Sieg beim Volksbegehren gegen die Studiengebühren, aber wie geht es weiter?

31 Januar 2013

Sieg beim Volksbegehren gegen die Studiengebühren, aber wie geht es weiter?

Die zweite Hürde zur Abschaffung der Studiengebühren ist erfolgreich genommen. 14,6 Prozent der bayerischen Wählerinnen und Wähler haben JA gesagt zur Bildung und NEIN zu den Studiengebühren. Rund 1 Million Unterschriften sind zusammen gekommen. Danke allen, die den Weg zum Rathaus gegangen sind und damit das von den FREIEN WÄHLERN initiierte Volksbegehren erfolgreich unterstützt haben. Es ist ein schöner Erfolg, der in den vergangenen zwei Wochen mit viel Energie und Engagement sowie den rund zwei Dutzend Bündnispartnern eingefahren wurde. Umso größer ist die Freude, dass es letztendlich geklappt hat.




Auch ich habe gern meine Unterschrift für das Volksbegehren gegen Studiengebühren abgegeben.


Wie geht es nun weiter? Nachdem nun das vorläufige amtliche Endergebnis des Volksbegehrens gegen die Studiengebühren feststeht, ist diese Frage erlaubt. Nunmehr ist der Weg für einen Volksentscheid frei. Formal ist das Verfahren so: Innerhalb von vier Wochen nach der endgültigen Feststellung des Ergebnisses durch den sogenannten Landeswahlausschuss muss die Staatsregierung das Volksbegehren - ergänzt um eine eigene Stellungnahme - an den Landtag weiterleiten. Dieser muss das Volksbegehren dann binnen drei Monaten behandeln.


Der Landtag hat zwei Möglichkeiten: Entweder er setzt das Anliegen des Volksbegehrens direkt um. Oder er lehnt es ab - dann kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten zur Abstimmung aufgerufen sind. Zusätzlich könnte der Landtag dem Volk in diesem Fall auch einen Alternativ-Gesetzentwurf vorlegen. Diesbezüglich ist noch viel Spekulation angesagt, denn die Frage wird sein, ob die CSU gegen den Koalitionspartner FDP und mit der Opposition das Anliegen direkt umsetzt oder doch das Volk entscheiden lässt oder gar einen alternativen Gesetzentwurf auftischt? Eher unwahrscheinlich ist, dass die FDP doch noch einknickt und die Studiengebühren somit schnell vom Tisch sind.


Insofern wird die Spannung der vergangenen Wochen und Tage weiter anhalten. Der Volksentscheid muss jedenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden. Entscheidend ist dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.



 

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