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8 Juli 2016

Schulbegleiter in Unterfranken

Im Rahmen der Inklusion und auch in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen kommt immer wieder der Begriff des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin auf. Die immer weiter steigende Zahl von Schulbegleitern zeigt, dass das Thema stetig aktueller wird. Daher möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Thematik der Schulbegleitung geben.


Rechtlich handelt es sich bei der Schulbegleitung um eine eingliederungshilferechtliche Leistung zur Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung im Schulalltag unterstützen und begleiten, um diesen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Somit sind Schulbegleiter, je nach individuellem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf des Kindes oder des Jugendlichen, vor allem im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich unterstützend tätig, jedoch nicht im Bereich Bildung an sich. Die Aufgabentrennung zwischen Lehrkraft und Schulbegleitung ist strikt: Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen dürfen keine Unterrichtsaufgaben übernehmen.




Evelyn Merz  / pixelio.de

Evelyn Merz / pixelio.de


Vor allem immer wieder hitzig diskutiert wird das Thema der Vergütung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern. Generell bemisst sich die Höhe der Vergütung im Grundsatz nach der notwendigen fachlichen Qualifikation des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin, die sich wiederum nach dem individuellen Bedarf des behinderten Kindes richtet. Außerdem entstehen weitere Unterschiede bezüglich der Vergütung aufgrund dessen, dass im Rahmen des Sozialhilferechts die Kosten für die Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung übernommen werden, die Kosten für die Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche jedoch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts. Für Schulbegleiter/-innen, die keine besondere Qualifikation benötigen und bei einem Dienst angestellt sind, erstattet der Bezirk für Betreuungszeiten aktuell regelmäßig einen Stundensatz (60 Minuten) von 22,87€.


Die Zahl der Schulbegleiter hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Im Jahr 2010 waren in Unterfranken 142 Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung registriert, zum Stand 30. April 2015 waren es bereits 422 Schülerinnen und Schüler, für die der Bezirk Unterfranken die Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung übernahm.


Meiner Meinung nach sind Schulbegleiter – wenn der Einsatz mit der (Schul-)familie abgestimmt ist – eine wichtige Stütze für Schülerinnen und Schüler mit notwendigem Förderbedarf. Allerdings bin ich der Ansicht, dass für die heterogene Schülerschaft eine pädagogische Zweitkraft, die fest in das Unterrichtsgeschehen eingebunden ist, hilfreicher wäre, als ein nicht pädagogisch ausgebildeter Schulbegleiter.



24 Juni 2016

Aufstockung der Mobilen Reserve dringend nötig

Stellen Sie sich vor: mehrmals im Monat steht ihr Kind vor offiziellem Unterrichtsende vor der Haustüre, die Erklärungen immer ähnlich: Der Nachmittagsunterricht/die AG/die 6. Stunde entfällt. Solche Situationen sind in Bayern längst keine Ausnahme mehr, denn es fehlt an Personal.


Bereits zu Schuljahresbeginn fängt der Teufelskreis an: das Kultusministerium vergibt Stellen, diese sind jedoch auf Unterkante genäht. Ist eine Lehrkraft krank, wegen einer Fortbildung freigestellt, auf Klassenfahrt, auf Praktikumsbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler oder in den Prüfungsablauf der Abschlussprüfungen eingeplant steht die Schulleitung oft vor einem Problem. Solche Situationen werden seit dem Schuljahr 1979/80 eigentlich von den sogenannten Mobilen Reserven gelöst: diese mobilen Lehrkräfte stehen zur Deckelung des kurzfristigen Unterrichtsausfalls flexibel zur Verfügung. Dass dies jedoch nicht funktionieren kann, wenn auch hier an allen Ecken und Enden gespart wird, wurde dieses Schuljahr deutlicher denn je.


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Trotz zusätzlicher Einstellungen von Mobilen Reserven zum November, Januar und Februar ganz nach dem Gießkannenprinzip war der Unterrichtsausfall an den Grund- und Mittelschulen erschreckend hoch. Wir FREIE WÄHLER fordern daher bereits zu Schuljahresbeginn eine höher angesetzte Grundversorgung. Gerade unter dem Aspekt der Inklusion und der während des Schuljahres verstärkt an den Schulen ankommenden Flüchtlingen ist uns außerdem eine „gerade-so-Deckelung“ des Bedarfs nicht genug. Wir setzen uns für eine Aufstockung der Mobilen Reserven um 10% ein. Nur wenn die Unterrichtsversorgung an unseren Grund- und Mittelschulen zu 110% abgedeckt ist, kann im Schulalltag flexibel und bedarfsgerecht reagiert werden.


