Lange war das Bildungs- und Teilhabegesetz, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, in der politischen Diskussion umstritten. Seit 30. März 2011 ist es nunmehr in der Umsetzung mit erheblichem Sand im Getriebe. Deswegen wollen wir einen Bericht dazu im Bildungsausschuss. Der Antrag fand einhellige Zustimmung.
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger haben damit die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu beantragen. Ein durchaus vernünftiges Unterfangen, gehören dazu doch auch Zuschüsse zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Schülerbeförderungskosten soweit diese nicht nach anderen Vorschriften übernommen werden.
Eigentlich müssen die Ansprüche über die Kommunen geltend gemacht werden, doch die Realität sieht anders aus. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen wird derzeit großen Teils von den Verwaltungskräften der Schulen und von Lehrkräften übernommen, da die Kommunen die notwendigen Angaben nicht haben und teils über die Schulverwaltungen erfragen müssen. Dies stellt für die ohnehin karg ausgestatteten Schulverwaltungen eine erhebliche Mehrbelastung dar, die wiederum nicht mit mehr Stunden bedacht ist. Nunmehr soll der Bericht der Staatsregierung Licht ins Dunkel bringen.
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