Ministerien zur Auskunft an Abgeordnete verpflichtet

23 März 2014

Ministerien zur Auskunft an Abgeordnete verpflichtet

Ganz im Zeichen der Kommunalwahlen standen die vergangenen Wochen. Nun ist gewählt und nach den Bezirkstags-, Landtags- und Bundestagswahlen im vergangenen Herbst sind bis auf einige Stichwahlen die politischen Weichenstellungen für die nächsten Jahre gestellt. Das ist gut so, denn damit kann endlich wieder zukunftsorientiert gearbeitet werden und die politischen Ränkespielchen, angefangen von 'milden Wahlkampfgaben' der Staatsregierung bis hin zu 'Wahlkampf-Besuchen' von Staatssekretären, Ministern und dem Ministerpräsidenten in einzelnen Stimmkreisen, werden dann auch wieder dem Alltag weichen.


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Vergeblich warte ich beispielsweise seit September (!) - nicht nur vermutlich, sondern ganz sicher - aus wahlkampftaktischen Gründen auf eine Antwort des Kultusministers zur Situation der Gymnasien in meiner Heimatstadt Gemünden. Mehrere schriftliche wie mündliche Nachfragen beim Staatsministerium haben außer Nettigkeits-Floskeln und dem sicheren Versprechen (im Dezember), dass ich in der folgenden Woche eine Antwort bekomme, keinen Erfolg gehabt. Damit hat mich also sowohl der Landtagsbeauftragte des Kultusministeriums wie der Bildungsminister, die ich Beide persönlich darauf angesprochen hatte, angelogen!


Klar, unangenehme Botschaften und Nachrichten passen schließlich nicht in einen Wahlkampf, da taktiert man schon mal und lässt die Verantwortlichen - in diesem Fall den Landrat und den Kreistag - im Ungewissen. Viel schlimmer, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitungen der betroffenen Schulen müssen dies ausbaden, indem nämlich im Friedrich-List-Gymnasium die längst anstehende Sanierung dadurch zunächst auf Eis gelegt ist und am Mädchenbildungswerk die Zukunft und der Bestand der Schulen offen bleiben.


Und in diesem Zusammenhang passt es ganz gut, dass der Kollege Sepp Dürr vom BÜNDNIS 90/GRÜNE eine Klage gegen die Staatsregierung wegen des schleppenden  Auskunftsgebarens der Ministerien geführt und in der vergangenen Woche erfolgreich gewonnen hat. Denn nicht nur mir geht es so, dass die Ministerien auf meine Fragen teilweise unzureichend, gar nicht (wie im Fall Gemünden), falsch oder nebulös antworten. Damit ist nun eindeutig geklärt, dass die Staatsministerien uns Abgeordneten Auskunft erteilen müssen. Schade, dass das Urteil erst jetzt gesprochen wurde. Ein Schelm, der angesichts des Zeitpunktes Böses dabei denkt.  :-)




 

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