Da dies aktuell nicht der Fall ist, kann ich laute Beschwerden von Erziehungsberechtigten durchaus verstehen. Die Flüchtlinge werden mit den allerletzten Reserven beschult, oft fallen im Notfall daher jedoch Förderkurse und AG´s aus sobald die Stunden knapp werden.


Studien zeigen, dass die Lehrkräfte in Bayern ihr Bestes geben, um trotz der widrigen Bedingungen allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden – die damit verbundene Mehrarbeit über Monate hinweg zehrt jedoch an den Nerven und macht auf lange Sicht krank.


An der Bildung zu sparen ist in meinen Augen der fatalste Fehler, den Bayern machen könnte. Ich werde mich daher weiterhin vehement für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung einsetzen und stehe diesbezüglich auch in einem ständigen Austausch mit dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV).



24 Juni 2016

Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bei vor Ort Terminen habe ich in jüngster Vergangenheit immer wieder von der hohen finanziellen Belastung der Kommunen durch die Finanzierung der Asylbewerber und Flüchtlinge gehört. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich mit einer Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu wenden, um Näheres über die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erfahren.


Insgesamt betrugen die Kosten für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Jahr 2015 95.675.426,55€.  Im Jahr 2013 waren das noch rund 73 (!) Millionen Euro weniger. Dieser gravierende Unterschied lässt sich natürlich mit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen begründen.




Dirk Wahn, einfachmalraus.net  / pixelio.de

Dirk Wahn, einfachmalraus.net / pixelio.de


Diese Gesamtkosten lassen sich genauer aufschlüsseln, im Folgenden möchte ich Ihnen einen genaueren Überblick bieten: die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kostenfaktoren Unterbringung, Verpflegung, Verbesserung der medizinischen Versorgung, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz wie beispielsweise Bargeldzahlungen und medizinische Versorgung sowie juristische Kosten. Natürlich stellen die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz mit 69.941.130 € den größten Posten im Jahr 2015 in Unterfranken dar.


Neben diesen direkten Gesamtkosten fallen außerdem Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung an. Im Jahr 2015 waren dies in Unterfranken 31.427.570€. Hervorheben möchte ich jedoch auch die Tatsache, dass durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Allein in Unterfranken wurden 222 Stellen in der Unterbringungsverwaltung geschaffen, bayernweit rund 1475.


Natürlich werden die Kommunen finanziell unterstützt, dies geschieht vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Seit November 2015 werden so sogar die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb des Finanzausgleichs erstattet. Zusätzlich wurde außerdem eine sogenannte Kümmerpauschale seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ins Leben gerufen, die die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte mit einer Verwaltungspauschale erstattet.


Uns FREIEN WÄHLERN ist dies jedoch nicht genug. Die Kommunen müssen beispielsweise die Kosten für Bildungseinrichtungen tragen und das ist für viele Kommunen schlichtweg eine finanzielle Überforderung. Wir werden uns daher weiterhin für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen einsetzen und nicht locker lassen!



23 Juni 2016

Zahl der „Fehlbeleger“ steigt stetig

Bestimmt erinnern Sie sich noch gut an folgende Situation: Im Januar setzte unser Landshuter Landrat Peter Dreier 31 Flüchtlinge in einen Bus nach Berlin. Ziel dieser Aktion war es, vor dem Kanzleramt auf die Flüchtlingspolitik und deren Schwierigkeiten aufmerksam zu machen.


Die in diesem Bus sitzenden Flüchtlinge waren sogenannte Fehlbeleger. Als Fehlbeleger gelten diejenigen Flüchtlinge, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylbewerber anerkannt wurden und daher aus ihrer Unterkunft ausziehen müssen. Problem an dieser Sache ist, dass in unzähligen Landkreisen keine Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt mehr zur Verfügung stehen.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Ende Februar 2016 wurden in Bayern insgesamt 13.045 Fehlbeleger registriert, davon entfielen 1.995 auf Unterfranken. Der Landkreis, der hiervon am stärksten betroffen ist, ist Aschaffenburg mit 294 Fehlbelegern. Doch auch Main-Spessart ist mit 113 Fehlbelegern betroffen. Laut meiner Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration betrug der prozentuale Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften Ende Februar 8,4%. Wenn man den generell vorherrschenden Wohnungsmangel im Freistaat bedenkt, wird das Problem deutlich: immer mehr Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Die eklatante Situation in Bezug auf den Wohnraummangel habe ich in meinem Blog bereits näher beschrieben.


