 vorgesehenen Arbeitsplätze für das Krebsregister deshalb bereits an die Gesundheitsministerin gewandt, um hier Druck zu machen. Ich hoffe, dass das Krebsregister baldmöglichst und zügiger in den Landkreis Main-Spessart verlagert wird. Denn wer weiß schon, ob nicht nach der nächsten Wahl diese Behördenverlagerung wieder ad acta gelegt wird. In fünf bis zehn Jahren kann so viel passieren, da ist mir der Spatz in der Hand lieber wie die Taube auf dem Dach.
Zügiger soll dem Vernehmen nach allerdings die Verlagerung der zusätzlichen Stellen für die Finanzämter erfolgen, so die Auskunft aus dem Finanzministerium. Hier sind insgesamt 13 Stellen für den Landkreis Main-Spessart vorgesehen. Das bedeutet auf jeden Fall eine Aufwertung des Öffentlichen Dienstes im ländlichen Raum und ist ein Anreiz für junge Bewerber aus dem Landkreis Main-Spessart, sich für eine Ausbildung in der öffentlichen Finanzverwaltung zu entscheiden, da damit auch die Aussicht besteht, nach der Ausbildung zeitnah in der Heimat eingesetzt werden zu können.
Dennoch bleibt unterm Strich die Erkenntnis mit einer großspurig angelegten Ankündigung viele Hoffnungen geweckt zu haben, die noch lange nicht erfüllt werden. Also wieder ein Stück Ankündigungspolitik im Stile des Marketing-Politikers Söder. Schließlich hat er sich dazu ja nun eigens einen Marketingmann von der BILD geholt.
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Die Flüchtlingsproblematik ist derzeit eines der großen politischen Themen. Aufgrund des bereits eingetretenen Flüchtlingsstromes und den Prognosen für die nächste Zeit ist dies eine große Herausforderung für die Politik im Großen wie im Kleinen. Und eine Lösung ist derzeit für mein Verständnis noch nicht in Sicht. Klar ist, wir brauchen hier eine gesamteuropäische Strategie und wir müssen meines Erachtens in den Herkunftsländern ansetzen. Wenn dort Tyrannen am Werk sind und die Lebensumstände unzumutbar geworden sind, ist die Weltpolitik gefordert. Ein „immer noch mehr Flüchtlinge aufnehmen“ ist deshalb in meinen Augen nicht die Patentlösung, denn sonst kann es leicht zu einem Stimmungsumschwung auch in der hiesigen Bevölkerung kommen.
Zwar wird hierzulande in Kommunen und Bürgerschaft diese Herausforderung nahezu vorbildlich angenommen, aber sehr leicht kann es auch zu einer Umkehr dieser positiven Stimmungslage kommen, wenn beispielsweise bei der Beschulung der Flüchtlingskinder zu wenig Lehrerstunden in den sogenannten BAF-Klassen seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden und die nötigen Stunden vom regulären Unterricht der deutschen Kinder abgezogen werden. So wurden im März nochmals rund 70 neue BAF-Klassen (das heißt ausgesprochen Beschulung Asylbewerber und Flüchtlinge) an den Schulen aufgemacht, aber an den staatlichen Schulen hierfür den jeweiligen Schulen nur 2 (!) Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Doch die Flüchtlingskinder bekommen natürlich weitaus mehr Unterricht pro Woche. Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im November 2014 ein Notprogramm für die Flüchtlingsbeschulung gefordert, um den Schulen und Kommunen unbürokratisch vor Ort unter die Arme zu greifen. Die Regierungspartei hat dies jedoch als nicht nötig angesehen und unseren Antrag abgelehnt.
Auch in einem anderen Bereich sehe ich Gefahr für die Stimmungslage. Erst kürzlich habe ich ein Empfehlungsschreiben eines Wohlfahrtsverbandes bekommen, dass die Tafeln, die Lebensmittel für Bedürftige ausgegeben, künftig auch die Asylbewerber und Flüchtlinge bedienen sollen. Ob dies gerechtfertigt ist, da sollte sich der/die geneigte Leser/in mit nachstehender Übersicht des Leistungsumfangs nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz selbst ein Bild von machen. In wieweit die Tafeln allerdings Lebensmittel an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeben, liegt in deren Ermessen und wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.
