Die Unversicherbarkeit der Atomkraft

6 April 2011

Die Unversicherbarkeit der Atomkraft

Die ich rief, die Geister...


Japan liege weit weg von Deutschland, daher seien keine Gefahren zu erwarten und überhaupt müssten sich die Deutschen keine Gedanken über die Gefährdung deutscher Atomkraftwerke durch Erdbeben machen. Die kämen hier zu Lande eh nur selten vor, so der Tenor der führenden deutschen Politiker der Bundesregierung.

Doch was passiert eigentlich, wenn es tatsächlich einmal zu einem Super-GAU in einem deutschen Atomkraftwerk kommen sollte? Wer haftet für die Folgeschäden? Und kann man diese überhaupt im Voraus beziffern?

Bereits 1992 hatten Wissenschaftler die Folgeschäden einer Kernschmelze mit 10 Billionen Mark beziffert, was gemessen an der wirtschaftlichen Lage Deutschlands heute mehr als 5 Billionen Euro entspricht. Dieser astronomischen Summe stehen magere 2,5 Milliarden Euro gegenüber, die die Kraftwerksbetreiber im Notfall aufbringen müssten. Schon die Erbringung dieser Summe stellt die Betreiber vor große Schwierigkeiten, daher wurden 256 Millionen Euro bei der Deutschen Kernreaktor, Versicherungsgemeinschaft (DKVG) versichert. Den Rest übernehmen die vier größten deutschen Energiekonzerne, gemessen an ihrer Leistung.

Käme es trotzdem zu einem Super-Gau, muss jedoch nicht nur mit einer atomaren Kettenreaktion gerechnet werden, auch der absehbare Wertverlust des betreffenden Kraftwerks und dessen Ausfall aus dem Sicherungsfonds müssen bedacht werden. Im äußersten Notfall müsste der Staat und somit wir alle, die steuerzahlenden Bürger, die übrigen finanziellen Mittel aufbringen. Auf europäischer Ebene kämen noch rund 300 Millionen Euro aus einem Topf hinzu, in den die Unterzeichner des Pariser Abkommens zur internationalen Atomhaftungsfrage einzahlen.



Doch selbst wenn genügend Mittel im Sicherungsfonds vorhanden wären, scheint es fraglich, ob und in welchem Maße Privatpersonen Schadensersatzansprüche geltend machen können. Folgeerkrankungen  können nur schwer eindeutig auf einen Reaktorunfall zurückgeführt werden. Besonders Strahlenschäden sind bei Unfallversicherungen in der Regel ausgeschlossen. Auch über eine angemessene finanzielle Entschädigung herrscht Unklarheit.

Was bedeutet dies also für die Zukunft des Atomstroms in Deutschland?

Müssten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke ihre Reaktoren statt der vorgeschriebenen Mindestsumme von 256 Millionen, vollständig versichern, würde sich dies auch deutlich auf die Stromkosten auswirken. Laut einer Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft zahlen die deutschen Kernkraftbetreiber umgerechnet anteilig nur 0,008 Cent pro Kilowattstunde für die Versicherungsleistung. Bei einer hundertprozentigen Abdeckung entspräche dies jedoch 1, 79 € pro Kilowattstunde und wäre somit spürbar teurer als Strom aus anderen, zum Besipiel alternativen und regenerierbaren Energiequellen. Hinzukommt, dass kein Versicherungsunternehmen auch nur gewillt ist, eine Versicherung für Atomkraftwerke anzubieten. Das heißt im Klartext: Atomkraftwerke sind nicht versicherbar!

Damit sind Atomkraftwerke dank des abgeschobenen Risikos auf den deutschen Steuerzahler, die am höchsten Subventionierte Energieform in Deutschland, die Endlagerproblematik noch nicht eingerechnet. Gerade unter diesem Aspekt wunderte mich stets die Position der FDP, die sich bis vor einer Woche noch ganz klar für die Atomkraft aussprachen. Normalerweise möchten die Liberalen stets einen schlanken Staat, der sich in das wirtschaftliche Geschehen nicht einmischt, sondern den Markt selbst entscheiden lässt. Ausgerechnet bei der hochrisikoreichen Atomkraft vergass die FDP ihre Prinzipien, weil hier der Staat anscheinend gerade recht kam, um die Profite der vier großen Energiekonzerne zu sichern.  So sieht Lobbypolitik aus.

Doch von diesen Überlegungen scheint die Bundesregierung noch weit entfernt. Bisher konnten die deutschen Kernkraftbetreiber durch eine Lücke im Atomgesetz geschickt die Laufzeiten ihrer Anlagen verlängern und das gilt bis zum Ende des Moratoriums auch weiterhin. Dazu wurden überzählige Strommengenkontingente von stillgelegten Reaktoren auf neuere Anlagen übertragen. Ziel des Gesetzes war es, ältere Kraftwerke schneller stilllegen zu können. Diese Bemühungen wurden jedoch durch die Genehmigung zusätzlicher Strommengenkontingente im vergangenen Jahr konterkariert. Infolgedessen könnten theoretisch sowohl alte Anlagen acht Jahre, als auch neuere ganze 14 Jahre länger in Kraft bleiben. Spielt man dieses Spiel noch weiter, könnten bei der Stilllegung der sieben ältesten Anlagen und der gleichzeitigen Übertragung ihrer Kontingente auf andere Kernkraftwerke diese bis nach 2050 betrieben werden.



 

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