Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion

27 Februar 2010

Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion

Behinderten Kindern soll künftig die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention an bayerischen Schulen möglich sein. Dazu machten sich die fünf Landtagsfraktionen gemeinsam mit einem interfraktionellen Antrag auf den Weg. Zielsetzung dessen soll sein, dass bis zur Sommerpause die Ministerien ein Konzept zur Umsetzung und Finanzierung vorlegen sollen.

Es ist kein Antrag wie jeder andere, der zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen. Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe des Bildungsausschusses im Landtag hatte ihn ausformuliert. Die daraus erwachsende Aufgabe und Arbeit wird Parlament, Kultusministerium und weitere Beteiligte mindestens für eins, zwei Jahre beschäftigen. Es geht um die Teilhabe von behinderten Kindern am normalen Unterricht. Die Konvention schreibt eine solche Inklusion in Art. 24 vor. „Doch wir setzen dies hier nicht um, weil wir müssen, sondern weil wir es wollen!“ so Günther Felbinger, AG-Vertreter der Freien Wähler.

In einem ersten Teil beschreibt der Antrag (3677) Grundlagen, Erfordernisse und Ziele. Danach wird die Staatsregierung aufgefordert, auf dieser Grundlage bis zur Sommerpause ein Konzept zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems vorzulegen. Daneben soll ein weiteres Konzept erarbeitet werden, wie Lehrkräfte an allgemeinen Schulen sonderpädagogische, für den inklusiven Unterricht notwendige Kompetenzen erwerben können. Dass man dabei sehr wohl auf das bestehende Netz der bestehenden Förderschulen aufzubauen gedenkt, wurde quer durch die Fraktionen erkennbar.

Doch Eltern behinderter Kinder sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Kinder auch auf normale Schulen zu schicken. Denn eine generelle Wahlmöglichkeit haben sie zur Zeit nicht, so Felbinger, der von einer insgesamt großen Herausforderung, „die am Kind orientiert ist“ spricht. Es muss letztendlich zu einem Paradigmenwechsel kommen: „Es muss gelingen, dass das Bildungssystem sich dem Kind anpasst und nicht das Kind sich dem Bildungssystem anpassen muss. In einem sind sich alle Fraktionsvertreter einig: Inklusion ist eben mehr als Integration und dementsprechend gründlich vorzubereiten.

Hierzu wird der Bildungsausschuss einige Aktivitäten starten. Zunächst ist eine Expertenanhörung (6. Mai) angesetzt. Danach wird es zu einem Runden Tisch mit allen maßgeblichen Verbänden kommen und schließlich soll eine Informationsreise zu verschiedenen Schulen und in Länder, in denen die Inklusion schon zum alltäglichen Leben gehört, folgen.

Es ist ein Novum in der Parlamentsgeschichte, dass ein derartiges Vorhaben fraktionsübergreifend auf einen gemeinsamen Weg gebracht werden soll. In einer Art Selbstverpflichtung verzichten die Fraktionen auf eigene erarbeitete Initiativen und Alleingänge, um damit vielleicht auch den nötigen gesellschaftspolitischen Diskurs anzukurbeln, der zu einer Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft führen soll.


 

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