Unser Kampf um den Erhalt der Grundschul-Standorte findet noch keinen Anklang im Regierungslager

5 Oktober 2012

Unser Kampf um den Erhalt der Grundschul-Standorte findet noch keinen Anklang im Regierungslager

Noch sind uns allen die Sommerferien und die Sorge um die Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen in Erinnerung. Schließlich schaffte es die Staatsregierung dann doch noch mit Hängen und Würgen, dass zum Schuljahresstart „jede Klasse einen gut ausgebildeten Lehrer“ hatte. Welch Anspruch auch an unser sonst so hochglanzbroschürtes Bildungsland Bayern? Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein und nicht noch von den Ministeriumsvertretern eigens hervorgehoben werden müssen. Trotzdem war und ist das Jammern an den Schulen groß. Die Schulleiter klagen landauf landab, dass gerade einmal die Grundversorgung der Pflichtstunden möglich sei, eine „Zugabe“ an Lehrerstunden für Arbeitsgemeinschaften und Wahlunterricht ist ein Wunschgedanke.



Damit eine solche Zitterpartie nicht wieder vorkommen soll haben wir gleich zur ersten Bildungsausschuss-Sitzung eine entsprechende parlamentarische Initiative gestartet. Mit einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, Grundschulen, die nach derzeitiger gesetzlicher Regelung in ihrem Bestand als Schulstandort gefährdet sind, zu erhalten. Dies kann nur durch veränderte Zuweisungskriterien bei der Lehrerversorgung geschehen, indem kleine, in ihrem Bestand gefährdete Schulen, einen „Demografiezuschlag“ erhalten.




Dieter Schütz / PIXELIO / pixelio.de





Nur auf diese Art und Weise können unserer Ansicht nach Grundschulen in sogenannten mehrhäusigen Schulverbänden dauerhaft überleben. Nach derzeitiger Regelung sind „öffentliche Volksschulen gemäß Art. 32 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt sind. An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. Eine Grundschule, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt, ist … aufzulösen“.


Die Richtgröße beträgt für Grundschulen mindestens 26 Schülerinnen und Schüler in zwei jahrgangskombinierten Klassen. Diese Regelung betrifft allerdings nur rechtlich selbständige Schulen, nicht aber (unselbständige) Außenstellen von Grundschulen („mehrhäusige Grundschulen“), die in Schulverbänden organisiert sind.  Dies führt somit in der Praxis zu zahlreichen Schulschließungen.


Wir brauchen diesen Demografiefaktor, den es bisher in ähnlicher Form bei den Schulverbänden der Mittelschulen gibt, um deren Standorte entsprechend mit Stunden auszustatten. Analog muss zur Sicherung der Grundschul-Standorte auch so verfahren werden. Wir FREIE WÄHLER sehen den Erhalt der Grundschulen - abgesehen vom bildungspolitischen Aspekt - auch als wichtige und bedeutende Infrastrukturmaßnahme für den ländlichen Raum und als Ziel zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in Bayern.


Deshalb können wir es uns nicht leisten Schul-Standorte zu schließen. Gefährdet sind rund 150 in ganz Bayern und erst vor der Sommerpause hatten wir zwei Petitionen der Grundschuleltern aus Hausen bei Kleinwallstadt und Greußenheim bei Würzburg. Dort war aufgrund der Mehrhäusigkeit und der Verteilung im Schulverband für zwei Standorte keine Jahrgangsklassenbildung mehr möglich.


Ach ja, ich habe noch vergessen zu sagen, was die Parteien der Regierungskoalition zu unserem Antrag gesagt haben: „Meine Damen und Herren, ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das neue Schuljahr hat begonnen und alles läuft rund. Lehrer, Eltern und Schüler sind zufrieden, es gibt keine Klagen. Also brauchen wir einen solchen Antrag auch nicht. Wir lehnen ihn ab“, so der Wortbeitrag des CSU-Kollegen. Bilden Sie sich zu dieser Aussage selbst Ihre Meinung …



 

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