Asylbewerber erhalten folgende Leistungen nach §3 Asylbewerber-Leistungsgesetz:
Grundleistungen und sonstige Leistungen:
Diese Leistungen werden vorrangig als Sachleistungen gewährt.
Werden anstelle der vorrangigen Sachleistungen Geldleistungen ausgegeben, so gelten für das Jahr 2015 nach § 3 Abs. 2 (AsylbLG) und der Übergangsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 folgende Beiträge:
Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich zu diesen Beträgen erbracht.
Unabhängig davon, ob Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens und zwar im Jahr 2015 in folgender Höhe:
Zwar wird hierzulande in Kommunen und Bürgerschaft diese Herausforderung nahezu vorbildlich angenommen, aber sehr leicht kann es auch zu einer Umkehr dieser positiven Stimmungslage kommen, wenn beispielsweise bei der Beschulung der Flüchtlingskinder zu wenig Lehrerstunden in den sogenannten BAF-Klassen seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden und die nötigen Stunden vom regulären Unterricht der deutschen Kinder abgezogen werden. So wurden im März nochmals rund 70 neue BAF-Klassen (das heißt ausgesprochen Beschulung Asylbewerber und Flüchtlinge) an den Schulen aufgemacht, aber an den staatlichen Schulen hierfür den jeweiligen Schulen nur 2 (!) Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Doch die Flüchtlingskinder bekommen natürlich weitaus mehr Unterricht pro Woche. Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im November 2014 ein Notprogramm für die Flüchtlingsbeschulung gefordert, um den Schulen und Kommunen unbürokratisch vor Ort unter die Arme zu greifen. Die Regierungspartei hat dies jedoch als nicht nötig angesehen und unseren Antrag abgelehnt.
Auch in einem anderen Bereich sehe ich Gefahr für die Stimmungslage. Erst kürzlich habe ich ein Empfehlungsschreiben eines Wohlfahrtsverbandes bekommen, dass die Tafeln, die Lebensmittel für Bedürftige ausgegeben, künftig auch die Asylbewerber und Flüchtlinge bedienen sollen. Ob dies gerechtfertigt ist, da sollte sich der/die geneigte Leser/in mit nachstehender Übersicht des Leistungsumfangs nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz selbst ein Bild von machen. In wieweit die Tafeln allerdings Lebensmittel an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeben, liegt in deren Ermessen und wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.
Asylbewerber erhalten folgende Leistungen nach §3 Asylbewerber-Leistungsgesetz:
Grundleistungen und sonstige Leistungen:
- Unterkunft einschließlich Heizung
- Ernährung
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege
- Kleidung
- ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§ 4 AsylbLG)
- sonstige Leistungen, insbesondere, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind (§ 6 AsylbLG).
Diese Leistungen werden vorrangig als Sachleistungen gewährt.
Werden anstelle der vorrangigen Sachleistungen Geldleistungen ausgegeben, so gelten für das Jahr 2015 nach § 3 Abs. 2 (AsylbLG) und der Übergangsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 folgende Beiträge:
- Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 227 €
- Ehepartner, Lebenspartner, Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 204 €
- Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 181 €
- Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 201 €
- Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 160 €
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 136 €.
Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich zu diesen Beträgen erbracht.
Unabhängig davon, ob Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens und zwar im Jahr 2015 in folgender Höhe:
- Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 143 €
- Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 129 €
- Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 114 €
- Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 85 €
- Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 92 €
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 84 €.
Nachdem mittlerweile bereits mehr als die Hälfte aller Abiturienten an die Hochschulen zum Studium drängen und wir einem massiven Fachkräftemangel entgegen steuern, müssen wir uns Gedanken machen, wie wir der beruflichen Ausbildung wieder zu mehr Interesse verhelfen können. Denn angesichts dieser gesellschaftlichen Entwicklungen gilt es auch die Frage zu stellen, was läuft in der Schulausbildung falsch?
Zum Bildungsauftrag aller Schularten gehört es, Schülerinnen und Schülern konkrete Vorstellungen von der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln. An Gymnasien im Freistaat ist bisher jedoch nur beim sozialwissenschaftlichen Zweig ein verpflichtendes Sozialpraktikum vorgeschrieben. Das wollen wir Freien Wähler ändern und setzen uns mit einem Antrag für ein verpflichtendes einwöchiges Praktikum in der Mittelstufe an allen weiterführenden Schulen ein.
