Was machen diese Abgeordneten im Bayerischen Landtag eigentlich?

13 April 2012

Was machen diese Abgeordneten im Bayerischen Landtag eigentlich?

Diese Frage wird mir oft gestellt und sie ist nicht in fünf Minuten zu beantworten. Insofern ist es an dieser Stelle auch einmal angebracht über die Arbeit der Fraktion der FREIEN WÄHLER im Landtag einige Worte zu verlieren.


Von Zeit zu Zeit bekommen wir anhand von Statistiken verdeutlicht, was und in welchem Maße wir parlamentarisch zu Wege gebracht haben. Solche Statistiken verwundern mich manchmal selber, denn daran sieht man, was doch im Alltagsgeschäft von einem selbst gar nicht so wahrgenommen wird.


So war ich total erstaunt, dass wir schon 684 Anträge, Änderungsanträge, Dringlichkeitsanträge und Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung gestellt haben. Ich kann es fast nicht glauben, dass davon sogar 107 angenommen wurden, 436 wurden demzufolge abgelehnt. Gefühlt habe ich das ganz anders erlebt und ich tue mir schwer ad hoc zehn angenommene Anträge von uns FREIEN WÄHLERN zu nennen.


Auch haben wir schon 36 Gesetzentwürfe formuliert. Diese Zahl erstaunt mich noch mehr, denn ein Gesetzesentwurf zu formulieren ist ein hartes Stück Arbeit und benötigt mehrere Wochen bis Monate bis er dann steht. Gleich neun Gesetzesentwürfe der FREIEN WÄHLER fanden dennoch die Zustimmung der Mehrheit, ein toller Erfolg, wie ich meine!


Wir FREIEN WÄHLER haben bisher zwei Interpellationen gestellt, d.h. sehr umfangreiche An- und Nachfragen, die oft mehrere hundert Fragen beinhalten. Dafür haben wir mit 411 Anfragen zum Plenum und 925 Schriftlichen Anfragen umso intensiver uns parlamentarischen Fragestellungen gewidmet. Sehr zum Verdruss der CSU, die sich durch zwei Abgeordnete deshalb sogar genötigt sah nachzufragen, wie viel Zeitstunden einzelne Ministerien für die Beantwortung der Fragen meiner Kollegen Streibl, Fahn und mir benötigen.


Doch je mehr sich die CSU-Kollegen über unsere Anfragen aufregen, umso anfragenkreativer werde ich. Denn deren Totschlagargument, dass bei vielen Fragen oft nur ein Telefonat genüge, kann ich sehr gut widerlegen. Zum einen bekommen wir Oppositionsabgeordnete nie die volle Wahrheit am Telefon gesagt und zum anderen sind sie nicht schwarz auf weiß als Argument zu verwenden. So habe ich es schon erlebt, dass mir Ministeriums-Mitarbeiter Auskünfte am Telefon gegeben haben, zu denen sie tags darauf in einer Ausschuss-Sitzung Erinnerungslücken hatten.





Der Bayerische Landtag. Foto: Alexander Hauk, www.alexander-hauk.de/ PIXELIO


Um Ihnen auch einmal einen Eindruck über einen Gesetzesentwurf zu geben, möchte ich Ihnen an dieser Stelle unseren zuletzt eingereichten Entwurf meines Kollegen Florian Streibl ‚Neue Wege zur Bekämpfung von Jugendkriminalität‘ näher bringen:


Hiermit beabsichtigen wir FREIEN WÄHLER, die Rechtsgrundlage für den Vollzug der Jugendstrafe in freier Form zu schaffen. Fernziel dieser Vollzugsform ist es, dass die jungen Menschen ein Leben ohne Straftaten führen. Anstelle einer Inhaftierung können geeignete junge Mehrfach- und Intensivtäter, die erstmals zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ein speziell für sie konzipiertes, zeitlich befristetes Training absolvieren. Die Jugendlichen sollen dabei die Übernahme von Verantwortung für ihr Reden und Tun erlernen. Ihre Zuverlässigkeit, ihr Durchhaltevermögen und ihr Engagement in der Gruppe sollen gefördert werden.


Als positives bereits bestehendes Beispiel gilt das Seehaus in Leonberg. Bis zu sieben Jugendliche wohnen mit Hauseltern und deren Kinder zusammen und erfahren so – oft zum ersten Mal – ‚funktionierendes‘ Familienleben, Liebe und Geborgenheit. Gleichzeitig erwarten sie ein durchstrukturierter, harter Arbeitsalltag und die Einbindung in ein konsequent durchgeplantes Erziehungsprogramm. Die Mehrkosten, die durch den freien Vollzug entstehen, rechnen sich, da jeder Jugendliche, der nicht rückfällig wird, ein Gewinn für die Gesellschaft ist.


Nach der Studie des Bundesministeriums der Justiz „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 – 2007“ werden Täter, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, besonders häufig rückfällig. Von den insgesamt 4.840 Personen dieser Gruppe begingen 3.319 (68,6 Prozent) nach der Entlassung aus der Haft erneut Straftaten. Jugendstrafvollzug in freien Formen, wie er beispielsweise in Baden-Württemberg in den Chance-Projekten und in Niedersachsen im Projekt „BASIS“ durchgeführt wird, ist eine Ergänzung des herkömmlichen Jugendstrafvollzuges. Auch in Sachsen und Rheinland-Pfalz ist der Jugendstrafvollzug in freien Formen als dritte Vollzugsform etabliert. Und genau das versuchen wir FREIEN WÄHLER durch unseren Gesetzesentwurf auch in Bayern einzuführen.



 

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