Gerechtigkeitslücke schickt Junglehrer in die Wüste

7 Mai 2014

Gerechtigkeitslücke schickt Junglehrer in die Wüste

Stellen Sie sich vor: Sie haben ihren Traumjob, arbeiten fleißig wie eine Biene, engagieren sich und sind sich auch für Überstunden nicht zu schade, sie werden gar von den Kunden wegen ihres Einsatzes und ihrer Freundlichkeit gelobt. Aber irgendwann sagt ihr Chef: „Tschüss, ich nehme jetzt ‚Frischfleisch'.“, sprich eine/n jüngere/n Mitarbeiter/in. Vermutlich denken Sie, dass dies nichts mit  der Realität zu tun hat  und erfunden ist. Doch weit gefehlt: in der bayerischen Schulpolitik ist dies Wirklichkeit! Und noch viel schlimmer, die CSU verteidigt diese Machenschaften und solche prekären Arbeitsverhältnisse mit befristeten Arbeitsverträgen und unterstützt somit dieses menschenunwürdige Handeln des bayerischen Bildungsministeriums.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Meinem Gerechtigkeitssinn entspricht dies nicht, weshalb ich mit meiner Fraktion einen Antrag initiiert habe, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird. Konkret geht es um gut ausgebildete Lehrkräfte an den bayerischen Fachoberschulen, die - weil sie nicht der derzeit hohen Staatsnote von Eins-Komma genügt haben  - mit sogenannten Jahres-Aushilfsverträgen an den Schulen beschäftigt werden und dort wertvolle und gute Dienste in den verschiedenen Fächern leisten. Doch nach zwei, spätestens drei Jahren soll nun nach dem Willen des Kultusministeriums Schluss sein. Schließlich stehen aufgrund der seit Jahren falschen Lehrerbedarfsprognose genau dieses Ministeriums seit diesem Jahr rund 1000 exzellent ausgebildete Lehrer auf der Straße und warten auf diversen Wartelisten, dass Stellen frei werden.


Da hat es sich dann das Kultusministerium recht einfach gemacht und nun bei den Aushilfslehrkräften den Rotstift angesetzt. Mit der hinterfragungswürdigen Argumentation, dass man auch jüngeren Bewerbern eine Arbeitsmöglichkeit geben wolle, sollen deshalb zum Schuljahresende die Aushilfslehrer sprichwörtlich in die Wüste geschickt werden. Für diese gibt es jedoch nur geringe Chancen an Privatschulen Unterschlupf zu finden und für ihren Dienst als Aushilfslehrer können sie auch seitens des Freistaates nicht mit einem Dankeschön in Form eines Bonus auf ihre Staatsnote rechnen, um so auf der Warteliste nach oben zu rutschen und damit regulär für eine Verbeamtung in Frage zu kommen. Ihre Schul-Karriere ist somit in den meisten Fällen ein für allemal beendet.




Georg Schierling  / pixelio.de

Georg Schierling / pixelio.de


Die gängige Praxis, junge Lehrer, deren Note für eine Festanstellung nicht ausreicht, als Aushilfskräfte zu nutzen und nach zwei oder drei Jahren durch neue Aushilfskräfte zu ersetzen, steht seit langer Zeit in der Kritik. Und wie ich finde zurecht, denn meines Erachtens sollte den Aushilfskräften genau diese Zeitarbeit als Bewährungs- und Fortbildungszeit angerechnet werden können. Das Öffentliche Dienstrecht in Bayern hangelt sich an den Parametern „Leistung, Eignung und Befähigung“ entlang, also wenn die Leistung stimmt und sich diese Lehrkräfte befähigen und eignen (durch die Aushilfstätigkeit), dann sollte dies auch belohnt und das Dienstrecht umgesetzt werden.


Ich sehe in diesen Fällen eine „Gerechtigkeitslücke“ im bayerischen Öffentlichen Dienst. Denn mein Argument überzeugt: Wer sich in der Praxis bewährt hat, sollte auch in den Staatsdienst übernommen werden. Dafür habe ich durchaus undercover auch verbale Zustimmung aus Regierungskreisen erfahren, bin aber bei der Abstimmung im Ausschuss bedauerlicherweise auf eine Ablehnung dieses Antrages gestoßen. Im Dauerstreit um befristete Arbeitsverträge für Junglehrer in Bayern bleibt die CSU also hart. Unseren Antrag, befristet eingestellte Lehrkräfte künftig nach zwei oder drei Jahren in den Staatsdienst zu übernehmen, lehnte die CSU–Mehrheit im Landtag ab. Und da kann ich dann die Gegenargumente, dass für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nur die Leistung, also die Staatsnote, maßgeblich sei, gar nicht gelten lassen.



 

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