Das Betriebspraktikum soll Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl unterstützen. Auch bei Gymnasiasten kann so mehr Interesse an einer Berufsausbildung geweckt werden. Schließlich wählen manche Abiturienten mangels fehlender Kenntnisse den Weg an die Uni.
Wir haben jede Menge junge Menschen die Ihr Studium abschließen, ohne eine Vorstellung davon zu haben, was sie danach beruflich mit ihrem Abschluss anstellen sollen. Zudem steigt die Zahl der Studienabbrecher, die Zahl der Schüler sinkt und unsere Wirtschaft sucht händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs: da müssen wir etwas tun. Deshalb gilt es meines Erachtens nun, für beide Seiten eine Win-Win-Situation zu schaffen.
Damit ein solches Konzept auch gelingen kann, ist die verpflichtende Verankerung der Berufsorientierung im Lehrplan notwendig, sodass diese auch im Rahmen des Unterrichts durchgeführt werden kann. Ausgearbeitete Praktikumspläne und ein entsprechendes Reporting sowie eine Nachbereitung der Praktikumserfahrungen im Unterricht sind Grundvoraussetzungen, damit Praktika auch wirklich erfolgreich Berufsorientierung geben können. Das Handwerk bemüht sich inzwischen gezielt um Studienabbrecher. Die Industrie- und Handelskammern unterstützten den Vorstoß der FREIEN WÄHLER daher aus gutem Grund.
Zum Bildungsauftrag aller Schularten gehört es, Schülerinnen und Schülern konkrete Vorstellungen von der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln. An Gymnasien im Freistaat ist bisher jedoch nur beim sozialwissenschaftlichen Zweig ein verpflichtendes Sozialpraktikum vorgeschrieben. Das wollen wir Freien Wähler ändern und setzen uns mit einem Antrag für ein verpflichtendes einwöchiges Praktikum in der Mittelstufe an allen weiterführenden Schulen ein.
Das Betriebspraktikum soll Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl unterstützen. Auch bei Gymnasiasten kann so mehr Interesse an einer Berufsausbildung geweckt werden. Schließlich wählen manche Abiturienten mangels fehlender Kenntnisse den Weg an die Uni.
Wir haben jede Menge junge Menschen die Ihr Studium abschließen, ohne eine Vorstellung davon zu haben, was sie danach beruflich mit ihrem Abschluss anstellen sollen. Zudem steigt die Zahl der Studienabbrecher, die Zahl der Schüler sinkt und unsere Wirtschaft sucht händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs: da müssen wir etwas tun. Deshalb gilt es meines Erachtens nun, für beide Seiten eine Win-Win-Situation zu schaffen.
Damit ein solches Konzept auch gelingen kann, ist die verpflichtende Verankerung der Berufsorientierung im Lehrplan notwendig, sodass diese auch im Rahmen des Unterrichts durchgeführt werden kann. Ausgearbeitete Praktikumspläne und ein entsprechendes Reporting sowie eine Nachbereitung der Praktikumserfahrungen im Unterricht sind Grundvoraussetzungen, damit Praktika auch wirklich erfolgreich Berufsorientierung geben können. Das Handwerk bemüht sich inzwischen gezielt um Studienabbrecher. Die Industrie- und Handelskammern unterstützten den Vorstoß der FREIEN WÄHLER daher aus gutem Grund.
Es ist nahezu ein alljährliches Ritual, dass sich im Herbst und Winter die Klagen an den bayerischen Grund- und Mittelschulen wegen Unterrichtsausfall häufen. Dies liegt zuvorderst daran, dass schon zu Beginn des neuen Schuljahres die Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen auf Kante genäht ist. Dies bemängeln wir FREIE WÄHLER seit Jahren permanent und unsere Anträge auf Einstellung zusätzlichen Personals werden regelmäßig von der CSU-Mehrheit als Märchen aus Tausend und einer Nacht abgetan.
Wenn dann auch noch eine solche Grippewelle wie in diesem Jahr über Bayern hereinbricht, ist das Chaos vorprogrammiert. Eigentlich gibt es für solche Fälle ja die Mobilen Reserven. Diese speziellen Lehrkräfte nehmen von ihrer Stammschule aus wechselnde Aushilfseinsätze an Schulen, an denen Lehrkräfte ausfallen, wahr und stopfen somit die krankheitsbedingten Ausfälle. Erkrankt beispielsweise in Lohr eine Lehrkraft, könnte diese theoretisch von einer Mobilen Reserve vertreten werden.
Wenn aber die Zahl der Mobilen Reserven nicht nach dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist, sondern schon für andere Ausfälle, wie z.B. Schwangerschaftsvertretung, Fortbildungsvertretung etc. herhalten musste und dann noch eine Grippewelle hereinbricht, kann das System natürlich nicht mehr funktionieren.
Seit vielen Jahren werden die Mobilen Reserven mit derselben Gesamtzahl an Stellen aufgestellt und das, obwohl ebenfalls seit vielen Jahren bekannt ist, dass diese Stellen beispielsweise aufgrund von Elternzeiten oder gesundheitlich bedingten Ausfällen bereits in der ersten Wochen fest an den Schulen eingesetzt werden müssen. Aufgrund der knappen Lehrerversorgung und der mangelhaften Besetzung von Mobilen Reserven kann der Unterricht – wenn überhaupt – gerade so aufrecht erhalten werden, Förder- und Differenzierungskurse, die vor allem an Grund- und Mittelschulen unverzichtbar sind, entfallen fast vollständig.
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass der Unterrichtsbetrieb unter der vorsätzlichen Fehlplanung des Kultusministeriums leiden muss. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER bereits zum Doppelhaushalt 2015/16 1.000 zusätzliche Lehrerstellen gefordert, und nunmehr kürzlich unter anderem auch eine Aufstockung der Mobilen Reserve um 10 %.
Eine intelligente Planung ist unabdingbar, denn nur mit ausreichend Personal kann eine gute Unterrichtsversorgung sichergestellt werden – und diese sollte höchste Priorität haben!
Wenn dann auch noch eine solche Grippewelle wie in diesem Jahr über Bayern hereinbricht, ist das Chaos vorprogrammiert. Eigentlich gibt es für solche Fälle ja die Mobilen Reserven. Diese speziellen Lehrkräfte nehmen von ihrer Stammschule aus wechselnde Aushilfseinsätze an Schulen, an denen Lehrkräfte ausfallen, wahr und stopfen somit die krankheitsbedingten Ausfälle. Erkrankt beispielsweise in Lohr eine Lehrkraft, könnte diese theoretisch von einer Mobilen Reserve vertreten werden.
Wenn aber die Zahl der Mobilen Reserven nicht nach dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist, sondern schon für andere Ausfälle, wie z.B. Schwangerschaftsvertretung, Fortbildungsvertretung etc. herhalten musste und dann noch eine Grippewelle hereinbricht, kann das System natürlich nicht mehr funktionieren.
Seit vielen Jahren werden die Mobilen Reserven mit derselben Gesamtzahl an Stellen aufgestellt und das, obwohl ebenfalls seit vielen Jahren bekannt ist, dass diese Stellen beispielsweise aufgrund von Elternzeiten oder gesundheitlich bedingten Ausfällen bereits in der ersten Wochen fest an den Schulen eingesetzt werden müssen. Aufgrund der knappen Lehrerversorgung und der mangelhaften Besetzung von Mobilen Reserven kann der Unterricht – wenn überhaupt – gerade so aufrecht erhalten werden, Förder- und Differenzierungskurse, die vor allem an Grund- und Mittelschulen unverzichtbar sind, entfallen fast vollständig.
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass der Unterrichtsbetrieb unter der vorsätzlichen Fehlplanung des Kultusministeriums leiden muss. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER bereits zum Doppelhaushalt 2015/16 1.000 zusätzliche Lehrerstellen gefordert, und nunmehr kürzlich unter anderem auch eine Aufstockung der Mobilen Reserve um 10 %.
Eine intelligente Planung ist unabdingbar, denn nur mit ausreichend Personal kann eine gute Unterrichtsversorgung sichergestellt werden – und diese sollte höchste Priorität haben!
