Interview für die Zeitung des Bayerischen Beamtenbundes

16 Januar 2014

Interview für die Zeitung des Bayerischen Beamtenbundes

Der FREIE WÄHLER Landtagsabgeordnete Günther Felbinger ist nach seinem  Wiedereinzug in den Bayerischen Landtag zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes gewählt worden. Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode war er Mitglied in diesem Ausschuss.


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Die Bewerberzahlen im öffentlichen Dienst haben sich in den vergangenen Jahren um rund ein Drittel reduziert? Muss der Beamtenberuf aus Ihrer Sicht wieder attraktiver werden?


Bayern geht es auch deshalb so gut, weil es einen gut funktionierenden Öffentlichen Dienst gibt. Da stellt sich für mich zwangsläufig die Frage, wie können wir zukünftig gewährleisten, dass dieser attraktiv bleibt? Und das beginnt für mich schon bei der Nachwuchsgewinnung. Wir müssen bei den besten Abiturienten werben und das wird uns nur gelingen, wenn wir attraktive Rahmenbedingungen bieten, die neben der Arbeitsplatzsicherheit einigermaßen mit dem Gehaltsgefüge der freien Wirtschaft mithalten können. Deshalb müssen die Anwärterbezüge erhöht werden. Auch über die Höhe der Ballungsraumzulage muss nachgedacht werden. Sie ist vor allem für junge, fertig ausgebildete Beamten, die dort arbeiten, ein wichtiger Anreiz.


Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber muss auch verlässliche Rahmenbedingungen bieten und darf in schlechten Zeiten nicht am Öffentlichen Dienst sparen, wie das zuletzt 2011 und 2012 der Fall war als beispielsweise Leistungszulage gestrichen und Eingangsamtsbesoldung abgesenkt wurden. Attraktiver Arbeitgeber zu sein bedeutet auch, eine vorausschauende Personalpolitik zu gestalten und ein Fortkommen zu ermöglichen. Deshalb müssen endlich die Beförderungsstaus, wie sie im Justizvollzug, Innere Verwaltung und der Finanzverwaltung seit Jahren vorliegen, aufgelöst werden. Es kann auch nicht angehen, dass Beamte ausgebildet werden, wie beispielsweise die Gerichtsvollzieher, und nicht so besoldet werden.


Was fällt Ihnen zum neuen Dienstrecht ein?


Das Neue Dienstrecht muss mit Leben erfüllt werden. Immer nur mit dem Leistungsgedanken zu kokettieren nützt nichts, wenn nicht gleichzeitig auch die Stellen geschaffen werden. Der Öffentliche Dienst darf nicht zum Spielball der jeweiligen Haushalts-Situation werden. Und es darf keine willkürlichen Stelleneinsparungen, etwa wie bei der Verwaltungsreform 21, Art 6b HG geben, wenn gleichzeitig die zu erfüllenden Aufgaben gleich bleiben. Auch bei der Rückführung der Arbeitszeit im Wahljahr 2013 wurden bisher nicht mehr neue Stellen geschaffen, die damals dadurch eingespart wurden. Diese Stellen müssen der Verwaltung wieder zurück gegeben werden.


Und ein Letztes: Der Freistaat muss sich auch seiner Verpflichtung als zukunftsorientierter Arbeitgeber stellen und für die Pensionskosten aufkommen. Bei der Versorgungsrücklage haben die Beamten selbst ihren Finanzierungsbeitrag für ihre Pensionen geleistet. Der Freistaat als Arbeitgeber hat seine vollen Beiträge für den Versorgungsfonds für die neu eingestellten Beamten von Beginn an nie tatsächlich ernsthaft geleistet. Und die nunmehrige Deckelung der Einzahlungen in den  einheitlichen Versorgungsfonds ist keine verlässliche Beamten-Politik. Das Finanzierungssystem des Pensionsfonds muss auf den Prüfstand. Es muss eine beständige, sichere Einzahlung geben, die von anderen finanziellen Umschichtungen und Risiken im Haushalt ausgeklammert ist.



 

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