Bisher dürfen anerkannte Asylbewerber bei drohender Obdachlosigkeit weiterhin in den Asylunterkünften leben, jedoch verständlicherweise nur übergangsweise. Vor allem die Kommunen leiden unter dieser zusätzlichen Belastung, hier muss dringend eine Lösung gefunden werden. Bisher wurde der Bayerische Wohnungspakt ins Leben gerufen, der sich aus den Säulen „staatliches Sofortprogramm“, „kommunales Wohnraumförderungsprogramm“ und „Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung“ zusammensetzt. Dennoch muss hier weiter gedacht werden, denn auch „Otto-Normal-Bürger“ haben derzeit vor allem in den Ballungsgebieten Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Mir ist besonders wichtig, dass diese Tatsache nicht in Vergessenheit gerät und ebenfalls Berücksichtigung findet bei der Lösungsfindung.



16 Juni 2016

FW prangern Altersarmut an

Stellen Sie sich vor: Sie waren 35 Jahre lang vollzeitbeschäftigt. Endlich gehen Sie in Rente und freuen sich darauf, Ihre Freizeit zu genießen. Diese Zeit wird für viele jedoch zum blanken Horror, wenn die tatsächliche Rente festgelegt wird. Die drohende Altersarmut schwebt wie ein Damoklesschwert über Deutschland, es muss nun dringendst ein Umdenken stattfinden!


Wir FREIE WÄHLER prangern das Handeln der Bundesregierung scharf an und fordern zum Handeln gegen das Rentendesaster auf. Seit Jahren wird in Sachen Rentenreform eine falsche Politik, oft geprägt durch Untätigkeit, betrieben. Das macht mich persönlich wütend, denn die düsteren Aussichten der Leidtragenden scheinen nicht genug Motivation für die Politik in Berlin zu bieten.




Thorben Wengert  / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de


Als bürgernahe Partei fordern wir daher eine grundlegende und vor allem sozial ausgewogene Rentenreform, die durch ein Drei-Säulen-Modell gestaltet werden könnte. Wir plädieren für eine Stärkung aller betrieblichen Altersvorsorgungen, für eine umfassende steuerliche Berücksichtigung der privaten Vorsorge und für die Verbreiterung der Einnahmebasis der Rentenkasse.


Ich bin der Meinung, dass die Rente eine Anerkennung der Lebensleistung sein muss – eine Altersarmut von fleißigen Arbeitnehmern im reichen Bayern entspricht dieser Vorstellung nicht im Mindesten. Dass die Wortwahl Altersarmut nicht übertrieben ist, macht ein kurzes Beispiel des Bundesarbeitsministeriums deutlich: von Altersarmut bedroht ist bereits ein Arbeitnehmer, der ab dem Jahr 2030 in Rente geht und vorher nicht ein durchschnittliches monatliches Einkommen von deutlich mehr als 2.500€ brutto hatte – und das selbst bei einer Vollbeschäftigung von 35 Jahren. Wer in diesen Jahren weniger verdient hat, wird ohne eine gelungene Rentenreform eine Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten und somit auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.


Wir FREIE WÄHLER werden weiterhin dafür kämpfen, dass es nicht soweit kommt und sagen der Rentenpolitik der Bundesregierung mit unserem Drei-Säulen-Modell den Kampf an.



15 Juni 2016

Was ist was bei der Flüchtlingsthematik?

Noch immer ist das Flüchtlingsthema ein ständiger Begleiter in Politik und Gesellschaft. Berichte von ertrunkenen Flüchtenden im Mittelmeer verdeutlichen die Dramatik der Situation und sorgen für Betroffenheit. Dennoch entstehen, vor allem aufgrund von falschen Begrifflichkeiten, immer wieder Missverständnisse, die oft weitreichende Folgen haben. Ich habe es mir daher heute als Aufgabe gemacht, Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Begrifflichkeiten in Bezug auf die Flüchtlingsthematik zu bieten.


