Offensive der FREIEN WÄHLER für den Frankenwein

26 September 2011

Offensive der FREIEN WÄHLER für den Frankenwein

Der vermeintliche Wonnemonat Mai hat etwa 95% der mainfränkischen Winzer mit bitterkalten Frostnächten Schäden in Millionenhöhe beschert. Aktuelle Schätzungen belaufen sich auf rund 80-100 Millionen. Die Schadensquote erstreckt sich von wenigen Prozentpunkten bis zum vollen Ernteausfall. Alleine können die betroffenen Winzer diese Katastrophe nicht stemmen, hier ist die Landesregierung gefragt und wir Freien Wähler wollen dies unterstützen.

Im Nachtragshaushalt müssen daher entsprechende Mittel bereit gestellt werden. Ein Blick ins benachbarte Baden-Württemberg zeigt die Richtung auf. Auch dort haben Nachtfröste zu großen Ernteausfällen geführt, die dortige Landesregierung hat bereits die entsprechenden Gelder bereit gestellt. In Unterfranken muss mit mindestens sieben Millionen Euro gerechnet werden. Staatsminister Brunner hat bisher nur fünf Millionen „angemeldet“, dies wird nicht reichen.

Bevor die Winzer jedoch endgültig finanziell entschädigt werden, müssen sie nach Willen der Staatsregierung noch so manche bürokratische Hürde überwinden. Laut der bisherigen Regelung muss ein Mindestschaden von 3000 Euro vorliegen und der Schaden muss größer als 30% sein. In Franken vermelden etwa 1500 Winzer Schäden zwischen 3000-50.000 Euro, sprich sie müssen noch die 30% - Hürde überwinden.

Wir fordern jedoch mit entsprechenden Anträgen an die Staatsregierung ganz klar, dass auch Winzer entschädigt werden müssen, die unter der Schadenshöhe von 3000 € liegen. Vor allem die vielen Nebenerwerbswinzer müssen einen Schadensausgleich erhalten. Unbürokratische Direkthilfe in Form von Direktzahlungen wäre daher sinnvoller als Liquiditätsdarlehen oder Steuervorauszahlungskürzungen, die die Kleinwinzer gerade nicht erreichen.

Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Agenda der Winzer stellt den Erhalt des Anbaustopps über das Jahr 2015 bzw. 2018 hinaus dar. Der so genannte Anbaustopp beinhaltet das Verbot jeglicher Anpflanzung von Reben auf bisher nicht weinbaulich genutzten Flächen. Nach jetzigem Recht darf eine Wiederbepflanzung nur dann erfolgen, wenn ein anderer Weinberg zuvor gerodet wurde. Dieser Anbaustopp wurde 1976 eingeführt, um Weinüberschüsse zu vermeiden und in den traditionellen Weinbaugebieten wie z.B. in Franken in den Terrassenlandschaften den Weinanbau zu erhalten. Mit dem Auslaufen des europäischen Anbaustopps würde es zu einer Abwanderung der Weinberge in flache Lagen kommen, was das Ende des traditionellen Steillagenanbaues und das Ende einer 2000jährigen Tradition bedeutete.

Der Bundesrat hat am 18.3. 2011 diese Forderung übernommen und die Bundesregierung will sich jetzt im Rat der EU für die Umsetzung der Forderung, den Anbaustopp bis 2025 zu verlängern, einsetzen. Die Freien Wähler unterstützen dies und fordern die Bayerische Staatsregierung auf, sich offensiv für die Interessen Frankens einzusetzen. Letztlich geht es darum, den Anbaustopp auf unbestimmte Zeit zu verlängern, denn hier steht der Erhalt der fränkischen Kulturlandschaft auf dem Spiel. Außerdem würde die Weinqualität erheblich sinken, weil durch den hohen Mechanisierungsgrad in flachen Lagen eine kostengünstige Produktion einfachster Weine ermöglicht wird und zu einer schlechten Qualität des Frankenweins führt. Dies bedeutet einen massiven Schaden für das erfolgreich aufgebaute positive Image des Frankenweins.

Alleine können die betroffenen Winzer die durch die Maifröste verursachten Schäden nicht stemmen, hier ist die Staatsregierung gefragt. Bild: Susanne und Giovanni Romano/ PIXELIO




 

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