Wie kann man das Urheberrecht in einer digitalen Welt sichern?

30 Juni 2012

Wie kann man das Urheberrecht in einer digitalen Welt sichern?

Erst dieser Tage nahm sich die MAIN POST des Themas Urheberrecht und in diesem Zusammenhang der Forderungen der PIRATEN, dies aufzuheben, zum Anlass, um die verschiedenen Positionen der Parteien dazu darzulegen. Wir FREIEN WÄHLER waren wieder einmal nicht vertreten, aber, das will ich ausdrücklich betonen, zu Recht, denn die Journalisten griffen auf die auf den jeweiligen Partei-Homepages abgedruckten Positionen zurück. Und da wir FREIE WÄHLER dort noch nichts stehen hatten, weil wir derzeit in der Fraktion noch im Abstimmungsprozess sind, möchte ich heute einige grundlegende Aussagen, die mein Fraktionskollege Michael Piazolo im Wesentlichen erarbeitet hat, dazu machen.


Zunächst ist zu betonen, dass das Urheberrecht auch im Internet uneingeschränkt gilt. Dabei lassen die FREIEN WÄHLER keine Abstriche oder Ausnahmen zu. Allerdings ist zu beachten, dass das Internet eben kein auf Deutschland beschränkter Raum ist und sich auch nicht auf das Bundesgebiet begrenzen lässt. Damit sind der allgemeinen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen allein schon technisch bedingt Grenzen gesetzt.





Wem gehört was im World Wide Web? Foto: "Tino Höfert" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/deed.de


Diese Problematik betrifft das Urheberrecht allerdings nicht allein, da unsere Gesetze und Regelungen außerhalb des Landes generell nur schwer anwendbar oder gar durchsetzbar sind. Doch auch inhaltlich ergeben sich Grenzen, die zur Sicherung des Urheberrechts nicht überschritten werden dürfen. Denn selbst bei berechtigten urheberrechtlichen Ansprüchen ist es nicht zulässig, dass Grundpfeiler unserer Demokratie ausgehöhlt werden – wie etwa die Meinungsfreiheit oder das allgemeine Zensurverbot.


Bessere Möglichkeiten, Urheberrechte zu sichern, bietet das Internet selbst, wenn wir es nicht ausschließlich als Risiko für wirtschaftlichen Erfolg sehen, sondern vielmehr die vielfältigen neuen Möglichkeiten gezielt nutzen. Beispielhafte Vorreiter dafür gibt es bereits einige; sie betreiben ihr Onlinegeschäft legal, erfolgreich und parallel zu ihrem Offlinegeschäft. Darüber hinaus böte sich nach Auffassung der FREIEN WÄHLER durchaus an, darüber nachzudenken, ob nicht auch mit Internet-Service-Providern, also denjenigen, die den technischen Zugang zum Internet anbieten, eine Art „Urheberpauschale“ für Endverbraucher vereinbart werden könnte. Denn in der „analogen Welt“ ist derartiges für Datenträger oder Kopiergeräte bereits seit Jahrzehnten mit Erfolg üblich.



 

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