Unverheirateter Papa ist im Öffentlichen Dienst weiterhin nicht gleich dem verheirateten Papa

15 November 2011

Unverheirateter Papa ist im Öffentlichen Dienst weiterhin nicht gleich dem verheirateten Papa

Hat ein nichtverheirateter Mann als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst bei der Geburt eines Kindes den gleichen Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag wie ein verheirateter? Dieser letztendlich strittigen Diskussion sahen wir uns vergangene Woche im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes mit einem Antrag auf Gesetzesänderung der Fraktion Bündnis 90/GRÜNEN erneut gegenüber gestellt. Eine ähnliche Petition eines Betroffenen wurde bereits vor wenigen Wochen negativ beschieden.

Der Ausschuss hatte sich damals in seiner Mehrheit dagegen entschieden und die Petition wurde abgelehnt. Nun brachte die beantragte Gesetzesänderung keine neue Faktenlage. Ich hatte bereits an anderer Stelle mich einmal mit diesem Thema auseinander gesetzt, da mir der Antrag durchaus auch sympathisch war.

Allerdings – und deshalb habe ich mich letztendlich überzeugen lassen mit Nein zu stimmen – sind für mich zwei Dinge entscheidend. Der Nachweis, dass ein nicht verheirateter Mann tatsächlich der Vater des Kindes ist, ist wesentlich schwieriger darzustellen wie die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem verheirateten Paar der Ehemann der Vater ist. Sicherlich kann man das auch im verheirateten Fall nicht hundertprozentig gewährleisten, aber die moralische Komponente scheint mir hier doch dafür zu sprechen.

Und ein weiterer Punkt ist mir hierbei ganz wichtig, der besondere Schutz von Ehe und Familie, der im Grundgesetz ausdrücklich festgehalten ist. Scheinbar ist die Eheschließung eben doch etwas Besonderes, denn sonst würde ein Nichtverheirateter die „Hürde“ Eheschließung auf sich nehmen. Insofern scheint es mir folgerichtig zu sein, wenn man den Schritt zur Eheschließung nicht auf sich nehmen will, dass Verheiratete gegenüber Nicht-Verheirateten mit einem zusätzlichen Tag bezahlten Urlaub privilegiert werden. Vom juristischen Sachverstand her habe ich mich auch belehren lassen müssen: Das Gesetz ist ehegattenbezogen und nicht kindbezogen.

Im Übrigen sind etwa 25 Prozent der Väter in Bayern nicht verheiratet. Wie viele dies im Bereich des Öffentlichen Dienstes sind, konnte in der Ausschuss-Diskussion Niemand darstellen.

Foto von Gerd Altmann/dezignus.com/ PIXELIO



 

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