Soll man das Kooperationsverbot im Bildungsbereich kippen?

15 Januar 2013

Soll man das Kooperationsverbot im Bildungsbereich kippen?

Wir FREIE WÄHLER sprechen uns für eine Aufhebung des Kooperationsverbots aus. Der Bildungsföderalismus hat sich zwar grundsätzlich bewährt, doch benötigen wir dringend eine Weiterentwicklung – etwa bei Bildungsstandards oder einer einheitlicheren Lehrerbildung. Nach derzeitiger Regelung ist der Bund lediglich für Vorschule und Jugendbildung, für die berufliche Bildung sowie für die Ausbildungsbeihilfen zuständig. Angesichts großer bildungspolitischer Herausforderungen müssen darüber hinaus jedoch weitere Möglichkeiten zur Bildungszusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen werden.




Verena N. / PIXELIO / pixelio.de





Um Verbesserungen im Schulbereich, etwa bei der Umsetzung der Inklusion, in der Jugendsozialarbeit oder beim Ausbau der Ganztagsschulen zu erreichen, brauchen wir solche Möglichkeiten der Kooperation. Dies ist schon deshalb wichtig, weil viele Investitionen von den Ländern nicht allein aufgebracht werden können. An dieser Stelle war die Föderalismusreform von 2006, die eine Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Bildungsbereich faktisch verbietet, sicher kontraproduktiv und muss korrigiert werden. Es bedarf künftig klar geregelter und aufgeteilter Kompetenzen, um die verfügbaren Finanzmittel sinnvoll einsetzen zu können. Dann würden auch Umwege bei der Mittelvergabe, wie sie heute notwendig sind, entfallen. Statt eines Kooperationsverbots setzen sich die FREIEN WÄHLER für ein Kooperationsgebot ein, das auch die Kommunen mit ins Boot holt. Bereits heute sind Kommunen als Schulträger für einen großen Teil des Bildungsangebotes verantwortlich. Doch sind die gesetzlichen Grundlagen derzeit zu unflexibel, um auf die örtlichen Besonderheiten wirkungsvoll reagieren zu können.



 

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