Kommunen drohen hohe Nachrüstkosten

12 April 2012

Kommunen drohen hohe Nachrüstkosten

Wieder einmal drohen den bayerischen Kommunen Kosten in nicht unerheblicher Höhe aufgrund einer neuen EU-Gesetzgebung. Der neuen europäischen Abgasgrenzwertstufe  VI sehen die FREIEN WÄHLER deshalb mit großer Skepsis entgegen, denn damit verbunden wären für die Kommunen hohe Nachrüstkosten für Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge.



Wir FREIE WÄHLER befürchten hohe finanzielle Aufwendungen der bayerischen Städte und Gemeinden, falls ab dem Jahr 2014 eine neue europäische Abgasgrenzwertstufe Euro VI. für schwere Fahrzeuge eingeführt werden sollte. Zwar ist der Vorstoß des Europäischen Parlaments im Sinne des Umweltschutzes ausdrücklich zu begrüßen, jedoch darf das Ergebnis aber nicht sein, dass die Kommunen für eine schlicht zielverfehlende Anordnung am Ende wieder einmal die Zeche zahlen.



Der Hintergrund ist Folgender: Häufig werden Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge des Katastrophen­schutzes mit hohen Geschwindigkeiten bei noch kaltem Motor gefahren – mit entsprechend hohem Schadstoffausstoß, welcher der neuen Euroabgasnorm VI. zuwider liefe. Nur bei den seltenen längeren Fahrten wird die notwendige Betriebstemperatur des Motors erreicht und der Schadstoffausstoß dadurch deutlich gesenkt.


Die wegen der neuen Abgasnorm Euro VI. erforderliche Nachrüstung oder gar Neuanschaffung der entsprechenden Fahrzeuge wird die bayerischen Kommunen ab 2014 große Summen kosten. Außerdem wird sich durch die neue Abgasnorm auch das Gewicht der Fahrzeuge erhöhen, was wiederum einen höheren Spritverbrauch zur Folge hat. Rettungseinsätze werden erschwert, weil in den Fahrzeugen zusätzlicher Platz für die Abgasführung und ‑kapselung beansprucht wird. Gegen diese nachteiligen Auswirkungen der Euroabgasnorm VI. wehren wir FREIEN WÄHLER uns nachdrücklich.



Die Lösung wäre aus unserer Sicht, dass die Landesbehörden im Falle einer Einführung der Euro-Abgasnorm VI für Feuerwehrfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erteilen. Das ist im Einklang mit der EG-Fahrzeuggenehmigungs­verordnung möglich - und davon sollte im Interesse unserer Kommunen unbedingt Gebrauch gemacht werden. Denn wenn ich nur meine Heimatstadt Gemünden mit den zwölf Ortswehren hernehme, von denen jedoch nicht alle über die schweren Fahrzeuge verfügen, dann wären mit einer entsprechenden Umrüstaktion sofort deutliche fünfstellige Beträge fällig.



Einen ersten Teilerfolg konnten wir mit unserem Dringlichkeitsantrag bereits erzielen. Dieser wurde im Plenum des Landtags nicht sofort abgelehnt, sondern in den zuständigen Ausschuss verwiesen, um dort ausführlich besprochen zu werden.




 

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