Jahrelange Fehlplanung erreicht neuen Höhepunkt

21 Juli 2014

Jahrelange Fehlplanung erreicht neuen Höhepunkt

„Bis zu 90 Prozent der jungen Real- und Gymnasiallehrer werden abgelehnt – was ist zu tun?“

Jahrelange Fehlplanung erreicht neuen Höhepunkt


Bis zu 90 Prozent der angehenden Realschul- und Gymnasiallehrkräfte werden zum kommenden Schuljahr auf der Straße stehen. Eine seit Jahren katastrophale Fehlplanung des Kultusministeriums erreicht damit einen neuen Höhepunkt. Darüber können auch die schönen Zahlen an angeblichen Neueinstellungen an anderen Schularten nicht hinwegtäuschen, die der Kultusminister verbreiten lässt. Was ist also zu tun?




Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de


Unverzüglich muss die Unterrichtsverpflichtung im Einsatzjahr des Referendariats von derzeit zumeist 17 auf maximal 14 Wochenstunden reduziert werden, wie wir es bereits schon öfters mit Anträgen gefordert haben (zuletzt in Drs. 17/406, einzusehen hier). Mit dieser Maßnahme schaffen wir Bedarfe, um sofort Einstellungen zu ermöglichen. Insgesamt könnten mit dieser Reduzierung gemäß der uns vorliegenden Zahlen sofort um die 400 Stellenäquivalente an Gymnasien und Realschulen frei werden. Bei der Aufstellung des neues Doppelhaushalts 2015/16 setzen wir uns erneut für zusätzliche Planstellen ein, um sowohl bereits seit Jahren unerledigte Aufgaben wie die Absenkung der Klassenstärken oder den Aufbau der integrierten Lehrerreserve zu schaffen als auch zusätzliche Zukunftsfelder der Bildung wie die Inklusion und den Ganztagsschulausbau wirklich stemmen zu können.


Mittelfristig müssen wir in der Lehrerausbildung einige Weichen neu justieren. Die FREIEN WÄHLER haben hierzu bereits eine parlamentarische Initiative gestartet, um zu erreichen, dass an jeder Universität, die Lehramtsstudiengänge anbietet, auch ein Eignungsberatungsverfahren angeboten wird, damit die jungen Menschen eine qualifizierte Rückmeldung erhalten, ob die Profession des Lehrers wirklich für sie der richtige Weg ist. Leider hat die CSU-Mehrheit diese Initiative abgelehnt. Über eine Zugangsbeschränkung zum Referendariat anhand der vorhandenen Ausbildungskapazitäten kann man sicherlich auch nachdenken, aber diese Maßnahme sollte dann so ausgestaltet sein, dass der Ausbildungsanspruch gemäß des Artikels 12 des Grundgesetzes beachtet wird. Denn: Erst mit dem absolvierten Referendariat ist die Ausbildung zur Lehrkraft tatsächlich abgeschlossen. Es gilt also viele Stellschrauben zu bewegen und keine Zeit zu verlieren.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen