Verfassungsrang für den ländlichen Raum

12 Januar 2012

Verfassungsrang für den ländlichen Raum

Wir FREIE WÄHLER wollen Ministerpräsident Horst Seehofer beim Wort nehmen und eine Festschreibung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land in der bayerischen Verfassung verankern.

Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf wird sich der Bayerischen Landtag in einer seiner ersten Plenarsitzungen im neuen Jahr befassen. Angestoßen hatte der Ministerpräsident die Diskussion darüber mit einer entsprechenden Ankündigung auf dem politischen Aschermittwoch im vergangenen Jahr in Passau. Nunmehr legten wir einen Verfassungsänderungsentwurf vor. Unser Vorschlag ist kurz und bündig. Der Artikel 3 der Bayerischen Verfassung soll durch den Absatz „In allen Landesteilen sind gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und dauerhaft zu sichern“ erweitert werden. Auch die SPD hat zeitgleich einen ähnlich lautenden Vorstoß eingebracht.

Die Oppositions-Vorstöße werden getrieben von der Befürchtung, dass die CSU die Verfassungsänderung als Wahlkampf-Bonbon nutzen könnte, indem sie kurz vor der nächsten Landtagswahl dies in die Wege leitet als Signal an die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum. Längstens fühlen die Menschen, dass sie nicht im Mittelpunkt der politischen Interessen stehen, wenn Großprojekte wie die Sanierung des Gärtnerplatztheaters mit 73 Millionen Euro oder der Bau einer großen Konzerthalle unisono in der Landeshauptstadt auf der Agenda der Regierungskoalition stehen, während beispielsweise kleine Kulturveranstaltungen oder Kulturträger mit einer gerade lächerlichen einmaligen Anschubfinanzierung zurechtkommen müssen. Weitere Beispiele, wie die 3. Startbahn am Münchner Flughafen  oder die Breitbandabdeckung, ergänzen das Gesamtbild.

Gerade vor dem Hintergrund der Bevölkerungsrückgänge in den östlichen und nördlichen früheren „Grenz“-Regionen – hier in Unterfranken speziell die Gebiete Rhön-Grabfeld-Hassberge - durch den bereits erfolgten Attraktivitätsverlust wegen Schulschließungen, ungenügenden öffentlichen Verkehrsanbindungen, noch nicht flächendeckender DSL-Versorgung und Arbeitsplatzverluste, kommt es mehr denn je zu einem Ausdünnen ganzer Landstriche und einem Zuzug in die Großzentren. Deshalb braucht es hier dringend neuer Impulse und Förderinstrumente, um dem entgegen zu wirken. Und da die Staatsregierungen im letzten Jahrzehnt dem ländlichen Raum viel versprochen und wenig gehalten hat, kann über eine Verfassungsänderung dies am ehesten zur Pflichtaufgabe gemacht werden.

Jede Änderung der Landesverfassung muss in einem Volksentscheid durch die Wahlberechtigten gebilligt werden. Hierzu würde sich eine Abstimmung zusammen mit der Landtagswahl im Herbst 2013 anbieten, sodass die Wahlberechtigten nicht zweimal ins Wahllokal gebeten werden müssen.




Jetzt muss die Staatsregierung Farbe bekennen, ob sie wieder gleiche Lebensverhältnisse in den Bayerischen regionen herstellen will oder der ländliche Raum endgültig abgehängt wird. Foto: Jan Freese/ PIXELIO



 

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