BayKiBiG wirft erneut Probleme auf

27 Oktober 2013

BayKiBiG wirft erneut Probleme auf

Es läuft einfach nicht rund bei unseren Kindergärten im ländlichen Raum. Aber nicht etwa Erzieherinnenmangel oder nicht vorhandene Betreuungsplätze stellen das Problem dar, sondern schlicht und einfach die noch immer nicht zufriedenstellende Umsetzung des sogenannten BayKiBiG.


Allein schon dieser sperrige Begriff BayKiBiG, was nichts anderes heißt als Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz, spricht Bände. Von Einfachheit keine Spur. Denn mit der im Jahr 2005 damit erfolgten Umstellung der staatlichen Förderung weg von der gruppen- und hin zur kindbezogenen Förderung, ist ein Verwaltungs- und Organisationsmehraufwand entstanden, der vor allem kleinere Kinderbetreuungseinrichtungen vor nicht unerhebliche Probleme stellt.


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Davon konnte ich mich nun bereits zum zweiten Mal bei einem Treffen mit betroffenen Kindergartenleiterinnen aus den Gemeinden Esselbach, Bischbrunn und Oberndorf, den dazu gehörigen Vorsitzenden der Trägervereine sowie den Bürgermeistern überzeugen.


Der eigentliche Segen und Nutzen für die Eltern, dass die Möglichkeit flexibler, stundenweiser Buchungszeiten und umfassenderen Betreuungszeiten geschaffen wurde, wird auf der anderen Seite für die Träger und Leitungen von Kitas zum Bumerang.


Die flexiblen monatlich veränderbaren Buchungszeiten bringen fehlende Kontinuität bei den Beschäftigungsverhältnissen und somit gegebenenfalls nötige Vertragsänderungen mit sich und drücken auf die Motivation des Personals. Oft wissen die Erzieherinnen nicht, ob sie im nächsten Monat noch im gleichen Zeit-Umfang beschäftigt werden können. Damit einher geht ebenfalls ein deutlicher Verwaltungsmehraufwand, da jedes Kind in einem EDV-Programm separat für die staatliche Förderung fest gehalten werden muss, aber man für diese Verwaltungstätigkeiten vom Gesetzgeber wiederum nicht bezahlt wird.


Das gegenüber meiner Zeit im Kindergarten um ein Mehrfaches erweiterte Betreuungsangebot führt auch dazu, dass vor allem in den sogenannten Betreuungs-"Randzeiten", also ganz früh am Morgen oder gegen Abend, ausreichend Personal vorgehalten werden muss, aber meistens aufgrund der geringeren Buchungsfrequenzen, nicht kostendeckend geführt werden kann.


So steht den Leiterinnen und Erzieherinnen - wie ich auch bei dem Meeting im Esselbacher Rathaus wieder feststellen konnte - die Verzweiflung oft ins Gesicht geschrieben. Und nur durch freiwillige, sprich zusätzliche Mehrarbeit und das ehrenamtliche Engagement der Vorstandschaft der Trägervereine, können vielerorts die Kinderbetreuungseinrichtungen in den Gemeinden überhaupt nur aufrecht erhalten werden.


Umso wichtiger war es - im Übrigen auf Anregung des örtlichen Pfarrers Alexander Eckert via Facebook entstanden - in den Dialog mit den Beteiligten zu treten. Für mich steht nach diesem Gespräch erneut fest, dass sich an diesem BayKiBiG noch Wesentliches ändern muss. Und wie von mir schon öfters an dieser Stelle kritisiert, ist die in diesem Jahr erfolgte Novellierung des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes, wiederum an den Bedürfnissen der kleinen Kinderbetreuungseinrichtungen vorbei erfolgt. Gleichwohl die gesamten Verbände und die parlamentarische Opposition eine nochmalige Überarbeitung forderten: die damalige Staatsregierung zog es ohne Rücksicht auf Verluste durch.




S. Hofschlaeger  / PIXELIO / pixelio.de

S. Hofschlaeger / PIXELIO / pixelio.de


Deshalb ist mir klar - und dafür werde ich mich im Bayerischen Landtag weiter einsetzen -, dass wir eine Aufwertung des Berufsbildes des Erziehers und damit einhergehend eine bessere Bezahlung ebenso brauchen, wie eine verbessert geförderte Fachkraft-Kind-Relation, um gezielter auf die individuellen Bedürfnisse, Begabungen und Förderbedarfe eines Kindes einzugehen. Und wir benötigen vor allem die Einführung einer sogenannte staatlichen "Sockelfinanzierung" neben der kindbezogenen Förderung, bei der der Verwaltungsaufwand und die Randzeitenbetreuung pro Einrichtung angemessen mit berücksichtigt werden.


Eine solche Maßnahme würde für eine dringend benötigte Planungssicherheit für Träger und Personal sorgen. Gleichzeitig würde dies zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen und damit maßgeblich zur Steigerung der Attraktivität des Erzieherberufs beitragen.



 

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