Abgeordnete sind nicht gleich Abgeordnete. Das Phänomen ist in Bayern bekannt, obwohl ich bisher auf den Stimmzetteln zur Landtagswahl keinen Hinweis auf eine solche Unterscheidung finden konnte. Und wissen Sie warum? Weil es diese Hinweis auf den Stimmzetteln und auch sonst in keinem Gesetz gibt und es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Abgeordneten nicht geben sollte. Durch die CSU Alleinregierung hat sich eine Unterscheidung zwischen dem Direktkandidaten und dem Listenkandidaten aber eingebürgert. Minister und Staatssekretäre laden zu Vor-Ort-Terminen bei Bürgermeistern oder sonstigen Terminen zusammen mit den Abgeordneten der Regierungsparteien und verkünden frohe Botschaften, die Opposition-Abgeordneten bleiben außen vor.
Dieses Gehabe nahm nun auch einmal der Bayerische Rundfunk zum Anlass, um mich nach meinen Erfahrungen zu befragen. Eigens deswegen hatte ich schon vor längerer Zeit einmal eine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet, ob denn solche "Privilegien" auch uns Opposition-Abgeordnete zustehen?
Überraschend war die Antwort für mich ehrlich gesagt nicht. "Nein", lautete die klare Ansage des Innenministers, bestehe seitens von Parteien oder deren Verbänden Interesse an einer Teilnahme von Staatsbediensteten an einer ihrer Veranstaltungen, könne man eine Einladung an den Minister richten, der dann im Einzelfall über die Teilnahme entscheide.
Sie haben richtig gelesen, Staatsbedienstete. Denn darauf bezog sich zunächst meine Anfrage, weil ich bei einem früheren Leiter des Straßenbauamtes einmal angefragt hatte, ob dieser auch zu einer meiner Veranstaltungen kommen würde, um dort Stellung zu beziehen. nachdem dieser entschieden abgelehnt hatte, wunderte ich mich umso mehr als bei einem Termin am Kreisverkehr Zollberg in Gemünden neben dem Staatssekretär einige Herren der Straßenbauverwaltung ebenfalls anwesend waren und "Stellung" bezogen. Da ich dies nur später aus der Zeitung erfuhr, lag es für mich nahe, dies einmal zu hinterfragen.
Doch in meinem Rückschluss, dass wenn bei CSU-Veranstaltungen dies möglich sei, es wohl auch für Veranstaltungen anderer Parteien gelten müsse, war natürlich ein Trugschluss. Je "nach Terminlage" würde der Staatssekretär oder Minister dann prüfen, ob er teilnehmen könne. Da bin ich mal gespannt und werde demnächst mal die Probe aufs Exempel machen.
Hier gibts den Radiobeitrag, der für die Sendung "Bayernchronik" auf Bayern2 erstellt wurde nochmal in ganzer Länge.
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