Einsehen beim Datenschutz – Lehrer haben wieder Zugriff auf Noten

13 September 2012

Einsehen beim Datenschutz – Lehrer haben wieder Zugriff auf Noten

Eines ist in unserer modernen Wissensgesellschaft klar: Schulische Bildung und Erziehung ist von grundlegender Bedeutung für den weiteren Lebensweg. Egal ob man einen Blick auf Kindergarten, Schule oder Universität wirft, überall sind bestimmte Abläufe und Regeln eingebunden, die mit personenbezogenen Daten im (schul)öffentlichen Raum zu tun haben - doch nur selten bringen wir diese mit Elternabenden, gemeinsamen Besprechungen, der Notengebung oder sogar Maßregelungen in Verbindung. Während es zu meiner Schulzeit völlig unproblematisch war, dass die Lehrerin unserer Dorfschule beispielsweise die Noten einer Probearbeit öffentlich verkündet hat, ist ein derartiges Verhalten heutzutage aufgrund des Datenschutzes nicht mehr denkbar.


Datenschutz ist ein Grundrecht und als Bestandteil des Persönlichkeitsrechtes eine Grundvoraussetzung für einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Ein Grundsatz dabei ist, dass keine Datenverarbeitung ohne Erlaubnis stattfinden darf. Dies hat natürlich auch wesentliche Auswirkungen auf das Schulleben. Im Schulalltag treten immer wieder Situationen auf, in denen das Persönlichkeitsrecht aller am Schulleben beteiligten Personen auf die Probe gestellt wird. Dies können beispielsweise Lautsprecherdurchsagen mit namentlicher Nennung der von Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahmen betroffenen Schülerinnen und Schüler sein oder einfach nur der fächerübergreifende Zugriff einer Lehrkraft auf alle von einem Schüler erzielten Noten. Auch das Einstellen von personenbezogenen Daten auf die Schulhomepage oder die im schulischen Jahresbericht veröffentlichten Daten führen oft zu grenzwertigen Situationen.




Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de





Im vergangenen Schuljahr hatte eine neue Bekanntmachung des Kultusministeriums vor allem unter den Lehrkräften für reichlich Verstimmung gesorgt. Plötzlich war es Lehrkräften, die in einer Klasse ein Fach unterrichten nicht mehr erlaubt, Einblick in die Noten der Schülerinnen und Schüler in anderen Fächern zu nehmen. Selbst dem Schulleiter blieb der Gesamteinblick in die Noten von Schülern verwehrt und auch der Klassenlehrer durfte sich erst am Ende eines Schuljahres im Zuge der Zeugniserstellung über den kompletten Leistungsstand des jeweiligen Schulkindes informieren. Das war dann allerdings in manchen Fällen zu spät.


Diesem in meinen Augen unmöglichen Zustand sind wir FREIE WÄHLER mit einem entsprechenden Antrag auf Änderung der Regelung entgegengetreten. In unserem Antrag haben wir einen zumindest freieren Zugriff auf die Noten für die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie Funktionslehrer, Klassenlehrer und Schulleiter gefordert. Nachdem unser Antrag lange nicht im Ausschuss behandelt wurde hieß es zum Ende des vergangenen Schuljahres, dass das Ministerium bereits an einer Lösung arbeite.


Mittlerweile hat der Landesdatenschutzbeauftragte seine neuen Vorgaben veröffentlicht und veranlasst, dass zumindest wieder Klassenleiter und Oberstufenkoordinatoren einen fächerübergreifenden Zugriff auf die Leistungsdaten ihrer Schülerinnen und Schüler erhalten. Dies hat den Vorteil, dass beispielsweise schulische oder häusliche Probleme frühzeitig erkannt werden können, da sich diese häufig durch einen plötzlichen Leistungsabfall in gleichzeitig mehreren Fächern bemerkbar machen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen im konkreten Fall weiterhin die Schulleitung, Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte fächerübergreifende Leistungsdaten von Schülerinnen und Schülern einsehen. Außerdem ist nun auch Lehrkräften im Zuge einer Klassenkonferenz der fächerübergreifende Zugriff auf die Noten der von ihnen unterrichteten Schülerinnen und Schüler im Einzelfall möglich.


Unser Antrag hat sich also erfreulicherweise erledigt, indem er frühzeitig auf einen pädagogisch unsinnigen Zustand aufmerksam gemacht und die handelnden Personen zum Umdenken bewegt hat – und das obwohl er noch nicht behandelt wurde. Gut so!




Foto: Rainer Sturm / pixelio





Im Übrigen bleibt es dabei, schulöffentliche Lautsprecherdurchsagen mit Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler bleiben, anders wie ich es aus meiner eigenen Gymnasial-Schulzeit kenne, im modernen Schulleben ein Tabu. Somit würde also zumindest im heutigen Schulalltag das Techtelmechtel, das damals eine Mitschülerin und ein Mitschüler beim Skikurs der 7. Klassen des Nächtens miteinander hatten, nicht durch eine Lautsprecherdurchsage ans Licht kommen, in der sowohl Namen als auch Strafmaßnahmen der Betroffenen genannt wurden. Manchmal ist der Datenschutz dann auch für etwas gut!


Die genauen Datenschutzrichtlinien können in der neuen Broschüre „Datenschutz an Schulen“ unter www.datenschutz-bayern.de/0/Broschuere_Schule.pdf ersehen werden.



 

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