Zur Mobilität von Lehrkräften

4 Juli 2013

Zur Mobilität von Lehrkräften

Bei vielen Menschen sorgt die Tatsache, dass Lehrerinnen und Lehrer, die zum einen in anderen Bundesländern studiert haben oder dort unterrichten, nicht so mir nichts dir nichts nach Bayern wechseln können wie man anderweitig einen Arbeitsplatzwechsel etwa in der Industrie vollzieht, für Kopfschütteln.


Erst kürzlich habe ich zwei solcher Anfragen von Lehrerinnen aus meinem Wahlkreis auf den Tisch gekriegt. Im einen Fall handelt es sich um eine Lehrerin, die in Bayern studiert und nun einige Jahre in Sachsen unterrichtet hat. Da wird sich aufgrund des "bayerischen Studiums" tatsächlich eine Lösung über das herkömmliche Bewerbungsverfahren finden lassen. Im anderen Fall, einer in der ehemaligen DDR studierten und dort bis jetzt auch unterrichtenden Lehrerin, stehen derzeit noch große Hürden hinsichtlich der Vergleichbarkeit des dortigen Studiums mit dem Bayerischen im Weg.




Lupo  / PIXELIO / pixelio.de

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Dies sind keine Einzelfälle und zahlreiche Petitionen, die wir in den vergangenen Jahren im Bildungsausschuss negativ bescheiden mussten, untermauern dieses Problem. Aber zumindest scheint nunmehr etwas Bewegung in die Sache zu kommen, denn die Konferenz der Kultusminister hat vereinbart, dass der Berufszugang von Lehrern und Lehrerinnen länderübergreifend erleichtert werden soll. Bis Ende 2013 wollen die Länder die jeweiligen Verordnungen und Gesetze für die Zulassung in den Vorbereitungs- bzw. Schuldienst anpassen.


Zwar konnten auch bisher schon Lehrkräfte unter bestimmten Bedingungen von Bundesland zu Bundesland wechseln, doch häufig gab es bürokratische Hürden. Grenzenlos wird die „neue“ Wechselfreiheit dennoch nicht sein, wie die Stellungnahme des Bayerischen Kultusministeriums zeigt.


Die Kultusministerkonferenz will die länderübergreifende berufliche Mobilität von Lehrkräften stärken. In Fortschreibung früherer Beschlüsse einigten sich die 16 Länder in Berlin darauf, den Lehramtsabsolventen besser als bisher einen gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst zu ermöglichen. Gleichermaßen soll der Berufszugang für alle Lehrerinnen und Lehrer bundesweit grundsätzlich gewährleistet werden.


Sollten in einzelnen Ländern dafür rechtliche Änderungen notwendig sein, werden diese bis zum Jahresende eingeleitet. Die Länder erkennen die verschiedenen Ausbildungszeiträume im Vorbereitungsdienst wechselseitig an. Die Gewährleistung der Mobilität wird im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung in der Kultusministerkonferenz überprüft.


Diese in meinen Augen längst überfällige Einigung fördert die Mobilität der Lehrkräfte in ganz Deutschland. Angehende Lehrerinnen und Lehrer können sich in Zukunft unter den gleichen Zugangsbedingungen für ein Referendariat oder eine Lehramtsstelle bewerben, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen dafür mitbringen – unabhängig davon, wo sie studiert haben oder ausgebildet wurden.




 Konstantin Gastmann  / PIXELIO / pixelio.de

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Mit einem Qualitätssicherungsmechanismus haben sich die Länder dazu verpflichtet, die KMK-Standards für die Lehrerausbildung umzusetzen und diese Umsetzung künftig zu kontrollieren. Darüber hinaus macht Bayern in Zukunft drei Regelungen für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bzw. für den Berufszugang für sich geltend:


Erstens: das konkrete Anstellungsverhältnis, etwa als Angestellte(r) oder Beamte, regelt weiterhin jedes einzelne Land. Zweitens gilt für Bayern auch künftig als Zugangsvoraussetzung für das Lehramt an Grundschulen eine Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik und für das Lehramt an Mittelschulen eine Prüfung in Deutsch oder Mathematik. Und Drittens werden für den Vorbereitungsdienst nur diejenigen Bewerber zugelassen, die die entsprechende Lehramtsbefähigung und die Fächerkombinationen mitbringen, die in Bayern auch ausgebildet werden.


Also unterm Strich etwas Land in Sicht, wenngleich der freie Wechsel weiterhin ein Wunschtraum bleibt.



 

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