Sicher haben sie in den Nachrichten oder in den Tageszeitungen davon gelesen, dass es am Landgericht Nürnberg-Fürth einen Rechtsstreit um die Namensrechte der Freien Wähler gegeben hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass in Baden-Württemberg der dortige Freie Wähler Landesverband bisher eine Beteiligung an den Landtagswahlen kategorisch ablehnte. Dazu muss man wissen, dass in Baden-Württemberg die dortigen FW-ler unter ihrem Landesvorsitzenden Kälberer auf kommunaler Ebene die stärkste Kraft (44%) sind und aber naturgemäß ein sehr enges Verhältnis zur CDU pflegen. Das gipfelt darin, dass einige höherrangige Freie Wähler auch diverse Pöstchen begleiten. Kurzum, in Baden-Württemberg gibt es ein Gentleman-agreement mit der CDU, dass die Freien Wähler deshalb nicht auf Landesebene gegen die CDU antreten.
Eine Initiative aus mehreren Bürgermeistern und Kreisvorsitzenden wollte sich diesem „Diktat“ von oben aber nicht mehr länger beugen und hat deshalb die «Landesvereinigung der Freien Wähler Baden-Württemberg» gegründet bzw. diese ist der Bundeswählervereinigung beigetreten mit dem Ziel zur Landtagswahl antreten zu können. Die endgültige Entscheidung des Gerichts soll zwar erst am 10. November bekanntgegeben werden, jedoch zeichnet sich ab, dass es künftig dort also zwei konkurrierende Freie Wähler gibt, die einen, die auf kommunaler Ebene antreten, dies ist weiterhin der Landesverband, und die anderen, die Wählervereinigung, die dann bei den kommenden Landtagswahlen wohl zum ersten Mal auftreten.
Ich halte dies für wenig glücklich, aber wie mir berichtet wurde, sind Einigungsgespräch aufgrund der Hartnäckigkeit des Landesverbandes ergebnislos verlaufen. Das Gericht hatte die Vertreter der «Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg» in dem Verfahren darauf hingewiesen, dass sie als kommunalpolitisch ausgerichtete Vereinigung nicht dem Parteienprivileg unterlägen; daher besäßen sie auch keinen entsprechenden Namensschutz. «Sie sind damit zu einer Koexistenz mit der Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg verpflichtet», stellte der Vorsitzende der 3. Zivilkammer, Horst Rottmann, fest. Das Gericht war wegen des Sitzes der FW-Bundesgeschäftsstelle in Nordbayern für zuständig erklärt worden.
Zuvor hatte sich der Kammervorsitzende vergeblich um eine gütliche Einigung bemüht, indem er den «Freien Wählern Landesverband Baden- Württemberg» eine Namensänderung vorschlug. So könnte sich der Verband etwa «Freie Wähler Südwest» nennen, was die Kläger aber ablehnten. Die Kläger hatten angeführt, die unter der Bezeichnung «Landesvereinigung Freie Wählern Baden-Württemberg» auftretenden politischen Gruppierungen betrieben Etikettenschwindel. Nachdem sie sich unter der Bezeichnung «Bundesvereinigung Freie Wähler» als Partei konstituiert hätten, verstießen sie gegen Grundsätze der Freien Wähler. Denn Freie Wähler hätten sich dem »Zölibat der parteipolitischen Tätigkeit oberhalb der kommunalen Ebene unterworfen», heißt es in der Klageschrift. Zudem sei zu befürchten, dass die Wähler die beiden Gruppen wegen der ähnlichen Bezeichnungen verwechselten.
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