Bürokratie-Entlastung für die Unternehmen – schwer nachvollziehbar

25 Juni 2011

Bürokratie-Entlastung für die Unternehmen – schwer nachvollziehbar

Immer wieder hört man die Klagen von Unternehmern über zu viel Bürokratie. Hier ein Formular für Dieses, da eines für Jenes ausfüllen. Und die Rufe nach Bürokratie-Entlastungen ist allerorten und allzeit hörbar bei den Mittelständlern. Nun, was bedeutet bürokratische Entlastung? Darüber konnte ich mich schon dieses Jahr bei einem Besuch in der Staatskanzlei informieren, denn dort gibt es eine eigene Normenkontrollstelle, die sich nur darum kümmert. Wer jedoch meint, dass dort darüber entschieden wird, dass der Unternehmer X drei Formulare weniger ausfüllen muss, der hat völlig falsche Vorstellungen von Bürokratie-Entlastung.

Meine Kollegin, MdL Jutta Widmann, hat sich dazu jetzt auch in einer Schriftlichen Anfrage einmal konkrete Zahlen geben lassen. Denn 2009 wurde das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz mit über 20 Einzelmaßnahmen verabschiedet, mit denen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, von unnötiger Bürokratie entlastet wurden. Und zwar waren Gegenstand des Gesetzes ausschließlich Erleichterungen und Vereinfachungen im Bundesrecht, denn man muss dazu wissen, dass ein Großteil der Dinge auf Bundesebene geregelt werden und Bayern da kaum was mitzureden hat.

So wurde beispielsweise die Handwerkszählung durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten vereinfacht, ein ganzes Bündel an gewerberechtlicher Erleichterungen wurde umgesetzt. Wie gesagt, die Länder sind für die Umsetzung nicht zuständig, sondern lediglich für den Vollzug und dadurch nur mittelbar betroffen. Mithilfe eines sogenannten Standard-Kosten-Modells wurde die Entlastungswirkung für die Wirtschaft errechnet, die für das Jahr 2009 bundesweit bei netto mindestens 97 Millionen Euro liegen soll. Unter Einrechnung der nur alle 8 bis 10 Jahre stattfindenden Handwerkszählung ergibt sich im rechnerischen Mittel eine Gesamtentlastung der Wirtschaft von rund 76 Millionen Euro pro Jahr. Eine Menge Geld!

Die Angaben belaufen sich auf das ganze Bundesgebiet und können dezidiert für Bayern nicht ermittelt werden. Ginge man einmal von einer einfachen Rechnung aus, die 76 Millionen durch 16 Bundesländer zu teilen, so wären wir bei 4,5 Millionen Euro für die bayerische Wirtschaft. Doch aufgrund der hohen Anzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern ergibt sich sogar für 2009 eine Entlastung von 17 Millionen Euro, was im langjährigen Durchschnitt 13,5 Millionen Euro Entlastung bedeutet.

Was das jetzt alles mit Bürokratie-Entlastung für den Mittelstand zu tun hat werden sie zu Recht fragen. Jeder einzelne Vorgang, sprich jedes Ausfüllen eines Formulars für welche Statistik auch immer, wird hier mit einem Zeitfaktor hochgerechnet und dieser zeitliche Umfang ergibt diese Euro-Summe. Nicht ganz einfach, aber einleuchtend! Aber ich bin sicher, Sie werden sich auch schwer tun mit der Vorstellung, dass das Bürokratie-Entlastung sein soll?


 

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