Heiliger Sankt Bürokratius erschwert Schulweg für Sackenbacher Schulkind

5 November 2015

Heiliger Sankt Bürokratius erschwert Schulweg für Sackenbacher Schulkind

Immer wieder sind in den vergangen Jahren Probleme bei der Umsetzung des Verkehrsunternehmen-Verbundes Mainfranken (VVM) aufgetaucht und auch in jüngster Vergangenheit ist ein weiteres Erschwernis an mich herangetragen worden.


Bisher galten Schüler und Studenten als „Gewinner“ des Verkehrsverbundes, da beispielsweise das Semesterticket nicht mehr in Thüngersheim endet, sondern auch noch im Landkreis Main-Spessart gilt. Doch nun tauchen auch für die Schülerinnen und Schüler aus dem Lohrer Stadtteil Sackenbach Probleme auf. Eine Familie aus Sackenbach hat sich an mich gewandt und mir vom Schulweg ihres Kindes berichtet: das Kind der Familie besucht seit diesem Schuljahr eine weiterführende Schule in Gemünden und bekommt für den Schulweg eine Wertmarke der VVM erstattet.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Diese Wertmarke gilt nur für die Busfahrt von/bis Sackenbach und das Kind kann nicht mit dem Zug bis zum 500 Meter (!) weiter entfernten Bahnhof Lohr fahren, um die wesentlich schnellere Zugverbindung nach/von Gemünden zu nutzen. Folge ist, dass das Kind die Busverbindung Sackenbach-Gemünden nutzen muss, die einfach über 30 Minuten Schulweg mit sich bringt. Ärgerlich, wenn man bedenkt, dass die Zugfahrt nur rund ein Drittel der Zeit in Anspruch nehmen würde.


Ich habe mich daher beim Landratsamt Main-Spessart, das für den Landkreis als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung fungiert, über den Sachverhalt erkundigt. Die Bayerische Staatsregierung hat demnach beschlossen, dass nur Fahrkarten für den kürzesten Schulweg ausgestellt werden dürfen, die Wirtschaftlichkeit bleibt hier unberücksichtigt. Die Familie des Kindes müsste also auf eigene Kosten eine zweite Fahrkarte erwerben, mit der ihr Kind zum Bahnhof Lohr fahren darf – das wären nach Aussage der Main-Spessart-Nahverkehrsgesellschaft 33,50 Euro pro Monat.


In Momenten wie diesen, fragt man sich doch tatsächlich, ob es bei einer Entfernung von rund einem halben Kilometer nicht auch Ermessungsspielräume geben kann? Damit soll auch weder der VVM noch der Landkreis gescholten werden, sondern einfach mehr Flexibilität für den strukturarmen ländlichen Raum angemahnt werden. Ich werde mich nun im Bildungsausschuss für eine Änderung der Verordnung für die Schülerbeförderung einsetzen. Ziel ist es zu erreichen, dass Fahrtkosten auch dann übernommen werden, wenn der Zeitaufwand mit einer anderen zur Verfügung stehenden ÖPNV-Verbindung um 10 Minuten schneller ist, als die Fahrzeit zu der entfernungsmäßig näheren Schule.


Selbstverständlich halte ich Sie über den Sachverhalt auf dem Laufenden.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen