Kommunalfinanzen im Visier

18 Juni 2010

Kommunalfinanzen im Visier

Wer von Ihnen, liebe Leser, in einem kommunalen Gremium sitzt, weiß um die Dramatik der Thematik Kommunalfinanzen. Den Letzten beißen bekanntlich die Hunde und das sind die Kommunen. Aber auch den Bezirken geht es kein Deut besser. Vertreter des Verbandes der Bayerischen Bezirke haben sich im Bayerischen Landtag deshalb mit Abgeordneten der Freie Wähler Landtagsfraktion zu einem Meinungsaustausch über die sich zuspitzenden Finanzprobleme der Bezirke getroffen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Zuwendungen des Freistaates aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sowie das nach Auffassung der Bezirksverbandsvertreter „erhebliche Aufmerksamkeitsdefizit der Staatsregierung für die Probleme von Bezirken, Kommunen und Gemeinden.“

Deshalb sind wir Freien Wähler genau am richtigen Platz, nämlich im Bayerischen Landtag. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die politische Wahrnehmung der Kommunen im Landtag in den vergangenen Monaten aufgrund der Präsenz der Freien Wähler deutlich verstärkt hat. Die Parteien sind in einer hab Acht-Stellung. Entscheidend ist jedoch, dass wir an dem Thema dran bleiben, dass wir gemeinsam die Staatsregierung immer wieder auffordern, ihre gegenüber den Bezirken ignorante Politik zu ändern. Dies ist vor allem seitens des Sozialministeriums festzustellen.

Unsere Landtagsfraktion muss auch künftig massiv Druck auf die Staatsregierung beim Thema Finanzausstattung ausüben. Diese Botschaft konnten wir aus dem gemeinsamen Abend ganz klar mitnehmen. Rettet die Kommunen, bevor es zu spät ist!

Eine Kernfrage ist, wie wir effektiv helfen können, dass unsere Kommunen den Gürtel nicht noch enger schnallen müssen als bisher geschehen. Ich setze mich für mehr Entscheidungsspielraum der Kommunen ein; sie sollen selbst entscheiden können, für welche Maßnahmen sie beispielsweise Fördermittel einsetzen.

Grundlegende Forderungen etwa des Präsident des Verbandes der Bayerischen Bezirke, Manfred Hölzlein, waren: „Was wir brauchen, ist mehr Geld im Finanzausgleichssystem, eine Erhöhung der Mittel nach Artikel 15 des Finanzausgleichsgesetzes. Wenn das nicht bald passiert, sind die Bezirke gezwungen für die zu erbringenden, immer weiter steigenden Sozialhilfeleistungen bei den Landkreisen eine höhere Bezirksumlage einzufordern. Das löst dann eine Kettenreaktion aus: Die Kreisumlage, die die Gemeinden zu zahlen haben, müsste dann ebenfalls erhöht werden, und die finanziellen Mehrbelastungen würden immer weiter nach unten durchgereicht – bis wir Bürger es über drastisch erhöhte Abgaben jeden Tag ganz bitter im eigenen Geldbeutel spüren. Die Staatsregierung sollte nicht vergessen, dass der Anteil der Bezirke an den Sozialausgaben rund 2,7 Milliarden Euro beträgt – das sind gut 80 Prozent der gesamten Sozialausgaben des Freistaats. Um diese Belastungen weiter schultern zu können, benötigen wir künftig anstatt 583 Millionen 700 Millionen Euro nach Artikel 15 FAG!“

Das sind klare Worte und die harten Fakten, an denen es nichts zu deuteln gilt. Ein immer größeres Problem ist auch die immer härtere Abwälzung finanzieller Verpflichtungen auf die kommunale Ebene. Die Kommunen können die Aufgaben der Daseinsvorsorge bald nicht mehr leisten. Deswegen benötigen wir dringend mehr Geld im System. Das müsste auch der Staatsregierung einleuchten, denn die weiß nur zu genau, dass die Pflichtaufgaben der Bezirke zu 92 Prozent gesetzlich festgelegt sind – ohne jegliche Manövriermöglichkeiten.

Hinzu kommt, dass Mindereinnahmen in Höhe von 190 Millionen Euro und wegen steigender Fallzahlen zusätzliche Kosten von rund 130 Millionen Euro anfallen. Das reißt ein Haushaltsloch von 320 Millionen Euro. Daneben sind für 2012 weitere Kostensteigerungen im Sozialsektor der Bezirke um fünf Prozent prognostiziert. Dies würde allein für 2011 eine Erhöhung der Bezirksumlage um etwa drei Prozent bedeuten.

Aber grundsätzlich muss man bei der angespannten Finanzlage auch eine Überprüfung verschiedener gesetzlicher Standards andenken. Und zwar einerseits im Sozialbereich, aber auch bei den Anforderungen an die Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie die Ökostandards.

Das nahm Reinhold Frank, Sozialreferent des Verbandes der Bayerischen Bezirke, gleich auf und verwies auf die Jahren 2003 und 2004 als die kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Unterstützung der Staatsregierung angesichts der seinerzeit als dramatisch eingeschätzten Finanzlage der kommunalen Haushalte zahlreiche Vorschläge zum Standardabbau sowie zur Kostendämpfung im Sozialbereich ausgearbeitet hatten. Davon wurden eine Reihe der Vorschläge in den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich eingebracht. Diese Gesetzesinitiative wurde seinerzeit vom Bundesrat beschlossen, scheiterte anschließend jedoch im Bundestag.

Im Bereich der Jugendhilfe wurden später einige Vorschläge im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt. Und so sieht unsere Lage heute aus: Aufgrund der Finanzmarktkrise befinden sich die Kommunen in einer noch schlimmeren Situation als in den Jahren 2003 und 2004. Selbst wenn die zu erwartenden Steuereinnahmeausfälle mittelfristig durch eine konjunkturelle Belebung wieder ausgeglichen werden, treffen sie die kommunalen Haushalte aufgrund der extrem hohen Bindungen bei den Ausgaben für soziale Pflichtleistungen ins Mark. Das gesamte steuerfinanzierte Sozialleistungsrecht muss daher aus kommunaler Sicht einer Überprüfung unterzogen werden; unter Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungssystemen.

Auch für den bayerischen Haushalt ist keine Besserung zu erwarten. Es ist derzeit nicht abzusehen, dass der Bund den Kommunen zur Hilfe eilt: Wir müssen für das Jahr 2011 mit etwa zwei bis drei Milliarden Euro Mindereinnahmen bei bayerischen Landeshaushalt rechnen. Ein ausgeglichener Haushalt ist vor diesem Hintergrund nicht mehr realistisch; um eine Neuverschuldung wird der Freistaat wohl nicht herumkommen. Das schränkt seine Möglichkeiten weiter ein, den Bezirken eine erhöhte Zuwendung nach Artikel 15 des FAG zuzubilligen.


 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen