Was sind notwendige Konsequenzen?
Auf diese Frage kann es keine pauschale Antwort geben, denn die demografisch bedingte Entwicklung der Schülerzahlen ist in einem Flächenland wie Bayern sehr differenziert zu betrachten. Regional betrachtet, können wir allerdings feststellen, dass der Großraum München in den kommenden Jahren nicht mit einem Rückgang rechnen muss. Ganz unterschiedlich stellt sich die Situation allerdings in den ländlichen Räumen aller Regierungsbezirke dar. Hier wird es je nach Region und Schulart zu einem Schülerschwund und folglich zu Veränderungen kommen. Diese Tatsache sollten wir aber nicht als Risiko, sondern als Chance begreifen. Denn: Wir haben inzwischen einige Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik zu erfüllen, die das Lernen in kleinen Klassen voraussetzen. Ich möchte hier als Beispiel die Umsetzung der Inklusion oder die verstärkte individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen nennen. Aus diesem Grund fordern wir FREIE WÄHLER seit langem, dass alle wohnortnahen kleinen Grundschulstandorte erhalten werden müssen. Es geht hierbei natürlich um kurze Wege für unsere Kinder, aber auch darum, dass die Schule am Ort ein Standortfaktor für junge Familien und ein reges gesellschaftliches Leben bildet. Dass dies möglich ist, zeigt unser Nachbar Tirol seit Jahren. Sogar mit nur in einer Klasse kann dort ein Standort gesichert werden. Voraussetzung ist, dass wir die so genannte demografische Rendite, also die Zahl der Lehrerstellen, die bei rückgehenden Schülerzahlen rein rechnerisch frei werden würden, im Schulsystem belassen und zusätzliche Lehrerstellen schaffen. Das ist notwendig, um kleinere Einheiten zu sichern und die angesprochenen Zukunftsaufgaben umzusetzen. Dazu braucht es auch Freiheit und Verantwortung vor Ort. Wir wollen deshalb erreichen, dass die Landkreise und Kommunen, aber auch die einzelne Schule vor Ort mehr individuelle Gestaltungsfreiheiten erhält. Die Zielrichtung muss sein, mehr regionale Schulentwicklung zu ermöglichen und nicht jede Kleinigkeit auf Ministeriums- oder Regierungsbezirksebene zu reglementieren.
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