Grundlegend wird die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Hilfe der Genfer Flüchtlingskonvention definiert. In diesem Abkommen wird also geregelt, wer als Flüchtling gilt und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfen und welche sozialen Rechte ein Flüchtling schließlich erhalten soll.Die Flüchtlinge, die aus Krisengebieten wie beispielsweise Syrien aus humanitären Gründen in Deutschland aufgenommen werden, bezeichnet man als Kontingentflüchtlinge. Sie erhalten sofort eine befristete Aufenthaltserlaubnis und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.


Asyl beantragen können auf Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nur politisch Verfolgte. Die Verfolgung muss vom Staat ausgehen – dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Staat Menschenrechte einer Person verletzt, weil diese die „falsche“ religiöse oder politische Überzeugung hat.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, also Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, können mit Hilfe eines Vormunds einen Asylantrag stellen. Da diese in der Regel ohne eine sorgeberechtigte Person einreisen, werden sie in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der sie einen gerichtlich bestellten Vormund zugewiesen bekommen.


Personen, die einen Asylantrag stellen, werden, wenn dieser Antrag abgelehnt wird, abgeschoben. Die Abschiebung stellt somit die staatlich durchgeführte Rückführung von Personen, sie sich nach Ablehnung des Antrags unrechtmäßig in Deutschland aufhalten und nicht freiwillig ausreisen wollen, dar.


Das Zuwanderungsgesetz regelt und steuert zudem die Zuwanderung nach Deutschland und benennt Maßnahmen zur Integration.


Ich hoffe, dass mein Beitrag ein kleines bisschen Licht ins Dunkel gebracht hat, denn eine intensivere Auseinandersetzung mit den grundlegenden Begriffen ist vor allem in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Situation von enormer Bedeutung.



23 Mai 2016

Der Sicherstellungsauftrag der Notarztversorgung

Nachdem ich in einer Pressemitteilung bereits näher auf die Notarztversorgung und deren Gewährleistung im Landkreis Main-Spessart eingegangen bin, möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, Sie genauer über die Notarztdienste generell zu informieren.


Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZFR) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung erfüllen müssen.  Die KVB arbeitet also je nach Region mit den verschiedenen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammen. Beispielsweise ist der ZRF Bayerischer Untermain zuständig für Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg, der ZRF Würzburg hingegen für Stadt und Landkreis Würzburg sowie die Landkreise Kitzingen und Main-Spessart.




Paulwip  / pixelio.de

Paulwip / pixelio.de


Die Notarztversorgung in den einzelnen Landkreisen und Städten werden auf verschiedene Art und Weise sichergestellt: zum einen gibt es Rettungswachen, die Aufgrund der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz im Bereich der Notfallrettung ganztägig (7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr) einsatzbereit sein müssen. Zum anderen gibt es Einsatzfahrzeuge an Stellplätzen, die auch nur zu bestimmten Tageszeiten an diesen Stellplätzen stationiert sein können.


Für die Besetzung eines Rettungswagens gibt es klare gesetzliche Vorschriften: in der Notfallrettung muss mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten eingesetzt sein. Wie viele Personen im Detail eingesetzt werden, bestimmt der durchführende Rettungsdienst.


Trotz der genauen Vorschriften in Bezug auf die Notarztversorgung gibt es jedoch immer wieder nicht besetzte Dienstplanstunden. Die Gründe für solche nicht besetzten Dienstplanstunden sind vielfältig und reichen von Dienstschichtreduzierungen der Ärzte aufgrund dienstlicher und familiärer Verpflichtungen  bis hin zu der Tatsache, dass zu wenige ortsansässige Ärzte zur Verfügung stehen.  Für den Fall, dass ein Dienst in einem der Notarztstandorte unbesetzt bleibt, übernehmen umliegende Notarztstandorte oder auch die Luftrettung die Einsätze.


Durch verschiedene Maßnahmen versucht die KVB verstärkt, die Besetzungssituation zu verbessern.


Hier können Sie einzelne Details zu den Maßnahmen sowie zu den Besetzungsstunden einzelner Notarztstandorte einsehen.



