Am Ladenschluss festhalten!

16 März 2011

Am Ladenschluss festhalten!

Wieder einmal bewahrheitet sich für mich das Sprichwort „reicht man jemandem den kleinen Finger, will er gleich die ganze Hand“ – in diesem Fall sind es Einzelhändler, Werbevereine oder eigens darauf spezialisierte Agenturen, die an den Ladenschlusszeiten zerren und sich immer wieder neue Möglichkeiten einfallen lassen, diese zu umgehen. Statistiken zeigen, dass in den letzten Jahren der Sonntagsschutz immer mehr an Verbindlichkeit verliert. Es gibt in Bayern kaum einen Ort, in dem nicht an irgendeinem Sonntag im Jahr die Geschäfte geöffnet werden. Im Freistaat wimmelt es inzwischen von Veranstaltungen wie Frühlingsfesten, Herbstmärkten und Autoschauen, die einzig und allein dem Zweck dienen, einen Anlass für eine Sonntagsöffnung zu finden. Oder man verlegt einfach einen bestehenden Anlass auf einen kommerziell günstigeren Termin: so geschehen, beispielsweise im letzten Jahr in Senden, wo der „Josefmarkt“ vom traditionellen Samstag mit einem Mal noch auf den nachfolgenden Sonntag ausgedehnt wurde, um die Geschäfte aufmachen zu können. An anderer Stelle wird das Gesetz dann schon mal großzügig zugunsten einer außerplanmäßigen Sonntagsöffnung ausgelegt und rasch noch ein „traditioneller Markt“ auf dem Parkplatz eines großen Möbelhauses organisiert – Ladenschluss im XXXL-Format!

Anscheinend herrscht in vielen Stadt- und Gemeinderäten die Vorstellung, die nach § 14 Ladenschlussgesetz möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage seien frei verfügbar, nicht selten ist man verwundert darüber, dass hier genaue Vorschriften eingehalten werden müssen – und das wie ich finde aus guten Grund: Sonntagsschutz und Ladenschluss sind Errungenschaften, die es zu bewahren gilt, weil sie die Gesellschaft aufatmen lassen. Für über 300.000 Beschäftigte im bayerischen Einzelhandel sind die Sonn- und Feiertage die einzige Möglichkeit, Zeit mit ihren Familien zu verbringen. Und vor allem familiengeprägte Betriebe profitieren davon, insofern ist die Beibehaltung des Ladenschlusses auch Mittelstandsförderung.

Auch in Unterfranken geht die Tendenz zu einer stetigen Aufweichung der Öffnungszeiten, im letzten Jahr waren es insgesamt 272 Sonn- und Feiertage, an denen die Angestellten im Einzelhandel arbeiten mussten. Dass der Landkreis Main-Spessart dabei quasi ein Waisenkind ist und zu den wie ich finde rühmlichen Ausnahmen gehört, weil es hier im Schnitt mit am wenigsten dieser verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage gibt, bestätigt mich in meinem Engagement für den Sonntagsschutz. Die vielfältigen Initiativen der „Allianz für den freien Sonntag“, an denen auch ich mich bereits beteiligt habe, scheinen sich hier gelohnt zu haben. Und es muss weiter in diese Richtung gehen! Meine Haltung zu dem Thema ist deshalb ganz klar: keine allgemeine Ausweitung der Ladenschlussöffnungszeiten und keine weiteren verkaufsoffenen Sonntage. Viel mehr Sinn macht es meines Erachtens, die Durchführung von Sonderevents wie etwa Nachtshopping zu entbürokratisieren. Wenn sich beispielsweise in Gemünden die örtlichen Geschäfte an der „langen Einkaufsnacht“ beteiligen, ist der damit verbundene Werbeeffekt für die Stadt doch bedeutend größer, als wenn die sprichwörtlichen fliegenden Händler ihre immer gleichen Marktstände aufbauen.

Als einziges Bundesland ist Bayern im Zuge der Föderalismusreform 2006 nicht dem Trend gefolgt, die Ladenschusszeiten weiter zu liberalisieren und der hohe Stellenwert, den Sonn- und Feiertagsschutz bei uns genießen, könnte zu einem positiven Markenzeichen Bayerns werden. Funktionieren kann das aber nur, wenn hier die Ausnahmen nicht zur Regel werden.

Die gesetzlichen Ladenschlusszeiten müssen für einen konsequenten Schutz des Sonntags erhalten werden. Quelle: Thomas-Max Müller/ PIXELIO



 

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