Vernünftige GEMA-Regelungen für kleine Musikanlässe sind überfällig

19 Mai 2011

Vernünftige GEMA-Regelungen für kleine Musikanlässe sind überfällig




Das Thema GEMA ist für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem echten Reizwort geworden. Nicht etwa, weil dies eine nicht nachvollziehbare Urheber-Abgabe an die Künstler ist, sondern weil deren Erhebung in der Vergangenheit bei vielen Vereinen und Organisationen anlässlich kleiner Feierlichkeiten zu erheblichem Unmut geführt hat. So waren die Wortmeldungen bei der Informationsveranstaltung in der Gemündener Scherenberghalle anfangs auch deftig: „Modernes Raubrittertum!“ -  „Ausbeutung unserer Kinder und Jugendlichen!“ - „Todesurteil für das dörfliche Leben!“

Die Wortmeldungen bei der Informationsveranstaltung in der Gemündener Scherenberghalle waren anfangs deftig: „Modernes Raubrittertum!“ - „Ausbeutung unserer Kinder und Jugendlichen!“ - „Todesurteil für das dörfliche Leben!“



Die 130 Bürgerinnen und Bürger, die meiner Einladung zur Diskussion über die Frage „GEMA – Abzocke oder gerechter Lohn?“ gefolgt waren, kamen mit jedem dargebrachten Wortbeitrag mehr in Wallung. Insbesondere das Vorgehen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte bei sogenannten „kleinen Musikanlässen“ - wie Maianblasen, Geburtstagsständchen oder Martinszügen - wurde bemängelt. Mit Jürgen Baier, dem Direktor der GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg, war es mir gelungen, den obersten Adressaten der GEMA als Podiumsgast hierfür zu gewinnen.

So war das Unverständnis auf allen Seiten groß, wenn es beispielsweise um Veranstaltungen mit ehrenamtlichem Hintergrund, um Notenkopien für Kindertagesstätten, um das Singen beim Martinsumzug oder das Proben von Tanzgarden ging. Ich war überrascht bis bestürzt, welche Beispiele die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder in Hinblick auf das Durchgreifen der GEMA anbrachten und forderte die Verantwortlichen auf, im Umgang mit den Menschen hier künftig etwas mehr Fingerspitzengefühl aufzubringen. Es wundert mich ehrlich gesagt nach diesem Abend nicht, dass sich viele Vereine bei solchen Pauschalrechnungen ungerecht behandelt fühlen.

Auf dem hochkarätig besetztem Podium standen neben dem Bezirksdirektor der GEMA, Jürgen Baier, auch Kreisrat Heinz Nätscher und der GEMA-Experte des Volksmusikbundes Franz-Josef Stramm Rede und Antwort.



Hinsichtlich des Kopierens von Noten für Kindertagesstätten hatte der Freistaat erst kürzlich einen in meinen Augen „faulen“ Kompromiss mit der GEMA geschlossen: die nunmehrige Pauschalabgeltung der GEMA-Gebühren für Kindergärten vom Sozialministerium in Höhe von rund 290 000 Euro erfolgt aus einem Bundesfördertopf, der eigentlich für die Einrichtung von KITAs bestimmt ist. Meines Erachtens wäre dieses Geld für die Schaffung von Kindertagesplätzen besser angelegt und sollte eigentlich nicht artfremd verwendet werden.

Wertvolle Hilfestellungen konnte auch Franz-Josef Schramm (Uffenheim) von der Beratungsstelle für Volksmusik in Franken geben. Er hat sich seit vielen Jahren mit der GEMA beschäftigt und gab gleich zu Beginn mit einer Reihe von hilfreichen Tipps zu den Themen Urheberrecht und GEMA-Gebühren Anregungen. Demnach sei es in vielen ihm bekannt gewordenen Fällen möglich gewesen, Rechnungen der Verwertungsgesellschaft anzuzweifeln und Rechnungsbeträge zu mindern. Allein das Wissen um die komplizierten Regelungen zu Ermäßigungen oder Befreiungen, wie etwa die so genannte „Härtefallnachlassregelung“, sei vielfach nicht gegeben und die Verwertungsgesellschaft selbst trage nicht dazu bei, das Gebührensystem für den Nutzer transparent zu machen.

Dies war auch einer der häufigsten Gründe für Beschwerden seitens der Besucher, die sich mit unverhältnismäßigen Gebühren von der GEMA regelrecht abgezockt fühlten. Bürgermeister Heinz Nätscher fasste die zahlreichen Wortmeldungen von Bürgermeistern und Vereinsvorständen aus den umliegenden Gemeinden zusammen: „Wenn jedes Mal so hohe Gebühren bezahlt werden müssen, dass am Ende nichts mehr an Einnahmen übrig bleibt, wird es bald keine Vereinsveranstaltungen mehr geben. Dadurch wird das kulturelle Leben auf dem Dorf kaputt gemacht – das ist doch ein Unding!“

Seitens der GEMA versuchte Jürgen Baier den Anwesenden plausibel zu machen, auf welcher Basis die Gesellschaft die Gebühren erhebt, und dass dabei seiner Meinung nach durchaus von Verhältnismäßigkeit gesprochen werden könne. Zentraler Punkt sei hier das deutsche Urheberrecht, nach welchem geistiges Eigentum geschützt werden müsse. Doch bei allem Schutz muss ich einmal klar in Zweifel ziehen, ob es noch zeitgemäß ist, bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten bzw. Urheber hier noch Gebühren zu verlangen.

Im Falle des Kulturauftrags sehe ich durchaus die Politik in der Pflicht. Gerade die dörfliche Festkultur ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt traditionellen Brauchtums und historischen Liedgutes. Die Politik muss versuchen, diese Strukturen zu erhalten und zu fördern. Dazu brauchen die Vereine und Organisationen Unterstützung - keine Hindernisse. Vermutlich wäre ein Umdenken in den Fragen des Urheberrechts der richtige Schritt, man könnte beispielsweise die festgesetzte Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod eines Künstlers überdenken. Auch den Vorschlag von Franz-Josef Schramm nehme ich als wichtige Anregung mit: Eine Einführung des in den USA üblichen Fair-Use-Prinzips, welches unter anderem eine kostenfreie Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für nichtkommerzielle Zwecke ermöglicht. Schließlich will Keiner  die GEMA-Gebühren grundsätzlich in Frage stellen, es geht vielmehr um vernünftige, maßvolle Regelungen für die sogenannten kleinen Musikanlässe!


 

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