Das Gesetz kommt zur falschen Zeit. Derzeit werden im Grund- und Mittelschulbereich händeringend Lehrkräfte gesucht. Und nun will die Staatsregierung den Studenten den Zugang zum Referendariat verwehren. Ein fatales Signal. Denn: Künftige Lehrkräfte verlieren jedwede Planungssicherheit über ihr Studium und sie müssen davon ausgehen, dass sie bis zu drei Jahre länger warten müssen um ins Referendariat gehen zu dürfen.
Das kostet jungen Menschen nicht nur Nerven, sondern auch ganz faktisch Geld. Zudem sind weitere negative Folgen zu erwarten: Viele motivierte Schulabsolventen werden von einem Lehramtsstudium abgehalten und es wird Bürokratie mit zwei zu verwaltenden Wartelisten geschaffen. Das kann niemand wirklich wollen, daher wird eine solche Zugangsbeschränkung auch von allen Lehrerverbänden vehement abgelehnt. Zudem muss man auch immer bedenken: Die Ausbildung zum Lehrer ist erst mit dem zweiten Staatsexamen – und damit nach dem Referendariat – abgeschlossen. Mit dem ersten Staatsexamen haben die jungen Menschen nichts in der Hand. Deshalb hinkt auch ein genereller Vergleich mit anderen Bundesländern, wenn es dort ein Bachelor/Master-System im Lehramt gibt und die jungen Menschen damit andere berufliche Wege anstreben können.
Die FREIEN WÄHLER schlagen zur Steuerung der Lehramtsstudierenden pragmatische Maßnahmen vor: Es gilt studienbegleitende Beratungsangebote zu stärken und polyvalente Abschlüsse an allen Hochschulen anzubieten. Das heißt: Die Lehramtsstudenten sollen die Möglichkeit erhalten, neben dem ersten Staatsexamen einen anderen Abschluss – zum Beispiel einen Master – zu erwerben. Damit hätten die Studierenden einen berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche, der ihnen auch außerhalb des Schulsystems berufliche Perspektiven bietet. Der neue Artikel im Lehrerbildungsgesetz ist hier keine Lösung. Er ist zwar ein neues Arbeitsmittel im „Werkzeugkasten“ des Kultusministers, aber leider kann man damit nichts reparieren, sondern lediglich Vertrauen zerstören.
Weitere Schilderungen zum Thema Zulassungsbeschränkung zum Referendariat finden Sie hier.
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