Ist es sinnvoll, dass Schüler ab der ersten Jahrgangsstufe bereits Englisch lernen oder sollten sie nicht erst einmal die deutsche Sprache ordentlich beherrschen? An dieser durchaus diskussionswürdigen Frage entzündet sich derzeit ein Meinungsstreit auch im Bayerischen Landtag. Und ich führe diesen für uns FREIE WÄHLER zusammen mit anderen Gegnern des neuen Projektes der Staatsregierung an. Denn ich sage ganz klar, erst sollen unsere Schüler richtig und gut deutsch sprechen und schreiben bevor bereits Englisch als sogenannter bilingualer Unterricht eingeführt wird. Denn eines ist unbestritten: Die Erfahrung zeigt, dass die bayerischen Grundschüler erhebliche Defizite in Deutsch haben, dies belegen zahlreiche Experten aus Grund- und weiterführenden Schulen.
Uns FREIEN WÄHLERN ist es daher am wichtigsten, dass Kinder erst einmal Deutsch lernen und diesbezügliche Defizite beheben, bevor sie an eine Fremdsprache herangeführt werden. Selbst die Protagonisten des bilingualen Unterrichts stimmen mir in diesem Punkt zu. Der geplante bilinguale Unterricht ist unserer Meinung nach nur dann sinnvoll, wenn hierfür erstklassig ausgebildetes Lehrerpersonal zur Verfügung steht. Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass Bildungsminister Spaenle das nächste halbgare Projekt startet.
Schauen wir nach Österreich, das uns diesbezüglich meilenweit voran ist und wo bilingualer Unterricht längstens zum Alltag gehört. Dort werden speziell geschulte muttersprachliche Lehrer, sogenannte 'native speakers' eingesetzt - oder Kolleginnen und Kollegen, die zuvor mindestens grundständig Englisch im Hauptfach studiert haben. Ab September soll dies an 20 Modell-Grundschulen ausprobiert werden, ansonsten sind die nötigen Grundvoraussetzungen aus der Sicht von uns FREIEN WÄHLERN nicht annähernd gegeben. Und über Fortbildungen kann so schnell kein Schmalspur-Grundschul-Englischlehrer zum Englisch-Profi gemacht werden.
Bereits heute kritisieren vor allem Realschul- und Gymnasiallehrer, dass die bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe vermittelten Englisch-Kenntnisse für das Erlernen der englischen Sprache an den weiterführenden Schulen alles andere als zielführend sind, sogar kontraproduktiv. Wollen wir also auf die schlechten Erfahrungen, die bisher im bayerischen Schulsystem mit Englisch an den Grundschulen vorliegen, weitere Fehler drauf satteln? Für mich ist deshalb die Antwort klar: nur erstklassig ausgebildete Englisch-Grundschullehrer können den Erst- und Zweitklässlern auch sinnvoll Englischkenntnisse beibringen.
Und bis diese entsprechend ausgebildet sind vergehen mindestens drei Jahre. An Gymnasien und Realschulen halten wir bilingualen Unterricht für äußerst sinnvoll. Allerdings müssen auch hier ausreichend Lehrerressourcen vorhanden sein - und davon sind wir in Bayern angesichts einer auf Kante genähten Unterrichtsversorgung leider weiter entfernt denn je.
Und einen anderen Haken hat das vom Kultusministerium promotete Projekt auch noch: Lediglich in den musischen und Sachfächern soll das Englisch vermittelt werden. So soll etwa im Sachkunde-Unterricht der Wasserzyklus auf Englisch erklärt werden. Jetzt mal ganz ehrlich, wer von Ihnen könnte das auch nur annähernd? Und welches Fach-Englisch ist dazu nötig? Sicher mehr als eine Grundschul-Lehrerin gelernt hat! Also, es gibt noch viel Diskussionsbedarf.
Zur weiteren Lektüre hänge ich hier noch drei interessante Links, bei denen das Für und Wider ausgiebig dargelegt wird, an: Viel Spaß beim Lesen!
