Auf eine Anfrage meines Landtagskollegen Michael Piazolo nach den Ausgaben für Dienstreisekosten der Bayerischen Regierungsmitglieder, gab die Staatskanzlei interessante Auskunft und eine Kostenaufstellung. So wurde im Mai dieses Jahres für eine Sitzung des Ministerrats extra ein Flugzeug gechartert, da die Kabinettssitzung in Brüssel stattfand.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass Reisekosten von Mitgliedern der Staatsregierung außerhalb des Regierungssitzes aber im Inland erstattet werden. Zu Auslandsreisen heißt es: „Generell werden Reisekosten nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Dienstreise zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendig waren.“ Das günstigste Transportmittel wird dann nach dem „Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ gewählt. Aber auch der Sicherheitsaspekt spielt mit, weshalb z.B. „sog. Billiganbieter von Flugreisen gemieden werden“. Für die besagte Dienstreise im Mai 2010 wurde nach diesen Kriterien ein Flug gechartert, der rund 18.000 Euro kostete. Dies sei im Vergleich zu den Gesamtkosten für Linienflüge für die 40-köpfigen Gruppe die eindeutig billigere Variante gewesen, wären diese zwischen 30.840 EUR (Economy-Klasse) und 42.440 EUR (Business-Klasse) gelegen. Ist eine Dienstreise ins Ausland für die gesamte Regierung zwar eher eine Seltenheit, mietete der Ministerpräsident für Auslandsbesuche im Jahr 2009 dreimal ein Flugzeug. Die Gesamtkosten dafür beliefen sich auf 52088,30 EUR.
Lesen Sie die vollständigen Ergebnisse der Anfrage hier.
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