Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes berichtete die Staatsregierung über die Auswirkungen der geplanten Deckelung der Zuführungen für den Versorgungsfonds auf 70 Mio. Euro.
Die Staatsregierung begründete die Maßnahme laut Art 16, Absatz 4, 2, dass eine „vorübergehende Minderung“ falls erforderlich möglich sei, wenn als Grund „das gesamtgesellschaftliche Gleichgewicht gestört“ sei und die Geldmittel „nicht aus Kreditfinanzierungen“ erfolgen sollen per Gesetz möglich sei. Ausdrücklich wurde dargelegt, dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handeln solle.
Meine Argumentation lautete, dass damit große Versorgungslasten in der Zukunft nicht getätigt werden können und man sehenden Auges sich für die Jahre nach 2023 im Haushalt erheblich einschränkt, z.B. Förderleistungen, da dann diese Gelder fehlen. Außerdem führt diese Maßnahme zu einer erheblichen Verunsicherung der Beamten, was von der Regierungsseite heftigst abgestritten wurde.
Abgelehnt wurde im ÖD-Ausschuss der Gesetzentwurf der Freien Wähler zur Änderung des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge bei Polizisten, hier speziell die Erschwerniszulagen.
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