Hier meine Stellungnahme für die Bayerische Staatszeitung zum Thema bilingualer Unterricht: BSZ FdW Zweisprachiger Unterricht FREIE WÄHLER Felbinger 14.04.2015-1
Hier ein Donaukurier-Artikel „Das große Englisch-Experiment“ vom 20.02.2015
Die Argumentation der CSU / Homepage von Joachim Unterländer
Und ein etwas älterer BLLV-Artikel aus dem Jahr 2012
Uns FREIEN WÄHLERN ist es daher am wichtigsten, dass Kinder erst einmal Deutsch lernen und diesbezügliche Defizite beheben, bevor sie an eine Fremdsprache herangeführt werden. Selbst die Protagonisten des bilingualen Unterrichts stimmen mir in diesem Punkt zu. Der geplante bilinguale Unterricht ist unserer Meinung nach nur dann sinnvoll, wenn hierfür erstklassig ausgebildetes Lehrerpersonal zur Verfügung steht. Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass Bildungsminister Spaenle das nächste halbgare Projekt startet.
Schauen wir nach Österreich, das uns diesbezüglich meilenweit voran ist und wo bilingualer Unterricht längstens zum Alltag gehört. Dort werden speziell geschulte muttersprachliche Lehrer, sogenannte 'native speakers' eingesetzt - oder Kolleginnen und Kollegen, die zuvor mindestens grundständig Englisch im Hauptfach studiert haben. Ab September soll dies an 20 Modell-Grundschulen ausprobiert werden, ansonsten sind die nötigen Grundvoraussetzungen aus der Sicht von uns FREIEN WÄHLERN nicht annähernd gegeben. Und über Fortbildungen kann so schnell kein Schmalspur-Grundschul-Englischlehrer zum Englisch-Profi gemacht werden.
Bereits heute kritisieren vor allem Realschul- und Gymnasiallehrer, dass die bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe vermittelten Englisch-Kenntnisse für das Erlernen der englischen Sprache an den weiterführenden Schulen alles andere als zielführend sind, sogar kontraproduktiv. Wollen wir also auf die schlechten Erfahrungen, die bisher im bayerischen Schulsystem mit Englisch an den Grundschulen vorliegen, weitere Fehler drauf satteln? Für mich ist deshalb die Antwort klar: nur erstklassig ausgebildete Englisch-Grundschullehrer können den Erst- und Zweitklässlern auch sinnvoll Englischkenntnisse beibringen.
Und bis diese entsprechend ausgebildet sind vergehen mindestens drei Jahre. An Gymnasien und Realschulen halten wir bilingualen Unterricht für äußerst sinnvoll. Allerdings müssen auch hier ausreichend Lehrerressourcen vorhanden sein - und davon sind wir in Bayern angesichts einer auf Kante genähten Unterrichtsversorgung leider weiter entfernt denn je.
Und einen anderen Haken hat das vom Kultusministerium promotete Projekt auch noch: Lediglich in den musischen und Sachfächern soll das Englisch vermittelt werden. So soll etwa im Sachkunde-Unterricht der Wasserzyklus auf Englisch erklärt werden. Jetzt mal ganz ehrlich, wer von Ihnen könnte das auch nur annähernd? Und welches Fach-Englisch ist dazu nötig? Sicher mehr als eine Grundschul-Lehrerin gelernt hat! Also, es gibt noch viel Diskussionsbedarf.
Zur weiteren Lektüre hänge ich hier noch drei interessante Links, bei denen das Für und Wider ausgiebig dargelegt wird, an: Viel Spaß beim Lesen!
Hier meine Stellungnahme für die Bayerische Staatszeitung zum Thema bilingualer Unterricht: BSZ FdW Zweisprachiger Unterricht FREIE WÄHLER Felbinger 14.04.2015-1
Hier ein Donaukurier-Artikel „Das große Englisch-Experiment“ vom 20.02.2015
Die Argumentation der CSU / Homepage von Joachim Unterländer
Und ein etwas älterer BLLV-Artikel aus dem Jahr 2012
Was sind notwendige Konsequenzen?