20 Mai 2016

Koalitionsstreit bringt Bayern nicht weiter

Von Harmonie und Einigkeit kann bei den Schwesternparteien CDU/CSU schon lange keine Rede mehr sein. Immer wieder geraten die Meinungsverschiedenheiten zwischen Horst Seehofer und Angela Merkel in die Schlagzeilen und die Differenzen scheinen eher größer als kleiner zu werden. Natürlich vertreten auch wir FREIE WÄHLER die Meinung, dass es einem europäischen Lösungsansatz und einem nationalen Masterplan der Bundesregierung bedarf, um die Krise zu lösen. Dennoch darf nicht aus den Augen verloren werden, dass auch Bayern und seine Kommunen Lösungsansätze brauchen – und das dringender denn je.


Positiv ist, dass seit Neujahr die Einzelfallprüfung auch bei syrischen Flüchtlingen wieder durchgeführt wird und somit der unkontrollierten Einreise ein Ende gesetzt wurde. An der Basis, also in den Städten und Kommunen, wird unterdessen mit den hohen Zuwanderungszahlen gekämpft: Wohnraummangel, Personalmangel bei Verwaltungsangestellten, Asylrichtern, Lehrern und Polizisten, steigende Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, Integration.


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Doch wie soll Integration unter solch widrigen Umständen gestemmt werden? Wir FREIE WÄHLER fordern daher mehr Unterstützung für die Kommunen durch das Schaffen von Wohnraum, das Einstellen von dem so dringend benötigten Personal und dessen Kostenübernahme. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Flüchtlinge zukünftig Marken für Essen, Kleidung und ähnliches bekommen, anstatt Bargeldauszahlungen.


Um die Integration voran zu treiben, müssen außerdem Projekte wie die „Kompetenzfeststellung an der Werkbank“ zahlreich angeboten und gezielt genutzt werden. Nur so gelingt ein möglichst reibungsloser Übergang in den Arbeitsmarkt.


Wir FREIE WÄHLER werden weiterhin unser Möglichstes tun, um die Kommunen und Ehrenamtlichen vor Ort zu unterstützen. Was Horst Seehofer und die weiteren Handlungsschritte der Bundesregierung angeht, darf man gespannt sein.



19 Mai 2016

FW gegen Begrenzung von Bargeldzahlungen

Obergrenzen scheint das (Un-)Wort des Jahres zu sein. Neben Obergrenzen für Flüchtlinge werden nun auch Obergrenzen für Bargeldzahlungen gefordert – zur Bekämpfung von Kriminalität und Terror. Wir FREIE WÄHLER sprechen uns klar gegen eine solche Begrenzung von Bargeldzahlungen aus!


Natürlich müssen Kriminalität und Terrorismus bekämpft werden, das sehen wir FREIE WÄHLER auch so, dennoch halten wir die Begrenzung von Bargeldzahlungen für den falschen Weg. Es gibt ja bereits bestehende Regelungen zur Geldwäsche im Zahlungsverkehr, hat unser Bundesvorsitzender Hubert Aiwanger bereits mehrfach betont.




birgitH  / pixelio.de

birgitH / pixelio.de


Eine Obergrenze von 5000 Euro klingt wie der Einstieg in den Ausstieg aus dem Bargeld. Jede Zahlung würde so kontrollierbar gemacht werden und es könnte problemlos auf Kontaktdaten von Bürgerinnen und Bürgern zugegriffen werden. Stellen Sie sich vor: egal was gekauft wird, es kann alles nachverfolgt werden.


Viele Wirtschaftszweige, vor allem im Mittelstand, leben von Barzahlungen. Natürlich, denn Barzahlungen geben Sicherheit – vor allem in kleinen Betrieben. Eine Bargeldbeschränkung würde somit vor allem den Geschäftsbetrieb erheblich erschweren. Im Zuge dessen lehnen wir eine Abschaffung der 500 Euro Scheine ebenfalls ab und werden uns dafür einsetzen, dass hier eingelenkt und nachjustiert wird.



18 Mai 2016

Einwanderung in Deutschland kein Novum

Seit 140 Jahren ist Deutschland ein Einwanderungsland und dennoch scheint uns die aktuelle Situation zu erschrecken und in Teilen zu überfordern. Ein Blick in die Geschichte unseres Landes zeigt jedoch, dass Einwanderung für uns kein Novum ist und die Integration von Neuankömmlingen schon oft gelang!


