Schulbegleiter und die Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kultus- und Sozialministerium

20 April 2012

Schulbegleiter und die Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kultus- und Sozialministerium

Immer wieder kommt es vor, dass ich von Bürgerinnen und Bürger e-Mails erhalte über die ich mich richtig freue. Dieser Tage war dies mal wieder der Fall, denn wir FREIEN WÄHLER haben ein Thema aufgegriffen, das Kommunal- wie Landespolitiker aber auch Eltern und Lehrer gleichermaßen in Rage bringt: die Schulbegleiter. Hierbei handelt es sich um Personen, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit jeweils bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben


Betroffene Eltern, die ein Kind mit seelischem, körperlichem oder geistigem Förderbedarf haben, sind über deren Existenz zur Unterstützung ihrer Kinder einerseits froh, können aber auch ein Lied von dem Ärger mit der Abrechnung, den Anstellungsverhältnissen und den Verträgen singen.



Zum einen  gibt es bayernweit unterschiedliche Regelungen der einzelnen Bezirke hinsichtlich der Bezahlung, zum anderen unterschiedliche Zuständigkeiten je nachdem, um welchen Förderbedarf es sich handelt. Einmal ist das Landratsamt die genehmigende Behörde und im anderen Fall der Bezirk und damit auch zwei unterschiedliche Ministerien. Die Reaktion auf unsere Pressemitteilung ließ auch nicht lange auf sich warten:


„Sehr geehrter Herr Felbinger, ich bin sehr erleichtert, dass es mal geklärt wird, wer für was zuständig ist. Da ich mit beiden Ministerien zu tun habe, höre ich immer, ‚sie müssen am anderen Ministerium anrufen‘. Ich glaube, dass Sie auch den Mitarbeitern einen großen Gefallen tun. Welche Aufgaben die Schulbegleiter und Sozialarbeiter an Schulen haben wissen oftmals diese Leute selbst nicht. Ich habe immer das Gefühl die Politik möchte nur ihr Gewissen erleichtern. Was wir brauchen, das sind mehr Lehrer! Eine Schülerin erzählte mir, dass sie schon 6 Wochen keine Mathematik hat, da der Lehrer krank ist“.



Nach meiner Meinung nehmen Schulbegleiter eine wichtige Funktion im Schulalltag wahr, denn sie unterstützten Kinder mit besonderen Bedürfnissen beim Besuch der Regel- oder Förderschule. Gleichwohl per Definition als persönlicher Begleiter tituliert und deshalb der sogenannten Eingliederungshilfe zugeordnet, halten viele Lehrkräfte die Anwesenheit mehrerer Schulbegleiter bei mehreren Kindern mit Förderbedarf in einer Klasse für störend.


Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Staatsregierung das Thema Schulbegleiter aufgreift, denn deren Probleme sind seit langem bekannt, wie die obige Mail beweist. Weitgehend ungeklärt ist beispielsweise die Frage, welche Aufgaben genau die Schulbegleitung wahrnehmen soll und wie diese zu der Arbeit des pädagogischen Personals abzugrenzen ist. Auch die Qualifikation der Helfer und unterschiedliche Vergütungssätze werfen eine Reihe von Fragen auf.



Laut Verband der Bayerischen Bezirke hat sich die Zahl der eingesetzten Schulbegleiter verfünffacht. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Kosten, der die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger und auch die Landkreise vor enorme Herausforderungen stellt.  Klar ist derzeit nur Eines: Das derzeit herrschende Durcheinander und die Unklarheit der Betroffenen können wir so auf Dauer nicht akzeptieren, deshalb muss das Hin und Her zwischen Kultusministerium und Sozialministerium im Bereich der Schulbegleiter auch als wichtiger Beitrag zur Inklusion endlich ein Ende haben.





Wie geht es weiter mit den Schulbegleitern? Foto: Thommy Weiss/ PIXELIO



 

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