Auf diese Frage kann es keine pauschale Antwort geben, denn die demografisch bedingte Entwicklung der Schülerzahlen ist in einem Flächenland wie Bayern sehr differenziert zu betrachten. Regional betrachtet, können wir allerdings feststellen, dass der Großraum München in den kommenden Jahren nicht mit einem Rückgang rechnen muss. Ganz unterschiedlich stellt sich die Situation allerdings in den ländlichen Räumen aller Regierungsbezirke dar. Hier wird es je nach Region und Schulart zu einem Schülerschwund und folglich zu Veränderungen kommen. Diese Tatsache sollten wir aber nicht als Risiko, sondern als Chance begreifen. Denn: Wir haben inzwischen einige Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik zu erfüllen, die das Lernen in kleinen Klassen voraussetzen. Ich möchte hier als Beispiel die Umsetzung der Inklusion oder die verstärkte individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen nennen. Aus diesem Grund fordern wir FREIE WÄHLER seit langem, dass alle wohnortnahen kleinen Grundschulstandorte erhalten werden müssen. Es geht hierbei natürlich um kurze Wege für unsere Kinder, aber auch darum, dass die Schule am Ort ein Standortfaktor für junge Familien und ein reges gesellschaftliches Leben bildet. Dass dies möglich ist, zeigt unser Nachbar Tirol seit Jahren. Sogar mit nur in einer Klasse kann dort ein Standort gesichert werden. Voraussetzung ist, dass wir die so genannte demografische Rendite, also die Zahl der Lehrerstellen, die bei rückgehenden Schülerzahlen rein rechnerisch frei werden würden, im Schulsystem belassen und zusätzliche Lehrerstellen schaffen. Das ist notwendig, um kleinere Einheiten zu sichern und die angesprochenen Zukunftsaufgaben umzusetzen. Dazu braucht es auch Freiheit und Verantwortung vor Ort. Wir wollen deshalb erreichen, dass die Landkreise und Kommunen, aber auch die einzelne Schule vor Ort mehr individuelle Gestaltungsfreiheiten erhält. Die Zielrichtung muss sein, mehr regionale Schulentwicklung zu ermöglichen und nicht jede Kleinigkeit auf Ministeriums- oder Regierungsbezirksebene zu reglementieren.
Auf diese Frage kann es keine pauschale Antwort geben, denn die demografisch bedingte Entwicklung der Schülerzahlen ist in einem Flächenland wie Bayern sehr differenziert zu betrachten. Regional betrachtet, können wir allerdings feststellen, dass der Großraum München in den kommenden Jahren nicht mit einem Rückgang rechnen muss. Ganz unterschiedlich stellt sich die Situation allerdings in den ländlichen Räumen aller Regierungsbezirke dar. Hier wird es je nach Region und Schulart zu einem Schülerschwund und folglich zu Veränderungen kommen. Diese Tatsache sollten wir aber nicht als Risiko, sondern als Chance begreifen. Denn: Wir haben inzwischen einige Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik zu erfüllen, die das Lernen in kleinen Klassen voraussetzen. Ich möchte hier als Beispiel die Umsetzung der Inklusion oder die verstärkte individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen nennen. Aus diesem Grund fordern wir FREIE WÄHLER seit langem, dass alle wohnortnahen kleinen Grundschulstandorte erhalten werden müssen. Es geht hierbei natürlich um kurze Wege für unsere Kinder, aber auch darum, dass die Schule am Ort ein Standortfaktor für junge Familien und ein reges gesellschaftliches Leben bildet. Dass dies möglich ist, zeigt unser Nachbar Tirol seit Jahren. Sogar mit nur in einer Klasse kann dort ein Standort gesichert werden. Voraussetzung ist, dass wir die so genannte demografische Rendite, also die Zahl der Lehrerstellen, die bei rückgehenden Schülerzahlen rein rechnerisch frei werden würden, im Schulsystem belassen und zusätzliche Lehrerstellen schaffen. Das ist notwendig, um kleinere Einheiten zu sichern und die angesprochenen Zukunftsaufgaben umzusetzen. Dazu braucht es auch Freiheit und Verantwortung vor Ort. Wir wollen deshalb erreichen, dass die Landkreise und Kommunen, aber auch die einzelne Schule vor Ort mehr individuelle Gestaltungsfreiheiten erhält. Die Zielrichtung muss sein, mehr regionale Schulentwicklung zu ermöglichen und nicht jede Kleinigkeit auf Ministeriums- oder Regierungsbezirksebene zu reglementieren.
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