Im Jahr 2014 sind 1,34 Millionen Ausländer nach Deutschland zugewandert, darunter 173.000 Asylsuchende und wir alle wissen, dass die Zahlen im Jahr 2015 deutlich höher ausgefallen sind. Auch im Neuen Jahr bricht die Zahl der Flüchtenden nicht ab, das Thema bleibt aktuell und heiß diskutiert. Oft vergessen, aber vor allem für die aktuelle Flüchtlingsdebatte wichtig, ist die Tatsache, dass Integration schon oft geglückt ist. Dies möchte ich Ihnen anhand einer kurzen Reise in die Vergangenheit aufzeigen:




angieconscious  / pixelio.de

angieconscious / pixelio.de


Die sogenannte „Leutenot“, die darauf zurückzuführen war, dass bis in die 1880er Jahre hinein noch Hunderttausende Deutsche in die USA ausgewandert sind, hat zu einem drastischen Arbeitskräftemangel geführt. In Folge dessen kamen vor allem Polen als heißbegehrte Arbeitskräfte nach Deutschland, die Zahl der Ausländer stieg damit in den 1910er Jahren auf 1,3 Millionen Menschen, was fast 2 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachte. Erst mit Kriegsende und der Rückkehr der Soldaten schwand der Arbeitskräftebedarf – und mit ihm auch die Zahl der ausländlichen Arbeiter auf etwa 225.000 im Jahr 1923.


Zu Zeiten der Weimarer Republik lebten weniger als 800.000 Ausländer in der Republik, die meisten unter den wenigen waren seit langem ansässige Industriearbeiter, von denen rund 80 Prozent deutsch sprachen.


Erst mit Beginn des Nationalsozialismus stieg die Ausländerbeschäftigung erneut rasant an – natürlich vor allem durch die Zwangsarbeit. Fast 30 Prozent aller Beschäftigten waren damals ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge. Die Tatsache, dass der Umgang mit diesen Menschen von der nationalsozialistischen Ideologie geprägt war, darf meiner Meinung nach nicht in Vergessenheit geraten – was scheinbar erschreckend häufig passiert, wenn man sich die aktuellen Wahlergebnisse in vielen Bundesländern anschaut.


In den Zeiten der Nachkriegszeit wurde die Integration Millionen Vertriebener aus den Ostgebieten fast mustergültig gemeistert wenn man bedenkt, dass damals fast jeder vierte Einwohner in Westdeutschland DDR-Flüchtling oder Vertriebener war.




Igelballprinzessin  / pixelio.de

Igelballprinzessin / pixelio.de


Das Wirtschaftswunder sorgte erneut für die Anwerbung von Gastarbeitern – wir Deutsche haben also mehr als einmal in der Geschichte Arbeitskräfte aus dem Ausland in unser Land eingeladen. Viele von ihnen leben auch heute noch in Deutschland, die jüngeren Generationen sind bereits hier aufgewachsen und haben unser Land mit aufgebaut. Bis zum Anwerberstopp im Jahr 1973 stieg die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer auf fast 2,6 Millionen und ging auch danach nur leicht zurück.


Im Jahr 2014 lebten in Deutschland 8,2 Millionen Ausländer und weitere 9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Beide Gruppen stellen somit mehr als ein Fünftel der Bevölkerung dar – aber ist das ein Problem? Ich bin der Meinung, dass diese Tatsache kein Problem ist. Das Problem ist das, was wir daraus machen.


Unsere Geschichte zeigt, dass wir die Integration ausländischer Mitmenschen schon oft gestemmt haben. Zu oft gerät die Tatsache, dass wir auf diese Menschen angewiesen waren, in Vergessenheit. Brennende Asylunterkünfte, rechte Hetze, die Wahlpropaganda der AfD und vor allem deren Wahlerfolg sorgen bei mir regelmäßig dafür, dass mir ein Schauer über den Rücken läuft. Ein Blick in die Geschichte unseres Landes würde vielen Menschen gut tun und ich bin davon überzeugt, dass wir alle dafür kämpfen müssen, dass sich die Ereignisse nicht wiederholen. Es gilt also, sich für die Integration der Flüchtlinge einzusetzen, anstatt diese an den Pranger zu stellen – nur so kann Integration gelingen.



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